Ratgeber · Mehrwertausgleich

Die Zone ändert sich. Wer zahlt jetzt den Mehrwertausgleich?

Bei einer Einzonung schulden Sie die Abgabe. Bei einer Auf- oder Umzonung kann Ihre Gemeinde eine Abgabe erheben – fällig erst beim Bauen, oft durch die Käuferschaft.

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Mit Gesetzesartikel und Rechenbeispiel · Stand 9. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Auf dieser Seite
  1. Mehrwertausgleich: Was ist das, und wann greift er?
  2. Einzonung oder Auf-/Umzonung – wo liegt der Unterschied?
  3. Wann wird die Abgabe fällig – und zahlt das der Verkäufer oder der Käufer?
  4. Können Sie den Mehrwertausgleich von der Steuer abziehen?
  5. Wie wird der Mehrwert für Ihr Grundstück berechnet?
  6. Ehrlich gesagt
  7. Häufige Fragen

Der Garten ist noch da, nur das Gras ist höher geworden. Vor vierzig Jahren haben Sie das Grundstück am Dorfrand gekauft, Wiese und Stall, weit draussen. Heute reicht die Bauzone bis an Ihren Zaun. Das Land wurde eingezont, aus der Wiese ist Bauland geworden, und im Dorf redet man plötzlich über den neuen Wert Ihres Landes. Dann taucht ein Wort auf, das vorher niemand kannte: Mehrwertausgleich. Eine Abgabe auf genau diesen neuen Wert. Die erste Frage ist einfach: Zahlen Sie das jetzt, oder zahlt das später die Käuferschaft?

Wer legt diesen Satz überhaupt fest, und wann genau wird fällig?

Mehrwertausgleich: Was ist das, und wann greift er?

Wird aus Wiese oder Acker Bauland, steigt der Wert Ihres Grundstücks oft stark. Dieser Gewinn entsteht nicht durch Ihre eigene Arbeit, sondern durch den Beschluss der Behörde. Deshalb verlangt das Gesetz einen Ausgleich. Einen Teil dieses Mehrwerts geben Sie an Kanton oder Gemeinde ab.

Der Kanton erhebt seine Abgabe bei einer Einzonung: Ihr Land wird zum ersten Mal Bauzone1. Der Satz beträgt 20 Prozent des Mehrwerts2. Unter 30'000 Franken Mehrwert wird keine Abgabe erhoben2.

Eine Auf- oder Umzonung ist anders. Hier dürfen Sie auf bereits bestehendem Bauland mehr bauen, oder Ihre Zone ändert sich. Dafür ist nicht der Kanton zuständig, sondern Ihre Gemeinde. Sie legt Satz und Freifläche selbst in ihrer Bau- und Zonenordnung fest2. Eine Ausnahme: Wird eine Zone für öffentliche Bauten in eine andere Bauzone umgezont, erhebt der Kanton die Abgabe wie bei einer Einzonung2.

Was das für Sie heisst: Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach, ob für Sie eine Einzonung oder eine Aufzonung gilt. Das entscheidet, welche Regel für Sie gilt.

Der direkte Vergleich

Einzonung oder Auf-/Umzonung – wo liegt der Unterschied?

Beide Zonenänderungen schaffen einen Mehrwert. Was der Kanton und was Ihre Gemeinde dabei je selbst festlegen, zeigt diese Tabelle.

Mehrwertausgleich: Einzonung (kantonal) und Auf-/Umzonung (kommunal) im Vergleich
MerkmalEinzonung (kantonal)Auf- oder Umzonung (kommunal)
Wer legt den Satz fest?Der Kanton, im GesetzIhre Gemeinde, in der Bau- und Zonenordnung
Satz laut Gesetz20 Prozent des Mehrwertshöchstens 40 Prozent, nach Abzug von Fr. 100'000 vom Mehrwert
Freigrenze oder Freiflächeunter Fr. 30'000 Mehrwert: keine AbgabeGemeinde legt 1'200 bis 2'000 Quadratmeter fest
Fällig wird die Abgabe beiBaufreigabe oder beim Verkaufnur bei der Überbauung, nicht beim Verkauf
Wer schuldet die Abgabe beim Verkauf?Sie als Verkäuferin oder Verkäuferniemand sofort – die Pflicht geht auf die Käuferschaft über
Ausnahme: Wird eine Zone für öffentliche Bauten in eine andere Bauzone umgezont, gilt die kantonale Regel wie bei einer Einzonung. Kommunal nur, wenn die Gemeinde eine Abgabe beschlossen hat (MAG § 19 Abs. 3, § 29 Abs. 2). Grundlagen: Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1–2, § 10 Abs. 1 und 3, § 19 Abs. 1–3, § 20 Abs. 3; Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) § 21 Abs. 1–2. Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.

Ob bei Ihrem Grundstück eine Einzonung oder eine Auf- oder Umzonung vorliegt, und was das für den Preis bedeutet, zeigt der Grundstückspotenzial-Check – aus den öffentlichen Unterlagen Ihrer Gemeinde, ohne Kosten.

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Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.

Wann wird die Abgabe fällig – und zahlt das der Verkäufer oder der Käufer?

Bei einer Einzonung wird die Abgabe in zwei Fällen fällig. Entweder mit der Baufreigabe für Ihr Grundstück. Oder beim Verkauf, also beim Wechsel der Eigentümerschaft2.

Verkaufen Sie vor der Baufreigabe, schulden Sie als Verkäuferin oder Verkäufer die Abgabe2. Ausnahmen gelten für Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung. Dort zahlen erst die neuen Eigentümer, sobald sie selbst bauen oder verkaufen2.

Bei einer Auf- oder Umzonung gilt eine andere Regel. Der Verkauf allein löst hier keine Fälligkeit aus3. Erst die Überbauung durch die neue Eigentümerschaft löst die Abgabe aus. Verkaufen Sie Ihr Grundstück, geht die Pflicht einfach auf die Käuferschaft über23.

Was das für Sie heisst: Wir arbeiten für Sie als Eigentümer, nicht für den Käufer. Deshalb sagen wir offen, wenn eine Abgabe auf die Käuferschaft übergeht. Das gehört in jeden Kaufvertrag und in jedes ernsthafte Angebot.

Rechenbeispiel

So drückt die übergehende Abgabe das Kaufangebot

Ein rechnerisches Beispiel mit runden Zahlen, keine reale Gemeinde. Die Gemeinde hat eine Aufzonung beschlossen und erhebt dafür den gesetzlichen Höchstsatz. Grundstück 1'500 m², Freifläche der Gemeinde ebenfalls 1'500 m². Der Betrag wird bis zur Fälligkeit der Teuerung angepasst.

Wert des Grundstücks nach der Aufzonung
Fr. 1'000'000
Mehrwert durch die Aufzonung
Fr. 400'000
Abzug nach Gesetz
Fr. 100'000
Abgabe zum Höchstsatz von 40 Prozent
Fr. 120'000
Diese Schuld übernimmt die Käuferschaft, fällig erst beim Bauen
noch nicht fällig
Was eine informierte Käuferschaft deshalb realistisch bietet
rund Fr. 880'000
Rechnerisches Beispiel mit runden Zahlen. Grundlage: Mehrwertausgleichsgesetz, § 4 Abs. 1, § 19 Abs. 2–4, § 20 Abs. 3 · Stand Oktober 2026.

Können Sie den Mehrwertausgleich von der Steuer abziehen?

Ja. Der Mehrwertausgleich mindert später Ihren Gewinn bei der Grundstückgewinnsteuer, der Steuer auf den Verkaufsgewinn4. Diese zahlen Sie beim Verkauf von Bauland auf den erzielten Gewinn. Das gilt unabhängig davon, ob eine Einzonung oder eine Auf- oder Umzonung Ihre Abgabe ausgelöst hat.

Das Steuergesetz zählt die geleistete Abgabe als Aufwendung4. Aufwendungen ziehen Sie vom Gewinn ab, bevor die Steuer berechnet wird. Auch das Raumplanungsgesetz des Bundes bestätigt diesen Abzug1. Diese Regel gilt in jedem Kanton, nicht nur in Zürich.

Wichtig ist die Reihenfolge: Nur eine bereits bezahlte Abgabe zählt bei Ihnen. Geht die Pflicht später auf die Käuferschaft über, nutzt sie selbst diesen Abzug. Sie als Verkäuferin oder Verkäufer profitieren davon dann nicht mehr.

Was das für Sie heisst: Halten Sie jede bezahlte oder noch offene Abgabe schriftlich fest. Ihre Steuerberatung braucht diese Zahl für die genaue Rechnung. Die passende Steuerhöhe zeigt der Rechner für den Kanton Zürich.

Wie wird der Mehrwert für Ihr Grundstück berechnet?

Der Mehrwert ist eine einfache Differenz. Was wäre Ihr Grundstück ohne die Zonenänderung wert, und was ist es mit der Zonenänderung wert? Die Differenz ist der Mehrwert. Das gilt für Einzonungen genauso wie für Auf- oder Umzonungen3.

Für eine gleichmässige Rechnung nutzt die Baudirektion, die zuständige kantonale Behörde, sogenannte Landpreismodelle3. Das sind Formeln, die auf tatsächlich beurkundeten Verkäufen beruhen. Das macht teure Einzelgutachten für den Regelfall überflüssig. Sie werden in der Regel alle vier Jahre überprüft3.

Bei der Planauflage erhalten Sie Ihre Mehrwertprognose und können sich dazu äussern.3 Nach der Festsetzung prüft die Verwaltung von Amtes wegen, ob eine individuelle Schätzung nötig ist. Innert zehn Tagen nach dieser Mitteilung können Sie eine solche selbst verlangen – auf eigene Kosten, ohne den Schätzer zu bestimmen.3

Was das für Sie heisst: Lesen Sie die Mitteilung der Gemeinde genau und innert der Frist. Für das Baurecht als Alternative zum Verkauf gilt eine eigene Rechnung.

Ehrlich gesagt

Wann ist der Mehrwertausgleich für Sie kein Thema?

Liegt Ihr Grundstück schon länger in einer unveränderten Zone, trifft Sie meist keine neue Abgabe. Ebenso, wenn Ihre Gemeinde für Auf- oder Umzonungen noch gar keinen eigenen Beschluss gefasst hat – dann erhebt sie vorerst gar nichts.

Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir begleiten den Verkauf Ihres Grundstücks und erklären den Ablauf, nicht die Gestaltung eines Vertrags. Ob und wie viel Abgabe bei Ihnen anfällt, bestätigt am besten Ihre Gemeinde oder Ihre Steuerberatung.

Für Töchter und Söhne

Für Töchter und Söhne

Hören Sie zum ersten Mal von einer Abgabe auf das Grundstück Ihrer Eltern, wirkt das zunächst nach einem Nachteil. Oft ist das Gegenteil wahr: Die Zonenänderung hat den Wert des Landes erst geschaffen. Diese Seite zeigt, was davon an Kanton oder Gemeinde geht, und was Ihrer Familie bleibt.

Häufige Fragen zum Mehrwertausgleich

Zahlt immer der Verkäufer den Mehrwertausgleich?

Nein. Das stimmt nur bei einer Einzonung. Bei einer Auf- oder Umzonung, sofern die Gemeinde eine Abgabe beschlossen hat, geht die Pflicht beim Verkauf auf die Käuferschaft über, die erst beim Bauen zahlt.

Wie hoch ist die Abgabe?

Kantonal 20 Prozent des Mehrwerts. Kommunal legt Ihre Gemeinde den Satz selbst fest, höchstens 40 Prozent vom Mehrwert, nach Abzug von Fr. 100'000.

Gibt es eine Freigrenze?

Ja. Kantonal bleiben Mehrwerte unter Fr. 30'000 abgabefrei. Kommunal legt jede Gemeinde eine eigene Freifläche zwischen 1'200 und 2'000 Quadratmetern fest, Grundstücke darunter sind befreit, ausser der Mehrwert liegt über Fr. 250'000.

Kann ich die Mehrwert-Schätzung anfechten?

Sie können innert zehn Tagen nach der Mitteilung eine individuelle Schätzung verlangen. Die Kosten dafür tragen Sie selbst, und den Schätzer bestimmen Sie nicht.

Verjährt die Abgabe irgendwann?

Ja, nach 15 Jahren ab dem Jahr der Fälligkeit. Bis dahin ist sie im Grundbuch angemerkt, zusammen mit einem gesetzlichen Pfandrecht.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation. Nutzungsbedingungen

Ihr nächster Schritt

Was in Ihrem Grundstück steckt, zeigt der Grundstückspotenzial-Check.

Zone, Mehrwertausgleich und Steuer gehören zusammen in eine Zahl. Wir prüfen das für Sie aus den öffentlichen Unterlagen Ihrer Gemeinde.

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