Kaufen · Kaufnebenkosten je Kanton

Kaufnebenkosten je Kanton: keine Steuer oder bis 2 Prozent Steuer

Steuer, Notar und Eintrag für acht Kantone von Zürich bis Appenzell, nach amtlichem Tarif. Und warum die Steuer des Verkäufers auch Sie betreffen kann.

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Mit Gesetzesartikel und amtlichem Tarif je Kanton · Stand 30. September 2026 · Dominik Devaja

Kanton
Ihre Kaufnebenkosten · Zürich CHF 1'561 – CHF 3'122 je nach Kaufvertrag
Handänderungssteuer oder Abgabe (ganz)CHF 0
Grundbuch und Beurkundung (ganz)CHF 3'122

Keine Handänderungssteuer (seit 1. Januar 2005 aufgehoben).

Ohne Kosten für Schuldbriefe (Hypothek). Wer welche Gebühr trägt, regelt je nach Kanton das Gesetz oder der Kaufvertrag. Auskunft beim zuständigen Amt

Richtwert nach den amtlichen Tarifen, Stand 30.09.2026. Keine Beratung im Einzelfall.

Auf dieser Seite
  1. Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in der Schweiz?
  2. Wer zahlt die Handänderungssteuer?
  3. Warum Sie die Steuer des Verkäufers interessieren muss
  4. Was kosten Notar und Grundbuch beim Hauskauf?
  5. Ehrlich gesagt
  6. Häufige Fragen

Und wer zahlt die Steuer, Käufer oder Verkäufer?

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in der Schweiz?

Die Kaufnebenkosten in der Schweiz hängen vor allem vom Kanton ab. Sie bestehen aus zwei Teilen: der Handänderungssteuer und den Gebühren für Notar und Grundbuch. Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis, wem ein Grundstück gehört. Die Beurkundung ist der Termin, an dem Sie beim Notar unterschreiben.

Die Unterschiede sind gross. Bei 1 Million Franken Kaufpreis zahlt die Käuferschaft in Zürich 1'041 bis 2'081 Franken. In Luzern sind es 17'375 bis 19'750 Franken, weil 1,5 Prozent Steuer dazukommen. Die Spanne entsteht, weil der Kaufvertrag die Kosten anders verteilen kann. Jeder Kanton regelt Steuer und Gebühren in seinem eigenen Recht (kantonale Tarife, Stand September 2026).

Was das für Sie heisst: Rechnen Sie mit dem Kanton, in dem das Objekt liegt, nicht mit einer Pauschale. Nicht enthalten sind die Kosten für Schuldbriefe. Ein Schuldbrief ist die Sicherheit der Bank im Grundbuch für Ihre Hypothek.

Kaufnebenkosten in acht Kantonen
KantonSteuer beim KaufNotar und Grundbuch
ZürichKeine Handänderungssteuer, seit 2005 aufgehobenJe 1 Promille für Beurkundung und Grundbuch, auf die Beurkundung 8,1 Prozent Mehrwertsteuer. Bei 1 Million Franken: 2'081 Franken
ZugKeine HandänderungssteuerNach Zeitaufwand: Grundbuch höchstens 6'000 Franken, Beurkundung 300 bis 4'000 Franken. Genaue Zahl beim Grundbuchamt
SchwyzKeine Handänderungssteuer45 Franken je angefangene 50'000 Franken, höchstens 13'500 Franken. Bei 1 Million Franken: 900 Franken
St. Gallen1 Prozent, zahlt die Käuferschaft4 Promille bis 2 Millionen Franken für Beurkundung und Eintrag zusammen. Bei 1 Million Franken: 4'000 Franken
Luzern1,5 Prozent, zahlt die KäuferschaftGrundbuch 2 Promille, Beurkundung gestaffelt. Bei 1 Million Franken: 4'750 Franken
AargauKeine klassische Handänderungssteuer, aber eine Grundbuchabgabe von 4 PromilleBeurkundung gestaffelt, plus Mehrwertsteuer und kleine feste Grundbuchgebühren. Bei 1 Million Franken: 3'459 Franken für die Beurkundung
Appenzell Ausserrhoden2 Prozent, Gemeinden dürfen tiefer ansetzen. Ohne Vereinbarung je zur Hälfte1 Promille für Beurkundung und Eintrag zusammen, 200 bis 4'000 Franken. Bei 1 Million Franken: 1'000 Franken
Appenzell Innerrhoden1 Prozent, zahlt ausschliesslich die KäuferschaftJe 1 Promille für Grundbuch und Beurkundung. Bei 1 Million Franken: 2'000 Franken
Grundlagen: Zürich Notariatsgebührenverordnung LS 243 · Zug BGS 215.35 und BGS 641.1 · Schwyz SRSZ 213.512 § 5 · St. Gallen Art. 241–245 Steuergesetz und sGS 914.5 · Luzern SRL 645, 228 und 258 · Aargau SAR 725.100 § 8 und SAR 295.250 § 2 · Appenzell Ausserrhoden Art. 238 Steuergesetz und bGS 153.2 · Appenzell Innerrhoden Art. 116 und 119 Steuergesetz und GS 172.513. Ohne Kosten für Schuldbriefe (Hypothek). Stand 30. September 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.

Wer zahlt die Handänderungssteuer?

In St. Gallen, Luzern und Appenzell Innerrhoden zahlt die Käuferschaft die Handänderungssteuer, so steht es im Gesetz. In Innerrhoden gilt das sogar, wenn der Verkäufer die Zahlung im Vertrag übernimmt. In Appenzell Ausserrhoden sind es 2 Prozent. Ohne Vereinbarung tragen dort beide Seiten je die Hälfte.

Die Handänderungssteuer betrifft den Kauf – nicht zu verwechseln mit der Grundstückgewinnsteuer auf den Gewinn des Verkäufers. Wer sie zahlt, regelt je nach Kanton das Gesetz oder der Kaufvertrag.

Zürich, Zug und Schwyz erheben keine Handänderungssteuer. Der Aargau erhebt stattdessen eine Grundbuchabgabe von 4 Promille. Wer sie trägt, lässt das Gesetz dort offen. Das regelt der Kaufvertrag (Stand September 2026).

Was das für Sie heisst: Lesen Sie im Entwurf des Kaufvertrags die Klausel zu Steuern und Gebühren. Dort steht, wer was zahlt. Tun Sie das vor dem Termin beim Notar, nicht erst dort.

Was viele übersehen

Warum Sie die Steuer des Verkäufers interessieren muss

Die Grundstückgewinnsteuer zahlt die Verkäuferschaft. Trotzdem kann sie Sie als Käufer betreffen. Alle acht Kantone sichern diese Steuer ab: über Ihre Haftung oder über ein Pfandrecht am Grundstück, also an Ihrem künftigen Zuhause.

Ein gesetzliches Pfandrecht heisst: Die Steuer ist am Grundstück gesichert, auch ohne Eintrag im Grundbuch. Die übliche Lösung: Ein Teil des Kaufpreises geht als Depot oder direkt über das Notariat an das Steueramt. Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag das festhält.

Wie hoch die Steuer des Verkäufers etwa ausfällt, zeigt der Rechner für die Grundstückgewinnsteuer. So ist sie in den acht Kantonen gesichert:

  • ZugDie Käuferschaft haftet solidarisch für die Grundstückgewinnsteuer der Verkäuferschaft. Das Amt kann den Betrag also auch von Ihnen verlangen. Üblich ist ein Depot bei der Beurkundung (§ 202 Steuergesetz ZG).
  • SchwyzDie Verkäuferschaft muss die Steuer hinterlegen oder mit einer Bankgarantie sichern. Ist das ungenügend, haftet die Käuferschaft an zweiter Stelle (§ 197 Steuergesetz SZ).
  • Zürich, St. Gallen, LuzernEin gesetzliches Pfandrecht sichert die Steuer am Grundstück. Es geht den übrigen Pfandrechten vor, auch dem der Bank (Zürich § 208 Steuergesetz mit § 194 Einführungsgesetz zum ZGB · St. Gallen Art. 227 Steuergesetz · Luzern § 32 Grundstückgewinnsteuergesetz).
  • AargauEin gesetzliches Grundpfandrecht von pauschal 3 Prozent des Kaufpreises, ausser die Steuer ist anders sichergestellt (§ 234a Steuergesetz AG).
  • Appenzell Ausserrhoden, Appenzell InnerrhodenEin gesetzliches Pfandrecht für die Grundstückgewinnsteuer und für die Handänderungssteuer (Ausserrhoden Art. 221 und 239 Steuergesetz, Innerrhoden Art. 166 Steuergesetz). In Innerrhoden ist die Grundstückgewinnsteuer zudem vor dem Eintrag zu hinterlegen (Art. 160 Steuergesetz AI).

Was kosten Notar und Grundbuch beim Hauskauf?

Notar und Grundbuch kosten bei 1 Million Franken Kaufpreis in sieben Kantonen zwischen 900 Franken in Schwyz und 4'750 Franken in Luzern. Zug rechnet anders. Jeder Kanton legt seinen Tarif selbst fest, meist in Promille des Kaufpreises.

Zug rechnet nach Zeitaufwand. Die Grundbuchgebühr beträgt dort höchstens 6'000 Franken, die Beurkundung 300 bis 4'000 Franken. In Schwyz, St. Gallen und beiden Appenzell beurkundet ein Amt, kein freier Notar.

Wer zahlt? In Zürich teilen sich beide Seiten die Gebühren von Gesetzes wegen hälftig, in Zug die Grundbuchgebühr. Beides gilt, wenn der Vertrag nichts anderes sagt. In den übrigen Kantonen regelt es der Kaufvertrag (Stand September 2026).

Was das für Sie heisst: Die Gebühren sind planbar, sobald Kanton und Preis feststehen. Für Zug fragen Sie das Grundbuchamt nach der genauen Zahl. Was Ihre Bank für die Hypothek rechnet, zeigt der Tragbarkeitsrechner.

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Ehrlich gesagt

Sind die Gebühren das grosse Risiko?

Nein. Die Gebühren sind im Vergleich zum Preis klein. Bei 1 Million Franken sind es in Zürich rund 0,2 Prozent. Entscheidend ist etwas anderes: dass die Grundstückgewinnsteuer des Verkäufers gesichert ist.

Fragen Sie deshalb vor der Beurkundung, wie der Kaufvertrag diese Steuer regelt. Ein Depot oder eine direkte Zahlung über das Notariat schützt Sie.

Was fragen Käufer zu den Kaufnebenkosten oft?

Wer zahlt die Grundbuchgebühren?

In Zürich tragen beide Seiten die Gebühren je zur Hälfte, in Zug die Grundbuchgebühr, wenn nichts anderes vereinbart ist. In St. Gallen ist die hälftige Teilung üblich. Sonst regelt es der Kaufvertrag.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer in St. Gallen?

1 Prozent des Kaufpreises, als Steuer der Gemeinde. Sie zahlt die Käuferschaft, die Verkäuferschaft haftet solidarisch mit. Zwischen Eltern und Kindern gilt der halbe Satz (Art. 242 und 245 Steuergesetz SG).

Wer bezahlt die Handänderungssteuer in Luzern?

Die Käuferschaft. Der Satz beträgt 1,5 Prozent. Geschäfte unter 20'000 Franken sind steuerfrei (§§ 3, 4 und 6 Handänderungssteuergesetz LU).

Was kostet der Notar beim Hauskauf im Kanton Zürich?

Die Beurkundung kostet 1 Promille des Werts, mindestens 100 Franken, plus 8,1 Prozent Mehrwertsteuer. Dazu kommt 1 Promille für das Grundbuch. Bei 1,3 Millionen Franken sind das zusammen 2'705 Franken, wie im amtlichen Rechner der Zürcher Notariate.

Gibt es im Kanton Zug eine Handänderungssteuer?

Nein. Dafür haftet die Käuferschaft solidarisch für die Grundstückgewinnsteuer der Verkäuferschaft. Üblich ist ein Depot bei der Beurkundung (§ 202 Steuergesetz ZG).

Muss ich alle Kaufnebenkosten selbst zahlen?

Nicht unbedingt. Der Rechner zeigt eine Spanne: unten die Steuer so, wie das Gesetz sie verteilt, plus die Hälfte der Gebühren. Oben steht alles zusammen. Wer was zahlt, steht im Kaufvertrag.

Wie sicher sind die Zahlen?

Sie stammen aus den amtlichen Tarifen und Steuergesetzen der Kantone, Stand September 2026. Tarife ändern sich. Die verbindliche Zahl nennt das zuständige Grundbuch- oder Notariatsamt.

Quellen

  1. ESTV: Dossier Steuerinformationen, Handänderungssteuer · November 2022, abgerufen 30.09.2026
  2. Notariate Kanton Zürich: Notariatsgebührenverordnung LS 243 und Gebührenrechner · abgerufen 29.09.2026
  3. Kantonales Steueramt Zürich: Weisung ZStB 208.1, gesetzliches Pfandrecht für Grundsteuern · abgerufen 30.09.2026
  4. Kanton Zug: Gebührentarif im Grundbuchwesen, §§ 4, 13, 14 (BGS 215.35) · Stand 1. Januar 2019
  5. Kanton Zug: Gebührentarif, § 9 Ziff. 89 und 92 (BGS 641.1) · Fassung seit 22.8.2025
  6. Kanton Zug: Steuergesetz, § 202 (BGS 632.1) · abgerufen 30.09.2026
  7. Kanton Schwyz: Gebührentarif für Grundbuch und Notariat, § 5 (SRSZ 213.512) · abgerufen 30.09.2026
  8. Kanton Schwyz: Steuergesetz, § 197 (SRSZ 172.200) · Stand 1. Februar 2026
  9. Kanton St. Gallen: Steuergesetz, Art. 227 und 241–245 (sGS 811.1) · Stand 1. Januar 2026
  10. Kanton St. Gallen: Gebühren der Grundbuchämter, Art. 5, 7, 8 (sGS 914.5) · Stand 1. Juni 2020
  11. Kantonales Steueramt St. Gallen: StB 227 Nr. 1, gesetzliches Pfandrecht · Stand 1. Juli 2017
  12. Kanton Luzern: Handänderungssteuergesetz, §§ 3, 4, 6 (SRL 645) · Stand 1. Januar 2025
  13. Kanton Luzern: Grundbuchgebührentarif, § 2 (SRL 228) · Stand 1. Januar 2026
  14. Kanton Luzern: Beurkundungsgebührenverordnung, § 21 (SRL 258) · Stand 1. Januar 2022
  15. Kanton Luzern: Grundstückgewinnsteuergesetz, § 32 (SRL 647) · abgerufen 30.09.2026
  16. Kanton Aargau: Grundbuchabgaben und Gebühren (GBAG, SAR 725.100) · Stand 1. Januar 2020
  17. Kanton Aargau: Notariatstarif, § 2 (SAR 295.250) · Stand 1. Januar 2025
  18. Kanton Aargau: Merkblatt gesetzliches Grundpfandrecht, § 234a Steuergesetz · abgerufen 30.09.2026
  19. Kanton Appenzell Ausserrhoden: Steuergesetz, Art. 221 und 234–240 (bGS 621.11) · Stand 1. Januar 2025
  20. Kanton Appenzell Ausserrhoden: Gebührentarif für die Gemeinden, Ziff. 8.1 (bGS 153.2) · Stand 1. Januar 2018
  21. Kanton Appenzell Innerrhoden: Gebührentarif, Art. 11 und 14 (GS 172.513) · Stand 1. Januar 2026

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