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Vor ein paar Monaten ist der zweite Elternteil gestorben. Das Elternhaus gehört jetzt automatisch allen Geschwistern zusammen – keinem allein. Im Familien-Chat kursieren schon erste Zahlen. Eines der Kinder möchte bleiben und die anderen auszahlen. Die anderen wissen noch nicht, ob sie verkaufen oder warten wollen. Noch bevor jemand das Wort Erbengemeinschaft ausspricht, taucht die eigentliche Frage auf: Wie viel bekommt am Ende wirklich jeder?
Und wie viel bekommt am Ende wirklich jeder?
Entscheidet bei der Erbengemeinschaft die Mehrheit?
Stirbt ein Elternteil, gehört das Haus ab sofort allen Erben zusammen. Juristen nennen das Gesamteigentum. Niemand hat einen eigenen Anteil, über den er allein verfügen kann.1 Verkaufen, Vermieten oder ein Umbau brauchen die Zustimmung aller.
Oft heisst es: Die Mehrheit entscheidet. Das stimmt nur an einer engen Stelle. Einigen sich Erben nicht, wie Gegenstände in gleiche Teile aufgeteilt werden, darf eine Behörde die Mehrheit der Geschwister einbeziehen.1 Bei der eigentlichen Frage – verkaufen oder behalten – zählt jede Stimme gleich viel. Einigen sich die Erben gar nicht, muss das Haus verkauft werden; der Erlös wird geteilt.1 Verlangt es ein Erbe, kommt es zur Versteigerung.1
Was das für Sie heisst: Niemand kann Sie allein überstimmen. Blockiert die Gemeinschaft sich selbst, kann jeder Erbe eine amtliche Vertretung beantragen.1 Einigen Sie sich am Ende nicht, entscheidet ein gemeinsamer Verkauf – nie eine einzelne Mehrheit.1 Was gilt, wenn ein Geschwister grundsätzlich nicht verkaufen will, lesen Sie auf unserer Erbschafts-Seite.
Was jeder Erbe erhält, zeigt eine neutrale Bewertung – unabhängig davon, ob Sie verkaufen oder jemand übernimmt.
Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.
Wie viel Erbanteil hat jeder – und zu welchem Wert wird das Haus angerechnet?
Kinder erben zu gleichen Teilen. Das nennt man Erbquote: der Anteil, den jeder am gesamten Nachlass hat.1 Lebt noch ein Elternteil, wird zuerst das eheliche Vermögen aufgeteilt (Güterrecht). Vom Nachlass erhält er dann die Hälfte, die Kinder teilen den Rest.1 Erben können die Aufteilung aber frei vereinbaren.1
Übernimmt ein Geschwister das Haus, zählt der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Teilung – was ein Käufer heute realistisch zahlen würde.1 Das nennt man Anrechnungswert. Er ist meist höher als der amtliche Steuerwert, der nur für die jährliche Vermögenssteuer gilt. Einigen sich die Erben nicht, schätzen amtliche Fachleute den Wert.1 Ein bewusst tieferer Wert ist möglich, gilt dann aber unter Umständen als Schenkung unter Geschwistern.
Was das für Sie heisst: Fragen Sie nie nach dem Steuerwert, sondern nach dem Verkehrswert.1 Eine neutrale, schriftliche Bewertung zeigt allen Erben dieselbe Zahl – bevor jemand verhandelt oder übernimmt. Das gilt für Verkauf und Übernahme gleichermassen.
Rechenbeispiel
Beispiel: Drei Kinder verkaufen das Elternhaus gemeinsam.
Alle Zahlen sind Annahmen, keine Vorhersage für Ihren Fall.
- Kaufpreis der Eltern (1994)
- Fr. 450'000
- Wertvermehrende Investition (Wintergarten)
- Fr. 50'000
- Verkaufspreis im Jahr 2026
- Fr. 1'200'000
- Grundstückgewinn
- Fr. 700'000
- Grundstückgewinnsteuer nach Ermässigung (20 Jahre und mehr)
- Fr. 134'700
- Ausstehende Hypothek
- Fr. 300'000
- Weitere, für die Steuer nicht angerechnete Kosten (Annahme)
- Fr. 24'000
- Netto-Erlös für alle drei Kinder
- Fr. 741'300
- Anteil je Kind (Erbquote 1/3)
- zwischen rund Fr. 247'100 und Fr. 250'633 (je nach Veranlagung)
Löst die Übernahme durch ein Geschwister Steuern aus?
Nein – jedenfalls nicht sofort. Übernimmt ein Geschwister das Haus und zahlt die anderen aus, gilt das als Erbteilung.2 Dafür wird die Grundstückgewinnsteuer – die Steuer auf den Gewinn beim Verkauf – nur aufgeschoben, nicht erlassen.2
Verkauft das Haus später jemand weiter, zählt weiterhin der alte Kaufpreis der Eltern.3 Was dann beim Verkauf eines geerbten Hauses sonst an Steuer anfällt, zeigt unsere Erbschafts-Seite. Laut einem Gerichtsentscheid kann der Aufschub entfallen, wenn die Erben einen Neubau oder einen Umbau mit neuer Hypothek planen.6 Dasselbe gilt, wenn sie das Haus jahrzehntelang als Anlage halten. Dieser Entscheid ist aber noch nicht rechtskräftig.
Was das für Sie heisst: Übernimmt ein Geschwister bald nach dem Erbgang, greift der Aufschub in aller Regel. Wer das Haus länger gemeinsam halten, vermieten oder mit neuer Hypothek umbauen will, klärt die Steuer vorher beim Gemeindesteueramt. Kinder und Ehepartner zahlen zudem keine Erbschaftssteuer.4 Eine Handänderungssteuer gibt es im Kanton Zürich seit 2005 nicht mehr.3 Was diese Steuer heute kosten würde, zeigt unser Grundstückgewinnsteuer-Rechner für Zürich.
Rechenbeispiel
Beispiel: Ein Kind übernimmt, Mutter und Geschwister werden ausbezahlt.
Annahme: Das Haus gehörte allein dem verstorbenen Vater als Eigengut (z. B. von ihm geerbt); ausser Haus und Hypothek gibt es keinen weiteren Nachlasswert.
- Amtlich geschätzter Verkehrswert
- Fr. 1'500'000
- Ausstehende Hypothek
- Fr. 400'000
- Netto-Vermögenswert des Hauses
- Fr. 1'100'000
- Auszahlung an die Mutter (Erbquote 1/2)
- Fr. 550'000
- Auszahlung an ein Kind (Erbquote 1/4)
- Fr. 275'000
- Eigenanteil des übernehmenden Kindes (1/4)
- Fr. 275'000
Ehrlich gesagt
Braucht die Erbteilung wirklich immer einen Notar?
Nein. Der Teilungsvertrag selbst braucht nur Schriftform.1 Erst der spätere Verkauf an eine aussenstehende Käuferschaft verlangt die notarielle Beurkundung. Manche Grundbuchämter könnten trotzdem beglaubigte Unterschriften verlangen; das haben wir nicht geprüft.
Noch ehrlicher: Der Steueraufschub hat eine Grenze. Planen Sie als Geschwister gemeinsam einen Neubau oder halten Sie das Haus über viele Jahre als gemeinsame Anlage, kann die Steuer früher fällig werden.6 Schon eine neue Hypothek für einen Umbau, der über die Behebung von Schäden hinausgeht, kann reichen. Der Entscheid ist laut Entscheiddatenbank noch nicht rechtskräftig; einen Weiterzug haben wir nicht geprüft. Wer das Haus länger gemeinsam halten, vermieten oder umbauen will, klärt die Steuerfolgen vorher.
Was fragen Eigentümer sonst noch?
Muss die Erbengemeinschaft bei der Grundsatzfrage einstimmig entscheiden?
Ja. Verkaufen, Behalten oder wer übernimmt – das entscheiden alle Erben gemeinsam.1 Hat der Erblasser im Testament eine Willensvollstreckerin eingesetzt, führt sie die Teilung aus, braucht dafür aber trotzdem die Zustimmung der Erben.
Zu welchem Wert wird das Haus angerechnet, wenn ein Geschwister übernimmt?
Zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Teilung – nicht zum amtlichen Steuerwert.1 Einigen sich die Erben nicht, schätzen amtliche Fachleute diesen Wert.
Haftet jeder Erbe für die ganze Hypothek?
Ja, solange die Bank einer Übernahme durch nur ein Geschwister nicht zugestimmt hat.1 Diese Solidarhaftung – jeder haftet mit seinem ganzen Vermögen – gilt auch nach der Teilung noch bis zu fünf Jahre.
Muss ein Geschwister sofort Steuern zahlen, wenn es übernimmt?
In aller Regel nicht. Die Übernahme gilt als Erbteilung, und die Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben – sofern das Haus bis zum Grundbucheintrag zum ungeteilten Nachlass gehört.2 Fällig wird sie erst, wenn das übernehmende Geschwister das Haus selbst einmal verkauft. Zahlt es die anderen aus eigenen Mitteln aus, lassen Sie den Aufschub vor der Unterschrift beim Gemeindesteueramt bestätigen.
Was, wenn der Übernahmepreis unter dem Verkehrswert liegt?
Zählt beim späteren Verkauf der heutige Übernahmewert oder der alte Kaufpreis der Eltern?
Grundsätzlich der alte Kaufpreis der Eltern, auch Jahrzehnte später. Liegt dieser Kauf über 20 Jahre zurück, darf stattdessen der Verkehrswert von vor 20 Jahren angerechnet werden.3 Bewahren Sie deshalb deren Kaufbelege und Rechnungen für Umbauten gut auf.
Was passt noch zu Ihrer Situation?
- Erbschaft und ErbengemeinschaftWir haben das Elternhaus geerbt – verkaufen, übernehmen oder behalten?
- Wohnrecht und NutzniessungWir übergeben das Haus an die Kinder und bleiben wohnen – Wohnrecht oder Nutzniessung, und was heisst das beim Verkauf?
- Immobilienbewertung mit Netto-RechnungWas ist mein Haus wert – und was bleibt mir nach Steuer und Kosten?
- Grundstückgewinnsteuer-Rechner: 15 KantoneWie rechnet mein Kanton die Grundstückgewinnsteuer – und welcher Rechner passt?
Für Töchter und Söhne
Sie recherchieren für Ihre Eltern?
Sie sehen die Zahlen oft nüchterner als Ihre Eltern es könnten – weil es nicht mehr deren eigenes Zuhause ist, sondern ein gemeinsames Erbe. Zeigen Sie Ihren Geschwistern zuerst diese Seite, nicht eine fertige Lösung. So sieht jeder, dass niemand bevorzugt wird. Sie bleiben die Tochter oder der Sohn, die oder der Klarheit schafft – nicht die Person, die entscheidet.
Quellen
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 457, 462, 470/471, 559, 602–634, 639 (SR 210) · Stand am 1. Juli 2026, abgerufen 08.10.2026
- Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), Art. 12 Abs. 3 lit. a (SR 642.14) · Stand am 1. Januar 2025
- Steuergesetz des Kantons Zürich (StG ZH), §§ 216–226 (LS 631.1) · Stand 1. April 2026 (Nachtrag 132)
- Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz des Kantons Zürich (ESchG ZH), §§ 11, 21–23 (LS 632.1) · Stand 1. Januar 2011 (Nachtrag 71)
- Kanton Zürich: Erbschafts- und Schenkungssteuer · abgerufen 08.10.2026
- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Entscheid SB.2022.00007 vom 19.10.2022 · abgerufen 08.10.2026, laut Entscheiddatenbank noch nicht rechtskräftig
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