Immobilie verkaufen im Kanton St. Gallen

Verkaufen im Kanton St. Gallen: Wer selbst darin gewohnt hat, spart bei der Steuer.

Nach mehr als 15 Besitzjahren sinkt die Grundstückgewinnsteuer mit jedem Jahr – schneller, wenn Sie selbst im Haus gewohnt haben. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1 %, die der Käufer schuldet.

Die Stadt St. Gallen von oben, umgeben von grünen Hügeln
Gewinn über CHF 600'000 32,5 % Auf den ganzen Gewinn, Steuerjahr 2026 · Art. 6, 7 und 140 StG SG
Ermässigung bis 40,5 % Ab 15 Jahren, bei selbst bewohntem Eigentum · Art. 141 StG SG
Handänderungssteuer 1 % Schuldet der Käufer · Art. 242 und 245 StG SG
Gemeinden 75 In acht Wahlkreisen, vom Bodensee bis ins Sarganserland

Stand September 2026 · Steuergesetz des Kantons St. Gallen (sGS 811.1), Fassung 1. Januar 2026 · Staatssteuerfuss 2026: 105 % (Steuerbuch StB 6 Nr. 1).

Was die meisten übersehen: Ihre eigenen Wohnjahre sind im Beispiel unten rund 18'500 Franken wert.

Steuer beim Verkauf

Wie viel Steuer zahle ich, wenn ich mein Haus im Kanton St. Gallen verkaufe?

Wie viel Grundstückgewinnsteuer Sie im Kanton St. Gallen zahlen, hängt an drei Zahlen: Ihrem Gewinn, Ihren Besitzjahren und Ihren Wohnjahren im Haus. Gewinn heisst: Verkaufspreis minus Anlagekosten, also was Sie das Haus gekostet hat, samt wertvermehrenden Investitionen wie einem Anbau. Der Ort dagegen zählt nicht. Die Steuer ist in allen 75 Gemeinden gleich hoch.

Ein Beispiel laut amtlichem Steuerrechner des Kantons St. Gallen, abgerufen am 29. September 2026: Haus gekauft 1980, verkauft 2026, Gewinn 300'000 Franken. Ohne Ermässigung wären das 90'285 Franken Steuer. Die Besitzjahre allein senken sie auf 72'228 Franken. Mit mindestens 15 eigenen Wohnjahren sind es 53'719 Franken, rund 18'500 weniger (Art. 140 und 141 Steuergesetz St. Gallen, Stand 1. Januar 2026).

Was das für Sie heisst: Prüfen Sie bei jeder Schätzung der Steuer, ob Ihre Wohnjahre eingerechnet sind. Belegte wertvermehrende Investitionen senken sie ebenso, darum gehören Kaufvertrag und Rechnungen nicht ins Altpapier. Die höchste Ermässigung erreichen Sie erst nach 42 vollen Besitzjahren. Manchmal bringt Warten deshalb mehr als Verkaufen.

Ob Warten mehr bringt und was nach Steuer und Hypothek bleibt, zeigt erst die Rechnung für Ihr Haus.

Bewertung mit Netto-RechnungKostenlos und unverbindlich · Antwort persönlich von Dominik Devaja

Wieder kaufen

Kann ich mein Haus im Kanton St. Gallen steuerfrei verkaufen?

Steuerfrei verkaufen Sie im Kanton St. Gallen meist nicht, aber ein neues Eigenheim kann die Grundstückgewinnsteuer ganz oder teilweise aufschieben. Amtlich heisst das Ersatzbeschaffung. Voraussetzung: Sie bewohnen altes und neues Zuhause dauernd und ausschliesslich selbst. Kaufen oder bauen dürfen Sie in der Schweiz bis ein Jahr vor oder innert drei Jahren nach dem Verkauf (Art. 66 Steuerverordnung).

Aufgeschoben wird nur, soweit das neue Zuhause mehr kostet, als das alte Sie gekostet hat. Das Steuerbuch zur Ersatzbeschaffung rechnet vor: Verkauf 870'000 Franken, Anlagekosten 580'000, neues Zuhause 700'000. Von 290'000 Franken Gewinn werden 120'000 aufgeschoben und 170'000 besteuert (Steuerbuch, Fassung 1. Mai 2025). Aufgeschoben ist nicht erlassen (Art. 132 und 139 Steuergesetz St. Gallen, Stand 1. Januar 2026).

Was das für Sie heisst: Sie oder Ihre Eltern dürfen zuerst das neue Zuhause finden. Rechnen Sie aber vor dem Kauf. Ob ein Wechsel überhaupt passt, klärt die Standortbestimmung: behalten, anpassen oder etwas Neues. Unser Verkauf in vier Phasen endet auf Wunsch erst im nächsten Zuhause.

Was hier anders ist

Was Sie über den Verkauf im Kanton St. Gallen wissen sollten.

Steuer

Kurz besessen kostet, lang bewohnt spart

Der Kanton berechnet eine einfache Steuer nach progressivem Tarif. Davon erhebt er 2026 insgesamt 325 %: 105 % Staatssteuerfuss und 220 % festen Zuschlag. Die ersten CHF 2'200 Gewinn bleiben frei. Unter fünf Besitzjahren steigt die Steuer um bis zu 5 %. Nach mehr als 15 Jahren sinkt sie pro Jahr um 1,5 % bis höchstens 40,5 % (auf dem Gewinn bis CHF 500'000), wenn Sie mindestens 15 Jahre selbst darin gewohnt haben – sonst um 1 % bis höchstens 20 %.

Handänderung

1 % – zahlt der Käufer

Die Handänderungssteuer beträgt 1 % des Kaufpreises und wird vom Käufer geschuldet; der Verkäufer haftet solidarisch. Zwischen Eltern und Kindern gilt der halbe Satz (Art. 242 und 245 StG SG).

Beurkundung

Das Grundbuchamt der Gemeinde

Den Kaufvertrag für ein Grundstück beurkundet im Kanton St. Gallen das Grundbuchamt der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Wahlkreise

Acht Wahlkreise – vom Bodensee bis an den Walensee.

Von Rapperswil-Jona am oberen Zürichsee bis nach St. Gallen, Wil und ins Rheintal. Über Ihr Objekt sprechen wir gerne persönlich.

Riegelhäuser mit Blumenkästen in der Altstadt von St. Gallen
Altstadt St. Gallen
Gasse in der Altstadt von St. Gallen mit Kirchturm im Hintergrund
St. Gallen
Holzsteg über den Zürichsee bei Rapperswil
Rapperswil-Jona
St. Gallen St. Gallen, Gossau, Wittenbach und weitere
Rorschach Rorschach, Goldach, Thal und weitere
Rheintal Altstätten, Widnau, Au und weitere
Werdenberg Buchs, Grabs, Sevelen und weitere
Sarganserland Sargans, Bad Ragaz, Mels und weitere
See-Gaster Rapperswil-Jona, Uznach, Schmerikon und weitere
Toggenburg Wattwil, Ebnat-Kappel, Nesslau und weitere
Wil Wil, Uzwil, Flawil und weitere

Anfahrt

Vom Büro am Bahnhofplatz Zürich

Mit dem Zug ab Zürich HB, schnellste Verbindung an einem Werktag (SBB-Fahrplan).

  • Zürich HB → Rapperswil 41 Min. · direkt
  • Zürich HB → Wil 47 Min. · direkt
  • Zürich HB → St. Gallen 58 Min. · direkt
  • Zürich HB → Buchs SG 66 Min. · 1 Umstieg

Fragen aus dem Kanton St. Gallen

Was Eigentümer hier wissen wollen.

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen?

Der Kanton berechnet eine einfache Steuer nach progressivem Tarif (Art. 140 StG SG). Davon erhebt er 2026 insgesamt 325 %: 105 % Staatssteuerfuss und 220 % festen Zuschlag (Art. 6 und 7 StG SG, Steuerbuch StB 6 Nr. 1). Die ersten CHF 2'200 Gewinn bleiben steuerfrei. Liegt der Gewinn über CHF 600'000, beträgt die einfache Steuer 10 % des ganzen Gewinns – zusammen also 32,5 %.

Sinkt die Steuer, wenn ich lange besessen habe?

Ja, nach mehr als 15 Besitzjahren mit jedem weiteren vollen Jahr: um 1,5 % bis höchstens 40,5 % auf dem Gewinn bis CHF 500'000, wenn Sie das Grundstück mindestens 15 Jahre selbst bewohnt haben, sonst um 1 % bis höchstens 20 %. Unter fünf Besitzjahren steigt die Steuer um bis zu 5 % (Art. 141 StG SG).

Wer bezahlt die Handänderungssteuer?

Der Käufer. Sie beträgt 1 % des Kaufpreises; zwischen Eltern und Kindern gilt der halbe Satz. Der Verkäufer haftet solidarisch für die Bezahlung (Art. 242 und 245 StG SG).

Kann ich die Steuer aufschieben, wenn ich ein neues Eigenheim kaufe?

Ja, wenn Sie Ihr dauernd und ausschliesslich selbst bewohntes Eigenheim verkaufen und den Erlös innert drei Jahren für ein gleich genutztes Ersatzobjekt in der Schweiz verwenden; auch ein Kauf bis ein Jahr vor dem Verkauf zählt (Art. 132 StG SG, Art. 66 StV).

Wer beurkundet den Kaufvertrag?

Das Grundbuchamt der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Haus im Kanton St. Gallen geerbt: Zählen beim Verkauf die Besitzjahre der Eltern?

Ja. Beim Erben wird die Grundstückgewinnsteuer nur aufgeschoben, bis Sie verkaufen (Art. 132 Steuergesetz St. Gallen, Stand 1. Januar 2026). Dann zählen die Besitzjahre ab dem Kauf durch Ihre Eltern, nicht erst ab der Erbschaft (Art. 141). Das Steuerbuch des Kantons rechnet so: gekauft 1965, geerbt 1995, verkauft 2020 ergibt 55 volle Besitzjahre. Lange Besitzjahre der Eltern senken also auch Ihre Steuer.

Ihr Maklerbüro ist in Zürich. Begleiten Sie auch Verkäufe im Kanton St. Gallen?

Ja. Vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift unter den Kaufvertrag ist Dominik Devaja, Geschäftsführer von Immosmile, Ihre einzige Ansprechperson. Er besichtigt Ihr Haus bei Ihnen oder arbeitet mit Ihren Unterlagen; den Preis leitet er aus Vergleichsobjekten Ihrer Region und einer unabhängigen Modellbewertung her. Die Grundstückgewinnsteuer rechnet er nach St. Galler Steuergesetz, samt Ihren eigenen Wohnjahren. Verkauft: Zweifamilienhaus im Baurecht, Appenzell Innerrhoden (2026) – ein komplizierter Fall (Baurecht, Vorkaufsrecht der Kirchgemeinde), der nach einem geplatzten ersten Käufer im zweiten Anlauf sauber abgeschlossen wurde.

Ihre Ansprechperson für den Kanton St. Gallen

Sie möchten wissen, was Ihnen in St. Gallen nach Steuern bleibt? Rufen Sie mich an.

Vom Bahnhofplatz Zürich bin ich in 41 Minuten in Rapperswil und in 58 Minuten in St. Gallen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – auch wenn sie «warten» lautet.