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Was die meisten übersehen: Die 40,5 Prozent Ermässigung gelten nur für die ersten 500'000 Franken Gewinn. Wie viel das bei 700'000 Franken Gewinn ausmacht, rechnet der Abschnitt zur Haltedauer vor.
| Gewinn | Einfache Steuer (Art. 140) | Steuer 2026 (× 325 % Gesamtsteuerfuss) |
|---|---|---|
| 100'000 Franken | 7'520 Franken | 24'440 Franken |
| 150'000 Franken | 12'520 Franken | 40'690 Franken |
| 300'000 Franken | 27'780 Franken | 90'285 Franken |
| 500'000 Franken | 49'000 Franken | 159'250 Franken |
| über 600'000 Franken | 10 % des ganzen Gewinns | 32,5 % des ganzen Gewinns |
Rechenweg · Steuergesetz St. Gallen
Wie berechne ich die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen?
Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen berechnen Sie in vier Schritten: vom Gewinn über einfache Steuer und Gesamtsteuerfuss zu den Besitzjahren. Gewinn heisst Verkaufspreis minus Anlagekosten. Das ist Ihr Kaufpreis plus Investitionen, die das Haus mehr wert machen (Art. 134). Darauf rechnet der Kanton eine einfache Steuer, die Grundlage der Rechnung, in Stufen bis 11 Prozent (Art. 140).
Diese einfache Steuer vervielfacht der Kanton mit dem Gesamtsteuerfuss, 2026 mit 325 Prozent. Das sind 105 Prozent Kantonssteuerfuss, jährlich festgelegt, plus 220 Prozent fester Aufschlag nach Gesetz. Aus 12'520 Franken einfacher Steuer bei 150'000 Franken Gewinn werden so 40'690 Franken. Erst danach zählen die Besitzjahre (Art. 6 und 7 Steuergesetz St. Gallen, StB 6 Nr. 1, Stand 1. Januar 2026).
Was das für Sie heisst: Vom Verkaufspreis gehen Steuer, Verkaufskosten und Hypothek ab. Der Rest ist das Geld für Ihr nächstes Zuhause. Die grösste Zahl dieser Rechnung schätzen Sie nur: Ihren Verkaufspreis.
Die Formel steht im Gesetz, Ihr Verkaufspreis nicht. Wir leiten ihn schriftlich her und rechnen vor, was nach Steuer, Kosten und Hypothek bleibt. So planen Sie und Ihre Familie den nächsten Schritt mit einer hergeleiteten Zahl, bevor jemand unterschreibt.
Abzüge · Anlagekosten und Ersatzwert
Welche Abzüge senken die Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen?
Investitionen, die Ihr Haus mehr wert machten, senken die Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen, ebenso Kosten von Kauf und Verkauf. Dazu zählen Inserate und ortsübliche Maklerprovisionen (Art. 137). Auch die Vorfälligkeitsentschädigung zählt, die Gebühr der Bank für das vorzeitige Auflösen der Festhypothek wegen des Verkaufs (StB 137 Nr. 1). Schon in der Steuererklärung abgezogener Unterhalt zählt nicht (Art. 137 Abs. 2).
Kauften Sie vor mehr als 20 Jahren, dürfen Sie statt des Kaufpreises einen Ersatzwert einsetzen (Art. 139 Abs. 3). Das ist der amtliche Verkehrswert von vor 20 Jahren, der damals realistische Preis. Investitionen zählen dann nur aus den letzten 20 Jahren. Die Ermässigung rechnet mit 20 Besitzjahren: höchstens 7,5 Prozent, ohne 15 Wohnjahre in dieser Zeit 5 Prozent (Art. 141 Abs. 4).
Was das für Sie heisst: Der Ersatzwert kann den Gewinn senken, aber Ermässigung kosten. Nach 46 eigenen Wohnjahren sind es sonst 40,5 Prozent auf den ersten 500'000 Franken Gewinn. Mit Ersatzwert höchstens 7,5 Prozent. Welcher Weg günstiger ist, zeigt erst die Rechnung mit beiden.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel: So werden aus 700'000 Franken Gewinn 227'500 Franken Steuer.
700'000 Franken Gewinn nach acht vollen Jahren Besitz, gerechnet mit dem Gesamtsteuerfuss 2026. Hier greift die St. Galler Besonderheit: Über 600'000 Franken gilt statt der Stufen ein einheitlicher Satz von 10 Prozent auf den ganzen Gewinn. Diese einfache Steuer wird mit 325 Prozent vervielfacht. Wohnen Sie seit Jahrzehnten im eigenen Haus, sieht die Rechnung anders aus; das zeigt der nächste Abschnitt.
- Grundstückgewinn: Verkaufspreis minus Anlagekosten
- 700'000 Franken
- Einfache Steuer: einheitlich 10 % auf den ganzen Gewinn, weil er über 600'000 Franken liegt (Art. 140 Abs. 3)
- 70'000 Franken
- Gesamtsteuerfuss 2026: 105 % Kantonssteuerfuss plus 220 % fester Aufschlag nach Gesetz (Art. 6 und 7, StB 6 Nr. 1)
- 325 %
- Steuerbetrag: 70'000 Franken mal 325 %
- 227'500 Franken
- 8 volle Jahre Besitz: kein Zuschlag, der gilt nur unter 5 Jahren; keine Ermässigung, die beginnt erst ab dem 16. vollen Jahr (Art. 141)
- 0 Franken
- Grundstückgewinnsteuer
- 227'500 Franken
Haltedauer · Zuschlag und Ermässigung
Wie wirkt die Haltedauer auf die Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen?
Die St. Galler Grundstückgewinnsteuer steigt unter fünf Jahren um 1 Prozent je fehlendes Jahr und sinkt ab dem 16. vollen Jahr. Wohnten Sie mindestens 15 Jahre selbst darin, sinkt sie um 1,5 Prozent je Jahr über 15. Das geht bis 40,5 Prozent, aber nur auf den ersten 500'000 Franken Gewinn. Sonst sind es 1 Prozent je Jahr über 15, höchstens 20 Prozent (Art. 141 Steuergesetz).
Am amtlichen Steuerrechner ergeben 700'000 Franken Gewinn nach 55 Jahren, selbst bewohnt, 149'353 statt 227'500 Franken. Die Ermässigung beträgt 78'147 Franken, nicht 40,5 Prozent der ganzen Steuer. Das sind 40,5 Prozent auf 159'250 Franken Steuer für die ersten 500'000 Franken Gewinn und 20 Prozent auf den Rest. Das Gesetz nennt die Grenze, nicht die Aufteilung.
Was das für Sie heisst: Auf dem Teil über 500'000 Franken Gewinn gilt nur die kleinere Ermässigung. Ob Sie darin wohnten, spielt dort keine Rolle. Unser Rechner teilt genauso auf. Nach einer Erbschaft zählt der Kauf der Eltern; mehr zum Verkauf eines geerbten Hauses.
Ehrlich gesagt
Wann senkt Warten die Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen?
Die Ermässigung beginnt nach mehr als 15 vollen Jahren, taggenau gezählt ab Ihrem Eintrag im Grundbuch, dem amtlichen Eigentümerverzeichnis. Ein Beispiel am amtlichen Steuerrechner, 250'000 Franken Gewinn, selbst bewohnt. Kauf am 2. Januar 2010 und Verkauf am 1. Januar 2026 ergeben 15 volle Jahre und 73'222 Franken Steuer. Mit Kauf einen Tag früher sind es 16 Jahre und 72'123 Franken, 1'099 Franken weniger für einen einzigen Tag.
Auch unter fünf Jahren senkt Warten die Steuer: 100'000 Franken Gewinn nach 4 Jahren und 11 Monaten ergeben 24'684 statt 24'440 Franken. Nach 42 vollen Jahren mit mindestens 15 eigenen Wohnjahren bringt Warten keine weitere Ermässigung, sonst schon nach 35. Ob Behalten besser ist, entscheidet nicht die Steuer allein; dabei hilft die Standortbestimmung: behalten, anpassen oder etwas Neues. Welcher Tag beim Verkauf zählt, legt das Gesetz nicht wörtlich fest; klären Sie ihn vor der Unterschrift mit dem Kantonalen Steueramt.
Was fragen Eigentümer zur Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen?
Wie genau ist der Grundstückgewinnsteuer-Rechner für St. Gallen?
Bis auf höchstens 2 Franken, wenn Ihre Angaben stimmen und Sie höchstens 40 Jahre besessen haben. Das zeigen die geprüften Fälle am amtlichen Steuerrechner. Unser Rechner wendet Tarif, Gesamtsteuerfuss 2026 und Ermässigung des St. Galler Steuergesetzes an und rundet wie der amtliche. Eine Grenze hat er: Wählt er den Ersatzwert, zählt er alle eingegebenen Investitionen, das Gesetz nur die der letzten 20 Jahre.
Das Ergebnis ist ein Richtwert, kein Steuerbescheid. Massgeblich ist die Veranlagung, also der Entscheid des Kantonalen Steueramts. Die grösste Unsicherheit steckt meist in Ihrem geschätzten Verkaufspreis. Rechnen Sie für Ihre Eltern, legen Sie Kaufvertrag und Rechnungen daneben, damit die Zahl, die Sie weitergeben, auf Belegen beruht.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Rechner rechnet auf Ihrem Gerät, und es gibt keine Anmeldung. Erst wenn Sie selbst ein Formular absenden, erhalten wir, was Sie dort eintragen.
Gibt es bei der Grundstückgewinnsteuer St. Gallen einen Freibetrag?
Ja, 2'200 Franken. Die ersten 2'200 Franken Gewinn sind mit 0 Prozent belastet (Art. 140 Abs. 1 lit. a Steuergesetz St. Gallen). Liegt der Gewinn über 600'000 Franken, fällt das weg, weil dann 10 Prozent einfache Steuer auf den ganzen Gewinn gelten. Eine Steuer von höchstens 50 Franken bezieht der Kanton nicht (Art. 215 Steuergesetz, Art. 88 Steuerverordnung).
Gibt es eine Vorausberechnung der Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen?
Ja. Auf der Seite des Kantonalen Steueramts St. Gallen finden Sie das Formular «Vorausberechnung der Grundstückgewinnsteuer» und den amtlichen Steuerkalkulator. Veranlagt wird die Steuer vom Kantonalen Steueramt St. Gallen, Abteilung Grundstückgewinnsteuer. Sie ist eine Staatssteuer, also eine Steuer des Kantons (Art. 1 lit. d Steuergesetz St. Gallen).
Der amtliche Kalkulator zeigt die Steuer. Der Rechner von Immosmile zeigt zusätzlich, was nach Kosten und Hypothek bleibt. Liegt das Haus in einem anderen Kanton, können Sie die Grundstückgewinnsteuer in anderen Kantonen berechnen.
Rechnet der Rechner die Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer St. Gallen mit?
Ja. Ersatzbeschaffung heisst Steueraufschub, wenn der Erlös in ein neues eigenes Zuhause fliesst. Wählen Sie «Ja, Ersatzbeschaffung» und geben Sie den Kaufpreis des neuen, selbst bewohnten Eigenheims ein. Aufgeschoben wird nur, soweit es mehr kostet als Ihre bisherigen Anlagekosten, höchstens der ganze Gewinn (Steuerbuch StB 132 Nr. 6).
Das gilt für ein dauernd und ausschliesslich selbst bewohntes Haus, das Sie durch ein ebenso genutztes Zuhause in der Schweiz ersetzen. Das neue kaufen Sie innert drei Jahren nach dem Verkauf, oder Sie haben es bis ein Jahr davor gekauft (Art. 66 Steuerverordnung). Erlassen wird die Steuer damit nicht, nur aufgeschoben. Was beim Hausverkauf im Kanton St. Gallen sonst gilt, steht auf unserer Kantonsseite.
Muss ich nach der Bewertung mit Ihnen verkaufen?
Nein. Bewertung und erstes Gespräch sind kostenlos und unverbindlich. Das gilt auch, wenn unsere Empfehlung am Ende «behalten» lautet. Sie erhalten eine schriftliche Bewertung Ihres Hauses mit hergeleitetem Verkaufspreis und vollständiger Netto-Rechnung und entscheiden danach in Ruhe.
Quellen
- Steuergesetz des Kantons St. Gallen (sGS 811.1), Art. 1, 6–8, 130–141, 215 · 1. Januar 2026
- Steuerbuch St. Gallen StB 6 Nr. 1: Steuerfuss je Jahr · Fassung 1. Januar 2026
- Steuerbuch St. Gallen StB 140 Nr. 1: Steuerberechnung und Tarif · Fassung 1. Januar 2016
- Steuerbuch St. Gallen StB 137 Nr. 1: anrechenbare Aufwendungen · Fassung 1. Januar 2022
- Steuerbuch St. Gallen StB 141 Nr. 2: Ermässigung bei langer Eigentumsdauer · Fassung 1. Januar 2025
- Amtlicher Steuerkalkulator Grundstückgewinnsteuer, Kanton St. Gallen · abgerufen am 29. September 2026
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation.