Rechner · Grundstückgewinnsteuer Zug

Grundstückgewinnsteuer Zug berechnen: Ein Tag kann die Steuer senken.

Der Rechner rechnet mit § 199 des Zuger Steuergesetzes. Er zeigt, was nach Steuer, Verkaufskosten und Hypothek bleibt. Ein Jahr mehr zeigt, was Warten bringt.

Mit Gesetzesartikel und Rechenbeispiel · Stand 30. September 2026 · Dominik Devaja

Netto CHF 1'216'900 Steuer 44'100
Kaufen Sie mit dem Erlös ein neues, selbst bewohntes Eigenheim in der Schweiz?
Ihr Nettoerlös, Richtwert CHF 1'216'900 Nach Steuer, Verkaufskosten und Ablösung der Hypothek – vor Ihren nächsten Schritten.
VerkaufspreisCHF 1'300'000
GrundstückgewinnCHF 441'000
Grundstückgewinnsteuer − CHF 44'100
Verkaufskosten− CHF 39'000
Ablösung Hypothek− CHF 0
Richtwert nach dem Steuergesetz des Kantons Zug (§ 199 StG ZG (BGS 632.1), Stand 1.1.2026 – Tarif seit 2001 unverändert), ohne Gewähr – kein Steuerbescheid. Verkaufskosten sind als Aufwand vom Gewinn abgezogen. Massgeblich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde.
Der Richtwert steht und fällt mit dem Verkaufspreis. Sie haben ihn geschätzt. Die Bewertung prüft ihn kostenlos und schriftlich – mit der vollständigen Netto-Rechnung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Auf dieser Seite
  1. Wie wird die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug berechnet?
  2. Ab wann zählt für die Grundstückgewinnsteuer in Zug ein weiteres Besitzjahr?
  3. Welche Kosten können Sie in Zug vom Grundstückgewinn abziehen?
  4. Ehrlich gesagt
  5. Häufige Fragen

Was die meisten übersehen: Nach fünf Besitzjahren zählt in Zug jedes angefangene Jahr voll. Gezählt wird ab der Anmeldung beim Grundbuch, dem amtlichen Eigentümerverzeichnis, nicht ab der Unterschrift. Bei 600'000 Franken Gewinn und 800'000 Franken Kosten des Hauses spart ein Tag nach dem fünften Jahrestag 15'000 Franken.

Ab wann Sie in Zug zahlen und wo Ihr Steuersatz seine Grenzen hat.
RegelZahlGesetz
FreigrenzeGewinne unter 5'000 Franken werden nicht besteuert, ab 5'000 Franken ist der ganze Gewinn steuerbar§ 199 Abs. 4
Mindestsatz10 %§ 199 Abs. 3
Höchstsatz bis zum 11. Besitzjahr60 %§ 199 Abs. 3
Höchstsatz ab dem angefangenen 12. Besitzjahrjährlich 2,5 Prozentpunkte tiefer, im 12. Jahr 57,5 %§ 199 Abs. 3
Höchstsatz nach 25 und mehr Besitzjahren25 %§ 199 Abs. 3
Zählweise der Besitzdauer, also wie lange Sie das Haus besitzenbis 5 Jahre angefangene Monate, danach angefangene Jahre§ 199 Abs. 2
Steuergesetz des Kantons Zug (BGS 632.1), Stand 1. Januar 2026; § 199 seit 2001 unverändert.

Formel · § 199 Steuergesetz Zug

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug berechnet?

Im Kanton Zug berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer in vier Schritten: Gewinn, Rendite, Rendite pro Jahr, Satz. Erstens der Gewinn: Verkaufspreis minus Anlagekosten, also Kaufpreis plus Investitionen, die das Haus mehr wert machen. Zweitens die Rendite: Gewinn mal 100, geteilt durch die Anlagekosten. Drittens die Rendite pro Jahr: Rendite geteilt durch die Besitzjahre.

Viertens der Satz: Er entspricht der Rendite pro Jahr, mindestens 10, höchstens 60 Prozent (§ 199 Steuergesetz des Kantons Zug, Stand 1. Januar 2026). Ab dem 12. Besitzjahr sinkt der Höchstsatz, also die Obergrenze, jährlich um 2,5 Prozentpunkte. Der Satz gilt für den ganzen Gewinn, ohne Steuerfuss der Gemeinde. Ein Beispiel: 300'000 Franken Gewinn auf 150'000 Franken Anlagekosten nach 10 Jahren: 20 Prozent und 60'000 Franken Steuer.

Was das für Sie heisst: Anders als in Zürich steigt der Satz in Zug nicht stufenweise mit dem Gewinn. Dafür wirkt der Verkaufspreis doppelt. Ein höherer Preis vergrössert den Gewinn und kann den Satz erhöhen. Rechnen Sie mit einem realistischen Preis, nicht mit dem Wunschpreis.

Die Formel steht im Gesetz. Offen ist vor allem eine Zahl: der Preis, den ein Käufer heute realistisch für Ihr Haus bezahlt. Die Bewertung prüft diesen Preis und geht auf Wunsch gleichzeitig an alle in der Familie, die mitentscheiden. Sie nennt den Preis als Spanne und zeigt schriftlich, was Ihnen nach Steuer, Hypothek und Verkaufskosten bleibt.

Bewertung mit Netto-RechnungKostenlos und unverbindlich · Antwort persönlich von Dominik Devaja

Besitzdauer · Stichtag Grundbuch

Ab wann zählt für die Grundstückgewinnsteuer in Zug ein weiteres Besitzjahr?

Bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug zählt ein weiteres Besitzjahr schon ab dem Tag nach dem Jahrestag. Das gilt nach fünf Besitzjahren. Vorher zählt jeder angefangene Monat (§ 199 Absatz 2 Steuergesetz des Kantons Zug, Stand 1. Januar 2026). Stichtag ist die Anmeldung beim Grundbuch, dem amtlichen Verzeichnis, wem ein Grundstück gehört.

Ein Beispiel: 600'000 Franken Gewinn auf 800'000 Franken Anlagekosten. Genau fünf Jahre nach der Grundbuchanmeldung des Kaufs sind das 15 Prozent und 90'000 Franken Steuer. Einen Tag später zählen sechs Jahre: 12,5 Prozent und 75'000 Franken. Nach einem Erbgang zählt in der Regel der Kauf der Eltern (§§ 190, 193); lesen Sie, was beim Verkauf eines geerbten Hauses gilt.

Was das für Sie heisst: Prüfen Sie das Datum der Grundbuchanmeldung Ihres Kaufs, bevor der Verkaufstermin feststeht. Liegt der Jahrestag nahe, stellen Sie im Rechner die Besitzdauer ein Jahr weiter und vergleichen. So sehen Sie, was Warten Ihnen bringt.

Rechenbeispiel

Beispiel nach 25 Besitzjahren: höchstens ein Viertel des Gewinns.

Angenommen, Sie besitzen das Haus genau 25 Jahre, also 300 Monate. Die Anlagekosten betragen 100'000 Franken, der Gewinn 800'000 Franken. Nach 25 Besitzjahren beträgt die Steuer in Zug nie mehr als einen Viertel des Gewinns.

Grundstückgewinn
800'000 Franken
Anlagekosten
100'000 Franken
Gesamtrendite
800'000 × 100 ÷ 100'000 = 800 %
Rendite pro Jahr
800 % ÷ 25 Jahre = 32 %
Höchstsatz nach 25 Besitzjahren
60 % minus 35 Prozentpunkte = 25 %
Steuersatz (die Rendite liegt darüber, der Höchstsatz gilt)
25 %
Grundstückgewinnsteuer
800'000 × 25 % = 200'000 Franken
Beispiel nach § 199 Steuergesetz des Kantons Zug gerechnet (BGS 632.1, Stand 1. Januar 2026), nach der Rechenlogik des Steuerrechners der Einwohnergemeinde Cham nachgerechnet; Beispiel, kein Steuerbescheid.

Abzüge · Anlagekosten nach § 196

Welche Kosten können Sie in Zug vom Grundstückgewinn abziehen?

Bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug senken belegte Anlagekosten den Gewinn: Kaufpreis, Investitionen, Kauf- und Verkaufskosten. Als Investition zählt, was das Haus mehr wert macht, etwa ein Anbau. Auch Kosten für Pläne, die Sie einer Behörde eingereicht haben, und Beiträge für Werkleitungen zählen. Nicht zählen Unterhalt wie Malerarbeiten, Hypothekarzinsen und Ihre eigene Arbeit (§ 196 Steuergesetz des Kantons Zug, Stand 1. Januar 2026).

Beim Kauf und Verkauf zählen belegte Maklerprovisionen, Abgaben für den Eigentümerwechsel und Vertragskosten, beim Verkauf auch Inserate. Liegt Ihr Kauf mehr als 25 Jahre zurück, dürfen Sie den Verkehrswert von vor 25 Jahren einsetzen, also den damals realistischen Preis. Die Besitzdauer zählt dann als genau 25 Jahre. Der Rechner rechnet auf Wunsch beide Wege und nimmt den günstigeren.

Was das für Sie heisst: Tragen Sie Ihre Verkaufskosten im Rechner ein. Diese Kosten senken den Gewinn und können den Satz senken. Risch und die Stadt Zug rechnen Maklerprovisionen laut Merkblatt nur bis zu einer Obergrenze an. Dort kann Ihre Steuer höher ausfallen, als der Rechner zeigt.

Ehrlich gesagt

Wann lohnt es sich in Zug, mit dem Verkauf zu warten?

Ein Monat Warten kann in Zug 40'000 Franken weniger Steuer bedeuten. Ein Beispiel: 1'600'000 Franken Gewinn auf 200'000 Franken Anlagekosten ergeben nach genau 22 Besitzjahren 520'000 Franken Steuer. Nach 22 Jahren und einem Monat zählt Zug 23 Jahre: Der Höchstsatz sinkt auf 30 Prozent, die Steuer auf 480'000 Franken. Liegt Ihr nächster Jahrestag der Grundbuchanmeldung nahe, sagen wir Ihnen das, auch wenn es Ihren Verkauf verschiebt.

Ab 25 Besitzjahren sinkt der Höchstsatz nicht mehr, er bleibt bei 25 Prozent. Solange Ihre Rendite pro Jahr darüber liegt, senkt Warten Ihren Satz nicht mehr. Ob Sie verkaufen, warten oder behalten, klären Sie in der Standortbestimmung in sechs Fragen.

Grundstückgewinnsteuer Zug: Was fragen Eigentümer am häufigsten?

Ist das Ergebnis des Rechners schon meine Grundstückgewinnsteuer in Zug?

Nein, der Rechner liefert einen Richtwert, keinen Steuerbescheid. Verbindlich ist die Veranlagung, also die Festsetzung der Steuer durch die Einwohnergemeinde, in der das Haus liegt (§ 187 Steuergesetz des Kantons Zug). Der Rechner nimmt einen Verkauf genau am Jahrestag an. Liegt die Grundbuchanmeldung des Verkaufs später, zählt nach fünf Besitzjahren schon das nächste Jahr, vorher der nächste Monat, und die Steuer kann tiefer sein.

Welche Zahlen brauchen Sie, um die Steuer für Ihre Eltern in Zug zu berechnen?

Für die Steuer: Kaufpreis und Kaufkosten Ihrer Eltern, das Datum der Grundbuchanmeldung ihres Kaufs, Belege für Investitionen, die Verkaufskosten und ein realistischer Verkaufspreis. Für das Netto kommt die Hypothek dazu. Den Verkaufspreis prüft die Bewertung. Sie geht auf Wunsch an alle Beteiligten gleichzeitig, an Ihre Eltern ebenso wie an Geschwister.

Gilt für die Grundstückgewinnsteuer in der Stadt Zug ein anderer Satz als in anderen Gemeinden?

Nein, der Satz aus § 199 gilt im ganzen Kanton und ist bereits der ganze Steuersatz, ohne Steuerfuss der Gemeinde. Die Einwohnergemeinde, in der das Haus liegt, veranlagt und erhebt die Steuer (§ 187 Steuergesetz des Kantons Zug). Was sonst beim Hausverkauf im Kanton Zug gilt, von der Unterschrift bis zum Grundbuch, erklärt die Kantonsseite. Liegt Ihr Haus anderswo, können Sie die Grundstückgewinnsteuer in anderen Kantonen berechnen.

Rechnet der Zuger Rechner den Aufschub bei Ersatzbeschaffung mit?

Ja, mit «Ja, Ersatzbeschaffung» und dem Preis des neuen Eigenheims. Ersatzbeschaffung heisst: Sie verkaufen Ihr selbst bewohntes Haus und kaufen in der Regel innert zwei Jahren davor oder danach ein Eigenheim in der Schweiz. Soweit der Erlös hineinfliesst, wird die Steuer aufgeschoben, nicht erlassen (§ 191 Steuergesetz des Kantons Zug). Den Rest besteuert die Gemeinde. Wie sie ihn bei einem Teil-Aufschub genau rechnet, ist amtlich nicht festgehalten; der Rechner folgt dem Wortlaut von § 191 Absatz 2.

Werden meine Eingaben im Rechner gespeichert?

Nein, der Rechner rechnet in Ihrem Browser, und Ihre Zahlen verlassen ihn nicht. Wir sehen weder Kaufpreis noch Hypothek. Gemessen wird nur, dass der Rechner benutzt wurde, keine einzige Zahl. Angaben erhalten wir erst, wenn Sie sie in ein Formular eintragen und absenden. Wir geben sie weder an andere Makler noch an Portale weiter.

Muss ich nach der Bewertung mit Immosmile verkaufen?

Nein. Die Bewertung mit Netto-Rechnung und das erste Gespräch sind kostenlos und unverbindlich, auch wenn unsere Empfehlung am Ende «behalten» lautet. Sie erhalten die Bewertung schriftlich, 48 Stunden nach dem Termin: einen realistischen Verkaufspreis als Spanne und was Ihnen netto bleibt. Ob, wann und mit wem Sie verkaufen, entscheiden Sie.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation.

Ihre Zahl für Ihr Haus im Kanton Zug

Aus dem Richtwert wird Ihre Zahl.

Dafür braucht es einen geprüften Verkaufspreis, den Kaufvertrag und Ihre Belege. Die Bewertung zeigt Ihnen dann schriftlich, was netto bleibt, etwa für das nächste Zuhause.

Bewertung mit Netto-RechnungKostenlos und unverbindlich · Antwort persönlich von Dominik Devaja

Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.