Report · Kanton Zürich 2026

Was vom Verkaufspreis bleibt: der Netto-Report Kanton Zürich

Amtliche Medianpreise je Gemeinde, gerechnet mit dem kantonalen Steuertarif. Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, mit Methode und Daten zum Herunterladen.

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Amtliche Daten Kanton Zürich · Datenstand 2025/Q4 · Tarif 2026 · Stand 14. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Auf dieser Seite
  1. Zahlt man in jeder Zürcher Gemeinde gleich viel Grundstückgewinnsteuer?
  2. Wie stark senkt eine lange Besitzdauer die Grundstückgewinnsteuer?
  3. Wie lässt sich die Grundstückgewinnsteuer legal senken?
  4. Was zeigen die Gemeindezahlen, und was zeigen sie nicht?
  5. Wie ist der Report gerechnet, und wie darf man ihn zitieren?
  6. Häufige Fragen

Der Verkaufspreis steht in jedem Inserat. Was davon bleibt, steht nirgends. Dabei ist genau diese Zahl die Grundlage für jede Entscheidung danach: die Wohnung im Alter, der Erbvorbezug, die Sicherheit für die nächsten zwanzig Jahre.

Dieser Report rechnet es für den Kanton Zürich offen vor. Mit den Preisen, die der Kanton selbst veröffentlicht, und mit dem Steuertarif aus dem Gesetz.

Und in Ihrer Gemeinde? Die Tabelle zeigt jede Gemeinde, für die der Kanton Preise ausweist.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel Kanton Zürich: Einfamilienhaus, 18 Jahre Besitz

Annahme: Kauf 2007 und Verkauf 2025 je zum Medianpreis des Kantons, keine Investitionen und keine Kosten angerechnet.

Verkaufspreis (Median 2025)
CHF 1'590'000
Kaufpreis (Median 2007)
– CHF 780'000
Grundstückgewinn
CHF 810'000
Steuer nach Tarif, vor Ermässigung
CHF 313'400
Ermässigung für 18 volle Jahre: 44 %
– CHF 137'896
Grundstückgewinnsteuer
CHF 175'504
Bleibt nach Steuer, vor Hypothek
CHF 1'414'496
§ 219, § 225 Abs. 1 und 3 StG ZH; Tarif ZStB 225.1; Medianpreise Datensatz KTZH_00000077 · Richtwert ohne Gewähr

Alle Gemeinden mit amtlichem Preis

Was bleibt in Ihrer Gemeinde nach der Steuer?

Kauf 2007 und Verkauf 2025 je zum Medianpreis der Gemeinde, 18 volle Besitzjahre, ohne Investitionen und Kosten. Zum Vergleich der ganze Kanton: Einfamilienhaus 1'414'496 Franken nach 175'504 Franken Steuer.

Netto-Report Einfamilienhaus, Gemeinden im Kanton Zürich
Gemeinde Median 2007 Median 2025 Gewinn Steuer Bleibt Steuer / Preis
Affoltern a.A. 780'000 1'775'000 995'000 216'944 1'558'056 12,2 %
Bassersdorf 710'000 1'560'000 850'000 184'464 1'375'536 11,8 %
Bauma 480'000 1'150'000 670'000 144'144 1'005'856 12,5 %
Dietikon 695'000 1'350'000 655'000 140'784 1'209'216 10,4 %
Dübendorf 820'000 1'875'000 1'055'000 230'384 1'644'616 12,3 %
Dürnten 755'500 1'190'000 434'500 91'392 1'098'608 7,7 %
Egg 930'000 1'790'000 860'000 186'704 1'603'296 10,4 %
Erlenbach 2'529'000 4'575'000 2'046'000 452'368 4'122'632 9,9 %
Geroldswil 1'115'000 1'500'000 385'000 80'304 1'419'696 5,4 %
Gossau 660'000 1'300'000 640'000 137'424 1'162'576 10,6 %
Herrliberg 1'940'000 4'300'000 2'360'000 522'704 3'777'296 12,2 %
Hinwil 750'000 1'370'000 620'000 132'944 1'237'056 9,7 %
Hombrechtikon 948'000 1'450'000 502'000 106'512 1'343'488 7,3 %
Horgen 890'000 2'450'000 1'560'000 343'504 2'106'496 14 %
Illnau-Effretikon 680'000 1'355'000 675'000 145'264 1'209'736 10,7 %
Küsnacht 1'900'000 6'205'000 4'305'000 958'384 5'246'616 15,4 %
Langnau a.A. 1'320'000 1'825'000 505'000 107'184 1'717'816 5,9 %
Männedorf 1'175'000 2'200'000 1'025'000 223'664 1'976'336 10,2 %
Maur 1'440'000 2'415'000 975'000 212'464 2'202'536 8,8 %
Meilen 1'500'000 2'955'005 1'455'005 319'985 2'635'020 10,8 %
Nürensdorf 790'000 1'637'500 847'500 183'904 1'453'596 11,2 %
Obfelden 730'000 1'625'000 895'000 194'544 1'430'456 12 %
Pfäffikon 710'000 1'612'500 902'500 196'224 1'416'276 12,2 %
Richterswil 1'150'000 2'000'000 850'000 184'464 1'815'536 9,2 %
Rüti 625'000 1'313'000 688'000 148'176 1'164'824 11,3 %
Seuzach 777'000 1'680'000 903'000 196'336 1'483'664 11,7 %
Stäfa 960'000 1'960'000 1'000'000 218'064 1'741'936 11,1 %
Thalwil 1'020'000 2'480'000 1'460'000 321'104 2'158'896 12,9 %
Uster 722'500 1'630'000 907'500 197'344 1'432'656 12,1 %
Volketswil 960'000 1'500'000 540'000 115'024 1'384'976 7,7 %
Wädenswil 1'100'000 2'195'000 1'095'000 239'344 1'955'656 10,9 %
Wald 604'000 1'100'000 496'000 105'168 994'832 9,6 %
Wetzikon 885'000 1'145'000 260'000 52'304 1'092'696 4,6 %
Wiesendangen 625'379 1'325'000 699'621 150'779 1'174'221 11,4 %
Winterthur 615'000 1'422'000 807'000 174'832 1'247'168 12,3 %
Zollikon 1'900'000 3'185'000 1'285'000 281'904 2'903'096 8,9 %
Zürich 950'000 2'880'000 1'930'000 426'384 2'453'616 14,8 %

Beträge in Franken. Quelle Preise: Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten, Datenstand 2025/Q4. Steuer: § 225 StG ZH. Alle Daten als CSV

Zahlt man in jeder Zürcher Gemeinde gleich viel Grundstückgewinnsteuer?

Für denselben Gewinn ja. Die Steuer wird zwar von der politischen Gemeinde erhoben und veranlagt.1 Den Satz legt aber allein das kantonale Gesetz fest: von 10 Prozent für die ersten 4'000 Franken bis 40 Prozent für Gewinnteile über 100'000 Franken.1 Einen Gemeindesteuerfuss gibt es dabei nicht. Das amtliche Tarifblatt nennt die Steuer direkt in Franken, ohne Steuerfuss.2 Wer in Meilen 300'000 Franken Gewinn macht, zahlt bei gleicher Besitzdauer gleich viel wie jemand in Bülach.

Ungleich ist etwas anderes: die Höhe des Gewinns. In Küsnacht stieg der Median eines Einfamilienhauses von 1'900'000 auf 6'205'000 Franken. Die Steuer von 958'384 Franken nimmt dort 15,4 Prozent des Verkaufspreises. In Wetzikon sind es bei 260'000 Franken Gewinn 4,6 Prozent.

Was das für Sie heisst: Nicht Ihre Gemeinde entscheidet über die Steuer, sondern Ihr Gewinn und Ihre Besitzdauer. Beides lässt sich für Ihr eigenes Haus berechnen.

Wie stark senkt eine lange Besitzdauer die Grundstückgewinnsteuer?

Stark. Ab fünf vollen Jahren sinkt die Steuer um 5 Prozent, danach um 3 Prozentpunkte je weiteres Jahr. Ab 20 vollen Jahren beträgt die Ermässigung 50 Prozent, mehr gibt es nicht.1 Wer kurz nach dem Kauf verkauft, zahlt dagegen mehr: 50 Prozent Zuschlag unter einem Jahr, 25 Prozent unter zwei Jahren.1

Am Beispiel des Kantons-Medians mit 810'000 Franken Gewinn: Nach einem Jahr wären 391'750 Franken Steuer fällig, nach zehn Jahren 250'720 Franken. Nach 18 Jahren sind es 175'504 Franken, ab 20 Jahren 156'700 Franken. Zwischen dem ersten und dem zwanzigsten Jahr liegen damit über 235'000 Franken.

Was das für Sie heisst: Steht der 20. Jahrestag Ihres Kaufs kurz bevor, kann ein späterer Verkaufstermin viel Geld sparen. Gezählt werden volle Jahre zwischen Kauf und Verkauf. Die genauen Daten klären Sie am besten vor der Vermarktung.

Grundstückgewinnsteuer auf 810'000 Franken Gewinn nach Besitzdauer (Kanton Zürich)
Volle BesitzjahreZuschlag oder ErmässigungSteuer
unter 1+ 50 %CHF 470'100
1+ 25 %CHF 391'750
2 bis 4keineCHF 313'400
5– 5 %CHF 297'730
10– 20 %CHF 250'720
15– 35 %CHF 203'710
18– 44 %CHF 175'504
20 und mehr– 50 %CHF 156'700
Quelle: § 225 Abs. 1–3 StG ZH, Tarif ZStB 225.1 · Richtwerte ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Wie lässt sich die Grundstückgewinnsteuer legal senken?

Der Gewinn ist der Erlös minus Anlagekosten.1 Zu den Anlagekosten gehören neben dem Kaufpreis auch Bauten, Umbauten und andere dauernde Verbesserungen, etwa ein Anbau oder ein ausgebautes Dachgeschoss. Ebenso zählen Grundeigentümerbeiträge, übliche Maklerprovisionen und Inseratekosten.1 Jede belegte Rechnung dafür senkt den Gewinn. Reiner Unterhalt zählt hier nicht. Er lässt sich heute nur bei der Einkommenssteuer abziehen.6

Liegt der Kauf mehr als 20 Jahre zurück, dürfen Sie statt des alten Kaufpreises den Verkehrswert, also den damaligen Marktwert, von vor 20 Jahren anrechnen.1 Bei sehr alten Käufen senkt das den Gewinn oft deutlich.

Verkaufen Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die Sie dauernd und ausschliesslich selbst bewohnt haben? Kaufen oder bauen Sie dann innert angemessener Frist ein gleich genutztes Eigenheim in der Schweiz, wird die Steuer aufgeschoben.1 Das gilt nur, soweit der Erlös dafür verwendet wird. Was das für Sie heisst: Sammeln Sie die Belege, bevor Sie verkaufen. Welche Unterlagen es braucht.

Was zeigen die Gemeindezahlen, und was zeigen sie nicht?

Die Preise sind Medianpreise: Die Hälfte der Verkäufe lag darüber, die Hälfte darunter. Grundlage sind die beim Grundbuchamt registrierten Preise, unabhängig von der Grösse des Hauses.3 Der Kanton weist selbst darauf hin, dass sich diese Werte nur beschränkt eignen, um eine Preisentwicklung zu beschreiben.3

Der Median 2007 und der Median 2025 betreffen also verschiedene Häuser. Unser Vergleich ist eine Rechenannahme, keine Wertsteigerung eines bestimmten Hauses. Einen Preis gibt es nur ab 15 Verkäufen im Jahr.4 Die Zahlen für 2025 sind zudem noch provisorisch.5 Fehlt Ihre Gemeinde, lag sie in einem der beiden Jahre unter dieser Schwelle. Fusionierte Gemeinden weist der Kanton für alle Jahre im heutigen Gebiet aus.4 Mehr dazu in der Methode.

Was das für Sie heisst: Die Tabelle zeigt die Grössenordnung in Ihrer Gemeinde, nicht den Wert Ihres Hauses. Für Ihre eigene Zahl brauchen Sie Ihren Kaufpreis, Ihre Investitionen und eine Bewertung Ihres Hauses.

Der Median zeigt die Gemeinde. Ihre Netto-Zahl hängt von Ihrem Kaufpreis, Ihren Belegen und dem heutigen Wert ab.

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Wie ist der Report gerechnet, und wie darf man ihn zitieren?

Daten: Datensatz «Freihandverkäufe von Immobilien inkl. Medianpreisen seit 2007» des Kantons Zürich, Amt für Statistik und Daten, Datenstand 2025/Q4.4 Übernommen sind die Medianpreise 2007 und 2025 für Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum je Gemeinde. Verglichen wird nur, wo der Kanton für beide Jahre einen Preis ausweist. Alle Jahre stehen im Gebietsstand vom 1. Januar 2026.4 Bei fusionierten Gemeinden umfasst also schon der Median 2007 das heutige Gebiet: Bauma (mit Sternenberg, Fusion 2015), Horgen (mit Hirzel, 2018), Illnau-Effretikon (mit Kyburg, 2016), Wädenswil (mit Hütten und Schönenberg, 2019) und Wiesendangen (mit Bertschikon, 2014).7 Andelfingen, Elgg und Stammheim haben seit 2007 ebenfalls fusioniert, haben aber keinen Preis für beide Jahre.

Rechnung: Gewinn = Median 2025 minus Median 2007. Steuer nach § 225 StG ZH mit 18 vollen Besitzjahren, ohne Investitionen, Kosten und Ersatzbeschaffung, also ohne Steueraufschub durch den Kauf eines neuen Eigenheims.1 Die Steuer ist damit eher zu hoch angesetzt.

Zitiervorschlag: «Immosmile GmbH, Netto-Report Kanton Zürich 2026, auf Basis der Medianpreise des Kantons Zürich, Amt für Statistik und Daten, Datensatz KTZH_00000077». Die Rohdaten stehen unter der Gemeindetabelle als CSV-Datei frei zur Verfügung, mit Quellenangabe.

Häufige Fragen zum Netto-Report

Ist das die Wertsteigerung meines Hauses?

Nein. Der Vergleich nutzt die Medianpreise zweier Jahre, also verschiedene Häuser. Er zeigt die Grössenordnung in Ihrer Gemeinde. Ihre eigene Zahl ergibt sich aus Ihrem Kaufpreis, Ihren Investitionen und dem heutigen Wert.

Warum fehlt meine Gemeinde in der Tabelle?

Der Kanton veröffentlicht einen Medianpreis für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen erst ab 15 Verkäufen im Jahr. In kleineren Gemeinden gab es 2007 oder 2025 weniger als 15 Verkäufe.

Spielt der Steuerfuss meiner Gemeinde eine Rolle?

Für die Grundstückgewinnsteuer nicht. Sie folgt im ganzen Kanton demselben Tarif aus § 225 des Steuergesetzes. Der Gemeindesteuerfuss betrifft die Einkommens- und Vermögenssteuer.

Wann muss die Steuer deklariert werden?

Die Steuererklärung für den Grundstückgewinn geht innert 30 Tagen nach der Handänderung an das Gemeindesteueramt. Diese Frist ist erstreckbar.

Ersetzt der Report eine Steuerberatung?

Nein. Er zeigt Richtwerte ohne Gewähr. Massgebend ist die Veranlagung der Gemeinde. Für Ihren Fall lohnt sich eine Fachperson, besonders bei Ersatzbeschaffung, Erbgang oder mehreren Eigentümern.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation. Nutzungsbedingungen

Ihre eigene Netto-Zahl

Was bleibt Ihnen, nicht dem Median?

Ich rechne mit Ihrem Kaufpreis, Ihren Belegen und dem heutigen Wert Ihres Hauses. Kostenlos und unverbindlich.

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