Situation · Scheidung und Trennung

Haus bei Scheidung: Wer bleibt, wer wird ausbezahlt?

Wer im Haus bleiben kann, wie die Auszahlung berechnet wird und was mit Hypothek und Pensionskasse geschieht – für beide Ehepartner gleich erklärt.

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Mit Gesetzesartikel und Rechenbeispiel · Stand 9. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Auf dieser Seite
  1. Muss das Haus bei einer Scheidung verkauft werden – oder wer bekommt es?
  2. Wie wird die Auszahlung ans Haus bei einer Scheidung berechnet?
  3. Was gilt, wenn nur eine Person im Grundbuch eingetragen ist?
  4. Kann ich das Haus vor der Scheidung auf die Kinder überschreiben?
  5. Was passiert mit Hypothek und Pensionskasse bei einer Scheidung?
  6. Wird beim Haus-Transfer durch die Scheidung eine Steuer fällig?
  7. Ehrlich gesagt
  8. Häufige Fragen

Nach vielen gemeinsamen Jahren fällt der Entscheid: Die Ehe wird geschieden. Die Kinder sind oft längst ausgezogen. Das Haus steht beiden Ehepartnern je zur Hälfte im Grundbuch – oder nur einem von beiden. Schnell drängt sich die Frage auf, die alles überlagert: Wer bleibt im Haus, und wie wird die andere Seite entschädigt? Der erste Gedanke lautet oft: Zuerst braucht es Anwalt oder Mediation, erst danach eine Zahl. Dabei lässt sich die Rechnung zum Haus unabhängig und für beide Seiten gleich schon vorher klären, bevor sich Positionen verhärten.

Und wenn das Verfahren Jahre dauert – zählt dann der Wert von heute?

Muss das Haus bei einer Scheidung verkauft werden – oder wer bekommt es?

Einen Zwang zum Verkauf an eine fremde Käuferschaft kennt das Gesetz nicht. Steht das Haus im Miteigentum beider Ehepartner, kann die Seite mit überwiegendem Interesse die Zuweisung verlangen. Sie übernimmt das Haus dann ungeteilt und entschädigt die andere Seite dafür.1 Gehört das Haus nur einer Person, kann das Gericht der anderen ein befristetes Wohnrecht einräumen. Voraussetzung: Sie ist wegen der Kinder oder aus anderen wichtigen Gründen auf die Wohnung angewiesen. Das geschieht gegen Entschädigung oder Anrechnung auf den Unterhalt. Es ist kein Eigentum und keine Garantie auf Dauer.1

Das ist aber kein Freibrief gegen jeden Verkauf. Verlangt eine Seite die Aufhebung des Miteigentums und einigen sich beide nicht, ordnet das Gericht die körperliche Teilung an. Ist diese ohne wesentlichen Wertverlust nicht möglich, wird versteigert, öffentlich oder unter den beiden.1 Was «überwiegendes Interesse» heisst, legt das Gesetz nicht fest.

Was das für Sie heisst: Welcher Weg es am Ende wird – Behalten gegen Auszahlung oder gemeinsamer Verkauf –, Sie brauchen so oder so dieselbe schriftliche Einordnung des Hauswerts für beide Seiten.

Diese Einordnung gilt gleich für beide Ehepartner – auch dann, wenn am Ende nicht verkauft, sondern behalten und ausbezahlt wird.

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Wie wird die Auszahlung ans Haus bei einer Scheidung berechnet?

Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung – der gesetzliche Güterstand, der automatisch greift, wenn nichts anderes vereinbart ist.2 Ein mit Erwerbseinkommen finanziertes Haus zählt zur Errungenschaft. Geteilt wird nicht das Haus selbst, sondern der Vorschlag: der Nettowert der Errungenschaft nach Abzug der Schulden. Jede Seite erhält davon die Hälfte als Geldforderung, kein Miteigentum am Haus.2

Was eine Person schon vor der Heirat besass oder geerbt hat, bleibt ihr Eigengut. Es wird grundsätzlich nicht geteilt.2 Massgebend für den Hauswert ist nicht der Tag der Trennung, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Einigung.3 Bei einem Gerichtsverfahren zählt der Tag des Urteils. Bei einer lange dauernden Scheidung kann das spürbar vom heutigen Wert abweichen.

Was das für Sie heisst: Die Rechnung beginnt beim Verkehrswert, zieht die Hypothek ab und teilt den Rest hälftig. Eine spätere, noch nicht fällige Steuer auf einen künftigen Verkauf mindert diesen Wert zusätzlich – wie stark, entscheidet das Gericht nach Ermessen.5 Das folgende Beispiel zeigt die Rechnung mit runden Zahlen, ohne diese Steuer.

Rechenbeispiel

Zürich: Ehepaar im Miteigentum, eine Seite übernimmt das Haus

Eigenes, vereinfachtes Beispiel ohne Eigengut oder weiteres Vermögen – keine Steuer- oder Honorarangabe.

Verkehrswert des Hauses
1'800'000 Franken
Hypothek
600'000 Franken
Nettowert nach Hypothek
1'200'000 Franken
Auszahlung an die Seite, die auszieht (die Hälfte)
600'000 Franken
Latente Grundstückgewinnsteuer
bewusst nicht eingerechnet – siehe Text
Eigenes Beispiel. Nach Art. 205 Abs. 2 ZGB1 und Art. 210, 211, 215 ZGB2; soweit die Zahlung als Beteiligungsforderung geschuldet ist, kann die übernehmende Seite Zahlungsfristen verlangen (Art. 218 ZGB4). Stand Oktober 2026.

Was gilt, wenn nur eine Person im Grundbuch eingetragen ist?

Im Grundbuch eingetragen zu sein, beweist das Eigentum – solange niemand das Gegenteil beweist.6 Diese Vermutung gilt nur für die tatsächlich eingetragene Person. Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, bleibt das Haus trotzdem sein Eigentum.

Für die Scheidung zählt etwas anderes: Der Wert des Hauses gehört zur Errungenschaft der eingetragenen Person, bis das Gegenteil, also Eigengut, bewiesen ist.6 Die andere Seite erhält daraus die Hälfte des Vorschlags als Geldforderung – kein Eigentum am Haus selbst.2 Schon während intakter Ehe darf die Familienwohnung zudem nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Seite verkauft werden, unabhängig vom Grundbuch.6

Was das für Sie heisst: Wer im Grundbuch steht, entscheidet über das Eigentum am Haus. Wie der Wert güterrechtlich aufgeteilt wird, entscheidet das aber nicht allein. Dafür braucht es dieselbe unabhängige Einordnung des Hauswerts für beide Seiten.

Kann ich das Haus vor der Scheidung auf die Kinder überschreiben?

Eine Schenkung des Familienhauses an die Kinder zählt als Übertragung der Familienwohnung. Auch dafür braucht es während intakter Ehe die ausdrückliche Zustimmung der anderen Seite.6 Überschreibt eine Person das Haus unentgeltlich an die Kinder, ohne dass die andere Seite zustimmt, zählt das als Zuwendung. Sie wird der Errungenschaft rechnerisch wieder hinzugerechnet, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Auflösung des Güterstands geschah. Bei einer Scheidung ist das der Tag, an dem das Begehren eingereicht wurde.7 Sollte die Zuwendung gezielt den Anspruch der anderen Seite schmälern, gilt das für die ganze Dauer der Ehe.7

Reicht das Vermögen der schenkenden Person nicht aus, kann die berechtigte Seite die Forderung bei den beschenkten Kindern einfordern.7 Die Frist: ein Jahr ab Kenntnis, spätestens zehn Jahre nach Auflösung des Güterstands.

Was das für Sie heisst: Eine Überschreibung an die Kinder löst die güterrechtliche Rechnung nicht auf, sie verschiebt sie höchstens. Besprechen Sie einen solchen Schritt vorher mit Anwalt oder Notariat, bevor er unterschrieben wird.

Was passiert mit Hypothek und Pensionskasse bei einer Scheidung?

Eine private Abmachung, wer die Hypothek künftig trägt, befreit die andere Seite nicht gegenüber der Bank. Nötig ist ein Vertrag mit der Bank, eine befreiende Schuldübernahme.10 Das Gesetz kennt zudem eine Jahresfrist. Hat die übernehmende Seite die Pfandschuld übernommen, wird die andere frei – ausser die Bank erklärt binnen eines Jahres schriftlich das Gegenteil.10 Ob das auch aus einem separaten Kreditvertrag entlässt, ist offen. Verlässlich ist nur die schriftliche Entlassung durch die Bank.

Unabhängig vom Haus wird das während der Ehe angesparte Pensionskassen-Guthaben beider Seiten hälftig geteilt, der sogenannte Vorsorgeausgleich.8 Bezieht eine Seite bei Einleitung des Verfahrens bereits eine Altersrente, entscheidet stattdessen das Gericht nach Ermessen. Die Ehepartner dürfen aber per Vereinbarung davon abweichen, wenn die Vorsorge beider gewahrt bleibt.8

Wurde für das Haus ein Pensionskassen-Vorbezug verwendet, muss dieser beim späteren Verkauf grundsätzlich zurückbezahlt werden, begrenzt auf den Erlös.9 Diese Pflicht endet, sobald der Anspruch auf Altersleistungen der Pensionskasse entstanden ist, je nach Reglement auch bei Frühpensionierung.9

Was das für Sie heisst: Klären Sie Hypothek und Pensionskasse als zwei getrennte Rechnungen.

Wird beim Haus-Transfer durch die Scheidung eine Steuer fällig?

Die Grundstückgewinnsteuer, die Steuer auf den Gewinn beim Verkauf, wird beim Eigentumswechsel zwischen Ehepartnern im Zusammenhang mit der Scheidung bundesrechtlich aufgeschoben, sofern beide einverstanden sind.11 Aufgeschoben heisst nicht erlassen: Die Steuer geht auf die übernehmende Seite über und wird erst beim nächsten gewöhnlichen Verkauf fällig.13

Am eigenen Gesetz geprüft und hier belegt ist dieser Aufschub für die Kantone Zürich und Schwyz.11 12 Für weitere Kantone ist er bundesrechtlich zu erwarten, aber hier nicht belegt.

Im Kanton Zürich fällt zusätzlich keine eigene Handänderungssteuer an, also keine separate Steuer auf den Eigentumswechsel selbst. Zürich hat diese Steuer bereits 2005 vollständig abgeschafft, unabhängig vom Übertragungsgrund.11

Der Steueraufschub in zwei geprüften Kantonen
KantonRegel beim Eigentumswechsel durch Scheidung
ZürichAufschub bei Übertragung aus Güterrecht oder zur Abgeltung scheidungsrechtlicher Ansprüche, mit Zustimmung beider Seiten.
SchwyzGleiche Regel, inhaltlich übereinstimmend.
Für weitere Kantone ist der Aufschub durch das Steuerharmonisierungsgesetz zu erwarten, hier aber nicht am Original geprüft. Richtwert, kein Steuerbescheid. Stand Oktober 2026.

Ehrlich gesagt

Was ein Makler nicht entscheidet, das entscheiden Anwalt, Mediation oder Gericht.

Was sich amtlich belegen lässt: Behalten gegen Auszahlung ist ein im Gesetz selbst angelegter Weg, kein Sonderfall.1 Ein Freibrief gegen jeden Verkauf ist das aber nicht – ohne Einigung kann am Ende die gerichtliche Versteigerung stehen.1

Was wir als Verkaufs-Partner nicht entscheiden: Was als «überwiegendes Interesse» gilt, wie stark eine künftige Steuer den Wert mindert, und wie ein Gericht den Vorsorgeausgleich bei bereits laufenden Renten gewichtet. Dafür braucht es Anwalt, Mediation oder Gericht – wir liefern dazu die unabhängige Zahl zum Haus. Wer unsicher ist, ob Behalten, Anpassen oder Verkaufen überhaupt zur eigenen Lage passt, findet dort eine erste Einordnung.

Für Töchter und Söhne

Sie recherchieren für Ihre Eltern?

Sie lesen oft für einen Elternteil mit, ohne Partei ergreifen zu wollen. Zeigen Sie zuerst diese Rechtslage, keine fertige Meinung. So sehen beide Elternteile, dass niemand gedrängt wird – und Sie bleiben die Tochter oder der Sohn, der sich kümmert, nicht die Person, die entscheidet.

Was fragen Eigentümer sonst noch?

Muss ich bei einer Scheidung das Haus verkaufen?

Nicht zwingend: Das Gesetz sieht vor, dass eine Seite das Haus übernimmt und die andere auszahlt. Ohne Einigung kann am Ende aber die gerichtliche Versteigerung stehen.

Wer bekommt das Haus bei einer Scheidung?

Entweder übernimmt die Seite mit überwiegendem Interesse das Haus gegen Auszahlung, oder beide verkaufen gemeinsam und teilen den Erlös nach der güterrechtlichen Rechnung. Was «überwiegendes Interesse» heisst, legt das Gesetz nicht fest.

Was geschieht, wenn die Hypothek noch nicht abbezahlt ist?

Sie läuft zunächst unverändert weiter. Verlässlich entlässt nur ein schriftlicher Vertrag mit der Bank aus der Mithaftung; die gesetzliche Jahresfrist deckt nach dem Wortlaut nur die Pfandschuld.

Was gilt bei einer Eigentumswohnung statt einem Haus?

Dieselbe Logik wie beim Haus: Im Miteigentum kann sie einer Seite gegen Entschädigung zugewiesen werden. Besonderheiten aus Reglement und Erneuerungsfonds prüfen wir im Einzelfall gesondert.

Reicht es, wenn nur eine Person anfragt?

Ja. Die Anfrage verpflichtet niemanden. Die schriftliche Einordnung kann auf Wunsch an beide Ehepartner gehen.

Werden unsere Angaben vertraulich behandelt?

Ja. Keine Weitergabe an andere Makler, keine Inserate ohne Ihren Auftrag. Details in der Datenschutzerklärung.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation. Nutzungsbedingungen

Ihr nächster Schritt

Dieselbe Zahl für beide Seiten – unabhängig und kostenlos.

Welcher Weg am Ende gewählt wird: Die unabhängige Einordnung des Hauswerts gilt gleich für beide Ehepartner.

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