Situation · Erbschaft und Erbengemeinschaft

Geerbtes Haus verkaufen, wenn Erben uneinig sind

«Wir werden uns beim Elternhaus nie einig.»

Drei Geschwister, drei Vorstellungen, ein Haus, das jeden Monat kostet. Was fehlt, ist meist kein Kompromiss – sondern eine Zahl, der alle glauben. Genau damit fangen wir an.

Dominik Devaja am Küchentisch mit Unterlagen

Schritt 1

Neutrale Bewertung für alle Erben anfordern.

Es genügt, wenn eine Person anfragt. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und klären, mit wem wir sprechen dürfen. Der Bericht geht auf Wunsch an alle Miterben gleichzeitig.

Dominik Devaja liest jede Anfrage selbst.

Frage 1 von 3 · rund 30 Sekunden

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  • Kostenlos, auch wenn die Gemeinschaft sich fürs Behalten entscheidet
  • Wir vertreten keine Partei innerhalb der Erbengemeinschaft
  • Kein Mandat vor der Einigung

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Wo Erbengemeinschaften stecken bleiben

Drei Sätze, die in Erbengemeinschaften fallen.

«Mein Bruder findet, das Haus ist viel mehr wert.» Jeder Erbe hat eine Zahl im Kopf – aus dem Internet, von einem Nachbarn, aus dem Jahr 2021. Solange die Zahlen nicht aus derselben Quelle stammen, ist jedes Gespräch ein Streit über die Quelle.
«Meine Schwester will es übernehmen, kann aber nicht zahlen.» Eine Übernahme scheitert selten am Willen, sondern an der Tragbarkeit bei der Bank. Ob sie möglich ist, lässt sich rasch klären – vorher lohnt sich keine Diskussion.
«Niemand hat Zeit, und das Haus steht seit einem Jahr leer.» Hypothekarzins, Versicherung, Heizung, Garten: Ein leeres Elternhaus kostet die Gemeinschaft oft mehrere tausend Franken im Monat. Nicht entscheiden ist die teuerste Entscheidung.

Und wenn einer nicht verkaufen will – wessen Zahl gilt dann?

Unsere Beobachtung

Der Streit geht selten um Geld. Er geht um Fairness.

Wer als Makler zuerst mit einem Erben spricht, ist für die anderen Partei. Deshalb arbeiten wir bei Erbengemeinschaften anders: Wir sprechen mit jedem einzeln, bevor wir eine Zahl nennen. Und die Zahl kommt dann schriftlich, unabhängig hergeleitet, an alle gleichzeitig.

Erst danach reden wir über Wege. Meistens zeigt sich: Sobald alle dieselbe Grundlage haben, wird die Einigung möglich. Und wenn ein Erbe übernehmen will, ist die neutrale Bewertung ohnehin die Grundlage, die die Bank sehen möchte.

Recht · Schweizer Zivilgesetzbuch

Erbengemeinschaft: Was passiert, wenn einer nicht verkaufen will?

Nach Schweizer Recht kann eine Erbengemeinschaft, also alle Erben zusammen, ein geerbtes Haus vorerst nicht verkaufen, wenn einer nicht zustimmt. Solange der Nachlass ungeteilt ist, entscheiden alle gemeinsam (Artikel 602 Absatz 2 Zivilgesetzbuch). Anders kann es sein, wenn ein Testament einen Willensvollstrecker bestimmt. Er setzt den letzten Willen um (Artikel 518).

Auf Dauer gebunden ist aber niemand. Jeder Miterbe kann grundsätzlich jederzeit verlangen, dass der Nachlass geteilt wird (Artikel 604 Zivilgesetzbuch, Stand 1. Juli 2026). Auf Wunsch eines Miterben kann die Behörde bis dahin jemanden einsetzen, der alle vertritt (Artikel 602 Absatz 3). Einigen sich die Erben nicht, wer übernimmt, ist das Haus zu verkaufen und der Erlös zu teilen (Artikel 612).

Was das für Sie heisst: Den Massstab setzt das Gesetz, nicht einer von Ihnen allein. Übernimmt ein Erbe, zählt der Verkehrswert, also was ein Käufer realistisch bezahlt (Artikel 617). Verständigen sich die Erben darüber nicht, schätzen ihn amtlich bestellte Sachverständige (Artikel 618). Verständigen sich alle früh auf dieselbe schriftliche Bewertung, entscheidet die Familie am Küchentisch.

Wird verkauft statt übernommen, braucht es einen Preis, dem alle zustimmen können. Beide Wege beginnen deshalb mit einer schriftlichen Bewertung des Verkehrswerts, für alle zur gleichen Zeit.

Neutrale Bewertung für alle Erben Kostenlos und unverbindlich · Antwort persönlich von Dominik Devaja

Die drei Wege

Geerbtes Haus verkaufen, übernehmen oder behalten – was jeder Weg wirklich bedeutet.

Keiner ist grundsätzlich richtig. Aber jeder hat Konsequenzen, die man vorher kennen sollte.

Weg 1 Gemeinsam verkaufen
Passt, wennNiemand möchte selbst einziehen, oder die Auszahlung der anderen ist nicht tragbar. Der Erlös wird nach Erbquote geteilt.
SteuernDie Grundstückgewinnsteuer wird fällig – mit der Besitzdauer der Eltern. Im Kanton Zürich gilt nach zwanzig Jahren Besitz die volle Ermässigung von 50 %.
Was oft übersehen wirdAlle Erben müssen beim Notar unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen. Ein Erbe im Ausland verzögert Wochen.
Weg 2 Ein Erbe übernimmt
Passt, wennEine Person will bleiben und kann die anderen auszahlen – meist über eine höhere Hypothek auf das Haus.
SteuernBei der Erbteilung wird die Steuer aufgeschoben. Sie fällt erst an, wenn der übernehmende Erbe später verkauft.
Was oft übersehen wirdDie Tragbarkeit bei der Bank. Zu welchem Wert ausbezahlt wird, ist der eigentliche Streitpunkt – eine neutrale Bewertung löst ihn.
Weg 3 Behalten und vermieten
Passt, wennDie Gemeinschaft ist sich einig, langfristig zu halten, und jemand übernimmt die Verwaltung verbindlich.
SteuernKeine Grundstückgewinnsteuer jetzt. Mieterträge sind steuerbares Einkommen aller Erben, der Eigenmietwert entfällt.
Was oft übersehen wirdErbengemeinschaften sind auf Einstimmigkeit angelegt. Jede Sanierung, jeder Mieterwechsel braucht alle Unterschriften – auch in zehn Jahren.

Steuerangaben: Kanton Zürich, Stand Oktober 2026 – die genaue Rechnung für Ihr Objekt liefert die Netto-Rechnung, kein Steuerbescheid.

Steuer · Verkauf nach dem Erbe

Fällt beim Verkauf eines geerbten Hauses Grundstückgewinnsteuer an?

Ja, beim Verkauf eines geerbten Hauses fällt in aller Regel Grundstückgewinnsteuer an, also eine Steuer auf den Gewinn. Das Erben selbst löst sie nicht aus. Alle Kantone schieben sie auf (Eidgenössische Steuerverwaltung, Stand 1. Januar 2024). Übernimmt ein Erbe das Haus, wartet sie auf seinen späteren Verkauf.

Das Erbe setzt die Uhr nicht zurück. Es zählen die Besitzdauer der Eltern, also die Jahre seit ihrem Kauf, und im Normalfall ihr Kaufpreis. Beim Hausverkauf im Kanton Zürich steigt der Steuersatz mit dem Gewinn von 10 auf 40 Prozent. Ab fünf vollen Jahren sinkt die Steuer jährlich, nach zwanzig ist sie halbiert (§ 225 Steuergesetz des Kantons Zürich, Stand Oktober 2026).

Was das für Sie heisst: Kauften die Eltern vor mindestens zwanzig Jahren, bringt Warten keine weitere Ermässigung der Zürcher Steuer. Für den Kanton Zürich können Sie mit Kaufpreis, Besitzdauer der Eltern und geschätztem Verkaufspreis die Grundstückgewinnsteuer selbst berechnen. Andere Kantone rechnen mit eigenem Tarif. Was nach Steuer und Verkaufskosten bleibt, zeigt die Netto-Rechnung in der schriftlichen Bewertung.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.

Der Ablauf für Erbengemeinschaften

Geerbtes Haus verkaufen: vier Schritte bis zur Einigung, danach ein normaler Verkauf.

Neutrale Bewertung anfordern
Einzelgespräche Mit jedem Erben, 30 Minuten, am Telefon oder vor Ort. Was will wer – und warum. Vertraulich.
Neutrale Bewertung Schriftlich, unabhängig hergeleitet, an alle gleichzeitig – auch als Grundlage für das Bankgespräch, falls ein Erbe übernehmen möchte.
Fahrplan Ein Dokument mit Weg, Terminen und Zuständigkeiten, das alle unterschreiben. Erst jetzt ist ein Mandat sinnvoll.
Verkauf oder Übernahme Vermarktung und Verhandlung durch uns, Beurkundung mit allen Erben beim Notar. Honorar erst jetzt.

Unterlagen

Was Sie als Erbengemeinschaft brauchen – und wer es besorgt.

Fehlt etwas, holen wir es für Sie ein. Die meisten Dokumente liegen bei Gemeinde, Grundbuchamt oder Bank – nicht im Ordner der Eltern.

Erbbescheinigung Im Kanton Zürich beim Bezirksgericht – weist die Erben gegenüber Grundbuch und Bank aus
Grundbuchauszug Grundbuchamt – Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte
Hypothekarverträge Bank – Restschuld, Laufzeiten, Vorfälligkeitsentschädigung
Kaufvertrag der Eltern Notariat oder Privatarchiv – Anlagekosten für die Grundstückgewinnsteuer
Belege für Investitionen Handwerkerrechnungen – jede senkt den steuerbaren Gewinn
Gebäudeversicherungsausweis Kantonale Gebäudeversicherung – Versicherungswert, Baujahr, Kubatur

Fragen von Erben

Was Erbengemeinschaften uns fragen.

Müssen alle Erben einverstanden sein?

Ja. Eine Erbengemeinschaft handelt einstimmig – für Verkauf, Übernahme und Vermietung. Genau deshalb beginnen wir mit Einzelgesprächen und einer Zahl, die alle akzeptieren können, statt mit einem Mandat.

Haus geerbt: Was jetzt zuerst?

Zuerst prüfen Sie, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Ausschlagen können Sie sie innerhalb von drei Monaten, etwa wenn Schulden drohen (Artikel 566 und 567 Zivilgesetzbuch). Für gesetzliche Erben beginnt die Frist, sobald sie vom Tod wissen; für Erben aus dem Testament mit dessen amtlicher Mitteilung. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt die Erbschaft in der Regel als angenommen, mit allfälligen Schulden des Nachlasses (Artikel 571). Danach folgt die Erbbescheinigung, dann die Eintragung im Grundbuch – dazu mehr in der nächsten Frage.

Haus geerbt: Wann kann ich es verkaufen?

In der Regel, sobald zwei Dinge erfüllt sind: Alle Erben sind einverstanden, und Sie alle stehen im Grundbuch, dem amtlichen Verzeichnis, wem ein Grundstück gehört. Dafür brauchen Sie eine Erbbescheinigung, ein amtliches Papier, das zeigt, wer erbt. Eigentümer sind Sie zwar schon ab dem Todestag. An einen Käufer übertragen können Sie das Haus aber erst nach Ihrer eigenen Eintragung (Artikel 560 und 656 Absatz 2 Zivilgesetzbuch).

Was, wenn ein Erbe blockiert?

Meist blockiert jemand, weil er sich übergangen fühlt oder eine andere Zahl im Kopf hat. Eine neutrale, schriftliche Bewertung löst den zweiten Punkt; das Einzelgespräch oft den ersten. Wenn das nicht reicht, empfehlen wir eine Mediation – und sagen das offen.

Geerbtes Haus darf nicht verkauft werden – was gilt?

Eine echte Verkaufssperre ist die Ausnahme. Ein Testament kann Auflagen oder Bedingungen enthalten, deren Vollzug jeder verlangen darf, der ein Interesse daran hat (Artikel 482 Zivilgesetzbuch). Es kann einer Person auch ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung vermachen (Artikel 484, 745 und 776). Das ist das Recht, im Haus zu wohnen oder seinen Ertrag zu nutzen. Ein eingetragenes Recht bleibt auch nach einem Verkauf bestehen, bis es gelöscht wird, etwa nach Verzicht oder Tod der berechtigten Person (Artikel 748). Setzt das Testament einen Willensvollstrecker ein, führt diese Person die Teilung aus (Artikel 518 Zivilgesetzbuch). Blockiert stattdessen nur ein einzelner Miterbe, bleibt die Teilung erzwingbar.

Wie wird die Auszahlung berechnet, wenn ein Erbe übernimmt?

Auf Basis des Verkehrswerts, abzüglich der offenen Hypothek und allfälliger latenter Steuern, geteilt nach Erbquote. Unsere Bewertung liefert genau diesen Wert – schriftlich hergeleitet, als Grundlage für das Gespräch mit der Bank.

Haus erben und Geschwister auszahlen: Woher kommt das Geld?

Meist über eine höhere Hypothek auf das übernommene Haus, ergänzt durch eigenes Erspartes des übernehmenden Erben. Ohne Zustimmung der Bank haften die ausbezahlten Geschwister weiter für die Hypothek, in der Regel bis fünf Jahre nach der Teilung (Artikel 639 Zivilgesetzbuch). Wie sich die Auszahlung pro Geschwister in der Schweiz berechnet, zeigt die Seite Elternhaus übernehmen, Geschwister auszahlen.

Fällt bei einer Erbschaft Grundstückgewinnsteuer an?

Beim Erbgang selbst nicht – sie wird aufgeschoben. Sie fällt an, wenn die Gemeinschaft verkauft, und zwar auf den Gewinn seit dem Kauf durch die Eltern, mit deren Besitzdauer. Das ist in der Regel günstig.

Wie lange dauert es bis zur Einigung?

Mit einer neutralen Zahl und Einzelgesprächen ist die Einigung oft eine Frage von Wochen, nicht Jahren. Den realistischen Zeitrahmen für Ihre Situation nennen wir nach den ersten Gesprächen – schriftlich.

Reicht es, wenn nur einer von uns anfragt?

Ja: Ihre Anfrage verpflichtet niemanden, und die Bewertung bleibt kostenlos, auch wenn Sie das Haus am Ende behalten. Wir klären zuerst mit Ihnen, wen wir ansprechen dürfen; dann spricht Dominik Devaja, Geschäftsführer von Immosmile in Zürich, mit jedem Erben einzeln und vertraulich. Die schriftliche Bewertung erhalten auf Wunsch alle zur gleichen Zeit, niemand zuerst. Wir stehen auf keiner Seite, auch nicht auf Ihrer.

Kanton Zürich · 160 Gemeinden

Was ist das Elternhaus in seiner Gemeinde wert?

Für jede Zürcher Gemeinde gibt es eine eigene Seite: amtliche Preise 2025, Bauland, Steuerfuss, das zuständige Notariat und ein Beispiel, was nach der Grundstückgewinnsteuer bleibt.

Alle 160 Gemeinden von A bis Z

Auf Google

Was Menschen schreiben, die wir begleitet haben.

Wörtlich zitiert – Kürzungen sind mit «…» markiert.

5,0

★★★★★

Google-Bewertungen
Stand Oktober 2026

Geerbtes Haus verkauft

«… Sie haben mein geerbtes Haus erfolgreich verkauft und ich muss sagen, das hat sich wirklich gelohnt. …»
Nico Rezension auf Google · 2023

Einschätzung der Immobilie

«Gemeinsam mit meinen Eltern waren wir auf der Suche nach einer passenden Immobilie und wurden dabei von ImmoSmile sehr professionell begleitet. Besonders bei der Erstbeurteilung und Einschätzung der Immobilie war die Beratung für uns sehr hilfreich. Die Kommunikation war zuverlässig, verständlich und man merkt sofort, dass ein sehr tiefes Know how im Bereich Immobilienbewertung vorhanden ist. …»
Dennis Rezension auf Google · 2026

Ihr nächster Schritt

Eine Zahl, der alle Erben glauben.

Es genügt, wenn eine Person anfragt. Die schriftliche Bewertung erhalten auf Wunsch alle Miterben zur gleichen Zeit.

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Dominik DevajaGeschäftsführer · Bahnhofplatz 1, Zürich

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