Persönlich begleitet · Im ganzen Kanton Zürich
Ihre Immobilie
erfolgreich verkaufen.
Zuerst erfahren Sie zwei Zahlen: was Ihr Zuhause wert ist – und was Ihnen davon wirklich bleibt. Erst dann entscheiden Sie. Danach übernehmen wir alles: Unterlagen, Film, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung. Sie bezahlen nichts im Voraus; unser Honorar wird erst fällig, wenn beim Notar unterschrieben ist.
Handschlag, Reservation, höchstes Gebot: Nichts davon verkauft Ihr Haus – warum, steht im Obligationenrecht.
Ablauf · Kanton Zürich
Haus verkaufen mit Makler: Wie gehe ich vor?
Mit Immosmile als Makler gehen Sie beim Hausverkauf in vier Phasen vor und haben in jeder das letzte Wort. Die Bewertung erhalten Sie 48 Stunden nach unserem ersten Termin schriftlich, samt dem, was netto bleibt. Wollen Sie ein Elternhaus als Erbengemeinschaft verkaufen, sprechen wir davor mit jedem Erben einzeln. Dann sehen geprüfte Interessenten Ihr Haus vor den Portalen; jedes Angebot erhalten Sie sofort und wählen, mit wem Sie zum Notar gehen.
Rechtlich gilt der Verkauf erst, wenn der Kaufvertrag öffentlich beurkundet, also beim Notar unterschrieben ist. So verlangt es Artikel 216 Obligationenrecht, auch für Vorverträge (geprüft im September 2026). Die Notariate des Kantons Zürich entwerfen den Vertrag nach Ihren Angaben und einem Gespräch. Nach der Beurkundung folgt der Eintrag ins Grundbuch, das amtliche Verzeichnis, wem ein Grundstück gehört.
Was das für Sie heisst: Bis zur Beurkundung ist nichts verkauft. Auch ein Käufer kann bis dahin abspringen. Darum steht bei jedem Angebot, ob die Finanzierung bestätigt ist. Wir verdienen erst, wenn Ihr Verkauf gilt; alles davor ist unsere Vorleistung.
Ob sich ein Verkauf für Sie oder Ihre Eltern rechnet, sehen Sie schwarz auf weiss, bevor jemand unterschreibt.
Typische Situationen
Erkennen Sie sich in einer dieser Situationen?
Drei Ausgangslagen, die wir immer wieder am Küchentisch antreffen – und wie wir sie angehen.
Situation 01 · Erbengemeinschaft
«Wir werden uns beim Elternhaus nie einig.»
Eines der Geschwister will halten, zwei wollen verkaufen. Das Haus steht leer, die Nebenkosten laufen weiter, und jedes Gespräch endet beim Preis.
Zuerst Einzelgespräche mit allen, dann eine neutrale, unabhängige Bewertung als gemeinsame Grundlage – alle sehen dieselben Zahlen. Danach ein schriftlicher Fahrplan mit Terminen, den alle unterschreiben.
Der Streit verschiebt sich vom Preis zur Sache: Statt drei Meinungen gibt es eine belegte Zahl, klare Rollen und ein Verfahren, das niemanden übervorteilt.
Situation 02 · Nach dem Auszug der Kinder
«Verkaufen wir zuerst – und stehen dann ohne Wohnung da?»
Ein Ehepaar möchte in eine Eigentumswohnung wechseln. Die Sorge: zuerst verkaufen und nichts finden – oder kaufen und auf zwei Objekten sitzen.
«Der sichere Wohnwechsel»: Die Suche nach dem neuen Zuhause startet vor dem Verkauf, der Kaufvertrag bekommt einen Übergabetermin mit Puffer, und wenn nötig bleiben Sie nach dem Verkauf übergangsweise als Mieter – abgestimmt mit Bank und Notariat.
Ihr Verkauf wird nie von einer schnellen Kaufentscheidung abhängig gemacht – und Sie stehen nie ohne Zuhause da.
Situation 03 · Sanieren oder verkaufen
«Muss ich vor dem Verkauf noch gross sanieren?»
Küche und Bäder im Originalzustand, zwei Handwerker-Offerten auf dem Tisch – und niemand kann sagen, ob sich das im Verkauf je auszahlt.
Wir rechnen jede Offerte gegen die Nachfrage in Ihrer Gemeinde. Oft zahlen sich nur wenige, sichtbare Massnahmen aus – Malerarbeiten, Licht, Garten. Der Rest gehört dem Käufer, der ohnehin umbaut.
Investiert wird nur, was sich im Verkaufspreis wiederfindet. Das sagen wir Ihnen schriftlich – bevor Sie einen Franken ausgeben.
Der Immosmile-Launch
So läuft Ihr Verkauf ab: vier Phasen, eine Ansprechperson.
Phase 1 kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Bewertung schriftlich erhaltenPhase 2 · Vor den Portalen
Vorpremiere: zuerst privat, dann öffentlich.
«Wenn wir verkaufen, dann richtig. Aber ich will nicht, dass die halbe Nachbarschaft unser Wohnzimmer im Internet anschaut», denken Sie vielleicht. In der Vorpremiere zeigen wir Ihr Haus zuerst ausgewählten, geprüften Interessenten, bevor es auf einem öffentlichen Immobilienportal erscheint.
Eine Grenze gehört dazu: Dass Ihr Haus nie im Internet erscheint, versprechen wir nicht. Die Vorpremiere ist ein Vorsprung, kein Versteck. Im Normalfall folgt danach das Inserat auf den Portalen. Dann beginnt Ihr Haus dort nicht bei null, sondern mit fertigem Film und belegter Nachfrage.
Der Nachfrage-Bericht zeigt Ihnen schriftlich, wie Ihr Haus in der Vorpremiere angekommen ist – die Grundlage für Ihren Entscheid. Kommt ein Angebot, sehen Sie es sofort, samt Vermerk zur Finanzierung.
Kann ich mein Haus verkaufen, ohne dass es im Internet steht?
Was die öffentlichen Immobilienportale betrifft, ja: Dort erscheint Ihr Haus nicht als Erstes. Zuerst stellen wir es ausgewählten, geprüften Interessenten vor. Überzeugt Sie dabei ein Angebot, entscheiden Sie, ob Sie es annehmen.
Der Normalfall ist danach die öffentliche Phase auf den Portalen, und auch diesen Schritt entscheiden Sie. Diskret heisst bei uns also: Die Vorpremiere legt die Reihenfolge fest – unsichtbar macht sie Ihr Haus nicht.
Phase 2 · Vermarktung
Film und Foto aus eigener Produktion.
Ein Standard-Foto zeigt ein Zimmer. Ein Film zeigt, wie man in Ihrem Haus lebt: wo das Licht hinfällt, wie man in den Garten hinaustritt. Film, Fotografie und das Exposé, also die Verkaufsdokumentation, produzieren wir für die Vermarktung selbst, bevor der erste Interessent kommt. Interessenten können so vor der Besichtigung sehen, was sie erwartet; besichtigt wird im Einzeltermin mit Käufergespräch.
Das alles ist inklusive und geht auf unsere Rechnung. Ihr Verkaufsauftrag ist jederzeit kündbar. Kündigen Sie nach der Produktionsfreigabe, also Ihrem Ja zum Start von Film und Fotos, verrechnen wir höchstens belegte Auslagen. Ob in der Vorpremiere oder auf den Portalen: Man sieht Ihrem Haus an, wie viel Sorgfalt darin steckt.
Vorbereitung · Kanton Zürich
Was muss ich vor dem Hausverkauf beachten?
Bevor Sie Ihr Haus anbieten, sollten drei Dinge feststehen: was netto bleibt, welche Belege die Steuer senken und wo Sie danach wohnen. Die Grundstückgewinnsteuer ist die Steuer auf Ihren Verkaufsgewinn. Beim Hausverkauf im Kanton Zürich sinkt sie ab fünf vollen Jahren im Besitz. Nach zwanzig Jahren ist sie halbiert (§ 225 Steuergesetz des Kantons Zürich, Stand Oktober 2026).
Vereinfacht heisst Gewinn: Verkaufspreis minus Kaufpreis von damals, belegt durch den alten Kaufvertrag. Jede Rechnung für Arbeiten, die das Haus mehr wert gemacht haben, macht diesen Gewinn kleiner. Läuft Ihre Festhypothek noch, fragen Sie die Bank nach der Vorfälligkeitsentschädigung, der Gebühr für das vorzeitige Auflösen. Das neue Zuhause suchen wir mit Ihnen vor dem Verkauf, nicht danach.
Was das für Sie heisst: Suchen Sie Kaufvertrag und Rechnungen heraus, bevor der Umzug beginnt. Mit ihnen können Sie selbst ausrechnen, was Ihnen nach der Grundstückgewinnsteuer bleibt. Ist Warten oder Behalten besser, sagen wir Ihnen das schriftlich.
Steuerangaben: Kanton Zürich, Stand Oktober 2026. Richtwert, kein Steuerbescheid. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Selbst verkaufen · Schweiz
Haus verkaufen ohne Makler: Geht das in der Schweiz?
Ja, in der Schweiz dürfen Sie Ihr Haus auch selbst verkaufen. Vorgeschrieben ist dafür die öffentliche Beurkundung, im Kanton Zürich die Unterschrift beim Notariat (Artikel 216 Obligationenrecht, geprüft im September 2026). Steht Ihr Käufer schon fest – etwa Ihre Tochter oder der Nachbar –, brauchen Sie keinen Makler, nur die Beurkundung.
Inserieren können Sie selbst, das stimmt. Muss der Käufer aber erst gefunden werden, beginnt die Arbeit, die kein Inserat für Sie erledigt. Wir übernehmen Film, Fotografie und Exposé, die Vorpremiere, Besichtigungen als Einzeltermine und die Verhandlung. Dabei vertreten wir immer nur eine Seite: Ihre.
Was das für Sie heisst: Die eigentliche Frage ist nicht «mit oder ohne Makler», sondern ob Ihr Käufer schon feststeht. Wenn nicht, zählt, wer ihn findet, wer ihn prüft und wer Ihnen jedes Angebot vorlegt. Kommt am Ende kein Verkauf zustande, schulden Sie uns kein Honorar.
Rechtsangaben: Artikel 216 Obligationenrecht, geprüft im September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Der Vergleich
Was bei uns inklusive ist.
Bevor Sie irgendwo unterschreiben: Das ist der Unterschied zwischen unserem Mandat und dem, was in der Branche verbreitet ist.
Womit alles beginnt, kostet Sie nichts: Bewertung und Netto-Rechnung.
Bewertung schriftlich erhaltenWomit alles beginnt, kostet Sie nichts: Bewertung und Netto-Rechnung.
Bewertung schriftlich erhaltenUnsere Leistungen
Wobei wir Sie begleiten.
Auf Google
Was Menschen schreiben, die wir begleitet haben.
Wörtlich zitiert – Kürzungen sind mit «…» markiert.
Wenig Aufwand beim Verkauf
«… der Immobilienverkauf ist über die Bühne gegangen mit einem minimalen Aufwand unserer Seite. Sie haben sich um alles gekümmert. Ich kann sie nur weiterempfehlen. …» Begleitung bis zur Unterschrift
«Von A-Z sehr zu empfehlen! Wir wurden bis hin zur Vertragsunterzeichnung stets professionell und unkompliziert begleitet. Die Kommunikation war immer sehr schnell und das gesamte Team ging auch die Extrameile um unseren komplexeren Ansprüchen gerecht zu werden. …» Alles zu Ihrem Verkauf
Die richtige Seite für Ihre Frage.
- Immobilienbewertung mit Netto-RechnungWas ist mein Haus wert – und was bleibt mir nach Steuer und Kosten?
- Online-BewertungWie bekomme ich eine erste Einschätzung, ohne dass jemand vorbeikommt?
- Grundstückgewinnsteuer-Rechner: 15 KantoneWie rechnet mein Kanton die Grundstückgewinnsteuer – und welcher Rechner passt?
- Erbschaft und ErbengemeinschaftWir haben das Elternhaus geerbt – verkaufen, übernehmen oder behalten?
- Eigenheim-StandortbestimmungBehalten, anpassen oder verkaufen – was passt jetzt zu uns?
- Zuerst verkaufen oder zuerst kaufen?Wir tauschen das Haus gegen eine Wohnung – wie greifen Verkauf und Kauf sicher ineinander?
- Eigentumswohnung verkaufenWas gilt beim Verkauf von Stockwerkeigentum – Erneuerungsfonds, Reglement, Vorkaufsrecht?
- Kanton ZürichWas gilt beim Verkauf im Kanton Zürich – Steuer, Notariat, Ablauf?
- Immobilie kaufen: So kaufen Sie bei unsWie erfahre ich früh von einem passenden Objekt – und nach welchen Regeln wird geboten?
Ihr direkter Kontakt
Sie haben eine Frage? Rufen Sie mich an.
Sie sprechen direkt mit der Person, die Ihren Verkauf begleiten würde. Kein Callcenter, keine Weiterleitung – und wenn Sie eine halbe Stunde brauchen, nehmen wir uns die halbe Stunde.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen.
Was kostet die Erstberatung?
Nichts. Das erste Gespräch inklusive Bewertung und Netto-Rechnung ist kostenlos und unverbindlich – auch wenn unsere Empfehlung «behalten» lautet.
Wie hoch ist Ihr Honorar?
Sie wählen zwischen zwei Wegen: einem festen Erfolgshonorar oder dem Partner-Honorar, bei dem unser zusätzlicher Verdienst erst beginnt, wenn der Verkaufspreis deutlich über dem unabhängig festgelegten Referenzwert liegt. Beides wird vor dem Mandat schriftlich vereinbart, fällig erst bei der Beurkundung. Vorauszahlungen gibt es nicht.
Warum zuerst privat und dann öffentlich?
Die Vorpremiere ersetzt die Portale nicht – sie sorgt dafür, dass Ihr Haus dort mit Anlauf ankommt: mit fertigem Film, gezielt angesprochenen, geprüften Interessenten und belegter Nachfrage. In den meisten Fällen folgt danach die breite öffentliche Phase.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Das hängt von Objekt, Preisstrategie und Jahreszeit ab. Den realistischen Rahmen für Ihr Haus nennen wir Ihnen nach der Besichtigung – schriftlich, nicht als Bauchgefühl.
Welche Unterlagen brauche ich?
Grundbuchauszug, Grundrisse, Gebäudeversicherungsausweis und die letzten Nebenkostenabrechnungen. Fehlt etwas, besorgen wir es für Sie.
Muss ich vor dem Verkauf renovieren?
Meistens nicht. Wir rechnen jede Massnahme gegen die Nachfrage in Ihrer Gemeinde – und empfehlen nur, was sich im Preis wiederfindet.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Im ganzen Kanton Zürich, mit Heimvorteil im Zürcher Unterland. Angrenzende Regionen übernehmen wir auf Anfrage, wenn das Objekt zu uns passt.
Sehe ich wirklich jedes Angebot?
Ja. Jedes Angebot legen wir Ihnen sofort vor, mit dem Vermerk, ob die Finanzierung bestätigt ist – auch eines, das wir für zu tief halten. Jede Woche erhalten Sie zudem einen schriftlichen Bericht zum Verkaufsstand. Nach der Vorpremiere wählen Sie: annehmen, eine Bieterrunde, in der mehrere Interessenten bieten, oder die öffentliche Phase auf den Portalen.
Kann ich mein Haus verkaufen und darin wohnen bleiben?
Ja, übergangsweise. Möglich ist eine Rückmiete: Sie mieten das Haus danach eine Zeit lang vom Käufer. Die Übergabe planen wir mit Puffer, und der Termin steht im Kaufvertrag. Wissen Sie noch nicht, ob Sie überhaupt ausziehen wollen, hilft die Standortbestimmung: behalten, anpassen oder verkaufen.
Der erste Schritt
Kostenlose Beratung mit Bewertung.
Wir schauen uns Ihr Objekt an, ordnen den Wert ein und sagen Ihnen offen, was ein Verkauf heute realistisch bringt – auch wenn die Antwort «jetzt noch nicht» lautet.
Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.