Ratgeber · Ausnützungsziffer

Ausnützungsziffer im Kanton Zürich: Wie viel dürfen Sie bauen?

Die Ausnützungsziffer legt fest, wie viel Wohn- und Arbeitsfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche gebaut werden darf – massgebend ist die BZO Ihrer Gemeinde.

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Zuerst sehen, wer das bestimmt

Mit Gesetzesartikel und Rechenbeispiel · Stand 9. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Auf dieser Seite
  1. Wer bestimmt, was auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf?
  2. Was zeigt die Ausnützungsziffer für Ihr Grundstück?
  3. Was bedeuten Überbauungsziffer und Baumassenziffer zusätzlich?
  4. Muss ein Teil Ihres Grundstücks grün bleiben?
  5. Zählt die ganze Grundstücksfläche für die Berechnung?
  6. Gelten für Ihr Grundstück schon die neuen Begriffe?
  7. Ehrlich gesagt
  8. Häufige Fragen

Der Garten ist über die Jahre grösser geworden als die Zeit, ihn zu pflegen. Zwei Zimmer stehen leer, seit die Kinder ausgezogen sind. Beim Spaziergang sehen Sie, wie ein Nachbarhaus abgerissen und grösser wieder aufgebaut wurde. Die Frage taucht auf, bevor sie jemand ausspricht: Würde auf unserem Grundstück auch mehr Platz sein? Die Antwort steht nicht im Grundbuchauszug, sondern in einem Dokument Ihrer Gemeinde, das die wenigsten gelesen haben: der Bau- und Zonenordnung.

Und wer entscheidet, welche Ausnützungsziffer für Ihr Grundstück gilt?

Wer bestimmt, was auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf?

Drei Planungsebenen bestimmen, was möglich ist. Der kantonale, regionale und kommunale Richtplan bindet nur Behörden, nicht Sie als Eigentümerin oder Eigentümer.1 Verbindlich für Ihr Grundstück ist die Bau- und Zonenordnung (BZO) Ihrer Gemeinde mit dem Zonenplan – und, wo vorhanden, ein Gestaltungsplan: ein eigener Plan für ein bestimmtes Gebiet, mit eigenen Werten statt der sonst geltenden BZO. Jede Gemeinde muss eine BZO erlassen.1

Die BZO teilt das Gemeindegebiet in Zonen ein, etwa Wohnzonen, Kernzonen oder Zonen für öffentliche Bauten.1 Für ein einzelnes Gebiet kann zusätzlich ein Quartierplan gelten, der Grundstücke neu zuschneidet und erschliesst.1 Ihre eigene Zone finden Sie im ÖREB-Kataster, dem amtlichen Geoportal des Kantons.3 Er zeigt Lärm, Baulinien und weitere Beschränkungen – nicht aber die genaue Ausnützungsziffer. Die steht in der BZO Ihrer Gemeinde oder in einem Gestaltungsplan.3

Was zeigt die Ausnützungsziffer für Ihr Grundstück?

Die Ausnützungsziffer (AZ) legt fest, wie viel Wohn- und Arbeitsfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche gebaut werden darf.1 Geschossfläche meint dabei Wohn- und Arbeitsfläche, samt Treppenhaus und Korridor. Dieser Kernbegriff gilt seit der kantonalen Harmonisierung von 2017 inhaltlich unverändert, in alter wie neuer Fassung.12

Eine grosse Parzelle bedeutet deshalb nicht automatisch viel Baurecht. Entscheidend ist die Ziffer, nicht allein die Fläche. Auf einem kleinen Grundstück mit hoher Ziffer darf oft mehr gebaut werden als auf einem grossen mit niedriger Ziffer.

Ob und welche Ausnützungsziffer für Ihr Grundstück gilt, regelt die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde oder ein Gestaltungsplan – nicht der ÖREB-Kataster und nicht Ihr Grundbuchauszug.13 Jede Gemeinde setzt eigene Werte je Zone fest, ein Gestaltungsplan kann für ein einzelnes Gebiet eigene Werte festlegen. Was für das Nachbargrundstück gilt, muss für Ihres nicht gelten, selbst in derselben Strasse.

Was das für Sie heisst: Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach der BZO und der Ausnützungsziffer Ihrer Zone, bevor Sie mit einer Zahl rechnen. Eine erste, unverbindliche Einordnung dazu gibt Ihnen der Grundstückspotenzial-Check.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel: So viel Reserve bleibt ungenutzt

Ein erfundenes Beispiel mit runden Zahlen, ohne Bezug zu einer realen Gemeinde.

Grundstücksfläche
800 m²
Angenommene Ausnützungsziffer
0,4
Zulässige Geschossfläche (800 × 0,4)
320 m²
Geschossfläche des heutigen Hauses
180 m²
Ungenutzte Reserve
140 m²
Eigene Beispielrechnung nach PBG § 255.1 Die reale Ausnützungsziffer Ihres Grundstücks steht nur in der Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde – nie in diesem Beispiel.

Was bedeuten Überbauungsziffer und Baumassenziffer zusätzlich?

Die Ausnützungsziffer ist nicht die einzige Zahl in der Bau- und Zonenordnung. Die Überbauungsziffer (ÜZ) legt fest, wie viel vom Grundstück das Gebäude am Boden bedecken darf – also den Fussabdruck des Hauses.1 Sie kann kleiner ausfallen als die Ausnützungsziffer, etwa wenn mehrere Geschosse erlaubt sind.

Die Baumassenziffer misst dagegen das Volumen: das Verhältnis des oberirdischen Gebäudevolumens zur anrechenbaren Grundstücksfläche.1 Sie ist inhaltlich ähnlich geblieben, fällt aber ebenfalls unter das Übergangsrecht: Bis zur Anpassung Ihrer BZO gilt die bisherige Messweise.

Für Ihr Grundstück zählen Ausnützungs-, Überbauungs- und Baumassenziffer zusammen. Eine hohe Ausnützungsziffer nützt wenig, wenn die Überbauungsziffer ein schmales, hohes Gebäude erzwingt. Auch Grenzabstand und Gebäudehöhe schränken ein, was tatsächlich Platz findet.

Was das für Sie heisst: Lesen Sie alle drei Ziffern gemeinsam, nicht nur die Ausnützungsziffer. Ein Architekt oder das Bauamt Ihrer Gemeinde ordnet ein, wie viel davon auf Ihrem Grundstück tatsächlich Platz findet.

Muss ein Teil Ihres Grundstücks grün bleiben?

Viele Gemeinden schreiben in ihrer BZO eine Grünflächenziffer vor: den Anteil Ihres Grundstücks, der unversiegelt und nicht als Abstellfläche genutzt bleiben muss.1 In Gemeinden mit noch nicht angepasster BZO gilt stattdessen die ältere Freiflächenziffer für Spiel-, Ruhe- und Gartenflächen.12

Daneben gibt es einen kantonalen Mindestwert für die Ausnützungsziffer selbst. Fehlt eine Dichtevorgabe im übergeordneten Plan, muss Ihre Gemeinde in der BZO in der Regel mindestens die folgenden Werte je Geschosszahl vorsehen.1

Dieser Wert ist eine gesetzliche Vorgabe an Ihre Gemeinde, kein automatischer Wert für Ihr einzelnes Grundstück. Was in Ihrer Zone tatsächlich gilt, kann höher liegen und steht nur in der BZO. Ein Architekt oder das Bauamt Ihrer Gemeinde sagt Ihnen, welche Ausnützungs- und welche Grünflächenziffer für Ihre Zone tatsächlich gelten.

Was das für Sie heisst: Die Grünflächenziffer schränkt oft schon vor der Ausnützungsziffer ein, was auf Ihrem Grundstück tatsächlich Platz findet. Beide gehören zusammen geprüft, nicht einzeln.

Mindest-Ausnützungsziffer, die jede Gemeinde mindestens vorsehen muss
GeschosseMindest-Ausnützungsziffer
1 Geschoss20 %
2 Geschosse30 %
3 Geschosse50 %
4 Geschosse65 %
mehr als 4 Geschosse90 %
Gesetzliche Mindestvorgabe an die Gemeinde, kein Wert für ein einzelnes Grundstück. Die tatsächliche Ausnützungsziffer steht in der Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde.1

Zählt die ganze Grundstücksfläche für die Berechnung?

Nicht zwingend. Für die Berechnung zählt die anrechenbare Grundstücksfläche, nicht die Fläche auf dem Grundbuchauszug.1 Flächen für Strassen und Werkleitungen werden in der Regel abgezogen, eine private Hauszufahrt dagegen angerechnet.

In Gemeinden mit angepasster BZO zählen zudem nur jene Flächen, die tatsächlich in Ihrer Bauzone liegen.1 Liegt ein Teil Ihres Grundstücks in einer anderen Zone oder einer Freihaltezone, zählt dieser Teil für die Ausnützungsziffer nicht automatisch mit.

Das kann überraschen: Eine grosse Gesamtparzelle hat deshalb manchmal nur eine kleine anrechenbare Fläche.1 Eine Übertragung von Ausnützung zwischen Zonen mit unterschiedlichen Vorschriften hat das Bundesgericht zudem ausdrücklich abgelehnt.4

Was das für Sie heisst: Lassen Sie die anrechenbare Fläche Ihres Grundstücks vom Bauamt oder von uns im Grundstückspotenzial-Check klären, bevor Sie mit der ganzen Parzellenfläche rechnen. Das gilt besonders, wenn Ihr Grundstück an eine Strasse, ein Gewässer oder eine andere Zone grenzt.

Wie viel davon realistisch auf Ihrem Grundstück Platz findet, zeigt der Grundstückspotenzial-Check aus den öffentlichen Unterlagen Ihrer Gemeinde.

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Gelten für Ihr Grundstück schon die neuen Begriffe?

Vielleicht noch nicht. Der Kanton Zürich hat die Baubegriffe 2017 harmonisiert. Die Geschossflächenziffer der anderen Kantone hat Zürich dabei nicht übernommen, es bleibt bei der Ausnützungsziffer.2 Wirksam wird die neue Fassung in Ihrer Gemeinde aber erst, sobald diese ihre Bau- und Zonenordnung entsprechend angepasst hat.

Dafür haben die Gemeinden laut Gesetz Zeit bis spätestens 29. Februar 2028.2 Bis zur Anpassung der eigenen BZO gelten in Ihrer Gemeinde teilweise noch die bisherigen Begriffe und Messweisen weiter.2 Ein Beispiel dafür: Gebäudehöhe statt Fassadenhöhe oder Freiflächenziffer statt Grünflächenziffer.

Die Frist wurde 2026 bereits einmal verlängert, per Gesetz vom 26. Januar 2026.2 Für Ihr Grundstück zählt deshalb nur die aktuell gültige BZO Ihrer eigenen Gemeinde, nicht ein allgemeines Datum.

Was das für Sie heisst: Fragen Sie beim Bauamt, ob Ihre Gemeinde die neuen Begriffe schon übernommen hat. Wir klären das für Sie, bevor wir Ihnen eine Einschätzung zu Ihrem Grundstück geben.

Ehrlich gesagt

Wann reicht die Ausnützungsziffer allein nicht?

Die Ausnützungsziffer beantwortet nur einen Teil der Frage. Grenzabstände, Gebäudehöhe, Lärmschutz, Gewässerraum oder ein laufender Quartierplan können zulässiges Bauvolumen zusätzlich einschränken, unabhängig von der Ziffer selbst.

Auch ein Grundstückspotenzial-Check ersetzt keine Machbarkeitsstudie und keine Baubewilligung. Er zeigt eine erste, unverbindliche Einschätzung aus öffentlichen Quellen – für ein verbindliches Bauprojekt braucht es Architekt, Bauingenieur und das Bauamt Ihrer Gemeinde.

Und manchmal lohnt sich Entwickeln für Sie persönlich gar nicht: wenn Ihnen die Bindung an ein Bauprojekt zu lang ist, oder wenn ein Verkauf des Grundstücks dieselbe Entscheidung schneller und ruhiger löst. Beides ist für uns ein gleichwertiger Weg.

Häufige Fragen

Was ist die Ausnützungsziffer einfach erklärt?

Sie legt fest, wie viel Wohn- und Arbeitsfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche gebaut werden darf. Multipliziert mit Ihrer Grundstücksfläche ergibt sie die zulässige Geschossfläche.

Wo finde ich die Ausnützungsziffer meines Grundstücks?

In der Bau- und Zonenordnung (BZO) Ihrer Gemeinde oder einem Gestaltungsplan, nicht im ÖREB-Kataster und nicht im Grundbuchauszug. Das Bauamt gibt Auskunft.

Gilt für alle Zürcher Gemeinden dieselbe Ausnützungsziffer?

Nein. Jede Gemeinde legt die Ausnützungsziffer je Zone selbst in ihrer BZO fest, mit einer kantonalen Vorgabe für Mindestwerte, wo der übergeordnete Plan keine Dichte festlegt.

Was ist der Unterschied zwischen Ausnützungs- und Überbauungsziffer?

Die Ausnützungsziffer begrenzt die Geschossfläche, die Überbauungsziffer den Fussabdruck des Gebäudes am Boden. Beide gelten gleichzeitig.

Bis wann müssen Gemeinden die neuen Baubegriffe übernehmen?

Spätestens bis 29. Februar 2028. Bis zur eigenen Anpassung der BZO gelten in einer Gemeinde weiterhin die alten Begriffe.

Ersetzt der Grundstückspotenzial-Check eine Baubewilligung?

Nein. Er ist eine erste, unverbindliche Einschätzung aus öffentlichen Quellen, keine Machbarkeitsstudie und keine Baubewilligung.

Für Töchter und Söhne

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Sie sehen das ungenutzte Potenzial im Garten der Eltern oft klarer als die Eltern selbst. Zeigen Sie zuerst diese Übersicht, keine fertige Entscheidung. So sehen Ihre Eltern, dass niemand sie zu einem Bauprojekt drängt – und Sie bleiben die Tochter oder der Sohn, die oder der sich kümmert, nicht die Person, die entscheidet.

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