Rechner · Eigenmietwert

Eigenmietwert-Rechner Zürich: Was ändert 2029 für Sie?

Setzen Sie Eigenmietwert, Hypothekarzinsen und Grenzsteuersatz ein: Der Rechner zeigt Ihre heutige Steuer – und was ab 2029 davon wegfällt.

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Was ändert sich ab 2029?

Mit Formel und zwei Rechenbeispielen · Stand 9. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Ab 2029, pro Jahr CHF 5'400 weniger Steuern
Unterhalt
Der Kanton Zürich lässt jedes Jahr die Wahl: Pauschale oder belegte Kosten.
Ihr Grenzsteuersatz
So viel Steuer zahlen Sie auf den letzten Franken Einkommen, Bund, Kanton und Gemeinde zusammen. Er steht nicht in der Steuererklärung, Ihre Steuerberatung kennt ihn.
Ab 2029, pro Jahr CHF 5'400 weniger Steuern
Eigenmietwert+ CHF 30'000
Hypothekarzinsen− CHF 6'000
Unterhalt− CHF 6'000
Steuerbar heute CHF 18'000
Vom Eigenmietwert zum steuerbaren Betrag
Was passiert, wenn der Zins steigt?

Ziehen Sie den Punkt, um einen anderen Hypothekarzins auszuprobieren.

Richtwert für ein selbst bewohntes Haus im Kanton Zürich ohne vermietete Liegenschaften. Nicht eingerechnet: Ersterwerberabzug, Unterschied Eigenmietwert Bund/Kanton, Vermögenssteuer. Die Umsetzung im Kanton Zürich ist noch offen. Ersetzt keine Steuerberatung.

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Auf dieser Seite
  1. Wie rechnet dieser Rechner Ihre heutige Zahl?
  2. Was ändert sich in der Rechnung ab 2029?
  3. Wo finden Sie Ihren eigenen Eigenmietwert?
  4. Was ist der Grenzsteuersatz in der Formel?
  5. Wer wird eher entlastet, wer eher belastet?
  6. Was zeigt Ihnen dieser Rechner nicht?
  7. Ehrlich gesagt
  8. Häufige Fragen

In Küsnacht sitzt eine Eigentümerin am Küchentisch, die Steuererklärung vor sich. Sie findet die Zeile Eigenmietwert, dann liest sie: Die Abschaffung kommt 2029. Die Zeitung sprach von weniger Steuern. Ihre eigene Zahl zeigt die Zeitung nicht. Fehlt bei ihr auch der Abzug für Unterhalt und für Hypothekarzinsen? Für wen lohnt sich das, für wen eher nicht? Der Rechner oben beantwortet genau diese Frage mit Ihren eigenen Zahlen, nicht mit einem fremden Beispiel.

Und wo finden Sie Ihre eigene Zahl für den Eigenmietwert?

Wie rechnet dieser Rechner Ihre heutige Zahl?

Der Rechner oben folgt der heutigen Formel für Ihre Steuererklärung. Zuerst steht Ihr Eigenmietwert: der Betrag, den Sie als Einkommen versteuern, weil Sie im eigenen Haus wohnen statt es zu vermieten. Davon zieht der Rechner Ihre Hypothekarzinsen ab, und dazu den Unterhalt für Ihr Haus.

Beim Unterhalt haben Sie heute die Wahl. Die Pauschale ist ein fester Prozentsatz anstelle einzelner Belege: im Kanton Zürich 20 Prozent Ihres Eigenmietwerts, unabhängig vom Alter des Hauses.2 Oder Sie rechnen mit Ihren tatsächlichen, effektiven Kosten, wenn diese höher liegen.1 Jedes Jahr dürfen Sie neu wählen.

Was danach übrig bleibt, nennt der Rechner Ihren Saldo. Auf diesen Saldo zahlen Sie Steuern zu Ihrem Grenzsteuersatz, dem Satz auf Ihren letzten verdienten Franken.1 Was das für Sie heisst: Je höher Unterhalt und Hypothekarzinsen gegenüber Ihrem Eigenmietwert ausfallen, desto kleiner Ihr Saldo, und desto weniger Steuern zahlen Sie heute darauf. Genau das rechnet der Rechner für Ihre eigenen drei Zahlen aus.

Vorher – nachher, nur für den Rechner

Was ändert sich in der Rechnung ab 2029?

Für ein selbst bewohntes Haus ohne vermietete Immobilien im Haushalt verschwindet die ganze linke Seite der Formel.4 Kein Eigenmietwert mehr als Einkommen, aber auch kein Abzug mehr für Unterhalt und für Hypothekarzinsen.4 Die Tabelle zeigt die drei Grössen im Vergleich.

Die Rechnung heute und ab 2029
GrösseHeuteAb 2029
EigenmietwertSteuerbares EinkommenEntfällt4
Unterhalt, Pauschale oder effektivAbziehbarNicht mehr abziehbar4
HypothekarzinsenAbziehbar, bis Vermögensertrag plus CHF 50'0001Für dieses Haus nicht mehr abziehbar4
Gilt für ein selbst bewohntes Haus ohne vermietete Immobilien im Haushalt. Quellen: geltendes Recht und AS 2026 213. Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.

Der Rechner zeigt Ihre Steuer auf dem Papier. Was nach einem Verkauf wirklich bleibt, zeigt erst die Netto-Rechnung: Verkaufspreis minus Hypothek, Steuer und Kosten.

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Wo finden Sie Ihren eigenen Eigenmietwert?

Für den Rechner oben brauchen Sie Ihre eigene Zahl, kein fremdes Beispiel. Ihren Eigenmietwert finden Sie in Ihrer letzten Steuererklärung, bei den Staats- und Gemeindesteuern. Manche Gemeinden weisen ihn zusätzlich in einem eigenen Einschätzungsentscheid aus, einem amtlichen Schreiben mit der Bemessung Ihres Hauses.

Steht dort kein eigener Posten, hilft die Veranlagungsverfügung weiter, die jährliche Abrechnung Ihres Steueramts nach der Einreichung. Haben Sie das Haus erst kürzlich übernommen, etwa durch eine Erbschaft, fragen Sie Ihr Gemeinde-Steueramt direkt nach dem aktuellen Wert, statt selbst zu schätzen.

Was das für Sie heisst: Nehmen Sie die Zahl aus Ihrer eigenen Veranlagung, nicht einen Durchschnittswert aus dem Internet. Nur damit zeigt Ihnen der Rechner oben eine Zahl, die wirklich zu Ihrem Haus passt, und nicht nur zu einem typischen Haus in Ihrer Gemeinde. So vermeiden Sie spätere Überraschungen bei der definitiven Veranlagung.

Was ist der Grenzsteuersatz in der Formel?

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf Ihren letzten verdienten Franken, nicht Ihr Durchschnittssatz über das ganze Einkommen. Er steht nirgends als eigene Zahl in Ihrer Steuererklärung. Genau deshalb braucht der Rechner oben ihn als eigene Eingabe von Ihnen, statt ihn selbst zu schätzen.

Eine einzelne Zahl für alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Zürich gibt es dazu nicht. Ihr Grenzsteuersatz hängt von Ihrem gesamten steuerbaren Einkommen ab, von Ihrer Wohngemeinde und von Ihrem Zivilstand. Auch die direkte Bundessteuer und die Staats- und Gemeindesteuer rechnen dabei nicht identisch. Ihre letzte Steuerrechnung oder Ihre Steuerverwaltung zeigt Ihnen die tatsächliche Zahl für Ihren Fall.

Was das für Sie heisst: Schätzen Sie Ihren Grenzsteuersatz zunächst grob, mit Ihrer letzten Steuerrechnung als Anhaltspunkt. Für eine verbindliche Zahl fragen Sie Ihre Steuerverwaltung oder Ihre Treuhänderin, bevor Sie eine Entscheidung allein auf dieser Rechnung aufbauen.

Rechenbeispiel

Beispiel: schuldenfreies Haus mit kleiner Hypothek

Ein Ehepaar mit kleiner Hypothek, mit frei gewählten, runden Zahlen. Ihre eigenen Zahlen tragen Sie oben in den Rechner ein.

Eigenmietwert (Beispiel)
CHF 30'000
Hypothek 400'000 Franken zu 1,5 Prozent: Zinsen
− CHF 6'000
Pauschale Unterhalt, 20 Prozent (Beispiel)
− CHF 6'000
Saldo heute
CHF 18'000
Steuer darauf bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent (Beispiel)
CHF 5'400
Saldo und Steuer ab 2029
CHF 0
Rechenbeispiel mit frei gewählten, runden Zahlen, keine Prognose für Ihr Haus. Formel heute: Art. 21 und 32 DBG1, Pauschale Kanton Zürich2. Wegfall ab 2029: AS 2026 2134. Entlastung in diesem Beispiel: rund CHF 5'400 pro Jahr, solange Eigenmietwert, Zinsen und Pauschale unverändert blieben.

Wer wird eher entlastet, wer eher belastet?

Eine amtliche Pauschalantwort für alle Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es nicht.5 Wie die Reform bei Ihnen wirkt, hängt von drei Zahlen ab: Ihrem Eigenmietwert, Ihren Hypothekarzinsen und Ihrem Grenzsteuersatz. Der Rechner oben rechnet mit Ihren eigenen drei Zahlen, nicht mit einem Durchschnitt.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung selbst nennt eine Tendenz: Wer die Hypothek grösstenteils zurückbezahlt hat, wird bei tiefen Zinsen eher entlastet. Das trifft laut der Behörde typischerweise auf Pensionierte zu.5 Lastet dagegen eine hohe Hypothek auf Ihrem Haus, kippt das Bild: Die wegfallenden Abzüge für Unterhalt und Zinsen wiegen dann schwerer als der wegfallende Eigenmietwert.

Für Ihre eigenen Zahlen gibt es einen Punkt, an dem das Ergebnis kippt: den Hypothekarzins, bei dem Ihr heutiger Saldo bei null liegt. Darunter entlastet Sie die Reform eher, darüber belastet sie Sie eher. Das zweite Rechenbeispiel unten zeigt diesen Punkt an einem Fall mit hoher Hypothek.

Was das für Sie heisst: Tragen Sie Ihre eigenen drei Zahlen oben ein, bevor Sie sich auf eine allgemeine Aussage über Gewinner oder Verlierer verlassen.

Rechenbeispiel

Beispiel: hohe Hypothek – wo kippt das Ergebnis?

Dasselbe Haus, derselbe Eigenmietwert, aber 1,2 Millionen Franken Hypothek. Zwei Zinssätze zeigen den Kipppunkt.

Eigenmietwert (Beispiel)
CHF 30'000
Pauschale Unterhalt, 20 Prozent (Beispiel)
− CHF 6'000
Hypothek 1,2 Mio. zu 2 Prozent: Zinsen
− CHF 24'000
Saldo heute bei 2 Prozent
CHF 0
Hypothek 1,2 Mio. zu 2,5 Prozent: Zinsen
− CHF 30'000
Saldo heute bei 2,5 Prozent
− CHF 6'000
Veränderung ab 2029 bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent (Beispiel)
CHF 1'800 Mehrbelastung pro Jahr
Rechenbeispiel mit frei gewählten, runden Zahlen, keine Prognose für Ihr Haus. Bei 2 Prozent Hypothekarzins liegt der Saldo in diesem Beispiel bei null, der Kipppunkt. Bei einem negativen Saldo entfällt ab 2029 zusätzlich der heutige Abzug, darum die Mehrbelastung. Formel: AS 2026 2134.

Was zeigt Ihnen dieser Rechner nicht?

Fünf Dinge bildet dieser Rechner bewusst nicht ab. Erstens den Ersterwerberabzug für Kinder, die zum ersten Mal ein eigenes Zuhause kaufen: diesen zeitlich befristeten Sonderabzug für Schuldzinsen erklärt die Seite Eigenmietwert-Abschaffung erklärt.

Zweitens eine vermietete Wohnung oder ein zweites Haus. Für solche Objekte bleibt der Unterhaltsabzug auch nach 2029 bestehen, der Rechner oben rechnet nur für Ihr selbst bewohntes Zuhause.4 Drittens den Unterschied zwischen Bund und Kanton bei der heutigen Pauschale: Der Bund staffelt sie nach dem Alter Ihres Hauses, 10 Prozent bis 10 Jahre, sonst 20 Prozent.3 Der Kanton Zürich rechnet unabhängig vom Alter pauschal mit 20 Prozent.2 Der Rechner vereinfacht das zu einer Zahl für beide Ebenen zusammen.

Viertens bleibt die Vermögenssteuer auf Ihrem Haus unabhängig vom Eigenmietwert bestehen, dazu mehr auf der Seite Eigenmietwert-Abschaffung erklärt. Fünftens liefert der Rechner keine Prognose für den Immobilienmarkt oder für künftige Hypothekarzinsen. Was das für Sie heisst: Nutzen Sie die Zahl als Ausgangspunkt für ein Gespräch, nicht als abschliessende Antwort für Ihre Steuererklärung.

Ehrlich gesagt

Wann reicht dieser Rechner nicht – und wann brauchen Sie keinen Verkauf?

Hat Ihr Haus eine vermietete Einliegerwohnung, eine zweite, vermietete Wohnung im selben Haus, rechnet dieser Rechner nicht für Sie. Dasselbe gilt, wenn mehrere Objekte zu Ihrem Vermögen gehören oder wenn Sie statt Eigentum ein Wohnrecht haben. Ein Wohnrecht ist das Recht, ein fremdes Haus zu bewohnen, ohne Eigentümerin zu sein. Fragen Sie in diesen Fällen direkt Ihre Steuerverwaltung oder Ihre Treuhänderin nach Ihrer persönlichen Formel.

Und manchmal braucht es für Ihre nächste Entscheidung gar keine Steuerzahl. Die Abschaffung des Eigenmietwerts allein ist kein Grund, ein Haus zu verkaufen oder zu behalten: Die Steuer beim Verkauf selbst bleibt davon unberührt. Was wirklich zu Ihnen passt, zeigt eher die Standortbestimmung: behalten, anpassen oder verkaufen.

Für Töchter und Söhne

Sie rechnen für Ihre Eltern?

Ihre Eltern lesen vielleicht nur «weniger Steuern ab 2029» und kennen die zweite Hälfte nicht: den Wegfall von Unterhalts- und Schuldzinsenabzug. Tragen Sie die eigenen Zahlen Ihrer Eltern gemeinsam mit ihnen in den Rechner oben ein, bevor jemand eine Renovation anders plant, als es sich am Ende lohnt.

Was fragen Eigentümer sonst noch?

Zeigt mir der Rechner eine verbindliche Steuerzahl?

Nein. Der Rechner zeigt einen Richtwert nach der heutigen Formel, keine Veranlagung. Verbindlich rechnet nur Ihre Steuerverwaltung.

Speichert der Rechner meine Eingaben?

Nein. Er läuft in Ihrem Browser, Ihre Zahlen verlassen ihn nicht von selbst. Nur wenn Sie unten ein Dokument anfragen, erhalten wir Ihre Kontaktangaben, nicht automatisch Ihre Rechner-Eingaben.

Muss ich wegen der Abschaffung 2029 jetzt verkaufen?

Nein. Die Steuer beim Verkauf selbst, die Grundstückgewinnsteuer, ändert sich durch diese Reform nicht. Ob Verkaufen oder Bleiben zu Ihnen passt, entscheidet Ihre Lebenssituation, nicht der Termin 2029.

Gilt dieselbe Rechnung auch für ein Ferienhaus?

Die Formel ist dieselbe, solange Sie das Ferienhaus selbst nutzen. Kantone dürfen künftig aber eine eigene Steuer auf selbst genutzte Zweitimmobilien erheben, unabhängig von dieser Rechnung.

Was trage ich ein, wenn ich keine Hypothek mehr habe?

Dann tragen Sie bei den Zinsen null ein. Ihr Saldo entspricht dann dem Eigenmietwert abzüglich der Unterhaltspauschale, und meist profitieren Sie von der Reform eher.

Was kostet die Bewertung mit Netto-Rechnung?

Nichts. Die Bewertung und das erste Gespräch sind kostenlos und unverbindlich, auch wenn Verkaufen am Ende nicht die richtige Antwort ist.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation. Nutzungsbedingungen

Ihre Zahl statt eines Beispiels

Ihre eigene Rechnung zählt mehr als das Datum 2029.

Was die Reform für Ihr Haus und einen möglichen Verkauf bedeutet, zeigt eine Netto-Rechnung, kostenlos und unverbindlich.

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