Rechner · Grundstückgewinnsteuer Schwyz

Grundstückgewinnsteuer Schwyz berechnen und sehen, was Ihnen bleibt.

Erst die Steuer nach § 120 Steuergesetz, dann Ihr Nettoerlös nach Kosten und Hypothek, auch wenn Sie wieder kaufen. Ohne Anmeldung, für Ihr Haus oder das Ihrer Eltern.

Mit Gesetzesartikel und Rechenbeispiel · Stand 30. September 2026 · Dominik Devaja

Netto CHF 1'211'310 Steuer 49'690
Kaufen Sie mit dem Erlös ein neues, selbst bewohntes Eigenheim in der Schweiz?
Ihr Nettoerlös, Richtwert CHF 1'211'310 Nach Steuer, Verkaufskosten und Ablösung der Hypothek – vor Ihren nächsten Schritten.
VerkaufspreisCHF 1'300'000
GrundstückgewinnCHF 441'000
Grundstückgewinnsteuer − CHF 49'690
Verkaufskosten− CHF 39'000
Ablösung Hypothek− CHF 0
Richtwert nach dem Steuergesetz des Kantons Schwyz (§ 120 StG SZ (SRSZ 172.200), Fassung 1.2.2026), ohne Gewähr – kein Steuerbescheid. Verkaufskosten sind als Aufwand vom Gewinn abgezogen. Massgeblich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde.
Der Richtwert steht und fällt mit dem Verkaufspreis. Sie haben ihn geschätzt. Die Bewertung prüft ihn kostenlos und schriftlich – mit der vollständigen Netto-Rechnung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Auf dieser Seite
  1. Wie wird die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz berechnet?
  2. Welche Kosten senken die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz?
  3. Ersatzbeschaffung im Kanton Schwyz: Wie viel Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben?
  4. Ehrlich gesagt
  5. Häufige Fragen

Was die meisten übersehen: Nach Jahrzehnten wirkt fast der ganze Preis wie Gewinn. Doch auch die Kosten des Verkaufs senken den Gewinn, unter Umständen sogar eine Gebühr Ihrer Bank.

So rechnet der Kanton Schwyz: Steuersätze auf den Gewinn, Zuschlag und Ermässigung in Prozent der Steuer.
RegelKanton Schwyz
Freibetrag pro Kalenderjahr, vom Gewinn abgezogen2'000 Franken
Satz auf die ersten 3'000 Franken nach Freibetrag8 %
Satz auf Gewinnanteile über 40'000 Franken30 %
Zuschlag unter 1 vollen Besitzjahr+ 40 %
Ermässigung bei 5 vollen Besitzjahren– 10 %
Ermässigung ab 25 vollen Besitzjahren, Höchstwert– 70 %
Stand 2026. Tarif, Zuschlag und Ermässigung nach § 120 Steuergesetz, Fassung 1. Februar 20261; Höchstwert 70 % laut Wegleitung, Ausgabe Oktober 20183.

Berechnung in zwei Schritten

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz berechnet?

Im Kanton Schwyz wird die Grundstückgewinnsteuer in zwei Schritten berechnet: nach Stufentarif, dann mit Zuschlag oder Ermässigung. Vom Gewinn ziehen Sie zuerst 2'000 Franken ab. Auf den Rest steigt der Satz von 8 auf 30 Prozent. Das Ergebnis heisst Grundsteuer.

Im zweiten Schritt zählt die Besitzdauer, also wie lange Ihnen das Haus gehört, in vollen Jahren. Unter einem Jahr kommen 40 Prozent der Grundsteuer dazu, bei vier vollen Jahren nichts. Ab fünf vollen Jahren sinkt sie um 10 Prozent, danach je volles Jahr um 3 Punkte mehr. Nach 25 vollen Jahren sind es 70 Prozent (§ 120 Steuergesetz, Fassung 1. Februar 2026), und laut Wegleitung ist dort Schluss.

Was das für Sie heisst: Nehmen Sie beide Daten aus dem Grundbuch, dem amtlichen Verzeichnis, wem ein Grundstück gehört. Der amtliche Rechner zählt von Datum zu Datum: Ein Tag zu früh, und ein volles Jahr fällt weg. Beim geerbten Haus zählt in der Regel der Kauf durch die Eltern (§ 121 Steuergesetz). Lesen Sie dazu, was beim Verkauf eines geerbten Hauses gilt.

Den Tarif kennt der Rechner, die Besitzjahre kennen Sie oder Ihre Eltern. Offen ist nur noch Ihr Hauswert: was Ihr Haus heute wirklich bringt. Die Netto-Rechnung zeigt schriftlich, was Ihnen nach Grundstückgewinnsteuer, Ablösung der Hypothek und Verkaufskosten bleibt – bevor Sie etwas unterschreiben.

Mit Ihrem Hauswert rechnenKostenlos und unverbindlich · Antwort persönlich von Dominik Devaja

Anlagekosten und Verkaufskosten

Welche Kosten senken die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz?

Im Kanton Schwyz senken zwei Arten von Kosten die Grundstückgewinnsteuer: was Ihr Haus mehr wert macht und was Kauf und Verkauf kosten. Beides gehört zu den Anlagekosten: was Sie das Haus gekostet hat (§ 116 Steuergesetz). Wertvermehrend ist etwa ein Anbau; auch Ihr Beitrag an Strasse oder Kanalisation zählt. Was das Haus nur in Schuss hält, etwa ein neuer Anstrich, zählt nicht.

Beim Verkauf zählen Notariat, Grundbuch, Inserate, Verkaufsunterlagen und eine übliche Maklerprovision. Müssen Sie die Hypothek wegen des Verkaufs vorzeitig auflösen, zählt auch die Vorfälligkeitsentschädigung, die Gebühr der Bank dafür. Abziehen dürfen Sie sie nur einmal, nicht zusätzlich beim Einkommen. Umzug, Räumung, Reinigung und eine Bankgarantie für die Steuer zählen nicht (Wegleitung Grundstückgewinnsteuer, Oktober 2018, Seiten 14–15).

Was das für Sie heisst: Die Rechnung für den Anbau gehört nicht ins Altpapier. Jeder belegte Franken senkt den Gewinn, für den der Tarif bis 30 Prozent verlangt. Tragen Sie Investitionen und Verkaufskosten im Rechner ein. Fehlt der Kaufvertrag, lesen Sie, was im Kanton Schwyz ohne belegten Kaufpreis gilt.

Rechenbeispiel

Beispiel: 450'000 Franken Gewinn nach 15 vollen Jahren.

Kaufpreis, Investitionen und Verkaufskosten sind schon abgezogen. So rechnet der Kanton Schwyz den Rest nach § 120 Steuergesetz.

Grundstückgewinn
450'000 Franken
Steuerbarer Gewinn nach 2'000 Franken Freibetrag
448'000 Franken
Steuer auf die ersten 40'000 Franken (Stufen 8 bis 25 %)
7'710 Franken
30 % auf die weiteren 408'000 Franken
122'400 Franken
Ermässigung 40 % nach 15 vollen Jahren, von 130'110 Franken Grundsteuer
– 52'044 Franken
Grundstückgewinnsteuer, nur Kanton, ohne Steuerfuss
78'066 Franken
Beispiel nach § 120 Steuergesetz des Kantons Schwyz gerechnet (Fassung 1. Februar 2026) und am 29.09.2026 unabhängig nachgerechnet; bei diesem Beispiel ist keine Rundung nötig. Allgemeine Information, kein Steuerbescheid.

Neues Zuhause, Steueraufschub

Ersatzbeschaffung im Kanton Schwyz: Wie viel Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben?

Im Kanton Schwyz schiebt die Ersatzbeschaffung die Grundstückgewinnsteuer nur so weit auf, wie Ihr Erlös ins neue eigene Zuhause fliesst. Altes und neues Zuhause müssen Sie selbst bewohnen, das alte dauernd und ausschliesslich. Das neue kaufen Sie in der Schweiz, in der Regel innert 4 Jahren vor oder nach dem Verkauf (§ 109 Steuergesetz). Ferien- und Zweitwohnungen zählen nicht; aufgeschoben wird nur auf Antrag.

Im amtlichen Beispiel des Merkblatts zur Ersatzbeschaffung (17. März 2026) bringt der Verkauf 800'000 Franken. Das alte kostete 500'000 Franken: 300'000 Franken Gewinn. Das neue kostet 750'000 Franken; selbst bewohnt sind 80 Prozent, also 600'000 Franken. Sofort besteuert werden 200'000 Franken, aufgeschoben 100'000.

Was das für Sie heisst: Wer in eine günstigere Wohnung zieht, zahlt einen Teil der Steuer sofort, bei grossem Unterschied die ganze. Aufgeschoben ist nicht erlassen: Verkaufen Sie das neue Zuhause später, zählt der aufgeschobene Gewinn mit. Der Rechner schiebt nur auf, was ins neue, ganz selbst bewohnte Zuhause fliesst. Ob kleiner wohnen passt, klärt die Standortbestimmung in sechs Fragen.

Ehrlich gesagt

Grundstückgewinnsteuer Schwyz: Wie lange lohnt es sich, mit dem Verkauf zu warten?

Im Kanton Schwyz kann jedes weitere volle Besitzjahr die Grundstückgewinnsteuer senken, bis 25 volle Jahre erreicht sind. Am meisten zählt es am Anfang: Unter vier vollen Jahren kostet der Zuschlag Geld. Bei 80'000 Franken Gewinn nach 8 Monaten sind es 26'754 Franken Steuer, bei vier vollen Jahren ohne Zuschlag 19'110 Franken. In diesem Beispiel kann Warten bis zum vierten vollen Jahr also 7'644 Franken Steuer vermeiden.

Nach 25 vollen Jahren bringt Warten bei dieser Steuer nichts mehr (§ 120 Steuergesetz und Wegleitung, Seite 18). 300'000 Franken Gewinn nach 32 vollen Jahren kosten 25'533 Franken, genau so viel wie nach 25 vollen Jahren. Dann entscheidet das Leben danach, nicht die Steuer: wo Sie wohnen möchten und was Ihnen bleibt. Manchmal lautet die ehrliche Antwort auch: behalten.

Grundstückgewinnsteuer Schwyz: Was fragen Eigentümer am häufigsten?

Gibt es bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz einen Freibetrag?

Ja, 2'000 Franken pro Kalenderjahr. Das ist ein Abzug, keine Grenze: Auch bei einem grossen Gewinn bleiben die ersten 2'000 Franken ohne Steuer (§ 120 Steuergesetz). Verkaufen Sie im selben Jahr zweimal, gibt es ihn nur einmal. Steuern bis 30 Franken pro Verkauf fordert der Kanton gar nicht ein (§ 24 Grundstückgewinnsteuerverordnung).

Zahlen Ehepaare oder Geschwister die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz pro Person?

Nein. Verkaufen mehrere Eigentümer gemeinsam, gelten Freibetrag und Stufentarif nur einmal, für den gemeinsamen Gewinn aller (Wegleitung Grundstückgewinnsteuer, Ausgabe Oktober 2018, Seite 17). Den Gewinn auf mehrere Köpfe zu verteilen, senkt die Steuer also nicht. Rechnen Sie für Ihre Eltern oder mit Geschwistern, geben Sie deshalb die Zahlen für das ganze Haus ein.

Wann muss ich die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz bezahlen?

30 Tage nach dem Verkauf wird sie fällig. Bezahlen müssen Sie innert 30 Tagen ab Rechnung (§ 21 Grundstückgewinnsteuerverordnung). Den voraussichtlichen Betrag legt die kantonale Steuerverwaltung fest; gesichert sein muss er spätestens beim Verkauf (§ 197 Steuergesetz).

Ist das Ergebnis des Rechners so verbindlich wie ein Steuerbescheid?

Nein, das Ergebnis ist ein Richtwert: Der Rechner rechnet den Tarif nach § 120 Steuergesetz auf den Franken, aber mit Ihren Schätzwerten. Den Steuerbetrag können Sie mit dem amtlichen Rechner des Kantons nachrechnen. Ob Investitionen und Kosten anerkannt werden, entscheidet die kantonale Steuerverwaltung mit der Veranlagung, dem Steuerentscheid. Nicht abgebildet sind etwa ein nur teilweise selbst bewohntes neues Zuhause und frühere Gewinne im selben Jahr.

Werden meine Eingaben im Grundstückgewinnsteuer-Rechner gespeichert?

Nein. Der Rechner rechnet in Ihrem Browser, Ihre Zahlen gehen nicht an uns. Erst wenn Sie ein Formular absenden, erhalten wir die Angaben, die Sie dort eintragen.

Muss ich danach mit Ihnen verkaufen?

Nein. Die Bewertung und das erste Gespräch sind kostenlos und unverbindlich. Das gilt auch, wenn unsere Empfehlung am Ende «behalten» lautet.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation.

Bewertung mit Netto-Rechnung

Aus dem Richtwert wird Ihre Zahl.

Bisher trägt eine Schätzung des Verkaufspreises die ganze Rechnung. Die Bewertung ersetzt diese Schätzung durch eine schriftliche Zahl für Ihr Haus oder das Ihrer Eltern, mit ehrlicher Empfehlung, auch wenn diese «warten» lautet.

Bewertung mit Netto-RechnungKostenlos und unverbindlich · Antwort persönlich von Dominik Devaja

Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.