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In Küsnacht sitzt eine Eigentümerin am Küchentisch, die Steuererklärung vor sich. Sie findet die Zeile Eigenmietwert, dann liest sie: Die Abschaffung kommt 2029. Die Zeitung sprach von weniger Steuern. Ihre eigene Zahl zeigt die Zeitung nicht. Fehlt bei ihr auch der Abzug für Unterhalt und für Hypothekarzinsen? Für wen lohnt sich das, für wen eher nicht? Der Rechner oben beantwortet genau diese Frage mit Ihren eigenen Zahlen, nicht mit einem fremden Beispiel.
Und wo finden Sie Ihre eigene Zahl für den Eigenmietwert?
Wie rechnet dieser Rechner Ihre heutige Zahl?
Der Rechner oben folgt der heutigen Formel für Ihre Steuererklärung. Zuerst steht Ihr Eigenmietwert: der Betrag, den Sie als Einkommen versteuern, weil Sie im eigenen Haus wohnen statt es zu vermieten. Davon zieht der Rechner Ihre Hypothekarzinsen ab, und dazu den Unterhalt für Ihr Haus.
Beim Unterhalt haben Sie heute die Wahl. Die Pauschale ist ein fester Prozentsatz anstelle einzelner Belege: im Kanton Zürich 20 Prozent Ihres Eigenmietwerts, unabhängig vom Alter des Hauses.2 Oder Sie rechnen mit Ihren tatsächlichen, effektiven Kosten, wenn diese höher liegen.1 Jedes Jahr dürfen Sie neu wählen.
Was danach übrig bleibt, nennt der Rechner Ihren Saldo. Auf diesen Saldo zahlen Sie Steuern zu Ihrem Grenzsteuersatz, dem Satz auf Ihren letzten verdienten Franken.1 Was das für Sie heisst: Je höher Unterhalt und Hypothekarzinsen gegenüber Ihrem Eigenmietwert ausfallen, desto kleiner Ihr Saldo, und desto weniger Steuern zahlen Sie heute darauf. Genau das rechnet der Rechner für Ihre eigenen drei Zahlen aus.
Vorher – nachher, nur für den Rechner
Was ändert sich in der Rechnung ab 2029?
Für ein selbst bewohntes Haus ohne vermietete Immobilien im Haushalt verschwindet die ganze linke Seite der Formel.4 Kein Eigenmietwert mehr als Einkommen, aber auch kein Abzug mehr für Unterhalt und für Hypothekarzinsen.4 Die Tabelle zeigt die drei Grössen im Vergleich.
| Grösse | Heute | Ab 2029 |
|---|---|---|
| Eigenmietwert | Steuerbares Einkommen | Entfällt4 |
| Unterhalt, Pauschale oder effektiv | Abziehbar | Nicht mehr abziehbar4 |
| Hypothekarzinsen | Abziehbar, bis Vermögensertrag plus CHF 50'0001 | Für dieses Haus nicht mehr abziehbar4 |
Der Rechner zeigt Ihre Steuer auf dem Papier. Was nach einem Verkauf wirklich bleibt, zeigt erst die Netto-Rechnung: Verkaufspreis minus Hypothek, Steuer und Kosten.
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Wo finden Sie Ihren eigenen Eigenmietwert?
Für den Rechner oben brauchen Sie Ihre eigene Zahl, kein fremdes Beispiel. Ihren Eigenmietwert finden Sie in Ihrer letzten Steuererklärung, bei den Staats- und Gemeindesteuern. Manche Gemeinden weisen ihn zusätzlich in einem eigenen Einschätzungsentscheid aus, einem amtlichen Schreiben mit der Bemessung Ihres Hauses.
Steht dort kein eigener Posten, hilft die Veranlagungsverfügung weiter, die jährliche Abrechnung Ihres Steueramts nach der Einreichung. Haben Sie das Haus erst kürzlich übernommen, etwa durch eine Erbschaft, fragen Sie Ihr Gemeinde-Steueramt direkt nach dem aktuellen Wert, statt selbst zu schätzen.
Was das für Sie heisst: Nehmen Sie die Zahl aus Ihrer eigenen Veranlagung, nicht einen Durchschnittswert aus dem Internet. Nur damit zeigt Ihnen der Rechner oben eine Zahl, die wirklich zu Ihrem Haus passt, und nicht nur zu einem typischen Haus in Ihrer Gemeinde. So vermeiden Sie spätere Überraschungen bei der definitiven Veranlagung.
Was ist der Grenzsteuersatz in der Formel?
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf Ihren letzten verdienten Franken, nicht Ihr Durchschnittssatz über das ganze Einkommen. Er steht nirgends als eigene Zahl in Ihrer Steuererklärung. Genau deshalb braucht der Rechner oben ihn als eigene Eingabe von Ihnen, statt ihn selbst zu schätzen.
Eine einzelne Zahl für alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Zürich gibt es dazu nicht. Ihr Grenzsteuersatz hängt von Ihrem gesamten steuerbaren Einkommen ab, von Ihrer Wohngemeinde und von Ihrem Zivilstand. Auch die direkte Bundessteuer und die Staats- und Gemeindesteuer rechnen dabei nicht identisch. Ihre letzte Steuerrechnung oder Ihre Steuerverwaltung zeigt Ihnen die tatsächliche Zahl für Ihren Fall.
Was das für Sie heisst: Schätzen Sie Ihren Grenzsteuersatz zunächst grob, mit Ihrer letzten Steuerrechnung als Anhaltspunkt. Für eine verbindliche Zahl fragen Sie Ihre Steuerverwaltung oder Ihre Treuhänderin, bevor Sie eine Entscheidung allein auf dieser Rechnung aufbauen.
Rechenbeispiel
Beispiel: schuldenfreies Haus mit kleiner Hypothek
Ein Ehepaar mit kleiner Hypothek, mit frei gewählten, runden Zahlen. Ihre eigenen Zahlen tragen Sie oben in den Rechner ein.
- Eigenmietwert (Beispiel)
- CHF 30'000
- Hypothek 400'000 Franken zu 1,5 Prozent: Zinsen
- − CHF 6'000
- Pauschale Unterhalt, 20 Prozent (Beispiel)
- − CHF 6'000
- Saldo heute
- CHF 18'000
- Steuer darauf bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent (Beispiel)
- CHF 5'400
- Saldo und Steuer ab 2029
- CHF 0
Wer wird eher entlastet, wer eher belastet?
Eine amtliche Pauschalantwort für alle Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es nicht.5 Wie die Reform bei Ihnen wirkt, hängt von drei Zahlen ab: Ihrem Eigenmietwert, Ihren Hypothekarzinsen und Ihrem Grenzsteuersatz. Der Rechner oben rechnet mit Ihren eigenen drei Zahlen, nicht mit einem Durchschnitt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung selbst nennt eine Tendenz: Wer die Hypothek grösstenteils zurückbezahlt hat, wird bei tiefen Zinsen eher entlastet. Das trifft laut der Behörde typischerweise auf Pensionierte zu.5 Lastet dagegen eine hohe Hypothek auf Ihrem Haus, kippt das Bild: Die wegfallenden Abzüge für Unterhalt und Zinsen wiegen dann schwerer als der wegfallende Eigenmietwert.
Für Ihre eigenen Zahlen gibt es einen Punkt, an dem das Ergebnis kippt: den Hypothekarzins, bei dem Ihr heutiger Saldo bei null liegt. Darunter entlastet Sie die Reform eher, darüber belastet sie Sie eher. Das zweite Rechenbeispiel unten zeigt diesen Punkt an einem Fall mit hoher Hypothek.
Was das für Sie heisst: Tragen Sie Ihre eigenen drei Zahlen oben ein, bevor Sie sich auf eine allgemeine Aussage über Gewinner oder Verlierer verlassen.
Rechenbeispiel
Beispiel: hohe Hypothek – wo kippt das Ergebnis?
Dasselbe Haus, derselbe Eigenmietwert, aber 1,2 Millionen Franken Hypothek. Zwei Zinssätze zeigen den Kipppunkt.
- Eigenmietwert (Beispiel)
- CHF 30'000
- Pauschale Unterhalt, 20 Prozent (Beispiel)
- − CHF 6'000
- Hypothek 1,2 Mio. zu 2 Prozent: Zinsen
- − CHF 24'000
- Saldo heute bei 2 Prozent
- CHF 0
- Hypothek 1,2 Mio. zu 2,5 Prozent: Zinsen
- − CHF 30'000
- Saldo heute bei 2,5 Prozent
- − CHF 6'000
- Veränderung ab 2029 bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent (Beispiel)
- CHF 1'800 Mehrbelastung pro Jahr
Was zeigt Ihnen dieser Rechner nicht?
Fünf Dinge bildet dieser Rechner bewusst nicht ab. Erstens den Ersterwerberabzug für Kinder, die zum ersten Mal ein eigenes Zuhause kaufen: diesen zeitlich befristeten Sonderabzug für Schuldzinsen erklärt die Seite Eigenmietwert-Abschaffung erklärt.
Zweitens eine vermietete Wohnung oder ein zweites Haus. Für solche Objekte bleibt der Unterhaltsabzug auch nach 2029 bestehen, der Rechner oben rechnet nur für Ihr selbst bewohntes Zuhause.4 Drittens den Unterschied zwischen Bund und Kanton bei der heutigen Pauschale: Der Bund staffelt sie nach dem Alter Ihres Hauses, 10 Prozent bis 10 Jahre, sonst 20 Prozent.3 Der Kanton Zürich rechnet unabhängig vom Alter pauschal mit 20 Prozent.2 Der Rechner vereinfacht das zu einer Zahl für beide Ebenen zusammen.
Viertens bleibt die Vermögenssteuer auf Ihrem Haus unabhängig vom Eigenmietwert bestehen, dazu mehr auf der Seite Eigenmietwert-Abschaffung erklärt. Fünftens liefert der Rechner keine Prognose für den Immobilienmarkt oder für künftige Hypothekarzinsen. Was das für Sie heisst: Nutzen Sie die Zahl als Ausgangspunkt für ein Gespräch, nicht als abschliessende Antwort für Ihre Steuererklärung.
Ehrlich gesagt
Wann reicht dieser Rechner nicht – und wann brauchen Sie keinen Verkauf?
Hat Ihr Haus eine vermietete Einliegerwohnung, eine zweite, vermietete Wohnung im selben Haus, rechnet dieser Rechner nicht für Sie. Dasselbe gilt, wenn mehrere Objekte zu Ihrem Vermögen gehören oder wenn Sie statt Eigentum ein Wohnrecht haben. Ein Wohnrecht ist das Recht, ein fremdes Haus zu bewohnen, ohne Eigentümerin zu sein. Fragen Sie in diesen Fällen direkt Ihre Steuerverwaltung oder Ihre Treuhänderin nach Ihrer persönlichen Formel.
Und manchmal braucht es für Ihre nächste Entscheidung gar keine Steuerzahl. Die Abschaffung des Eigenmietwerts allein ist kein Grund, ein Haus zu verkaufen oder zu behalten: Die Steuer beim Verkauf selbst bleibt davon unberührt. Was wirklich zu Ihnen passt, zeigt eher die Standortbestimmung: behalten, anpassen oder verkaufen.
Für Töchter und Söhne
Sie rechnen für Ihre Eltern?
Ihre Eltern lesen vielleicht nur «weniger Steuern ab 2029» und kennen die zweite Hälfte nicht: den Wegfall von Unterhalts- und Schuldzinsenabzug. Tragen Sie die eigenen Zahlen Ihrer Eltern gemeinsam mit ihnen in den Rechner oben ein, bevor jemand eine Renovation anders plant, als es sich am Ende lohnt.
Was fragen Eigentümer sonst noch?
Zeigt mir der Rechner eine verbindliche Steuerzahl?
Nein. Der Rechner zeigt einen Richtwert nach der heutigen Formel, keine Veranlagung. Verbindlich rechnet nur Ihre Steuerverwaltung.
Speichert der Rechner meine Eingaben?
Nein. Er läuft in Ihrem Browser, Ihre Zahlen verlassen ihn nicht von selbst. Nur wenn Sie unten ein Dokument anfragen, erhalten wir Ihre Kontaktangaben, nicht automatisch Ihre Rechner-Eingaben.
Muss ich wegen der Abschaffung 2029 jetzt verkaufen?
Nein. Die Steuer beim Verkauf selbst, die Grundstückgewinnsteuer, ändert sich durch diese Reform nicht. Ob Verkaufen oder Bleiben zu Ihnen passt, entscheidet Ihre Lebenssituation, nicht der Termin 2029.
Gilt dieselbe Rechnung auch für ein Ferienhaus?
Die Formel ist dieselbe, solange Sie das Ferienhaus selbst nutzen. Kantone dürfen künftig aber eine eigene Steuer auf selbst genutzte Zweitimmobilien erheben, unabhängig von dieser Rechnung.
Was trage ich ein, wenn ich keine Hypothek mehr habe?
Dann tragen Sie bei den Zinsen null ein. Ihr Saldo entspricht dann dem Eigenmietwert abzüglich der Unterhaltspauschale, und meist profitieren Sie von der Reform eher.
Was kostet die Bewertung mit Netto-Rechnung?
Nichts. Die Bewertung und das erste Gespräch sind kostenlos und unverbindlich, auch wenn Verkaufen am Ende nicht die richtige Antwort ist.
Was passt noch zu Ihrer Rechnung?
- Eigenmietwert: was die Abschaffung bedeutetDer Eigenmietwert fällt weg – was ändert sich für mich als Eigentümer, und spielt das beim Verkauf eine Rolle?
- Rechner Kanton ZürichWie viel Grundstückgewinnsteuer zahle ich im Kanton Zürich – und was bleibt netto?
- Vorfälligkeitsentschädigung beim HausverkaufIch verkaufe vor Ablauf der Festhypothek – was kostet das, und wie lässt es sich vermeiden?
- Immobilienbewertung mit Netto-RechnungWas ist mein Haus wert – und was bleibt mir nach Steuer und Kosten?
Quellen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Art. 21, 32, 33 (SR 642.11, geltendes Recht) · abgerufen 09.10.2026
- Kantonales Steueramt Zürich, Merkblatt ZStB 30.3 (Pauschalabzug) · abgerufen 09.10.2026
- Verordnung über die bei der direkten Bundessteuer abziehbaren Kosten (Liegenschaftskostenverordnung), Art. 5 (SR 642.116) · Stand 1.1.2020
- Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, AS 2026 213 · publiziert 12.5.2026, Inkrafttreten 1.1.2029
- ESTV-Dossier: Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · abgerufen 09.10.2026
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