Kaufen · Kaufangebot

Kaufangebot für ein Haus: was hineingehört und wann es bindet

Sie haben ein Haus gefunden und wollen bieten. Was ins Angebot gehört, wann es Sie bindet und nach welchen Regeln unsere Bieterrunde läuft.

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Zu den Regeln der Bieterrunde

Mit Gesetzesartikel und Bundesgerichtsurteil · Stand 30.09.2026 · Stand 30. September 2026 · Dominik Devaja

Auf dieser Seite
  1. Was gehört in ein schriftliches Kaufangebot?
  2. Angebot oder Interessensbekundung: Was ist der Unterschied?
  3. Ist ein Kaufangebot verbindlich?
  4. Wie läuft eine Bieterrunde bei Immosmile?
  5. Wie weit liegen Angebots- und Verkaufspreis auseinander?
  6. Ehrlich gesagt
  7. Häufige Fragen

Und was steht in einem guten Angebot?

Was gehört in ein schriftliches Kaufangebot?

In ein schriftliches Kaufangebot gehören das Objekt, der Preis und der gewünschte Tag der Übergabe. Dazu kommen die Aufteilung der Kosten für das Grundbuch und die Höhe einer allfälligen Anzahlung. Auch was gilt, wenn eine Seite zurücktritt, gehört hinein. So beschreibt es die UBS in ihrem Ratgeber (abgerufen September 2026).

Wichtig ist der Nachweis, dass Sie den Preis finanzieren können. Die UBS nennt als Beispiel ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen Ihrer Bank. Üblich sind zudem Bedingungen, etwa die endgültige Hypothek oder der Verkauf Ihrer heutigen Immobilie. Eine Bedingung heisst: Das Angebot gilt nur, wenn dieser Punkt eintritt.

Ein Kaufangebot ist an keine Form gebunden. Schriftlich ist es trotzdem besser, weil dann klar ist, was Sie angeboten haben.

Was das für Sie heisst: Je vollständiger Ihr Angebot, desto leichter kann die Eigentümerschaft es vergleichen. Eine Frist, bis wann es gilt, schafft zusätzlich Klarheit.

Zwei Wörter, ein Unterschied

Angebot oder Interessensbekundung: Was ist der Unterschied?

Bei uns ist ein Angebot eine Offerte mit Finanzierungsbestätigung der Bank. Alles davor ist eine Interessensbekundung. Das ist ein Preis, den Sie sich vorstellen können, aber noch ohne bestätigte Finanzierung.

Beides legen wir der Eigentümerschaft sofort vor, getrennt ausgewiesen. So sieht sie auf einen Blick, welche Zahl finanziert ist und welche noch nicht. Eine Interessensbekundung ist deshalb nichts Schlechtes. Sie ist ein früher Schritt, und mit der Bestätigung Ihrer Bank wird sie zum Angebot.

Ist ein Kaufangebot verbindlich?

Ein Kaufangebot für eine Immobilie verpflichtet Sie nicht zum Kauf. Kaufverträge über Grundstücke sind nur gültig, wenn sie öffentlich beurkundet sind (Art. 216 Abs. 1 Obligationenrecht). Beurkundet heisst: vor einer Notarin oder einem Notar unterschrieben.

Auch ein Vorvertrag, der einen späteren Kauf verspricht, braucht diese Form (Art. 22 Abs. 2 und Art. 216 Abs. 2 Obligationenrecht). Ein Angebot, eine Absichtserklärung oder eine Reservation binden Sie also nicht zum Kauf. Eine Strafzahlung für den Fall, dass Sie nicht kaufen, ist ohne Beurkundung ungültig. Im Urteil 4A_281/2014 vom Dezember 2014 kippte das Bundesgericht so eine Forderung über 192'000 Franken.

Nicht verbindlich heisst aber nicht folgenlos. Die Eigentümerschaft plant mit Ihrem Angebot. Und andere Bietende warten auf einen Entscheid.

Was das für Sie heisst: Bieten Sie so, dass Sie zu Ihrem Angebot stehen können. Darum zählt eine Offerte bei uns erst mit der Bestätigung Ihrer Bank als Angebot.

Gleiche Runde für alle Bietenden

Wie läuft eine Bieterrunde bei Immosmile?

Eine Bieterrunde bei Immosmile läuft nach schriftlichen Regeln, die für alle gleich sind. Wir nennen das «Gleiche Runde für alle Bietenden». Alle Bietenden erhalten dieselben Unterlagen zur selben Zeit. Jedes Angebot liegt am selben Tag bei der Eigentümerschaft.

Nach jedem Angebot entscheidet die Eigentümerschaft schriftlich: annehmen, Bieterrunde oder weiter öffentlich anbieten. Eine Bieterrunde setzt mindestens zwei ernsthafte Angebote mit geprüfter Finanzierung voraus. Frist und Regeln erhalten alle vorher schriftlich. Details Ihres Angebots gehen nicht an andere Bietende. Fiktive Gebote, die den Preis treiben sollen, gibt es nicht. Am Ende entscheidet die Eigentümerschaft frei, nicht automatisch für das höchste Gebot. Auch die Sicherheit der Finanzierung zählt.

Immosmile vertritt ausschliesslich die Eigentümerschaft; diese Regeln begründen keine Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen.

Was das für Sie heisst: Sie kennen die Regeln, bevor Sie bieten. Und niemand erhält mehr Informationen als Sie.

Wie weit liegen Angebots- und Verkaufspreis auseinander?

Wie weit Angebots- und Verkaufspreis in der Schweiz auseinanderliegen, zeigt keine frei zugängliche, verlässliche Statistik. Der Angebotspreis ist der Preis im Inserat. Der Verkaufspreis steht am Ende im Kaufvertrag.

Es gibt zwar getrennte Indizes für beide Preise. Sie messen aber nicht dieselben Objekte. Wüest Partner erfasst Angebotspreise aus rund 600'000 Inseraten pro Jahr, zur Miete und zum Kauf. Die bezahlten Preise stammen aus anderen, echten Kauffällen, bei Einfamilienhäusern über 20'000 pro Jahr (theonliner.ch, Dezember 2022). Ein Abschlag, der für ein bestimmtes Haus gilt, lässt sich daraus nicht ablesen.

Prozentzahlen, die online kursieren, stammen meist von deutschen Ratgeberseiten oder haben keine prüfbare Quelle. Über ein Haus im Kanton Zürich sagen sie wenig. Jedes Objekt, jede Lage und jede Nachfrage ist anders.

Was das für Sie heisst: Orientieren Sie sich nicht an Pauschalen. Das ist keine Empfehlung, wie viel Sie bieten sollen. Eine solche geben wir nicht.

Sie wissen jetzt, wie ein Angebot bei uns zählt. Mit einem Suchprofil erfahren Sie, wenn eine unserer Immobilien zu Ihnen passt.

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Ehrlich gesagt

Warum sagen wir Ihnen nicht, wie viel Sie bieten sollen?

Weil wir bei unseren Immobilien im Auftrag der Eigentümerschaft handeln. Ein Rat, wie viel Sie bieten sollen, wäre Beratung der Gegenseite. Das wäre weder Ihnen noch der Eigentümerschaft gegenüber fair.

Was wir Ihnen geben können: dieselben Unterlagen wie allen anderen, zur selben Zeit, und Regeln, die vorher schriftlich feststehen. Wie viel Ihnen ein Objekt wert ist, entscheiden Sie selbst.

Was fragen Käufer zum Kaufangebot oft?

Wie lange ist ein Kaufangebot gültig?

So lange, wie Sie es im Angebot festlegen. Nennen Sie keine Frist, gilt die allgemeine Regel des Obligationenrechts: bis Sie bei normalem Lauf eine Antwort erwarten dürfen (Art. 5). Zum Kauf verpflichtet Sie das Angebot trotzdem nicht, das tut erst die Beurkundung.

Kann man ein Kaufangebot zurückziehen?

Zum Kauf bindet Sie ein Angebot erst mit der Beurkundung (Art. 216 Obligationenrecht). Ob ein Rückzug ohne Folgen bleibt, hängt davon ab, was Sie zusätzlich unterschrieben haben, etwa eine Reservation mit Zahlung.

Wie viel unter dem Angebotspreis sollte man bieten?

Dazu geben wir keine Empfehlung, denn wir handeln im Auftrag der Eigentümerschaft. Eine frei zugängliche, verlässliche Statistik zum Abstand zwischen Inserat und bezahltem Preis haben wir für die Schweiz nicht gefunden.

Was tun, wenn man im Bieterverfahren verliert?

Die Eigentümerschaft entscheidet frei, das ist ihr Recht. Mit einem Suchprofil erfahren Sie, wenn eine andere unserer Immobilien zu Ihnen passt.

Brauche ich für ein Angebot schon die Hypothek?

Sie brauchen die schriftliche Bestätigung Ihrer Bank, dass der Preis finanzierbar ist. Ohne sie zählt Ihre Offerte bei uns als Interessensbekundung. Wo Ihre Zahlen nach üblicher Bankpraxis liegen, zeigt der Tragbarkeitsrechner.

Was kommt nach einem angenommenen Angebot?

Meist eine Reservation und dann der Kaufvertrag beim Notariat. Alle Schritte zeigt die Seite Hauskauf Schritt für Schritt.

Bei den Immobilien, die wir anbieten, handeln wir ausschliesslich im Auftrag der Eigentümerschaft. Für Sie als Käufer ist unser Service kostenlos – und fair: Alle Bietenden erhalten dieselben Informationen und schriftliche Regeln, und jedes Angebot geht sofort an die Eigentümerschaft.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation.

Ihr nächster Schritt

Bieten nach klaren Regeln. Fehlt nur noch das passende Objekt.

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