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Ein Einfamilienhaus im Kanton Zürich kostete 2007 im Mittel 780'000 Franken. 2025 waren es 1'590'000 Franken.7 Wer damals gekauft hat, sieht heute 810'000 Franken Gewinn auf dem Papier. Auf dem Konto kommt diese Zahl so nie an. Zuerst holt die Bank ihre Hypothek zurück, dann verlangt die Gemeinde die Grundstückgewinnsteuer, dazu kommen Notariat und Grundbuch. Erst danach steht fest, was für die nächste Wohnung, für die Kinder oder für Reserven bleibt. Der Rechner oben zeigt genau diese Zahl, mit Ihren eigenen Angaben.
Und welche Posten gehören genau in Ihre Rechnung?
Was zählt alles zum Netto-Erlös?
Der Verkaufspreis ist die erste Zahl, nicht die letzte. Davon gehen im Kanton Zürich bis zu fünf Posten ab. Der grösste ist oft die Hypothek: Die Bank erhält ihr Geld direkt aus dem Erlös zurück. Dazu kommt die Grundstückgewinnsteuer, die Ihre Gemeinde auf den Gewinn erhebt.1
Läuft eine Festhypothek noch, verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch sie etwa ausfällt, zeigt der Rechner zur Vorfälligkeitsentschädigung. Ein Maklerhonorar fällt nur an, wenn Sie eines vereinbart haben. Für Beurkundung und Grundbucheintrag verlangt das Notariat je 1 Promille des Werts, mindestens 100 Franken.3 Auf die Beurkundung kommt die Mehrwertsteuer dazu. Eine Handänderungssteuer gibt es seit 2005 nicht mehr.5
Was das für Sie heisst: Planen Sie mit dem Betrag, der nach allen fünf Posten bleibt. Nur diese Zahl trägt Ihre nächste Wohnung und Ihre Reserven.
Rechenbeispiel
Beispiel: Einfamilienhaus, 18 Jahre im Besitz
Mittlere Preise im Kanton Zürich, dazu eine frei gewählte Hypothek und hälftig geteilte Gebühren wie im Gesetz vorgesehen. Ihre Hälfte der Gebühren senkt zuerst den Gewinn und geht dann vom Erlös ab. Mit denselben Zahlen startet der Rechner oben.
- Verkaufspreis (Mittelwert 2025)
- CHF 1'590'000
- Kaufpreis (Mittelwert 2007)
- − CHF 780'000
- Notariat und Grundbuch, Ihre Hälfte (zählt zu den Anlagekosten)
- − CHF 1'654
- Grundstückgewinn
- CHF 808'346
- Grundstückgewinnsteuer nach 18 vollen Jahren (Ermässigung 44 Prozent)
- − CHF 175'133
- Hypothek (Beispiel)
- − CHF 400'000
- Notariat und Grundbuch, Ihre Hälfte (bezahlt aus dem Erlös)
- − CHF 1'654
- Bleibt Ihnen
- CHF 1'013'213
Welche Kosten senken die Grundstückgewinnsteuer?
Besteuert wird nur der Gewinn: Verkaufspreis minus Anlagekosten.1 Dazu zählen Ihr damaliger Kaufpreis und Investitionen, die das Haus dauerhaft verbessert haben, etwa ein Anbau oder ein ausgebautes Dachgeschoss. Normaler Unterhalt zählt nicht.
Anrechenbar sind auch übliche Maklerprovisionen und die mit der Handänderung verbundenen Abgaben, beim Kauf wie beim Verkauf.1 Gemeint sind die Gebühren für Notariat und Grundbuch, soweit Sie sie selbst tragen. Die Steuererklärung der Stadt Zürich führt dafür eigene Zeilen.10 Der Rechner zieht beides vom Gewinn ab. Kosten von damals rechnen Sie oben zum Kaufpreis dazu.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung zählt ebenfalls, so hat es das Bundesgericht in einem Zürcher Fall entschieden. Die Bedingung: Sie lösen die Hypothek wegen des Verkaufs ganz auf, nehmen dabei keine neue auf und bezahlen die Entschädigung selbst.4 Was das für Sie heisst: Suchen Sie jetzt alle Belege zusammen. Jeder belegte Franken senkt den steuerbaren Gewinn.
Der Rechner zeigt Ihre Zahl auf dem Papier. Ob Ihr Verkaufspreis realistisch ist und welche Belege Ihre Steuer senken, klären wir in einer kostenlosen Einordnung.
Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.
Warum zählt die Besitzdauer so stark?
Im Kanton Zürich hängt die Steuer nicht nur vom Gewinn ab, sondern auch davon, wie lange Sie das Haus besessen haben.1 Der Tarif steigt mit dem Gewinn von 10 bis 40 Prozent. Ab 5 vollen Jahren ermässigt sich die Steuer um 5 Prozent, danach um 3 Prozentpunkte pro Jahr. Ab 20 vollen Jahren ist sie halbiert.1
Wer kurz besitzt, zahlt dagegen mehr: unter einem Jahr 50 Prozent Zuschlag, unter zwei Jahren 25 Prozent.1 Das macht viel aus. Ein Gewinn von 810'000 Franken kostet nach 10 Jahren 250'720 Franken Steuer. Nach 20 Jahren sind es noch 156'700 Franken.
Nach einer Erbschaft zählt nicht der Tag des Erbgangs, sondern der frühere Kauf, zum Beispiel durch Ihre Eltern.1 Tragen Sie oben das Datum dieses Kaufs ein. Was das für Sie heisst: Liegt der nächste volle Jahrestag kurz nach Ihrem Wunschtermin, kann sich etwas Geduld lohnen.
Ehrlich gesagt
Was rechnet dieser Rechner nicht?
Der Rechner bildet den häufigsten Fall ab: ein Haus oder eine Wohnung im Privatbesitz im Kanton Zürich, verkauft ohne Ersatzkauf. Kaufen Sie danach wieder ein selbst bewohntes Eigenheim in der Schweiz, kann die Steuer ganz oder teilweise aufgeschoben werden.8 Das rechnet der Rechner zur Grundstückgewinnsteuer Zürich mit Ersatzbeschaffung.
Liegt Ihr Kauf mehr als 20 Jahre zurück, dürfen Sie statt des Kaufpreises den Verkehrswert von vor 20 Jahren einsetzen.1 Diesen Wert tragen Sie bei Bedarf selbst im Feld Kaufpreis ein. Investitionen von davor stecken bereits in diesem Wert, tragen Sie sie dann nicht noch einmal ein.
Die Besitzdauer zählt der Rechner in ganzen Kalendermonaten, weil der genaue Tag fehlt. Liegt der Verkaufstag im Monat früher als der damalige Kauftag, ist es in Wirklichkeit ein Monat weniger. Fällt das genau auf einen Jahrestag, fehlt ein volles Jahr: 3 Prozentpunkte weniger Ermässigung, bei kurzer Besitzdauer sogar ein höherer Zuschlag.1 Verbindlich ist allein die Veranlagung Ihrer Gemeinde.
Was fragen Eigentümer sonst noch?
Speichert der Rechner meine Zahlen?
Nein. Der Rechner läuft nur in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch an uns gesendet.
Wer bezahlt Notariat und Grundbuch beim Verkauf?
Nach dem Gesetz tragen Käufer und Verkäufer sie zu gleichen Teilen. Im Kaufvertrag dürfen Sie etwas anderes abmachen.9 Das Formular des Notariats bietet darum drei Möglichkeiten: je zur Hälfte, ganz durch die Verkäuferschaft oder ganz durch die Käuferschaft.6 Gegenüber dem Notariat haften beide Seiten gemeinsam.9
Gibt es im Kanton Zürich eine Handänderungssteuer?
Nein. Seit dem 1. Januar 2005 wird im Kanton Zürich keine Handänderungssteuer mehr erhoben.5 Neben der Grundstückgewinnsteuer fallen beim Verkauf die Gebühren für Beurkundung und Grundbucheintrag an.
Ich kaufe danach wieder ein Eigenheim. Zahle ich trotzdem Steuer?
Vielleicht nicht sofort. Fliesst der Erlös in der Regel innert zwei Jahren in ein selbst bewohntes Ersatzobjekt in der Schweiz, wird die Steuer ganz oder teilweise aufgeschoben.8 Wie viel, zeigt der Rechner zur Grundstückgewinnsteuer Zürich.
Ist die Steuer in jeder Zürcher Gemeinde gleich?
Ja. Der Tarif gilt in allen Zürcher Gemeinden gleich, ohne Steuerfuss.1 Was in Ihrer Gemeinde typischerweise nach der Steuer bleibt, zeigt der Netto-Report Kanton Zürich.
Was kostet die Einordnung?
Nichts. Die Einordnung und das erste Gespräch sind kostenlos und unverbindlich, auch wenn Verkaufen am Ende nicht die richtige Antwort ist.
Was passt noch zu Ihrer Rechnung?
- Rechner Kanton ZürichWie viel Grundstückgewinnsteuer zahle ich im Kanton Zürich – und was bleibt netto?
- Vorfälligkeitsentschädigung beim HausverkaufIch verkaufe vor Ablauf der Festhypothek – was kostet das, und wie lässt es sich vermeiden?
- Netto-Report Kanton Zürich 2026Was bleibt in meiner Gemeinde nach der Grundstückgewinnsteuer?
- Immobilienbewertung mit Netto-RechnungWas ist mein Haus wert – und was bleibt mir nach Steuer und Kosten?
Quellen
- Steuergesetz Kanton Zürich (LS 631.1), Nachtrag 132, §§ 216–225 · in Kraft seit 1.4.2026
- Zürcher Steuerbuch ZStB 225.1 – Tarif für die Grundstückgewinnsteuer · abgerufen 14.09.2026
- Notariatsgebührenverordnung Kanton Zürich (LS 243), Anhang Ziff. 1.1.1 und 2.2.1 · Stand 1.1.2024
- Bundesgericht, BGE 143 II 382 (Urteil 2C_1148/2015) – Vorfälligkeitsentschädigung als Anlagekosten · Urteil vom 3.4.2017
- Notariate Kanton Zürich – Gebühren-Berechnung Kaufvertrag · abgerufen 15.10.2026
- Notariate Kanton Zürich – Formular «Vertragsangaben» (Aufteilung Gebühren und Auslagen) · abgerufen 15.10.2026
- Kanton Zürich, Statistisches Amt – Freihandverkäufe von Immobilien inkl. Medianpreisen seit 2007 (KTZH_00000077) · Datenstand 2025/Q4
- Zürcher Steuerbuch ZStB 216.3 – Aufschub bei Ersatzbeschaffung (Grundlage heute § 216 Abs. 3 lit. i StG ZH) · Stand 1.2.2018
- Notariatsgesetz Kanton Zürich (LS 242), § 29 – Kostentragung · Nachtrag 095
- Steueramt der Stadt Zürich – Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer (Anlagekosten Zeilen 2.b und 5) · abgerufen 15.10.2026
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