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Der Anruf kommt an einem Dienstagnachmittag. Die Mutter ist gestürzt. Die Ärztin sagt einen Satz, der alles ändert: Nach Hause geht es nicht mehr.
Drei Wochen später sitzen Sie am Küchentisch im Elternhaus, vor sich den Ordner. Rentenausweis, Bankauszug, die letzte Steuererklärung, obenauf die Taxordnung des Heims: 258 Franken pro Tag. Sie rechnen nach, knapp 7'850 Franken im Monat. Und dann kommt die Frage, die niemand laut stellt: Ist das Haus jetzt weg?
Vielleicht muss auch Ihre Frau oder Ihr Mann nach einer Diagnose ins Heim, und Sie bleiben im gemeinsamen Haus. Die Angst ist dieselbe, nur leiser.
Die Rechnung dahinter ist kürzer, als sie aussieht. Sie hat drei Zahlen: Heimkosten, Einkommen, Vermögen. Und eine Frage: Wohnt die Ehefrau oder der Ehemann noch im Haus?
Es gibt einen amtlichen Rechner für Ergänzungsleistungen auf ahv-iv.ch. Er rechnet nur für Menschen, die zu Hause wohnen.19 Der Rechner oben rechnet für das Heim, mit Ihren Zahlen und den Regeln, die 2026 im Kanton Zürich gelten. Die Abschnitte darunter zeigen, warum er so rechnet.
| Heim, Gemeinde | pro Tag | pro Monat |
|---|---|---|
| AGZ Wangensbach, Küsnacht | 206–246 Fr. | rund 6'260–7'480 Fr. |
| Gesundheitszentrum Dielsdorf, Haus R, Regensdorf | 221 Fr. | rund 6'720 Fr. |
| Alterszentren der Stadt Winterthur | 248–258 Fr. | rund 7'540–7'840 Fr. |
| Gesundheitszentren für das Alter, Stadt Zürich, Spezialisierte Pflege | 238–278 Fr. | rund 7'240–8'450 Fr. |
| Alterszentrum Region Bülach, Pflegewohngruppen | 258–263 Fr. | rund 7'840–8'000 Fr. |
| IMWIL, Haus D, Dübendorf | 260–300 Fr. | rund 7'900–9'120 Fr. |
| Tertianum Residenz Zürich Enge, privat | 388–528 Fr. | rund 11'800–16'050 Fr. |
| Obergrenze der Ergänzungsleistungen, Kanton Zürich | 274 Fr. | rund 8'330 Fr. |
Was kostet ein Pflegeheim im Kanton Zürich pro Monat?
Im Kanton Zürich kostet ein Einzelzimmer im Gemeindeheim 2026 rund 6'260 bis 9'120 Franken pro Monat.1413 Der mittlere Wert aus neun Gemeinden, der Median, liegt bei 257 bis 258 Franken pro Tag, rund 7'800 Franken im Monat. Private Häuser verlangen oft mehr, in Zürich bis 528 Franken pro Tag.17
Diesen Tagesbetrag nennt das Heim Tagestaxe. Sie umfasst Pension für Zimmer und Essen, Betreuung und Ihren Anteil an der Pflege. Wie viel Pflege jemand braucht, misst die Pflegestufe, von 1 bis 12. Ab Stufe 2 beträgt Ihr Anteil höchstens 23 Franken pro Tag, den Rest tragen in der Regel Krankenkasse und Gemeinde.108
Deshalb bewegt die Pflegestufe Ihre Rechnung meist wenig. Mehr bewegen Heim, Zimmer und eine Demenzabteilung, die 5 bis 25 Franken pro Tag mehr kostet.211214 Wer von auswärts kommt, zahlt oft 22 bis 30 Franken pro Tag mehr.111321
Was das für Sie heisst: Rechnen Sie mit der Taxe des Heims, das Sie wirklich wählen, plus Krankenkassenprämie. Meist kommt ein Depot von 5'000 bis 8'000 Franken dazu, das Sie zurückerhalten.1116
Wer bezahlt das Pflegeheim, wenn Rente und Erspartes nicht reichen?
Im Kanton Zürich zahlen die Ergänzungsleistungen, für eine Heimtaxe bis 274 Franken pro Tag.12 In allen neun geprüften Gemeinden gibt es Einzelzimmer, deren Taxe darunter liegt. Die EL sind keine Sozialhilfe: Im Kanton Zürich werden sie unabhängig von ihr ausgerichtet.6
Einen Anspruch gibt es erst unter 100'000 Franken Vermögen, bei Ehepaaren unter 200'000.3 Zudem anerkennen die EL 6'890 Franken jährlich für persönliche Auslagen und die Krankenkassenprämie.1
Liegt die Taxe über 274 Franken, hilft zuerst die Zürcher Beihilfe, bis 2'420 Franken jährlich, bei Ehepaaren je Ehegatte. Sie setzt langen Wohnsitz im Kanton voraus und höchstens 37'500 Franken Vermögen, bei Ehepaaren 60'000.67
Den Rest decken kantonale Zuschüsse, nur im anerkannten Pflegeheim und bis 30'000 Franken Vermögen, bei Ehepaaren 50'000.67 Das Haus des Ehepaars zählt dort erst über 300'000 Franken Steuerwert (Wert aus der Steuererklärung). Sonst zahlen Sie selbst.
Was das für Sie heisst: Melden Sie die EL bei der Zusatzleistungsstelle Ihrer Wohngemeinde an. Innert 6 Monaten nach dem Heimeintritt angemeldet, gelten sie ab dem Eintrittsmonat, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren.34
Muss das Haus verkauft werden, wenn Mutter oder Vater ins Heim geht?
Im Kanton Zürich verlangen die Ergänzungsleistungen keinen Verkauf, zahlen aber nicht, solange eine alleinstehende Person mit dem Haus über 100'000 Franken Vermögen hat.3 Die Heimrechnung muss trotzdem bezahlt werden. Entscheidend ist eine Frage: Wohnt noch ein Ehepartner im Haus?
Bleibt ein Ehepartner im Haus, zählt es nicht zur Vermögensschwelle von 200'000 Franken.3 Ob Sie selbst bleiben oder Ihr Vater: Die Regel ist dieselbe. Die EL nehmen dann den Steuerwert aus der Steuererklärung, minus 300'000 Franken und Hypothek.43 Vom Rest rechnen sie jedes Jahr einen Teil als Einnahme an, den Vermögensverzehr.6
Wohnt kein Ehepartner mehr im Haus, gilt es nur noch eine Übergangszeit als bewohnt. Sie dauert höchstens 6 Monate, bei offener Rückkehr bis 12 und weitere 6.5 Danach zählt es zum Verkehrswert, dem heutigen Marktpreis, minus Hypothek.4 Ein laufender Verkauf verlängert die Frist nicht.5
Das heisst nicht: Haus weg. Es heisst: Das Haus bezahlt das Heim mit, über Verkauf, Vermietung oder eine höhere Hypothek. Wer unter 90 Prozent des Marktwerts verkauft, dem rechnen die EL die ganze Differenz weiter an.4
Rechenbeispiel
Zwei Familien, gleiche Zahlen: Wie lange reicht das Geld?
Die Startwerte des Rechners oben: Heim für 260 Franken pro Tag, 3'500 Franken Rente der Person im Heim, 150'000 Franken Erspartes, 300'000 Franken Hypothek. Keine Hilflosenentschädigung, also kein Geld der AHV für dauernde Hilfe im Alltag. Familie A: Die verwitwete Mutter zieht allein ins Heim, das Haus ist 1,5 Millionen Franken wert. Familie B: Der Vater zieht ins Heim, die Mutter bleibt im Haus, Steuerwert 1 Million Franken.
- Heimkosten pro Monat (260 Franken × 30,4 Tage)
- 7'904 Franken
- Was nach der Rente jeden Monat fehlt
- 4'404 Franken
- Familie A: So lange reicht das Ersparte
- 2 Jahre und 10 Monate
- Familie A: Haus nach Abzug der Hypothek
- 1'200'000 Franken
- Familie A: Ergänzungsleistungen möglich, wenn alles zusammen unter 100'000 Franken gesunken ist
- nach 23 Jahren und 7 Monaten
- Familie B: Erspartes unter der Grenze von 200'000 Franken
- schon darunter
- Familie B: Was die EL jedes Jahr aus Haus und Erspartem als Einnahme anrechnen
- 75'000 Franken
- Familie B: Was nach der Rente pro Jahr fehlt, zum Vergleich
- 52'848 Franken
Die entscheidenden Zeilen dieser Rechnung hängen am Wert des Hauses. Wohnt kein Ehepartner mehr darin, setzen die EL nach der Übergangszeit den Marktwert ein, nicht den Steuerwert. Die schriftliche Bewertung gibt Ihnen dafür eine belegte Grundlage, kostenlos und auch dann, wenn nie verkauft wird.
Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.
Müssen die Kinder zahlen – und was bleibt vom Erbe?
Im Kanton Zürich fordern die Ergänzungsleistungen beim Erbe nur aus dem Teil des Nachlasses über 40'000 Franken etwas zurück.3 Zu Lebzeiten zahlen Kinder nur, wenn sie in günstigen Verhältnissen leben, so steht es in Artikel 328 des Zivilgesetzbuchs.9 Eine solche Unterstützung rechnen die EL nicht als Einnahme an.3
Zurückgefordert werden nur EL, die ab 2021 ausbezahlt wurden, bei Ehepaaren erst nach dem Tod des zweiten Partners.3 Ein Haus im Nachlass zählt dabei grundsätzlich zum Marktwert.4 Die Kosten des Todesfalls mindern den Nachlass dabei nicht.1
Strenger sind die Zürcher Beihilfen und Zuschüsse. Sie werden in der Regel schon aus dem Teil über 25'000 Franken zurückgefordert, und Schenkungen an Erben aus den letzten 5 Jahren zählen mit.67
Was das für Sie heisst: Das Erbe ist nicht einfach weg, und was die Eltern selbst bezahlen, verringert es ohnehin. Muss für die Rückzahlung der EL ein Haus verkauft werden, verlängert sich die Frist von 3 Monaten auf bis zu ein Jahr.4 Wie Geschwister ein Haus gemeinsam erben, zeigt Erbengemeinschaft mit Haus.
Ehrlich gesagt
Wo hört dieser Rechner auf?
Der Rechner zeigt, wie lange Erspartes und Haus reichen. Einen frankengenauen EL-Betrag rechnet er nicht. Verbindlich rechnet die Zusatzleistungsstelle Ihrer Wohngemeinde, in den Städten Zürich und Winterthur je ein eigenes Amt.20 Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Eine Schenkung schützt das Haus nicht. Auch ein Verkauf unter 90 Prozent des Marktwerts gilt als Vermögensverzicht: Die ganze Differenz wird weiter angerechnet und sinkt nur um 10'000 Franken pro Jahr.4 Wer sein Vermögen für belegte Heimkosten aufbraucht, verzichtet dagegen nicht.5
Die Hilflosenentschädigung der AHV beträgt im Heim 630 oder 1'008 Franken im Monat.18 Der Rechner zählt sie als Einkommen. Die EL rechnen sie an, wenn die Tagestaxe die Pflege enthält und das Heim sie nicht separat verrechnet.45 Ob das in Ihrem Heim so ist, weiss die Heimleitung.
Alle Werte gelten für 2026. Immosmile ist Maklerin im Kanton Zürich, keine Rechts- oder Sozialberatung. Welche Heime und Spitex-Angebote es gibt, sagt die Auskunftsstelle, die jede Zürcher Gemeinde bezeichnen muss.8 Was ein Verkauf an Steuer auf den Gewinn kostet, zeigt der Rechner für die Grundstückgewinnsteuer.
Für Töchter und Söhne
Sie recherchieren für Mutter oder Vater?
Oft sind es die Kinder, die nach dem Anruf aus dem Spital die Zahlen zusammensuchen. Rechnen Sie zuerst mit echten Zahlen, und bringen Sie eine Antwort mit statt einer Vermutung. Besprechen Sie das Ergebnis mit den Eltern, nicht über sie hinweg. So bleibt das Haus ihre Entscheidung, und Sie bleiben die Tochter oder der Sohn, der sich kümmert.
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Was lesen Familien in dieser Lage noch?
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Was fragen Familien sonst noch?
Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben, wenn man ins Pflegeheim kommt?
Im Kanton Zürich gibt es Vermögensgrenzen für die Ergänzungsleistungen: Sie fliessen erst unter 100'000 Franken Vermögen, bei Ehepaaren unter 200'000.3 Darüber zahlen Sie das Heim selbst. Ein Haus, in dem ein Ehepartner wohnt, zählt dabei nicht mit. Wohnt kein Ehepartner mehr darin, zählt es nach höchstens 6 Monaten dazu, bei offener Rückkehr nach höchstens 18.5 Für die Zürcher Beihilfe und die Zuschüsse liegen die Grenzen tiefer.6
Kann das Sozialamt mich zwingen, mein Haus zu verkaufen?
Im Kanton Zürich verlangen die Ergänzungsleistungen keinen Verkauf, zahlen aber nicht, solange eine alleinstehende Person mit dem Haus über 100'000 Franken Vermögen hat.3 Die Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe: Im Kanton Zürich werden sie unabhängig von der Sozialhilfe ausgerichtet.6 Die Heimrechnung muss trotzdem bezahlt werden, aus Erspartem, später über Verkauf, Vermietung oder eine höhere Hypothek.
Bekomme ich Ergänzungsleistungen, wenn ich ein Haus besitze?
Im Kanton Zürich ist das möglich, solange Sie oder Ihr Ehepartner darin wohnen: Dann zählt das Haus nicht zur Schwelle von 100'000 oder 200'000 Franken.3 Vom Steuerwert bleiben 112'500 Franken frei. Lebt ein Ehepartner im Heim und der andere im Haus, sind es 300'000.3 Vom Teil darüber rechnen die EL jedes Jahr einen Bruchteil als Einnahme an, den Vermögensverzehr.36
Haus verkaufen oder vermieten, wenn die Mutter im Pflegeheim ist?
Im Kanton Zürich ändert eine Vermietung für die EL wenig: Ohne Ehepartner im Haus zählt es nach höchstens 6 Monaten, bei offener Rückkehr nach 18, zum Marktwert.45 Die Miete deckt aber einen Teil der monatlichen Lücke. Ein Verkauf schafft flüssiges Geld. Was zu Ihrer Lage passt, zeigt Haus behalten oder verkaufen bei Pflege.
Wann müssen Kinder für ihre Eltern im Pflegeheim zahlen?
Muss man Ergänzungsleistungen der Eltern zurückzahlen, wenn man erbt?
Was kostet ein Pflegeheim in der Stadt Zürich?
In der Stadt Zürich kostet ein Einzelzimmer im Angebot «Spezialisierte Pflege» der Gesundheitszentren für das Alter 2026 rund 238 bis 278 Franken pro Tag.11 Betreuung und Ihr Pflegeanteil sind darin enthalten, im Monat sind das rund 7'240 bis 8'450 Franken. Wer ausserhalb der Stadt wohnt, zahlt 22 Franken pro Tag mehr.
Quellen
- Kantonales Sozialamt Zürich: Zusatzleistungen zur AHV/IV, Informationen an die Durchführungsstellen 2026, Ziff. 1.1, 1.3, 2.2, Tab. 8.6, 8.12 · Dezember 2025, abgerufen 10.10.2026
- Weisungen des Kantonalen Sozialamtes zum Vollzug der Zusatzleistungen, Ziff. 2.2.5, 2.3.1 · Stand 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
- Ergänzungsleistungsgesetz (ELG), Art. 9a, 10, 11, 12, 16a, Übergangsbestimmung vom 22.3.2019 (SR 831.30) · Stand 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
- Ergänzungsleistungsverordnung (ELV), Art. 2, 4, 15b, 17, 17a–17c, 27, 27a (SR 831.301) · Stand 1. Januar 2025, abgerufen 10.10.2026
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über die Ergänzungsleistungen (WEL), Rz 3390.01–02, 3442.02, 3458.01, 3533.22, Anhang 13.3 · Stand 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
- Zusatzleistungsgesetz Kanton Zürich (ZLG), § 2, 11, 13, 16, 17, 19, 19a (LS 831.3) · Nachtrag 133, Stand 1. Juli 2026
- Zusatzleistungsverordnung Kanton Zürich (ZLV), § 18, 20, 22 (LS 831.31) · Nachtrag 127, Stand 1. Januar 2025
- Pflegegesetz Kanton Zürich, § 7, 9, 12 (LS 855.1) · Nachtrag 123, Stand 1. Januar 2024
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 328 (SR 210) · Stand 1. Juli 2026
- Gesundheitsdirektion Kanton Zürich: Kreisschreiben Normdefizite 2026, Beilage 1 · 28. August 2025, abgerufen 10.10.2026
- Stadt Zürich, Gesundheitszentren für das Alter: Kostenübersicht Spezialisierte Pflege · gültig ab 1. Januar 2024, 2026 unverändert, abgerufen 10.10.2026
- Stadt Winterthur: Leistungs- und Taxordnung der Alterszentren (8.1-1.1), Anhang 1 · Stand 1. Dezember 2023, abgerufen 10.10.2026
- IMWIL Alters- und Spitexzentrum Dübendorf: Taxordnung stationärer Bereich 2026 · gültig ab 1. März 2026, abgerufen 10.10.2026
- Gesundheitsnetz Küsnacht: AGZ Tägerhalde und Wangensbach, Taxen und Preisliste · gültig ab 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
- Stiftung Alterszentrum Region Bülach: Preisliste 2026 · Preisliste 2026, abgerufen 10.10.2026
- Gesundheitszentrum Dielsdorf, Standort Regensdorf: Pensions- und Betreuungstaxen 2026 (Anhang R-I) · Dok. 1346 vom 13.11.2025, abgerufen 10.10.2026
- Tertianum Residenz Zürich Enge: Tarife · gültig ab 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
- AHV/IV-Merkblatt 3.01: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV, Ziff. 28 · Stand 1. Januar 2026
- AHV/IV-Merkblatt 5.02: Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen · Stand 1. Januar 2026
- AHV/IV-Merkblatt 5.01: Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, Ziff. 21 · Stand 1. Januar 2025
- Stadt Kloten: Pflegezentrum im Spitz, Auszug Gebührenreglement · Stand 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
- Heime Uster: Taxen und Taxordnung 2026 · Pflegetaxen ab 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
- Platten Meilen: Preise und Leistungen 2026 · gültig ab 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
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