Auf dieser Seite
- Was prüft der Grundstückspotenzial-Check?
- Wie läuft Ihr Grundstückspotenzial-Check ab?
- Welche vier Wege gibt es für Ihr Grundstück?
- Welche drei Formen von Potenzial stecken in Ihrem Grundstück?
- Was bleibt Ihnen netto, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen?
- Was gilt, wenn Sie ein Grundstück gemeinsam geerbt haben?
- Ehrlich gesagt
- Häufige Fragen
Ihr Grundstück könnte mehr Möglichkeiten bieten, als Sie denken. Vielleicht kennen Sie das: Sie besitzen ein Grundstück im Kanton Zürich, mit Haus und grossem Garten, wie ihn frühere Generationen gerne bauten. Nebenan hat eine Nachbarsfamilie ihr altes Haus durch zwei neue Einfamilienhäuser ersetzt. Seither fragen Sie sich: Könnte das bei uns auch gehen? Oder würde eine Teilung des Grundstücks mehr bringen? Die ehrliche Antwort hängt von drei Dingen ab – der Zone Ihrer Gemeinde, der Bauordnung und dem, was auf Ihrem Land bereits steht. Genau diese drei Dinge prüft der Grundstückspotenzial-Check, kostenlos und unverbindlich, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden.
Was genau prüft der Check also?
Was prüft der Grundstückspotenzial-Check?
Der Grundstückspotenzial-Check beginnt bei der Zone: Welche Nutzung erlaubt die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde auf Ihrem Grundstück? Die Ausnützungsziffer legt fest, wie viel Wohn- und Arbeitsfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche gebaut werden darf.1 Ob und welche Ausnützungsziffer für Ihr Grundstück gilt, regelt die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde oder ein Gestaltungsplan.1 Auch ob sich ein Teil Ihres Landes abtrennen lässt, gehört zur Prüfung.
Wir prüfen auch, ob bei einer Zonenänderung ein Mehrwertausgleich fällig würde und wer ihn am Ende trägt.2 Zum Schluss rechnen wir die Grundstückgewinnsteuer auf einen möglichen Verkaufsgewinn ein, damit Sie wissen, was netto bleiben könnte.4
Was der Check nicht ist: keine Machbarkeitsstudie und keine Baubewilligung. Beides braucht ein eigenes Verfahren mit Architekt und Bauamt. Wir erarbeiten Ihre Ersteinschätzung aus öffentlichen Unterlagen – dem Zonenplan, der Bauordnung Ihrer Gemeinde, dem Mehrwertausgleichsgesetz und dem Steuergesetz. Mehr zur Ausnützungsziffer zeigt die eigene Seite dazu.
Wie läuft Ihr Grundstückspotenzial-Check ab?
Sie beantworten fünf kurze Fragen zu Ihrem Grundstück. Danach ruft Dominik Devaja Sie persönlich an, innert eines Werktags, und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.
Welche vier Wege gibt es für Ihr Grundstück?
Wir arbeiten für Sie als Eigentümer, nicht für den Käufer. Deshalb zeigen wir Ihnen vier Wege, nicht nur einen.
Der erste: Verkauf an geprüfte Entwickler oder Investoren im Bieterverfahren – mehrere Interessenten bieten gleichzeitig, nach denselben schriftlichen Regeln. Der zweite: Verkauf an Private, die das Grundstück selbst nutzen oder als Anlage halten möchten – oft der einfachere, schnellere Weg.
Der dritte: Sie vergeben ein Baurecht und behalten das Land in Ihrem Eigentum, während jemand anderes darauf baut und Ihnen dafür einen laufenden Zins zahlt.5 Der vierte: Sie behalten das Grundstück und entwickeln es selbst – auf Wunsch ziehen wir dafür Architekten und Fachplaner bei.
Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Grundstück, Ihrem Alter und davon ab, ob Sie laufenden Ertrag oder einen Einmalerlös möchten. Bei allen vier Wegen gilt: Sie entscheiden, wir legen die Fakten dafür offen.
Welche drei Formen von Potenzial stecken in Ihrem Grundstück?
Zusätzliche Wohnungen entstehen, wenn Ihr Grundstück mehr Ausnützung zulässt, als das heutige Gebäude nutzt – zum Beispiel durch einen Dachausbau, einen Anbau oder ein zweites Haus auf demselben Land. Diese Begriffe gelten in Ihrer Gemeinde erst in der neuen Fassung, sobald diese ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat. Dafür haben die Gemeinden laut Gesetz Zeit bis spätestens 29. Februar 2028.1 Bis dahin gelten teilweise noch die früheren Begriffe und Messweisen, zum Beispiel Gebäudehöhe statt Fassadenhöhe oder Freiflächenziffer statt Grünflächenziffer.
Eine Grundstücksteilung trennt einen Teil Ihres Landes ab, etwa ein grosses Gartenstück, damit darauf ein neues Haus entstehen kann. Ist Ihr Grundstück bereits überbaut oder baubewilligt, braucht diese Teilung eine eigene baurechtliche Bewilligung der Gemeinde.1
Eine Neubebauung ersetzt das bestehende Gebäude ganz – meist dort, wo die heutige Bausubstanz alt ist und die Zone deutlich mehr zulässt, als einmal gebaut wurde. Alle drei Formen prüfen wir im Grundstückspotenzial-Check gemeinsam, nicht einzeln.
Was bleibt Ihnen netto, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen?
Zwei Begriffe klingen ähnlich und meinen Verschiedenes. Der Mehrwert ist, was Ihr Land durch eine neue Zone zusätzlich wert wird. Der Mehrwertausgleich ist die Abgabe auf einen Teil davon. Bei einer Einzonung schulden Sie dem Kanton 20 Prozent des Mehrwerts, sofern dieser mindestens 30'000 Franken beträgt.2 Diese kantonale Abgabe wird beim Verkauf oder bei der Überbauung fällig.
Bei einer Auf- oder Umzonung kann Ihre Gemeinde eine eigene Abgabe erheben, sofern sie das beschlossen hat.2 Diese wird erst bei der Überbauung fällig, nicht beim Verkauf. Verkaufen Sie vorher, geht die Abgabepflicht auf die Käuferschaft über – das gehört in den Kaufvertrag.3 Eine Ausnahme: Wird eine Zone für öffentliche Bauten umgezont, erhebt der Kanton die Abgabe wie bei einer Einzonung.2
Dazu kommt die Grundstückgewinnsteuer auf Ihren Verkaufsgewinn. Ab fünf vollen Besitzjahren sinkt sie schrittweise, nach 20 Jahren um die Hälfte.4 Wie sie bei Bauland berechnet wird, zeigt die zugehörige Seite. Was am Ende netto bleibt, rechnet der Rechner für den Kanton Zürich vor. Mehr zum Mehrwertausgleich zeigt die eigene Seite dazu.
Was gilt, wenn Sie ein Grundstück gemeinsam geerbt haben?
Erben Sie ein Grundstück zu mehreren, entscheidet nicht die Mehrheit. Für Verkauf, Entwicklung oder ein Baurecht braucht es die Zustimmung aller Erbinnen und Erben – vorbehalten die Befugnisse einer Willensvollstreckerin oder eines Erbenvertreters. Der Erbgang selbst löst dabei noch keine Grundstückgewinnsteuer aus.4 Erst ein späterer Verkauf löst die Steuer aus. Gerechnet wird dabei in der Regel ab dem Erwerb durch die Erblasserin oder den Erblasser, nicht erst ab dem Erbgang.4 Bis dahin gilt die Steuer als aufgeschoben, nicht als erlassen.
Gerade bei Bauland lohnt sich deshalb ein gemeinsamer erster Schritt: eine neutrale Einschätzung, was das Grundstück heute wert ist. Und welcher der vier Wege für alle passt, bevor einzelne Geschwister eigene Pläne verfolgen. So entscheiden Sie gemeinsam, nicht gegeneinander. Wollen nicht alle verkaufen, bietet ein Baurecht oder das gemeinsame Behalten oft einen Mittelweg. Mehr zu Aufteilung, Auszahlung und Fristen zeigt die Seite Erbengemeinschaft mit Grundstück.
Ob zusätzliche Wohnungen, eine Teilung oder eine Neubebauung zu Ihrem Grundstück passen, zeigt der Grundstückspotenzial-Check – kostenlos, unverbindlich und aus öffentlichen Quellen.
Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.
Für Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer
Was sollten Sie zu Ihrem Grundstück als Nächstes wissen?
- Ausnützungsziffer im Kanton ZürichWie viel darf auf unserem Grundstück gebaut werden?
- Mehrwertausgleich im Kanton ZürichWer zahlt die Abgabe nach einer Ein- oder Aufzonung – und wann?
- Baurecht vergeben statt verkaufenLand behalten und trotzdem Ertrag – wie funktioniert ein Baurecht?
- Parzelle teilen im Kanton ZürichKönnen wir einen Teil des Gartens als Bauland abtrennen?
- Grundstückgewinnsteuer beim BaulandWas bleibt nach Steuer, wenn wir Bauland verkaufen?
Ehrlich gesagt
Wann brauchen Sie keinen Grundstückspotenzial-Check?
Wenn Ihr Grundstück bereits voll überbaut ist und die Zone keine zusätzliche Fläche mehr zulässt, bringt der Check wenig – dann zählt vor allem der heutige Zustand Ihres Hauses. Das klärt eher eine klassische Immobilienbewertung.
Und wenn Sie Ihr Land ohnehin nie verkaufen oder entwickeln wollen, braucht es gar keine Einschätzung – dann bleibt es einfach, was es ist: Ihr Zuhause.
Für Töchter und Söhne
Sie recherchieren für Ihre Eltern?
Oft sehen Sie als Tochter oder Sohn früher als Ihre Eltern, dass im Garten mehr stecken könnte, als heute genutzt wird. Zeigen Sie Ihren Eltern zuerst diese Übersicht, keine fertige Entscheidung. So sehen sie, dass niemand sie zu einem Verkauf oder Bauprojekt drängt. Und Sie bleiben die Tochter oder der Sohn, die oder der sich kümmert, nicht die Person, die entscheidet.
Was fragen Eigentümer sonst noch?
Was kostet der Grundstückspotenzial-Check?
Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich, Sie gehen dadurch keinen Auftrag an uns ein.
Ersetzt der Check eine Baubewilligung?
Nein. Er zeigt eine erste Einschätzung aus öffentlichen Quellen. Für eine verbindliche Bewilligung braucht es ein eigenes Verfahren mit Architekt und Bauamt.
Muss ich mein Grundstück verkaufen, wenn ich den Check mache?
Nein. Sie erhalten vier Wege zur Wahl, darunter Baurecht und Behalten. Ihr Verkauf wird nie vorausgesetzt.
Wer zahlt den Mehrwertausgleich – ich oder die Käuferschaft?
Das hängt von der Art der Zonenänderung ab. Mehr dazu zeigt die Seite Mehrwertausgleich.
Wie schnell melden Sie sich nach dem Absenden?
Dominik Devaja ruft Sie innert eines Werktags persönlich an, um Ihr Grundstück und Ihre Fragen zu besprechen.
Gilt der Check auch, wenn wir zu mehreren erben?
Ja. Gerade bei einer Erbengemeinschaft mit Bauland hilft eine gemeinsame, neutrale Einschätzung vor einzelnen Plänen. Mehr dazu unter Erbengemeinschaft.
Quellen
- Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG), §§ 45, 255, 309 Abs. 1 lit. e, Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. September 2015 (LS 700.1) · Fassung gemäss Gesetz vom 26. Januar 2026, in Kraft seit 1. August 2026; abgerufen 9. Oktober 2026
- Gesetz über den Ausgleich von Planungsvorteilen des Kantons Zürich (Mehrwertausgleichsgesetz, MAG), §§ 2, 4, 6, 19, 20, 29 Abs. 2 (LS 700.9) · abgerufen 9. Oktober 2026
- Verordnung über den Ausgleich von Planungsvorteilen (MAV), § 21 (LS 700.91) · abgerufen 9. Oktober 2026
- Steuergesetz des Kantons Zürich (StG ZH), §§ 216 Abs. 3, 219 Abs. 3, 225 Abs. 2–3 (LS 631.1) · Stand 1. April 2026 (Nachtrag 132)
- Zivilgesetzbuch, Art. 675, 779–779l (SR 210) · abgerufen 9. Oktober 2026
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