Rechner · Wenn Mutter, Vater oder Partner ins Heim muss

Pflegeheim im Kanton Zürich: Wie lange reicht das Geld – und das Haus?

Heimkosten, Rente, Erspartes und Haus eingeben: Der Rechner zeigt, wie lange das Geld reicht und was mit dem Haus geschieht. Mit den Heimtaxen 2026.

Mit Heimtaxen 2026, Gesetzesartikeln und zwei Rechenbeispielen · Stand 10. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Ihr Ergebnis Erspartes reicht 2 Jahre und 10 Monate
Wer zieht ins Heim?
Heimkosten pro Tag
= CHF 7'904 pro Monat (Monat = 30,4 Tage) Pension, Betreuung und Ihr Anteil an der Pflege zusammen.
Hilflosenentschädigung der AHV
Betrag pro Monat. «Leicht» gibt es im Heim nicht.
Wert unbekannt? Schriftliche Bewertung →
Ihr Ergebnis

Das Ersparte reicht 2 Jahre und 10 Monate.

Danach muss das Haus das Heim mitfinanzieren: durch Verkauf, Vermietung oder eine höhere Hypothek. Ergänzungsleistungen gibt es danach frühestens nach 23 Jahren und 7 Monaten. In der Übergangszeit nach dem Heimeintritt zählt das Haus noch nicht zur Grenze.

Heimkosten pro Monat CHF 7'904
Lücke pro Monat CHF 4'404
Erspartes reicht 2 Jahre und 10 Monate
Ergänzungsleistungen frühestens nach 23 Jahren und 7 Monaten
Ihr Vermögen über die Zeit
  • Erspartes
  • Haus abzüglich Hypothek
  • Grenze für Ergänzungsleistungen: 100'000 Franken
  • Ergänzungsleistungen möglich nach 23 Jahren und 7 Monaten
  • Erspartes aufgebraucht nach 2 Jahren und 10 Monaten

Was Sie wissen sollten

  • Nach dem Heimeintritt zählt das Haus bald voll zum Vermögen: nach höchstens 6 Monaten, wenn eine Rückkehr nach Hause von Anfang an ausgeschlossen ist. Ist die Rückkehr offen, nach höchstens 12 und weiteren 6 Monaten. Für «Verkauf läuft» gibt es keine Ausnahme.
  • Den genauen Betrag der Ergänzungsleistungen rechnet die Zusatzleistungsstelle der Wohngemeinde. Wer sich innert 6 Monaten nach dem Heimeintritt anmeldet, erhält sie ab dem Eintrittsmonat, wenn die Voraussetzungen am Ersten dieses Monats erfüllt waren.
  • Wer sein Vermögen für die Heimkosten braucht, verzichtet damit nicht auf Vermögen. Wird das Haus aber für weniger als 90 % des Verkehrswerts verkauft, zählt die ganze Differenz weiter als Vermögen (Vermögensverzicht). Auch ein verschenktes Haus zählt weiter.
  • Nach dem Tod werden bezogene Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass zurückgefordert, soweit er 40'000 Franken übersteigt (bei Ehepaaren erst nach dem Tod beider). Beihilfen und Zuschüsse des Kantons Zürich in der Regel schon aus dem Teil über 25'000 Franken.

Stand 2026, Werte ab 2027 sind nicht berücksichtigt. Nicht eingerechnet: Krankenkassenprämie und Kosten, die sie nicht zahlt, persönliche Ausgaben, Hypothekarzinsen und Unterhalt des Hauses, Verkaufskosten und Grundstückgewinnsteuer, Zinsen auf dem Ersparten sowie künftige Änderungen von Taxen und Renten. Der Rechner ersetzt keine Beratung.

Sie rechnen für Ihre Mutter oder Ihren Vater? Die Zahlen finden Sie in der letzten Steuererklärung, in den Schreiben von AHV und Pensionskasse und in der Taxordnung des Heims.

Auf dieser Seite
  1. Was kostet ein Pflegeheim im Kanton Zürich pro Monat?
  2. Wer bezahlt das Pflegeheim, wenn Rente und Erspartes nicht reichen?
  3. Muss das Haus verkauft werden, wenn Mutter oder Vater ins Heim geht?
  4. Müssen die Kinder zahlen – und was bleibt vom Erbe?
  5. Ehrlich gesagt
  6. Häufige Fragen

Der Anruf kommt an einem Dienstagnachmittag. Die Mutter ist gestürzt. Die Ärztin sagt einen Satz, der alles ändert: Nach Hause geht es nicht mehr.

Drei Wochen später sitzen Sie am Küchentisch im Elternhaus, vor sich den Ordner. Rentenausweis, Bankauszug, die letzte Steuererklärung, obenauf die Taxordnung des Heims: 258 Franken pro Tag. Sie rechnen nach, knapp 7'850 Franken im Monat. Und dann kommt die Frage, die niemand laut stellt: Ist das Haus jetzt weg?

Vielleicht muss auch Ihre Frau oder Ihr Mann nach einer Diagnose ins Heim, und Sie bleiben im gemeinsamen Haus. Die Angst ist dieselbe, nur leiser.

Die Rechnung dahinter ist kürzer, als sie aussieht. Sie hat drei Zahlen: Heimkosten, Einkommen, Vermögen. Und eine Frage: Wohnt die Ehefrau oder der Ehemann noch im Haus?

Es gibt einen amtlichen Rechner für Ergänzungsleistungen auf ahv-iv.ch. Er rechnet nur für Menschen, die zu Hause wohnen.19 Der Rechner oben rechnet für das Heim, mit Ihren Zahlen und den Regeln, die 2026 im Kanton Zürich gelten. Die Abschnitte darunter zeigen, warum er so rechnet.

Gut zu wissen: Wer die Ergänzungsleistungen innert 6 Monaten nach dem Heimeintritt anmeldet, erhält sie ab dem Eintrittsmonat. Voraussetzung ist, dass das Vermögen am Ersten dieses Monats schon unter der Schwelle lag.34

Was Pflegeheime im Kanton Zürich 2026 kosten
Heim, Gemeindepro Tagpro Monat
AGZ Wangensbach, Küsnacht206–246 Fr.rund 6'260–7'480 Fr.
Gesundheitszentrum Dielsdorf, Haus R, Regensdorf221 Fr.rund 6'720 Fr.
Alterszentren der Stadt Winterthur248–258 Fr.rund 7'540–7'840 Fr.
Gesundheitszentren für das Alter, Stadt Zürich, Spezialisierte Pflege238–278 Fr.rund 7'240–8'450 Fr.
Alterszentrum Region Bülach, Pflegewohngruppen258–263 Fr.rund 7'840–8'000 Fr.
IMWIL, Haus D, Dübendorf260–300 Fr.rund 7'900–9'120 Fr.
Tertianum Residenz Zürich Enge, privat388–528 Fr.rund 11'800–16'050 Fr.
Obergrenze der Ergänzungsleistungen, Kanton Zürich274 Fr.rund 8'330 Fr.
Einzelzimmer, Einheimische, Pflegestufe ab 2: Pension, Betreuung und eigener Pflegeanteil von 23 Franken pro Tag. Monat = Tag × 30,4. Nicht enthalten: Krankenkassenprämie, persönliche Auslagen, Ein- und Austrittspauschalen, Zuschläge der ersten 14 bis 30 Tage, Depot. Stand: Stadt Zürich gültig seit 1. Januar 2024 und 2026 unverändert, Winterthur Stand 1. Dezember 2023 und 2026 in Kraft, Dübendorf gültig ab 1. März 2026, übrige Taxordnungen 2026. Quellen: Taxordnungen der Heime11121314151617; Obergrenze: Kantonales Sozialamt Zürich1. Weitere geprüfte Gemeindeheime: Uster 257–259, Kloten 248–258, Meilen 255–265 Franken pro Tag.222123 Kein amtlicher Durchschnitt: Die Spanne stammt aus den veröffentlichten Taxordnungen.

Was kostet ein Pflegeheim im Kanton Zürich pro Monat?

Im Kanton Zürich kostet ein Einzelzimmer im Gemeindeheim 2026 rund 6'260 bis 9'120 Franken pro Monat.1413 Der mittlere Wert aus neun Gemeinden, der Median, liegt bei 257 bis 258 Franken pro Tag, rund 7'800 Franken im Monat. Private Häuser verlangen oft mehr, in Zürich bis 528 Franken pro Tag.17

Diesen Tagesbetrag nennt das Heim Tagestaxe. Sie umfasst Pension für Zimmer und Essen, Betreuung und Ihren Anteil an der Pflege. Wie viel Pflege jemand braucht, misst die Pflegestufe, von 1 bis 12. Ab Stufe 2 beträgt Ihr Anteil höchstens 23 Franken pro Tag, den Rest tragen in der Regel Krankenkasse und Gemeinde.108

Deshalb bewegt die Pflegestufe Ihre Rechnung meist wenig. Mehr bewegen Heim, Zimmer und eine Demenzabteilung, die 5 bis 25 Franken pro Tag mehr kostet.211214 Wer von auswärts kommt, zahlt oft 22 bis 30 Franken pro Tag mehr.111321

Was das für Sie heisst: Rechnen Sie mit der Taxe des Heims, das Sie wirklich wählen, plus Krankenkassenprämie. Meist kommt ein Depot von 5'000 bis 8'000 Franken dazu, das Sie zurückerhalten.1116

Wer bezahlt das Pflegeheim, wenn Rente und Erspartes nicht reichen?

Im Kanton Zürich zahlen die Ergänzungsleistungen, für eine Heimtaxe bis 274 Franken pro Tag.12 In allen neun geprüften Gemeinden gibt es Einzelzimmer, deren Taxe darunter liegt. Die EL sind keine Sozialhilfe: Im Kanton Zürich werden sie unabhängig von ihr ausgerichtet.6

Einen Anspruch gibt es erst unter 100'000 Franken Vermögen, bei Ehepaaren unter 200'000.3 Zudem anerkennen die EL 6'890 Franken jährlich für persönliche Auslagen und die Krankenkassenprämie.1

Liegt die Taxe über 274 Franken, hilft zuerst die Zürcher Beihilfe, bis 2'420 Franken jährlich, bei Ehepaaren je Ehegatte. Sie setzt langen Wohnsitz im Kanton voraus und höchstens 37'500 Franken Vermögen, bei Ehepaaren 60'000.67

Den Rest decken kantonale Zuschüsse, nur im anerkannten Pflegeheim und bis 30'000 Franken Vermögen, bei Ehepaaren 50'000.67 Das Haus des Ehepaars zählt dort erst über 300'000 Franken Steuerwert (Wert aus der Steuererklärung). Sonst zahlen Sie selbst.

Was das für Sie heisst: Melden Sie die EL bei der Zusatzleistungsstelle Ihrer Wohngemeinde an. Innert 6 Monaten nach dem Heimeintritt angemeldet, gelten sie ab dem Eintrittsmonat, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren.34

Muss das Haus verkauft werden, wenn Mutter oder Vater ins Heim geht?

Im Kanton Zürich verlangen die Ergänzungsleistungen keinen Verkauf, zahlen aber nicht, solange eine alleinstehende Person mit dem Haus über 100'000 Franken Vermögen hat.3 Die Heimrechnung muss trotzdem bezahlt werden. Entscheidend ist eine Frage: Wohnt noch ein Ehepartner im Haus?

Bleibt ein Ehepartner im Haus, zählt es nicht zur Vermögensschwelle von 200'000 Franken.3 Ob Sie selbst bleiben oder Ihr Vater: Die Regel ist dieselbe. Die EL nehmen dann den Steuerwert aus der Steuererklärung, minus 300'000 Franken und Hypothek.43 Vom Rest rechnen sie jedes Jahr einen Teil als Einnahme an, den Vermögensverzehr.6

Wohnt kein Ehepartner mehr im Haus, gilt es nur noch eine Übergangszeit als bewohnt. Sie dauert höchstens 6 Monate, bei offener Rückkehr bis 12 und weitere 6.5 Danach zählt es zum Verkehrswert, dem heutigen Marktpreis, minus Hypothek.4 Ein laufender Verkauf verlängert die Frist nicht.5

Das heisst nicht: Haus weg. Es heisst: Das Haus bezahlt das Heim mit, über Verkauf, Vermietung oder eine höhere Hypothek. Wer unter 90 Prozent des Marktwerts verkauft, dem rechnen die EL die ganze Differenz weiter an.4

Rechenbeispiel

Zwei Familien, gleiche Zahlen: Wie lange reicht das Geld?

Die Startwerte des Rechners oben: Heim für 260 Franken pro Tag, 3'500 Franken Rente der Person im Heim, 150'000 Franken Erspartes, 300'000 Franken Hypothek. Keine Hilflosenentschädigung, also kein Geld der AHV für dauernde Hilfe im Alltag. Familie A: Die verwitwete Mutter zieht allein ins Heim, das Haus ist 1,5 Millionen Franken wert. Familie B: Der Vater zieht ins Heim, die Mutter bleibt im Haus, Steuerwert 1 Million Franken.

Heimkosten pro Monat (260 Franken × 30,4 Tage)
7'904 Franken
Was nach der Rente jeden Monat fehlt
4'404 Franken
Familie A: So lange reicht das Ersparte
2 Jahre und 10 Monate
Familie A: Haus nach Abzug der Hypothek
1'200'000 Franken
Familie A: Ergänzungsleistungen möglich, wenn alles zusammen unter 100'000 Franken gesunken ist
nach 23 Jahren und 7 Monaten
Familie B: Erspartes unter der Grenze von 200'000 Franken
schon darunter
Familie B: Was die EL jedes Jahr aus Haus und Erspartem als Einnahme anrechnen
75'000 Franken
Familie B: Was nach der Rente pro Jahr fehlt, zum Vergleich
52'848 Franken
Gerechnet mit dem Rechner oben. Frei gewählte Zahlen, keine reale Familie und kein Bescheid der Ergänzungsleistungen. Familie A: Das Haus muss das Heim mitfinanzieren, Ergänzungsleistungen kommen erst sehr spät in Frage. Familie B: Das Haus zählt nicht zur Grenze. Gezählt werden aber der Steuerwert über 300'000 Franken abzüglich Hypothek und das Ersparte, zusammen abzüglich 50'000 Franken, hier 500'000 Franken. Drei Viertel davon gelten als Anteil des Vaters, und davon ein Fünftel pro Jahr als Einnahme. Weil diese Einnahme die Lücke übersteigt, gibt es voraussichtlich keine EL. Die Lücke zahlt die Familie dann aus dem Ersparten, später über die Hypothek. Die EL rechnen den Verzehr einmal im Jahr neu, er sinkt mit dem Ersparten. Grundlagen: Art. 9a und 11 Abs. 1bis Ergänzungsleistungsgesetz (ELG), Art. 4 und 17a Ergänzungsleistungsverordnung (ELV). Dazu § 11 Abs. 3 Zusatzleistungsgesetz Kanton Zürich und Wegleitung über die EL, Anhang 13.3. Stand 2026.

Die entscheidenden Zeilen dieser Rechnung hängen am Wert des Hauses. Wohnt kein Ehepartner mehr darin, setzen die EL nach der Übergangszeit den Marktwert ein, nicht den Steuerwert. Die schriftliche Bewertung gibt Ihnen dafür eine belegte Grundlage, kostenlos und auch dann, wenn nie verkauft wird.

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Müssen die Kinder zahlen – und was bleibt vom Erbe?

Im Kanton Zürich fordern die Ergänzungsleistungen beim Erbe nur aus dem Teil des Nachlasses über 40'000 Franken etwas zurück.3 Zu Lebzeiten zahlen Kinder nur, wenn sie in günstigen Verhältnissen leben, so steht es in Artikel 328 des Zivilgesetzbuchs.9 Eine solche Unterstützung rechnen die EL nicht als Einnahme an.3

Zurückgefordert werden nur EL, die ab 2021 ausbezahlt wurden, bei Ehepaaren erst nach dem Tod des zweiten Partners.3 Ein Haus im Nachlass zählt dabei grundsätzlich zum Marktwert.4 Die Kosten des Todesfalls mindern den Nachlass dabei nicht.1

Strenger sind die Zürcher Beihilfen und Zuschüsse. Sie werden in der Regel schon aus dem Teil über 25'000 Franken zurückgefordert, und Schenkungen an Erben aus den letzten 5 Jahren zählen mit.67

Was das für Sie heisst: Das Erbe ist nicht einfach weg, und was die Eltern selbst bezahlen, verringert es ohnehin. Muss für die Rückzahlung der EL ein Haus verkauft werden, verlängert sich die Frist von 3 Monaten auf bis zu ein Jahr.4 Wie Geschwister ein Haus gemeinsam erben, zeigt Erbengemeinschaft mit Haus.

Ehrlich gesagt

Wo hört dieser Rechner auf?

Der Rechner zeigt, wie lange Erspartes und Haus reichen. Einen frankengenauen EL-Betrag rechnet er nicht. Verbindlich rechnet die Zusatzleistungsstelle Ihrer Wohngemeinde, in den Städten Zürich und Winterthur je ein eigenes Amt.20 Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Eine Schenkung schützt das Haus nicht. Auch ein Verkauf unter 90 Prozent des Marktwerts gilt als Vermögensverzicht: Die ganze Differenz wird weiter angerechnet und sinkt nur um 10'000 Franken pro Jahr.4 Wer sein Vermögen für belegte Heimkosten aufbraucht, verzichtet dagegen nicht.5

Die Hilflosenentschädigung der AHV beträgt im Heim 630 oder 1'008 Franken im Monat.18 Der Rechner zählt sie als Einkommen. Die EL rechnen sie an, wenn die Tagestaxe die Pflege enthält und das Heim sie nicht separat verrechnet.45 Ob das in Ihrem Heim so ist, weiss die Heimleitung.

Alle Werte gelten für 2026. Immosmile ist Maklerin im Kanton Zürich, keine Rechts- oder Sozialberatung. Welche Heime und Spitex-Angebote es gibt, sagt die Auskunftsstelle, die jede Zürcher Gemeinde bezeichnen muss.8 Was ein Verkauf an Steuer auf den Gewinn kostet, zeigt der Rechner für die Grundstückgewinnsteuer.

Für Töchter und Söhne

Sie recherchieren für Mutter oder Vater?

Oft sind es die Kinder, die nach dem Anruf aus dem Spital die Zahlen zusammensuchen. Rechnen Sie zuerst mit echten Zahlen, und bringen Sie eine Antwort mit statt einer Vermutung. Besprechen Sie das Ergebnis mit den Eltern, nicht über sie hinweg. So bleibt das Haus ihre Entscheidung, und Sie bleiben die Tochter oder der Sohn, der sich kümmert.

Was fragen Familien sonst noch?

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben, wenn man ins Pflegeheim kommt?

Im Kanton Zürich gibt es Vermögensgrenzen für die Ergänzungsleistungen: Sie fliessen erst unter 100'000 Franken Vermögen, bei Ehepaaren unter 200'000.3 Darüber zahlen Sie das Heim selbst. Ein Haus, in dem ein Ehepartner wohnt, zählt dabei nicht mit. Wohnt kein Ehepartner mehr darin, zählt es nach höchstens 6 Monaten dazu, bei offener Rückkehr nach höchstens 18.5 Für die Zürcher Beihilfe und die Zuschüsse liegen die Grenzen tiefer.6

Kann das Sozialamt mich zwingen, mein Haus zu verkaufen?

Im Kanton Zürich verlangen die Ergänzungsleistungen keinen Verkauf, zahlen aber nicht, solange eine alleinstehende Person mit dem Haus über 100'000 Franken Vermögen hat.3 Die Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe: Im Kanton Zürich werden sie unabhängig von der Sozialhilfe ausgerichtet.6 Die Heimrechnung muss trotzdem bezahlt werden, aus Erspartem, später über Verkauf, Vermietung oder eine höhere Hypothek.

Bekomme ich Ergänzungsleistungen, wenn ich ein Haus besitze?

Im Kanton Zürich ist das möglich, solange Sie oder Ihr Ehepartner darin wohnen: Dann zählt das Haus nicht zur Schwelle von 100'000 oder 200'000 Franken.3 Vom Steuerwert bleiben 112'500 Franken frei. Lebt ein Ehepartner im Heim und der andere im Haus, sind es 300'000.3 Vom Teil darüber rechnen die EL jedes Jahr einen Bruchteil als Einnahme an, den Vermögensverzehr.36

Haus verkaufen oder vermieten, wenn die Mutter im Pflegeheim ist?

Im Kanton Zürich ändert eine Vermietung für die EL wenig: Ohne Ehepartner im Haus zählt es nach höchstens 6 Monaten, bei offener Rückkehr nach 18, zum Marktwert.45 Die Miete deckt aber einen Teil der monatlichen Lücke. Ein Verkauf schafft flüssiges Geld. Was zu Ihrer Lage passt, zeigt Haus behalten oder verkaufen bei Pflege.

Wann müssen Kinder für ihre Eltern im Pflegeheim zahlen?

Im Kanton Zürich müssen Kinder zu Lebzeiten nur zahlen, wenn sie in günstigen Verhältnissen leben, so regelt es Artikel 328 des Zivilgesetzbuchs.9 Die Ergänzungsleistungen rechnen eine solche Unterstützung nicht als Einnahme an.3 Für das Heim kommt also zuerst das Geld der Eltern auf, dann die EL.

Muss man Ergänzungsleistungen der Eltern zurückzahlen, wenn man erbt?

Im Kanton Zürich ja, aus dem Nachlass, aber nur aus dem Teil über 40'000 Franken und nur für EL ab 2021.3 Bei Ehepaaren erst nach dem Tod des zweiten Partners. Für Zürcher Beihilfen und Zuschüsse liegt die Grenze tiefer, bei 25'000 Franken.6

Was kostet ein Pflegeheim in der Stadt Zürich?

In der Stadt Zürich kostet ein Einzelzimmer im Angebot «Spezialisierte Pflege» der Gesundheitszentren für das Alter 2026 rund 238 bis 278 Franken pro Tag.11 Betreuung und Ihr Pflegeanteil sind darin enthalten, im Monat sind das rund 7'240 bis 8'450 Franken. Wer ausserhalb der Stadt wohnt, zahlt 22 Franken pro Tag mehr.

Quellen

  1. Kantonales Sozialamt Zürich: Zusatzleistungen zur AHV/IV, Informationen an die Durchführungsstellen 2026, Ziff. 1.1, 1.3, 2.2, Tab. 8.6, 8.12 · Dezember 2025, abgerufen 10.10.2026
  2. Weisungen des Kantonalen Sozialamtes zum Vollzug der Zusatzleistungen, Ziff. 2.2.5, 2.3.1 · Stand 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
  3. Ergänzungsleistungsgesetz (ELG), Art. 9a, 10, 11, 12, 16a, Übergangsbestimmung vom 22.3.2019 (SR 831.30) · Stand 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
  4. Ergänzungsleistungsverordnung (ELV), Art. 2, 4, 15b, 17, 17a–17c, 27, 27a (SR 831.301) · Stand 1. Januar 2025, abgerufen 10.10.2026
  5. Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über die Ergänzungsleistungen (WEL), Rz 3390.01–02, 3442.02, 3458.01, 3533.22, Anhang 13.3 · Stand 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
  6. Zusatzleistungsgesetz Kanton Zürich (ZLG), § 2, 11, 13, 16, 17, 19, 19a (LS 831.3) · Nachtrag 133, Stand 1. Juli 2026
  7. Zusatzleistungsverordnung Kanton Zürich (ZLV), § 18, 20, 22 (LS 831.31) · Nachtrag 127, Stand 1. Januar 2025
  8. Pflegegesetz Kanton Zürich, § 7, 9, 12 (LS 855.1) · Nachtrag 123, Stand 1. Januar 2024
  9. Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 328 (SR 210) · Stand 1. Juli 2026
  10. Gesundheitsdirektion Kanton Zürich: Kreisschreiben Normdefizite 2026, Beilage 1 · 28. August 2025, abgerufen 10.10.2026
  11. Stadt Zürich, Gesundheitszentren für das Alter: Kostenübersicht Spezialisierte Pflege · gültig ab 1. Januar 2024, 2026 unverändert, abgerufen 10.10.2026
  12. Stadt Winterthur: Leistungs- und Taxordnung der Alterszentren (8.1-1.1), Anhang 1 · Stand 1. Dezember 2023, abgerufen 10.10.2026
  13. IMWIL Alters- und Spitexzentrum Dübendorf: Taxordnung stationärer Bereich 2026 · gültig ab 1. März 2026, abgerufen 10.10.2026
  14. Gesundheitsnetz Küsnacht: AGZ Tägerhalde und Wangensbach, Taxen und Preisliste · gültig ab 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
  15. Stiftung Alterszentrum Region Bülach: Preisliste 2026 · Preisliste 2026, abgerufen 10.10.2026
  16. Gesundheitszentrum Dielsdorf, Standort Regensdorf: Pensions- und Betreuungstaxen 2026 (Anhang R-I) · Dok. 1346 vom 13.11.2025, abgerufen 10.10.2026
  17. Tertianum Residenz Zürich Enge: Tarife · gültig ab 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
  18. AHV/IV-Merkblatt 3.01: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV, Ziff. 28 · Stand 1. Januar 2026
  19. AHV/IV-Merkblatt 5.02: Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen · Stand 1. Januar 2026
  20. AHV/IV-Merkblatt 5.01: Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, Ziff. 21 · Stand 1. Januar 2025
  21. Stadt Kloten: Pflegezentrum im Spitz, Auszug Gebührenreglement · Stand 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
  22. Heime Uster: Taxen und Taxordnung 2026 · Pflegetaxen ab 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026
  23. Platten Meilen: Preise und Leistungen 2026 · gültig ab 1. Januar 2026, abgerufen 10.10.2026

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