Immobilie verkaufen im Kanton Luzern

Verkaufen im Kanton Luzern: Ihr Gewinn zählt wie ein Einkommen.

Wie ein Einkommen, aber für sich allein: Lohn, Rente und der Steuerfuss Ihrer Gemeinde zählen nicht mit. Was Ihnen danach bleibt, rechnen wir schriftlich vor.

Luzern von oben mit Altstadt, Reuss und gedeckter Holzbrücke, im Hintergrund die Alpen
Ermässigung für lange Besitzer bis 25 % Nach mehr als 9 Besitzjahren 1 % pro Jahr, voll nach mehr als 33 · § 24 Grundstückgewinnsteuergesetz
Steuerfuss in allen Gemeinden 4,2 Fest, unabhängig vom Gemeindesteuerfuss · § 23 Grundstückgewinnsteuergesetz
Handänderungssteuer 1,5 % Geschuldet vom Käufer · §§ 4 und 6 Handänderungssteuergesetz
Gemeinden 79 Stand 2026, nach Gemeindefusionen · Statistik Luzern, § 6 Kantonsverfassung

Stand September 2026 · Gesetze über die Grundstückgewinnsteuer (SRL 647) und die Handänderungssteuer (SRL 645), Fassung 1. Januar 2025 · Einkommenssteuertarif 2026 (§ 57 Steuergesetz, SRL 620) · Gemeindezahl: Statistik Luzern, Stand 2026.

Und wer zahlt die Handänderungssteuer? Geschuldet ist sie vom Käufer. Ob sie trotzdem Ihren Erlös schmälert, entscheidet ein Satz im Kaufvertrag.

Steuer beim Verkauf

Haus verkaufen im Kanton Luzern: Wie viel Steuer zahle ich auf den Gewinn?

Beim Hausverkauf im Kanton Luzern zahlen Sie Grundstückgewinnsteuer nach dem Einkommenssteuertarif, als wäre der Gewinn Ihr einziges Einkommen. Gewinn ist der Verkaufspreis minus Anlagekosten: Kaufpreis plus Ausgaben, die das Haus mehr wert machten. Auch Ehepaare zahlen nach dem Tarif für Alleinstehende. Den Betrag aus dem Tarif nimmt das Gesetz mal 4,2, in jeder Gemeinde gleich.

Unter fünf Besitzjahren kommen 10 bis 50 Prozent Zuschlag dazu. Nach mehr als neun Jahren beginnt eine Ermässigung von höchstens 25 Prozent. Ein Beispiel: 480'000 Franken Gewinn nach 35 Jahren ergeben 81'091.10 Franken Steuer. Ohne Ermässigung wären es rund 108'121 Franken (§§ 22–24 Grundstückgewinnsteuergesetz, Tarif 2026, Stand September 2026; mit dem amtlichen Rechner nachgerechnet).

Was das für Sie heisst: Wegen dieser Steuer allein lohnt sich Warten selten. Zwischen neun und 33 Besitzjahren spart jedes weitere Jahr 1 Prozent, bei 480'000 Franken Gewinn rund 1'080 Franken. Danach bringt Warten nichts mehr, und geerbte Jahre Ihrer Eltern zählen mit. Den Gewinn senken Belege aus dem Ordner: der alte Kaufvertrag, Rechnungen für Anbau oder Umbau.

Die Formel steht im Gesetz, der realistische Preis für Ihr Haus nicht. Die Bewertung ermittelt ihn und rechnet die Steuer nach Luzerner Tarif, mit Ihrem alten Kaufvertrag und Ihren Besitzjahren. Dann ziehen wir Hypothek und Verkaufskosten ab: Sie sehen schriftlich, was bleibt, bevor Sie unterschreiben.

Bewertung mit Netto-RechnungKostenlos und unverbindlich · Antwort persönlich von Dominik Devaja

Ablauf und Kosten

Immobilie verkaufen im Kanton Luzern: Was muss ich beim Notar und bei den Kosten beachten?

Beim Verkauf einer Immobilie im Kanton Luzern unterschreiben Sie den Kaufvertrag vor einem Luzerner Notar. Nur er darf ihn beurkunden. Ein Notar aus Zürich oder Zug darf das nicht (§ 3 Absatz 2 Beurkundungsgesetz, Stand 1. Januar 2022). Die Schritte bis dahin zeigt der Ablauf eines Verkaufs mit Immosmile.

Die Handänderungssteuer, also die Steuer auf den Eigentümerwechsel, schuldet der Käufer. Sie beträgt 1,5 Prozent des Kaufpreises, bei 850'000 Franken also 12'750 Franken (§§ 4 und 6 Handänderungssteuergesetz, Stand 1. Januar 2025). Eine Teilung im Kaufvertrag gilt nur zwischen Ihnen und dem Käufer. Die Rechnung der Gemeinde geht trotzdem allein an ihn (Weisungen zur Handänderungssteuer).

Was das für Sie heisst: Steht im Vertragsentwurf eine Teilung, schmälert diese Steuer auch Ihren Erlös. Soll der Erlös in ein neues eigenes Zuhause fliessen, klären Sie den Steueraufschub vor dem Notartermin. Kostet die neue Wohnung nicht mehr, als das Haus Sie einst gekostet hat, gibt es keinen Aufschub. Dann kann Behalten die bessere Rechnung sein; das klärt die Standortbestimmung: behalten, anpassen oder verkaufen.

Was hier anders ist

Drei Luzerner Regeln, die Ihre Rechnung verändern.

Steuer

Der Gewinn allein bestimmt den Satz

Gewinne bis und mit 13'000 Franken bleiben steuerfrei. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Schon bei 13'001 Franken zählt der ganze Gewinn. Der Satz folgt dem Tarif für Alleinstehende, auch bei Ehepaaren. Wer nach weniger als fünf Jahren verkauft, zahlt 10 bis 50 Prozent Zuschlag.

Handänderung

Die Rechnung geht an den Käufer

Die Handänderungssteuer, also die Steuer auf den Eigentümerwechsel, stellt die Gemeinde dem Käufer in Rechnung. Ihren Erlös trifft sie nur, wenn der Kaufvertrag eine Übernahme oder Teilung vorsieht. Verkaufen oder übergeben Eltern das Haus ihren Kindern, fällt sie nicht an. Dasselbe gilt zwischen Ehegatten und beim Erben.

Beurkundung

Nur ein Luzerner Notar

Wohnen Ihre Kinder oder die Käufer in Zürich, ändert das nichts. Einen Kaufvertrag über ein Grundstück im Kanton Luzern beurkundet nur ein Luzerner Notar. Das kann eine Anwältin oder ein Anwalt mit Büro im Kanton sein oder ein patentierter Gemeindeschreiber.

Gemeinden im Kanton Luzern

Von der Luzerner Riviera bis an den Sempachersee: 79 Gemeinden.

Bis 2004 zählte der Kanton 107 Gemeinden, Fusionen haben sie auf 79 gesenkt. Die frühere Einteilung in Ämter hat die Kantonsverfassung von 2007 aufgehoben. Heute gliedert sich der Kanton in Gemeinden und sechs Wahlkreise, also Gebiete, deren Gemeinden gemeinsam den Kantonsrat wählen.

Die Türme der Jesuitenkirche über der Reuss, dahinter die Altstadt von Luzern und die Kapellbrücke bei Sonnenaufgang
Luzern am Morgen
Kapellbrücke mit Wasserturm über der Reuss von oben, dahinter das Seebecken
Die Kapellbrücke
Häuserzeile am Luzerner Quai vom See aus gesehen, rechts die Türme der Hofkirche
Am Luzerner Quai
Luzern Eine der sechs grössten Gemeinden
Emmen Wahlkreis Hochdorf · eine der sechs grössten
Kriens Wahlkreis Luzern-Land · eine der sechs grössten
Horw Wahlkreis Luzern-Land · eine der sechs grössten
Ebikon Wahlkreis Luzern-Land · eine der sechs grössten
Sursee Wahlkreis Sursee · eine der sechs grössten
Meggen Wahlkreis Luzern-Land · mit Seegebiet
Weggis Wahlkreis Luzern-Land · am Fuss der Rigi
Vitznau Wahlkreis Luzern-Land · an der Luzerner Riviera
Nottwil Wahlkreis Sursee · am Sempachersee
Sempach Wahlkreis Sursee · mit eigenem Seeufer
Hitzkirch Wahlkreis Hochdorf · Ortsteil Altwis zwischen Baldegger- und Hallwilersee

Anfahrt

Vom Büro am Bahnhofplatz Zürich

Mit dem Zug ab Zürich HB, schnellste Verbindung an einem Werktag ab 9 Uhr (SBB-Fahrplan 2026, geprüft am 30.09.2026).

  • Zürich HB → Luzern 41 Min. · direkt
  • Zürich HB → Sursee 61 Min. · 1 Umstieg
  • Zürich HB → Hochdorf 77 Min. · 1 Umstieg
  • Zürich HB → Willisau 78 Min. · 1 Umstieg

Fragen aus dem Kanton Luzern

Was Eigentümer hier wissen wollen.

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern?

Bei 100'000 Franken Gewinn sind es 17'465.70 Franken, wenn Sie das Haus fünf bis neun Jahre besessen haben (Verkauf 2026). Einen festen Satz gibt es nicht.

Luzern wendet den Einkommenssteuertarif für Alleinstehende an, und zwar auf den Gewinn allein. Das Ergebnis wird mal 4,2 genommen (§§ 22 und 23 Grundstückgewinnsteuergesetz). Die Steuer setzt die Gemeinde fest, in der das Haus liegt (§ 25).

Kann ich im Kanton Luzern steuerfrei verkaufen, wenn der Gewinn klein ist?

Ja, bis und mit 13'000 Franken Gewinn zahlen Sie keine Grundstückgewinnsteuer (§ 22 Absatz 2 Grundstückgewinnsteuergesetz). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Gewinn darüber, wird der ganze Gewinn besteuert, nicht nur der Teil über 13'000 Franken (Weisungen des Kantons zu § 22).

Kann ich im Kanton Luzern die Grundstückgewinnsteuer aufschieben, wenn ich ein neues Zuhause kaufe?

Ja, mit der Ersatzbeschaffung, einem Steueraufschub für Ihr dauernd und ausschliesslich selbst bewohntes Haus oder Ihre Wohnung. Das neue Zuhause muss in der Schweiz liegen und gleich genutzt werden. Sie kaufen oder bauen es mit dem Erlös innerhalb von zwei Jahren vor oder nach dem Verkauf (§ 4 Absatz 1 Ziffer 7 Grundstückgewinnsteuergesetz). Ferien- und Zweitwohnungen sind ausgenommen.

Aufgeschoben wird nur der Teil, um den das neue Zuhause mehr kostet, als das alte Sie gekostet hat. Höchstens ist das der ganze Gewinn. Aufgeschoben heisst nicht erlassen: Verkaufen Sie das neue Zuhause später, wird der aufgeschobene Gewinn mitbesteuert (§ 4 Absatz 2). Die Frist nach dem Verkauf lässt sich in begründeten Fällen auf höchstens vier Jahre verlängern (§ 4 Absatz 3).

Muss ich beim Verkauf im Kanton Luzern die Handänderungssteuer zahlen?

Nein, geschuldet ist sie vom Käufer: 1,5 Prozent des Kaufpreises (§§ 4 und 6 Handänderungssteuergesetz). Ihren Erlös schmälert sie nur, wenn Sie im Kaufvertrag eine Übernahme oder Teilung vereinbaren. Keine Handänderungssteuer fällt an zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern und Kindern sowie beim Erben (§ 3 Ziffern 2 und 3).

Wer beurkundet im Kanton Luzern den Kaufvertrag?

Ein Luzerner Notar, kein Notar aus einem anderen Kanton (§ 3 Absatz 2 Beurkundungsgesetz). Notare sind im Kanton Luzern Anwältinnen und Anwälte mit Büro im Kanton sowie patentierte Gemeindeschreiber und ihre Stellvertretungen (§ 5). Die Gebühr beträgt höchstens 3 Promille. Bei einem Kaufpreis von 850'000 Franken sind das höchstens 2'550 Franken (§ 52b Beurkundungsgesetz).

Elternhaus im Kanton Luzern geerbt: Welcher Kaufpreis und welche Besitzjahre zählen?

In der Regel der Kaufpreis Ihrer Eltern und die Jahre seit ihrem Kauf. Das Erben schiebt die Grundstückgewinnsteuer nur auf (§ 4 Absatz 1 Ziffer 1 Grundstückgewinnsteuergesetz), und die Besitzjahre Ihrer Eltern zählen weiter. Eine Handänderungssteuer fällt beim Erben nicht an (§ 3 Ziffer 3 Handänderungssteuergesetz).

Liegt der Kauf mehr als 30 Jahre zurück, kann statt des alten Kaufpreises ein anderer Wert zählen (§ 11). Das ist die Katasterschatzung, also die amtliche Schätzung, von vor 30 Jahren plus 25 Prozent. Ist dieser Wert höher, nimmt ihn das Amt von sich aus, und Ihr Gewinn wird kleiner. Stammt die Schatzung von 1989 oder später, entfällt der Zuschlag (§ 11 Absatz 2).

Erben Sie zu mehreren, lesen Sie, wie wir vorgehen, wenn Geschwister gemeinsam erben.

Begleiten Sie als Makler aus Zürich auch Verkäufe im Kanton Luzern?

Ja. Ein Büro in Luzern haben wir nicht: Unser Büro ist am Bahnhofplatz 1 in Zürich, 41 Minuten Zugfahrt ohne Umsteigen von Luzern entfernt. Die Steuer rechnen wir nach Luzerner Gesetz, mit dem Faktor 4,2 und der Ermässigung nach Besitzjahren. Den Kaufvertrag beurkundet ein Luzerner Notar.

Bei Immosmile haben Sie und Ihre Familie bis zum Notartermin eine einzige Ansprechperson: Dominik Devaja, Geschäftsführer. Ihr Haus schaut er sich selbst an, vieles andere klärt er mit Ihnen am Telefon oder anhand der Unterlagen. Wohnen Sie als Tochter oder Sohn in Zürich, müssen Sie deshalb nicht für jeden Schritt nach Luzern. Die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn unsere Empfehlung am Ende «behalten» lautet.

Was kostet der Kauf im Kanton Luzern?

Handänderungssteuer 1,5 %, geschuldet von der Käuferschaft (§§ 4, 6 HStG, SRL 645). Dazu kommen Gebühren für Grundbuch und Beurkundung. Bei einem Kaufpreis von 1 Million Franken ergibt das für die Käuferschaft 17'375 bis 19'750 Franken, je nach Kaufvertrag und ohne Schuldbriefe (Stand 30.09.2026).

Alle acht Kantone und einen Rechner finden Sie unter Kaufnebenkosten je Kanton.

Ihre Ansprechperson für den Kanton Luzern

Eine schriftliche Zahl, die auch Ihre Kinder nachrechnen können. Rufen Sie mich an.

Vom Bahnhofplatz Zürich bin ich in 41 Minuten in Luzern, ohne Umsteigen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – auch wenn sie «behalten» lautet.