Auf dieser Seite
- Wohnrecht oder Nutzniessung – was ist der Unterschied?
- Wohnrecht oder Nutzniessung – was passt zu Ihrer Situation?
- Wer zahlt die Steuer auf den Wohnwert?
- Müssen die Kinder Schenkungssteuer zahlen?
- Was passiert mit dem Recht, wenn das Haus verkauft wird?
- Was gilt, wenn die Eltern ins Pflegeheim ziehen?
- Ehrlich gesagt
- Häufige Fragen
Der Kaffee ist noch warm, als die Tochter die Frage endlich stellt. Was passiert mit dem Haus, wenn ihr nicht mehr hier wohnen könnt? Die Eltern haben die Antwort längst im Kopf. Die Kinder sollen es bekommen, am liebsten schon jetzt. Nur eines wollen sie nicht: ausziehen müssen, solange sie noch können. Für genau diesen Wunsch kennt das Gesetz zwei Lösungen mit ähnlichem Ziel, aber unterschiedlichen Folgen. Welche davon passt, entscheidet später vieles: ob das Haus noch vermietet werden darf, wer die Steuer auf den Wohnwert zahlt, und was beim Verkauf oder beim Eintritt ins Pflegeheim gilt.
Was unterscheidet die beiden Rechte im Alltag genau?
Wohnrecht oder Nutzniessung – was ist der Unterschied?
Beide Rechte lassen eine Person im Haus wohnen, auch wenn die Kinder schon im Grundbuch stehen. Der Unterschied zeigt sich erst beim Auszug, etwa ins Pflegeheim. Eine Nutzniessung gibt zusätzlich das Recht auf alle Erträge, vor allem auf die Miete1. Ein Wohnrecht gibt nur das Recht, selbst Wohnung zu nehmen2.
Dieser Unterschied ist entscheidend. Die Ausübung einer Nutzniessung darf einer anderen Person überlassen werden, ausser der Vertrag gestaltet sie als höchstpersönlich3. Wer sie hat, darf das Haus vermieten und die Miete behalten. Ein reines Wohnrecht ist unübertragbar und unvererblich4. Beim Auszug lässt es sich nicht in eine Vermietung umwandeln.
Beide Rechte entstehen erst mit dem Eintrag im Grundbuch, dem amtlichen Register für Hauseigentum. Nötig ist dieselbe Form wie beim Hauskauf, die Beurkundung durch Notarin oder Notar5. Beide enden spätestens mit dem Tod der berechtigten Person4.
Was das für Sie heisst: Wollen die Eltern die Vermietung offenhalten, passt eine Nutzniessung besser. Reicht das reine Wohnen, genügt oft das einfachere Wohnrecht.
Der direkte Vergleich
Wohnrecht oder Nutzniessung – was passt zu Ihrer Situation?
Beide Rechte lassen Sie im Haus wohnen. Diese Tabelle zeigt, wo sie sich unterscheiden.
| Frage | Wohnrecht | Nutzniessung |
|---|---|---|
| Selbst wohnen | Ja; Familie und Hausgenossen, ausser das Recht ist ausdrücklich auf die Person beschränkt | Ja, mit Familie und Hausgenossen |
| Vermieten erlaubt | Nein, rechtlich nicht vorgesehen | Ja, wenn der Vertrag nichts anderes festlegt |
| Gewöhnlicher Unterhalt | Bei ausschliesslichem Wohnrecht die berechtigte Person | Trägt die berechtigte Person |
| Hypothekarzinsen | Im Gesetz nicht erwähnt, gehört in den Vertrag | Trägt die berechtigte Person |
| Steuer auf den Wohnwert | Zahlt die wohnende Person | Zahlt die wohnende Person |
| Übertragbar auf Dritte | Nein, unübertragbar | Die Ausübung ja, ausser der Vertrag schliesst das aus |
| Ende des Rechts | Mit dem Tod oder Verzicht | Mit dem Tod oder Verzicht |
Wer zahlt die Steuer auf den Wohnwert?
Wer im Haus wohnt, zahlt auch die Steuer auf den Eigenmietwert, den fiktiven Mietertrag eines selbst bewohnten Hauses. Das gilt auch, wenn die Eltern nicht mehr Eigentümer sind, sondern nur noch ein unentgeltliches Nutzungsrecht haben6. Das Kind als neue Eigentümerin zahlt diese Steuer nicht.
Diese Regel gilt bis Ende 2028. Der Bundesrat setzt die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft7. Danach entfällt diese Steuer für selbst bewohnte Häuser ganz, zusammen mit dem Unterhaltsabzug. Bei einem vermieteten Haus bleibt der Unterhaltsabzug bestehen.
Vermieten die Eltern das Haus statt selbst zu wohnen, zählt die Miete bei ihnen als Einkommen, nicht beim Kind6. Das gilt nur bei einer Nutzniessung. Ein reines Wohnrecht erlaubt das Vermieten gar nicht.
Was das für Sie heisst: Die Eltern tragen weiterhin den gewöhnlichen Unterhalt aus eigener Tasche. Bei einer Nutzniessung kommen die Hypothekarzinsen dazu. Grössere Reparaturen zahlt dagegen das Kind als Eigentümerin, denn ihm gehört das Haus.
Müssen die Kinder Schenkungssteuer zahlen?
In Zürich bleibt die Übergabe an die eigenen Kinder in aller Regel ohne Schenkungssteuer. Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen sind von dieser Steuer befreit8. Steuerpflichtig wird eine Schenkung in Zürich, wenn hier gelegene Grundstücke oder Rechte daran übergehen15 – die eigenen Kinder bleiben befreit.
Für die Bewertung zählt, was übertragen wird. Behalten die Eltern eine Nutzniessung, wird deren Kapitalwert, ihr Gegenwert in Franken, vom übertragenen Wert abgezogen. Das Gesetz begrenzt diesen Kapitalwert auf höchstens drei Viertel des Verkehrswerts9. Das betrifft vor allem Fälle, in denen nicht befreite Personen beschenkt werden oder erben, etwa Stiefkinder.
Haben mehrere Kinder, zählt noch ein zweiter Punkt. Ein Erbvorbezug ist eine Vorauszahlung auf das spätere Erbe zu Lebzeiten der Eltern. Er wird bei der Erbteilung meist angerechnet, wenn die Eltern nichts anderes verfügt haben10. Das betrifft auch ein Haus mit vorbehaltenem Wohnrecht, falls daraus später eine Erbengemeinschaft entsteht.
Was das für Sie heisst: Halten Sie fest, wie die Geschwister ausgeglichen werden. Den Kapitalwert errechnet das Notariat mit dem Steueramt.
Rechenbeispiel
So wird der Wert des Rechts in Franken berechnet
Für bestimmte Steuern wird ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung in einen Frankenbetrag umgerechnet, den Kapitalwert. Dieses amtliche Beispiel der Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden gilt dort nur für die Grundstückgewinnsteuer, und der Betrag erhöht dort den Verkaufserlös. Es zeigt die Rechnung für eine 70-jährige Frau mit einem Mietwert von 26'000 Franken12.
- Mietwert des Hauses pro Jahr
- Fr. 26'000
- abzüglich Pauschale für Unterhalt (20 Prozent, soweit die berechtigte Person ihn trägt)
- Fr. 5'200
- Wert des Wohnrechts pro Jahr
- Fr. 20'800
- × Kapitalisierungsfaktor (70-jährige Frau)
- 14.32
- Kapitalwert des Wohnrechts
- Fr. 297'856
Ob ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung zu Ihrer Situation passt, hängt von Alter, Hauswert und den Plänen der Familie ab. Eine Ersteinschätzung zu Ihrem Haus zeigt die Zahl, von der diese Entscheidung ausgeht.
Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.
Was passiert mit dem Recht, wenn das Haus verkauft wird?
Ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung verschwindet nicht automatisch, nur weil das Haus verkauft wird. Das Recht bleibt im Grundbuch, bis die berechtigte Person stirbt oder ausdrücklich verzichtet. Nach dem Tod entsteht nur ein Anspruch auf Löschung, die Löschung selbst muss veranlasst werden4.
Soll das Haus später verkauft werden, etwa wenn die Eltern ins Pflegeheim ziehen, braucht es zur Löschung ihre Zustimmung, solange sie leben. Ohne diese Zustimmung müsste eine Käuferschaft das Recht übernehmen. Das macht ein Haus für viele Käuferinnen und Käufer weniger interessant.
Was ein solches Recht beim Verkaufspreis genau ausmacht, ist amtlich nicht beziffert. Belegt ist nur der Kapitalwert für die Steuer, kein Abschlag auf dem freien Markt. Das lässt sich seriös nur von Fall zu Fall einschätzen.
Was das für Sie heisst: Planen Sie einen möglichen Verkauf schon im Übergabevertrag mit. Halten Sie fest, unter welchen Bedingungen die Eltern der Löschung zustimmen und ob sie dafür eine Abfindung erhalten.
Was gilt, wenn die Eltern ins Pflegeheim ziehen?
Ziehen die Eltern später ins Pflegeheim, bleibt das Recht bestehen, solange sie nicht ausdrücklich verzichten. Für Ergänzungsleistungen, zusätzliche staatliche Leistungen für Personen mit tiefem Einkommen im Alter, zählt der Jahreswert eines Wohnrechts oder einer Nutzniessung als Einnahme13.
Solange die Eltern zu Hause wohnen, wird der Mietwert zugleich als Wohnkosten anerkannt, samt einer Pauschale für Nebenkosten14. Im Heim zählt stattdessen die Heimtaxe. Verzichten die Eltern unentgeltlich auf ihr Recht, ändert das für die Ergänzungsleistungen nichts. Ohne eine gleichwertige Gegenleistung wird gerechnet, als hätten sie nie darauf verzichtet13.
Schon die Übergabe des Hauses an die Kinder ohne gleichwertige Gegenleistung kann als Vermögensverzicht zählen13. Wie stark ein vorbehaltenes Recht diesen Betrag mindert, ist im Einzelfall zu klären. Mehr dazu unter Pflege im Alter.
Was das für Sie heisst: Klären Sie mit der Zusatzleistungsstelle Ihrer Gemeinde oder einer Fachperson ab, wie ein möglicher Verzicht später angerechnet würde. So wissen die Eltern schon heute, woran sie sind.
Ehrlich gesagt
Wann ist ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung nicht die richtige Lösung?
Planen die Eltern, später Ergänzungsleistungen zu beantragen, verbessert ein unentgeltlicher Verzicht auf das Recht die Rechnung nicht, wie der vorherige Abschnitt zeigt. Wer volle Flexibilität behalten will, etwa um das Haus jederzeit vermieten oder verkaufen zu können, ist mit einem reinen Wohnrecht oft zu stark eingeschränkt.
Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir begleiten den Verkauf Ihres Hauses und erklären den Ablauf, nicht die Gestaltung eines Übergabevertrags. Den Vertrag gestaltet und beurkundet eine Notarin oder ein Notar, die genaue Steuerfolge bestätigt am besten Ihre Steuerberatung.
Für Töchter und Söhne
Sie recherchieren für Ihre Eltern?
Vielleicht haben Ihre Eltern das Thema selbst schon angesprochen, vielleicht denken Sie gerade zuerst daran. Diese Seite zeigt den Unterschied zwischen Wohnrecht und Nutzniessung sachlich, ohne eine Entscheidung vorwegzunehmen. So führen Sie das Gespräch am Küchentisch mit Zahlen und Gesetzesartikeln, nicht nur mit einem Gefühl.
Was fragen Eigentümer sonst noch?
Was kostet die Eintragung eines Wohnrechts oder einer Nutzniessung?
Das hängt von Notariat und Grundbuchamt ab und richtet sich nach Kanton und Hauswert. Eine verbindliche Zahl nennt Ihnen die Notarin oder der Notar, die den Vertrag beurkundet.
Kann ein Wohnrecht später in eine Nutzniessung geändert werden?
Ja, mit Zustimmung aller Beteiligten und einem neuen Eintrag im Grundbuch. Das braucht wieder die öffentliche Beurkundung wie beim ersten Eintrag.
Müssen beide Elternteile dasselbe Recht erhalten?
Nein, das legen Sie im Vertrag fest. Häufig erhalten beide Elternteile gemeinsam dasselbe Recht, damit der länger lebende Teil automatisch weiter wohnen darf.
Zahlt das Kind als Eigentümerin die Gebäudeversicherung?
Bei einer Nutzniessung versichert und zahlt die berechtigte Person die Sache. Beim Wohnrecht regelt der Vertrag, wer die Prämie trägt.
Hilft ein Immobilienmakler beim Eintragen des Rechts?
Nein. Das ist eine Aufgabe für Notariat und Grundbuchamt, kein Verkaufsgeschäft. Wir kommen erst ins Spiel, wenn das Haus tatsächlich verkauft werden soll.
Sinkt der Verkaufspreis, wenn ein Wohnrecht eingetragen ist?
Das lässt sich nicht pauschal sagen: Eine amtliche Zahl gibt es nicht, belegt ist nur der steuerliche Kapitalwert.
Welche Themen passen jetzt noch zu Ihnen?
- Erbschaft und ErbengemeinschaftWir haben das Elternhaus geerbt – verkaufen, übernehmen oder behalten?
- Erbengemeinschaft mit LiegenschaftWir erben ein Haus zu mehreren – behalten, auszahlen oder verkaufen, und was bleibt jedem?
- Im Alter und bei Pflege: Haus behalten oder verkaufenEin Elternteil braucht Pflege – was zahlt die Ergänzungsleistung, und was passiert mit dem Haus?
- Immobilienbewertung mit Netto-RechnungWas ist mein Haus wert – und was bleibt mir nach Steuer und Kosten?
Quellen
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 745 Abs. 1 und 3, Art. 755 Abs. 1 (Nutzniessung: Inhalt und Umfang) (SR 210) · Stand am 1. Juli 2026
- ZGB, Art. 776 Abs. 1, Art. 777 Abs. 1–2 (Wohnrecht: Inhalt und persönlicher Bedarf) (SR 210) · Stand am 1. Juli 2026
- ZGB, Art. 758 Abs. 1 (Übertragung der Ausübung einer Nutzniessung) (SR 210) · Stand am 1. Juli 2026
- ZGB, Art. 776 Abs. 2, Art. 749 Abs. 1, Art. 748 Abs. 2 (Unübertragbarkeit, Ende mit dem Tod, Anspruch auf Löschung) (SR 210) · Stand am 1. Juli 2026
- ZGB, Art. 746 Abs. 1–2, Art. 657 Abs. 1 (Grundbucheintrag und öffentliche Beurkundung) (SR 210) · Stand am 1. Juli 2026
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 21 Abs. 1 lit. a und b (Eigenmietwert und Mieterträge) (SR 642.11) · Stand am 2. September 2026
- Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD): Medienmitteilung zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung · publiziert 1. April 2026, Inkrafttreten 1. Januar 2029, abgerufen 9. Oktober 2026
- Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Kanton Zürich (ESchG ZH), § 11 (Befreiung Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen) (LS 632.1) · Nachtrag 071, aktuell, abgerufen 9. Oktober 2026
- ESchG ZH, § 14 Abs. 1–2 (Kapitalwert der Nutzniessung, Höchstgrenze drei Viertel des Verkehrswerts) (LS 632.1) · Nachtrag 071, aktuell, abgerufen 9. Oktober 2026
- ZGB, Art. 626 Abs. 2 (Ausgleichungspflicht unter Nachkommen) (SR 210) · Stand am 1. Juli 2026
- Zürcher Steuerbuch, Weisung Nr. 502.1 der Finanzdirektion, Rz 1, 2 und 4 (Kapitalisierungszinssatz 3 Prozent) · gültig ab 1. Januar 2021, abgerufen 29. September 2026
- Kanton Appenzell Ausserrhoden, Wegleitung zur Steuererklärung für Grundstückgewinne, 8. Auflage, Anhang I (amtliches Rechenbeispiel Kapitalwert) · 8. Auflage, gültig ab 1. Januar 2022
- Ergänzungsleistungsgesetz (ELG), Art. 11 Abs. 1 lit. b und Art. 11a Abs. 2 (SR 831.30) · Stand am 1. Januar 2026
- AHV/IV: Merkblatt 5.01, Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Anrechnung von Nutzniessung und Wohnrecht) · Stand 1. Januar 2025
- Kanton Zürich, Themenseite Erbschafts- und Schenkungssteuer (Grundstücke und Rechte an Grundstücken als Steuerobjekt) · abgerufen 9. Oktober 2026
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