Auf dieser Seite
- Zuerst verkaufen oder zuerst kaufen – was ist sicherer?
- Zuerst verkaufen, zuerst kaufen oder gleichzeitig – worauf achten?
- Wie greifen Verkauf und Kauf sicher ineinander?
- Wie funktionieren Rückmiete und Antritt nach Vereinbarung?
- Wie funktioniert eine Überbrückungsfinanzierung (Zwischenfinanzierung)?
- Muss ich Grundstückgewinnsteuer zahlen, wenn ich eine neue Wohnung kaufe?
- Wohnung kaufen im Alter: Was rechnet die Bank?
- Ehrlich gesagt
- Häufige Fragen
Oft beginnt es so: Die Kinder sind lange ausgezogen. Der Garten wird jeden Sommer mehr Arbeit, die Treppe jeden Winter steiler. Irgendwann fällt der Satz, den beide schon lange denken: Das Haus ist zu gross geworden. Gleich danach kommt die Frage, die alles blockiert: Wohin dann? Der naheliegende Gedanke lautet: Zuerst brauchen wir die neue Wohnung, sonst stehen wir auf der Strasse. Genau dieser Gedanke kann zu einem Kauf unter Zeitdruck führen oder zu zwei Haushalten. Dabei lässt sich die Reihenfolge planen, bevor ein Inserat erscheint.
Und wenn die neue Wohnung nicht rechtzeitig gefunden ist?
Zuerst verkaufen oder zuerst kaufen – was ist sicherer?
Eine Reihenfolge, die immer richtig ist, gibt es nicht. Das sagen auch die Banken: «Es gibt keine Standardlösung» (Raiffeisen, Stand September 2026). Welche passt, hängt laut UBS von Ihren Wünschen und vom Markt ab. Sicher wird der Wechsel, wenn Ihr Verkauf nicht von Ihrem Kauf abhängt.
Wer zuerst kauft, trägt eine Zeit lang zwei Hypotheken. Fehlt das Geld aus dem Verkauf noch, braucht es eine Überbrückungsfinanzierung. Wer zuerst verkauft, kennt sein Budget, bevor er unterschreibt. Er braucht aber eine Lösung für die Zwischenzeit.
Die naheliegende Sorge lautet: «Dann stehen wir auf der Strasse.» Das muss nicht sein. Im Kaufvertrag lässt sich ein späterer Übergabetermin vereinbaren. Oder Sie mieten Ihr Haus befristet zurück (Art. 255 Obligationenrecht). Beides braucht die Zustimmung der Käuferschaft. Suchen dürfen Sie trotzdem früh.
Was das für Sie heisst: Legen Sie zuerst Zielbild und Budget fest. Das Budget kommt aus dem Netto-Erlös: dem, was nach Steuer, Hypothek und Verkaufskosten bleibt. Danach entscheiden Sie die Reihenfolge. Unser Grundsatz: «Ihr Verkauf wird nie von einer schnellen Kaufentscheidung abhängig gemacht.»
Die drei Reihenfolgen
Zuerst verkaufen, zuerst kaufen oder gleichzeitig – worauf achten?
Jede Reihenfolge hat ihr eigenes Risiko. Und für jedes Risiko gibt es eine Lösung, die Sie früh einplanen können.
| Reihenfolge | Risiko | Lösung |
|---|---|---|
| Zuerst verkaufen | Übergangswohnung nötig, wenn noch nichts Neues gefunden ist | Späterer Übergabetermin oder befristete Rückmiete, mit Zustimmung der Käuferschaft |
| Zuerst kaufen | Zwei Hypotheken gleichzeitig; Zwischenfinanzierung mit höherem Zins | Eigenmittel früh mit der Bank klären |
| Gleichzeitig | Termine bei Notar und Bank müssen genau zusammenpassen | Rückmiete als Möglichkeit im Verkaufsvertrag vorbereiten |
Der sichere Wohnwechsel
Wie greifen Verkauf und Kauf sicher ineinander?
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Zielbild
Wohin soll es gehen? Welche Grösse, welche Lage, mit oder ohne Lift?
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Budget aus der Netto-Rechnung
Was nach Grundstückgewinnsteuer (der Steuer auf den Verkaufsgewinn), Hypothek-Ablösung und Verkaufskosten bleibt, ist die Zahl, auf die Sie Ihre Suche bauen.
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Suche vor dem Verkauf
Sie schauen sich früh um. Verbindlich unterschreiben Sie erst, wenn Ihr Budget feststeht.
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Antritt nach Vereinbarung oder Rückmiete
Antritt nach Vereinbarung heisst: Die Käuferschaft übernimmt das Haus erst an einem späteren, vereinbarten Tag. Oder Sie mieten es befristet zurück. So wohnen Sie weiter, bis die neue Wohnung bereit ist, wenn die Käuferschaft zustimmt.
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Ersatzbeschaffung
Fliesst der Erlös rechtzeitig in Ihr neues Zuhause, lässt sich die Grundstückgewinnsteuer aufschieben. Wir planen Verkauf und Kauf so, dass Sie die Frist Ihres Kantons kennen.
Was Sie sich leisten können, entscheidet der Netto-Erlös Ihres Hauses, nicht der Verkaufspreis. Die neue Wohnung suchen Sie parallel: Suchprofil für die neue Wohnung anlegen.
Wie funktionieren Rückmiete und Antritt nach Vereinbarung?
Beide lassen Sie nach dem Verkauf im Haus wohnen, bis die neue Wohnung bereit ist. Beim Antritt nach Vereinbarung legen Sie im Kaufvertrag einen späteren Übergabetermin fest. Bei der Rückmiete mieten Sie Ihr verkauftes Haus für eine feste Zeit von der Käuferschaft zurück. Eine solche befristete Miete endet ohne Kündigung am vereinbarten Tag (Art. 255 Obligationenrecht).
Beides muss die Käuferschaft mittragen, und beides gehört in den Kaufvertrag. Die Miete sollte marktüblich sein, damit sie kein versteckter Teil des Kaufpreises ist.
Das sagen wir offen, weil es die Käuferschaft betrifft. Auch eine befristete Wohnungsmiete kann das Gericht in Härtefällen verlängern. Die Verlängerung ist auf höchstens vier Jahre begrenzt (Art. 272 und 272b). Auf dieses Recht kann der Mieter nicht im Voraus gültig verzichten (Art. 273c, Stand September 2026).
Was das für Sie heisst: Halten Sie Termin und Miete im Kaufvertrag fest. Ein Kaufrecht oder Vorvertrag für die neue Wohnung gilt nur, wenn ein Notar ihn öffentlich beurkundet (Art. 216 Obligationenrecht).
Wie funktioniert eine Überbrückungsfinanzierung (Zwischenfinanzierung)?
Eine Überbrückungsfinanzierung ist eine zusätzliche Hypothek für die Zeit zwischen Kauf und Verkauf. Die Bank finanziert die neue Wohnung vor, bis Ihr Haus verkauft ist. Banken nennen das auch Zwischen- oder Doppelfinanzierung. Zurückbezahlt wird sie in der Regel beim Verkauf Ihres Hauses.
Diese Brücke hat ihren Preis. Die Zinsen sind laut Raiffeisen «in der Regel etwas höher» als bei der regulären Hypothek, weil die Finanzierung nur kurz läuft. Eine Zinszahl nennen wir bewusst nicht. Sie hängt von Ihrer Bank und vom Zeitpunkt ab.
Dazu kommen Bedingungen, wie sie die UBS nennt: Die höhere Hypothek muss tragbar bleiben. Tragbar heisst: Die Bank trägt sie mit Ihrem Einkommen noch mit. Für Ihr Haus muss schon ein möglicher Käufer oder ein Entwurf des Verkaufsvertrags vorliegen. Und der Verkauf muss innert einer bestimmten Frist gelingen (Stand September 2026).
Was das für Sie heisst: Beantragen Sie eine Überbrückung früh. Prüfen Sie vorher, ob ein späterer Übergabetermin oder eine Rückmiete sie überflüssig macht. Zins und Bedingungen klärt am besten ein Gespräch mit Ihrer eigenen Bank.
Muss ich Grundstückgewinnsteuer zahlen, wenn ich eine neue Wohnung kaufe?
Nicht sofort, wenn Sie den Erlös rechtzeitig in ein neues eigenes Zuhause in der Schweiz stecken. Die Grundstückgewinnsteuer, also die Steuer auf den Gewinn beim Verkauf, wird dann aufgeschoben. Aufgeschoben heisst nicht erlassen. Das nennt man Ersatzbeschaffung (Art. 12 Steuerharmonisierungsgesetz).
Die Bedingung: Sie haben das verkaufte Haus dauernd und ausschliesslich selbst bewohnt. Und Sie bewohnen auch das neue Zuhause selbst. Ferien- und Zweitwohnungen zählen nicht. Stecken Sie weniger in das neue Zuhause, als der Verkauf eingebracht hat, wird in der Regel ein Teil des Gewinns sofort besteuert. Wie genau, regelt jeder Kanton selbst.
Auch die Frist legt der Kanton fest. Im Kanton Zürich sind es in der Regel zwei Jahre vor oder nach dem Verkauf, in Schwyz vier Jahre (Stand September 2026).
Was das für Sie heisst: In allen acht Kantonen der Tabelle zählt auch ein Kauf vor dem Verkauf. Klären Sie Frist und Rechnung mit dem Steueramt, bevor Sie unterschreiben. Was die Steuer ohne Aufschub ausmacht, zeigt der Rechner für die Grundstückgewinnsteuer in Ihrem Kanton.
| Kanton | Kauf vor dem Verkauf | Kauf nach dem Verkauf |
|---|---|---|
| Zürich | in der Regel bis 2 Jahre | in der Regel bis 2 Jahre |
| Zug | in der Regel bis 2 Jahre | in der Regel bis 2 Jahre |
| Schwyz | in der Regel bis 4 Jahre | in der Regel bis 4 Jahre |
| St. Gallen | bis 1 Jahr | 3 Jahre, Verlängerung um höchstens 1 Jahr möglich |
| Luzern | bis 2 Jahre | 2 Jahre, in begründeten Fällen bis 4 Jahre |
| Aargau | bis 2 Jahre | bis 3 Jahre |
| Appenzell Ausserrhoden | bis 1 Jahr | 3 Jahre, verlängerbar |
| Appenzell Innerrhoden | bis 1 Jahr | 3 Jahre, verlängerbar |
Wohnung kaufen im Alter: Was rechnet die Bank?
Eine Hypothek im Rentenalter ist möglich. Die Bank prüft dafür die Tragbarkeit: ob sie die Hypothek mit Ihrem Einkommen noch mitträgt. Als Einkommen zählen dann Ihre Renten, nicht mehr der Lohn.
Die Banken rechnen dabei nicht gleich. Die Wohnkosten dürfen je nach Bank 33 bis 38 Prozent des Renteneinkommens betragen. Gerechnet wird mit einem angenommenen Zins von rund 5 Prozent, nicht mit dem heutigen. Auch die Belehnung, also der Anteil, den die Bank finanziert, ist im Alter tiefer. Die Hypothek beträgt dann in der Regel höchstens zwei Drittel des Werts. Die zweite Hypothek muss bis zur Pensionierung abbezahlt sein (UBS und Raiffeisen, Stand September 2026).
Zwei Regeln gelten bei allen Banken. Mindestens 10 Prozent des Belehnungswerts, vereinfacht des Kaufpreises, müssen Eigenmittel sein, die nicht aus der Pensionskasse stammen. So steht es in den Richtlinien der Bankiervereinigung, die von der Finanzmarktaufsicht FINMA anerkannt sind. Bei einem Wohnwechsel kann dieses Geld aus dem Netto-Erlös Ihres Hauses kommen. Und Geld aus der Pensionskasse können Sie nur bis drei Jahre vor dem Anspruch auf Altersleistungen beziehen (Art. 30c BVG).
Was das für Sie heisst: Das ist übliche Bankpraxis, je nach Bank verschieden. Keine Finanzierungszusage: Verbindlich rechnet nur Ihre eigene Bank. Eine erste Einordnung gibt der Tragbarkeitsrechner für Erwerbsleben und Rentenalter.
Ehrlich gesagt
Wann ist Mieten die bessere Antwort?
Zum Beispiel, wenn die Tragbarkeit im Rentenalter knapp wird. Wenn Sie beweglich bleiben wollen. Wenn der Netto-Erlös für ein Zuhause im gewünschten Quartier nicht reicht. Oder wenn Sie den Erlös für Pflege oder für die Kinder behalten möchten.
Dann ist Verkaufen und Mieten ein vollwertiger Weg. Und manchmal ist Behalten die richtige Antwort. Was zu Ihnen passt, klärt die Standortbestimmung: behalten, anpassen oder verkaufen.
Für Töchter und Söhne
Für Töchter und Söhne
Sie sehen die Treppe und den Garten oft früher als Ihre Eltern. Zeigen Sie ihnen zuerst diese Reihenfolge, keine fertige Entscheidung. So sehen Ihre Eltern, dass sie niemand zum Umzug drängt. Und Sie bleiben die Tochter oder der Sohn, der sich kümmert, nicht die Person, die entscheidet.
Häufige Fragen
Muss ich zuerst verkaufen, bevor ich eine neue Wohnung suchen darf?
Nein. Sie können sich schon vor dem Verkauf umsehen. Verbindlich unterschreiben Sie erst, wenn Ihr Budget aus der Netto-Rechnung feststeht.
Kann ich nach dem Hausverkauf noch darin wohnen bleiben?
Ja, wenn die Käuferschaft zustimmt. Mit einem späteren Übergabetermin oder einer befristeten Rückmiete zu marktüblicher Miete bleiben Sie, bis Ihre neue Wohnung bereit ist.
Haus verkaufen und Wohnung kaufen: was muss ich beachten?
Vier Punkte: Ihr Budget aus dem Netto-Erlös, den Termin Ihres Auszugs, eine mögliche Überbrückungsfinanzierung und die Frist für den Steueraufschub in Ihrem Kanton. Der sichere Wohnwechsel bringt diese vier Punkte in eine feste Reihenfolge.
Brauche ich eine Zwischenfinanzierung, wenn ich das Haus verkaufe und eine Wohnung kaufe?
Nein, nicht zwingend. Wer zuerst verkauft und bis zum Umzug im Haus bleibt, braucht keine. Eine Zwischenfinanzierung, auch Überbrückungsfinanzierung genannt, braucht, wer zuerst kauft und das Geld aus dem Verkauf noch nicht hat.
Bekommen wir mit 68 noch eine Hypothek?
Ja, wenn die Tragbarkeit stimmt. Die Banken rechnen dann mit Ihren Renten. Die Wohnkosten dürfen je nach Bank 33 bis 38 Prozent davon betragen. Das ist übliche Bankpraxis. Keine Finanzierungszusage.
Will der Makler nur, dass wir verkaufen?
Nein. Ihr Verkauf wird nie von einer schnellen Kaufentscheidung abhängig gemacht. Die kostenlose Bewertung erhalten Sie auch, wenn Sie am Ende bleiben.
Wohnung kaufen im Alter: was gilt?
Zwei Dinge ändern sich: Als Einkommen zählen Ihre Renten, und die Hypothek beträgt in der Regel höchstens zwei Drittel des Werts. Das ist übliche Bankpraxis, je nach Bank verschieden.
Quellen
- Obligationenrecht, Art. 216, 255, 272, 272b, 273c (SR 220) · abgerufen 30.09.2026
- Steuerharmonisierungsgesetz, Art. 12 Abs. 3 lit. e (SR 642.14) · abgerufen 30.09.2026
- Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer des Kantons Luzern, § 4 (SRL 647) · Stand 1. Januar 2025
- BVG, Art. 30c Abs. 1 (SR 831.40) · abgerufen 29.09.2026
- Bankiervereinigung: Richtlinien Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen, Ziff. 2.1 (von der FINMA anerkannt) · Fassung 13.12.2023
- UBS: Immobilienwechsel – Kauf und Verkauf · abgerufen 30.09.2026
- Raiffeisen: Haus verkaufen und neues kaufen · abgerufen 30.09.2026
- UBS: So bleibt die Hypothek des Wohneigentums im Alter tragbar · abgerufen 30.09.2026
- Raiffeisen: Tragbarkeit im Alter · abgerufen 30.09.2026
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation.