Grundstück · Baurecht statt Verkauf

Land behalten, trotzdem Geld daraus machen: das Baurecht

Mit einem Baurecht bleibt Ihr Land in Ihrem Eigentum. Jemand anderes baut darauf und zahlt Ihnen dafür einen jährlichen Baurechtszins, bis zu 100 Jahre lang.

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Verkaufen und Baurecht im Vergleich ansehen

Mit Gesetzesartikel und Vergleichstabelle · Stand 9. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Auf dieser Seite
  1. Was ist ein Baurecht – und was unterscheidet es vom Verkauf?
  2. Wie lange läuft ein Baurecht, und was passiert am Ende?
  3. Verkaufen oder Baurecht vergeben – was passt zu Ihnen?
  4. Was verdienen Sie am Baurecht, und wie ist das abgesichert?
  5. Was bedeutet der Baurechtszins für Ihre Steuererklärung?
  6. Können Sie das Grundstück trotzdem verkaufen, wenn ein Baurecht darauf lastet?
  7. Ehrlich gesagt
  8. Häufige Fragen

Vielleicht kennen Sie das: Jemand fragt immer wieder nach Ihrem Land. Der Nachbar, eine Investorin, vielleicht die Gemeinde selbst. Das Grundstück liegt gut, manchmal seit Generationen in der Familie. Ein Verkauf fühlt sich endgültig an. Der Garten, in dem die Kinder gespielt haben, gehört dann jemand anderem. Gleichzeitig bringt das Land, so wie es daliegt, kein Geld. Es gibt einen Mittelweg, den viele Eigentümerinnen und Eigentümer nicht kennen: Sie geben das Land nicht weg, sondern vergeben ein Baurecht. Jemand anderes baut darauf. Sie bleiben Eigentümerin oder Eigentümer des Bodens und erhalten dafür jedes Jahr einen Zins.

Und was unterscheidet das genau vom Verkauf?

Was ist ein Baurecht – und was unterscheidet es vom Verkauf?

Beim Verkauf wechselt das Eigentum am Land vollständig. Beim Baurecht bleibt es bei Ihnen. Sie räumen jemand anderem nur das Recht ein, auf Ihrem Land ein Gebäude zu errichten oder zu behalten. Ein Baurecht ist eine Dienstbarkeit: ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht an fremdem Boden.1

Ist es selbständig und auf mindestens 30 Jahre oder auf unbestimmte Zeit angelegt, kann es sogar als eigenes Grundstück ins Grundbuch aufgenommen werden.13 Es bekommt einen eigenen Wert für die bauende Partei. Lage, Grösse, Zweck der Gebäude und die Nutzung unbebauter Flächen legen Sie im Vertrag fest. Das bindet jede spätere Eigentümerin und jeden späteren Eigentümer, auch nach einem Verkauf des Baurechts selbst.1

Ein Notariat beurkundet den Vertrag öffentlich. Das gilt auch für den Baurechtszins, wenn er im Grundbuch vorgemerkt werden soll.1 Was auf Ihrem Land überhaupt gebaut werden darf, zeigt unsere Seite zur Ausnützungsziffer.

Was das für Sie heisst: Sie legen im Vertrag fest, wie genau gebaut werden darf. Die Einzelheiten besprechen Sie mit einem Notariat, denn der Vertrag bindet Sie oft über Jahrzehnte.

Wie lange läuft ein Baurecht, und was passiert am Ende?

Ein selbständiges Baurecht dürfen Sie für höchstens 100 Jahre einräumen.1 Das klingt lang, lässt sich aber auf Ihre Situation zuschneiden: Eine kürzere Dauer ist ebenso möglich.

Läuft die vereinbarte Zeit ab oder endet das Baurecht aus einem anderen Grund, fällt das Gebäude automatisch an Sie als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer zurück. Das nennt man Heimfall.1 Dafür schulden Sie dem bisherigen Bauberechtigten eine angemessene Entschädigung. Das Gebäude gehört dann Ihnen, aber nicht geschenkt.1

Ein Baurecht lässt sich jederzeit um weitere höchstens 100 Jahre verlängern, wenn beide Seiten das wollen. Eine im Voraus vereinbarte Pflicht dazu gilt nicht: Die bauende Partei kann eine Verlängerung nicht erzwingen, Sie als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer ebenso wenig.1

Was das für Sie heisst: Die Entschädigungspflicht beim Heimfall wird erst am Ende der Laufzeit fällig. Planen Sie diesen Betrag finanziell schon heute ein, auch wenn das Ende noch Jahrzehnte entfernt liegt.

Verkaufen vs. Baurecht

Verkaufen oder Baurecht vergeben – was passt zu Ihnen?

Fünf Fragen zeigen den Unterschied. Keine Antwort ist grundsätzlich richtiger, es kommt auf Ihre Situation an.

Verkaufen und Baurecht vergeben im Vergleich
FrageVerkaufenBaurecht vergeben
Geld heuteEinmaliger Erlös, sofort verfügbarKein Erlös heute, dafür jährlicher Baurechtszins
Laufender ErtragKeiner mehr nach dem VerkaufJedes Jahr, solange das Baurecht läuft
Kontrolle über das LandGeht mit dem Eigentum vollständig wegBleibt bei Ihnen, im Rahmen des Vertrags
SteuernEinmalige Grundstückgewinnsteuer auf den GewinnJährliche Einkommenssteuer auf den Zins
ErbenErben erhalten den Verkaufserlös oder das, was davon übrig istErben erhalten das Land, den Anspruch auf den Zins und später das Gebäude aus dem Heimfall – zusammen mit der Pflicht, dafür eine Entschädigung zu zahlen
Quellen: ZGB Art. 675, 779–779l; Steuergesetz Kanton Zürich § 21, § 216. Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.

Ob Verkaufen oder Baurecht zu Ihrem Land passt, zeigt der Grundstückspotenzial-Check, mit Blick auf Zone, Lage und das, was Ihre Gemeinde überhaupt zulässt.

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Was verdienen Sie am Baurecht, und wie ist das abgesichert?

Statt eines einmaligen Verkaufserlöses erhalten Sie beim Baurecht einen laufenden Baurechtszins, meist jährlich.1 Diesen Zins können Sie im Grundbuch vormerken lassen, dafür braucht es wie beim Baurecht selbst eine öffentliche Beurkundung.1

Zur Sicherung haben Sie zusätzlich Anspruch auf ein Pfandrecht am Baurecht, höchstens im Umfang von drei Jahresleistungen.1 Lassen Sie es im Grundbuch eintragen – erst dann sichert es Ihren Zins.

Überschreitet die bauende Partei ihr Recht in grober Weise oder verletzt sie vertragliche Pflichten grob, können Sie zudem den vorzeitigen Heimfall verlangen.1 Das geht erst, wenn die Entschädigung dafür bezahlt oder sichergestellt ist. Ein einseitiges, entschädigungsloses Zurückholen des Landes ist nicht vorgesehen.

Was das für Sie heisst: Sie geben das Land zur Nutzung frei, ohne auf Einfluss zu verzichten. Zins, Pfandrecht und die Möglichkeit eines vorzeitigen Heimfalls wirken wie drei Sicherungen übereinander. Ein Notariat formuliert sie vertraglich für Sie aus.

Was bedeutet der Baurechtszins für Ihre Steuererklärung?

Der Baurechtszins ist für Sie keine steuerfreie Nebeneinnahme. Das Steuergesetz des Kantons Zürich zählt Einkünfte aus Baurechtsverträgen ausdrücklich zu den steuerbaren Erträgen aus unbeweglichem Vermögen, so wie eine Miete.2 Jedes Jahr versteuern Sie den Zins also als laufendes Einkommen, zu Ihrem persönlichen Steuersatz.

Das unterscheidet das Baurecht deutlich vom Verkauf. Dort zahlen Sie einmalig die Grundstückgewinnsteuer, die Steuer auf den Verkaufsgewinn, danach ist die Sache für Sie steuerlich erledigt. Mehr zu dieser Steuer bei Bauland lesen Sie auf unserer Seite zur Grundstückgewinnsteuer.

Bekommen Sie für die Einräumung des Baurechts zusätzlich eine einmalige Abfindung, prüfen Sie diese gesondert. Schränkt das Baurecht die Bewirtschaftung oder den Wert Ihres Landes dauerhaft und wesentlich ein, kann die Abfindung im Einzelfall selbst eine Grundstückgewinnsteuer auslösen.2

Was das für Sie heisst: Ein Baurecht ersetzt keine Steuerplanung, es verschiebt sie nur von einem einmaligen auf einen jährlich wiederkehrenden Posten. Lassen Sie Ihre eigene Situation vor der Unterschrift von Steuerberatung oder Notariat bestätigen.

Können Sie das Grundstück trotzdem verkaufen, wenn ein Baurecht darauf lastet?

Ja, ein mit einem Baurecht belastetes Grundstück bleibt verkäuflich. Allerdings kauft eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger dann Land, auf dem bereits jemand anderes bauen darf oder gebaut hat. Das beeinflusst Verkehrswert und Finanzierbarkeit.1

Bei einem selbständigen und dauernden Baurecht schützt das Gesetz beide Seiten mit einem gegenseitigen Vorkaufsrecht. Das ist das Recht, beim Verkauf der anderen Seite als Erste oder Erster zugreifen zu dürfen. Verkaufen Sie das belastete Land, hat die bauende Partei dieses Vorkaufsrecht. Verkauft sie umgekehrt das Baurecht, haben Sie als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer dasselbe Recht.1

So verliert keine Seite überraschend die Kontrolle darüber, wer am Ende Vertragspartei wird.

Was das für Sie heisst: Ein Baurecht schliesst einen späteren Verkauf nicht aus, es bindet ihn nur an zusätzliche Bedingungen. Wer Ihr Land mit laufendem Baurecht kaufen will, braucht realistische Erwartungen an Preis und Mitspracherechte. Dieses Gespräch führen wir als Ihr Verkaufs-Partner gerne für Sie.

Ehrlich gesagt

Für wen lohnt sich ein Baurecht nicht?

Brauchen Sie das Geld aus Ihrem Land bald, zum Beispiel für die Pflege oder für eine neue Wohnung, hilft Ihnen ein jährlicher Zins wenig. Dafür braucht es den einmaligen Erlös aus einem Verkauf. Auch wer sich in wenigen Jahren vollständig vom Land lösen will, bindet sich mit einem Baurecht unnötig lange: Die Laufzeit läuft über Jahrzehnte, eine einseitige vorzeitige Lösung braucht triftige Gründe und eine bezahlte Entschädigung; im Einvernehmen geht es jederzeit.1

Wollen mehrere Erben das Land später unter sich aufteilen, macht ein laufendes Baurecht diese Aufteilung eher komplizierter als einfacher. Mehr zu dieser Situation lesen Sie bei der Erbengemeinschaft. Und: Ein Baurechtsvertrag mit Heimfallregelung, Zinsanpassung und Nutzungszweck braucht eine sorgfältige, individuelle Vertragsgestaltung. Das übernimmt ein Notariat, nicht Immosmile.

Wir arbeiten für Sie als Eigentümer, nicht für den Käufer. Das gilt auch, wenn eine bauende Partei anstelle einer Käuferschaft auftritt: Wir sagen offen, wenn ein Verkauf für Sie der einfachere Weg ist.

Für Töchter und Söhne

Für Töchter und Söhne

Ein Baurecht klingt zuerst kompliziert, deshalb hören Ihre Eltern dazu oft lieber gar nichts. Dabei lohnt sich gerade bei einem Familiengrundstück ein ruhiges Gespräch: Wollen die Eltern das Land in der Familie behalten und trotzdem laufend Geld daraus machen? Oder ist ihnen der einmalige Erlös aus einem Verkauf wichtiger, zum Beispiel für die eigene Vorsorge? Zeigen Sie beide Wege, ohne eine Richtung vorzugeben. So bleiben Sie die Tochter oder der Sohn, die oder der mitdenkt, nicht die Person, die entscheidet.

Häufige Fragen

Ist ein Baurecht dasselbe wie ein Verkauf auf Zeit?

Nein. Das Eigentum am Land bleibt bei Ihnen, nur ein befristetes Nutzungsrecht geht weg, höchstens 100 Jahre. Danach fällt das Gebäude gegen Entschädigung an Sie zurück.

Muss ich den Baurechtszins versteuern?

Ja, als laufendes Einkommen, zu Ihrem persönlichen Steuersatz, so wie eine Mieteinnahme.

Kann ich ein Baurecht vorzeitig beenden?

Einseitig nur bei grober Pflichtverletzung durch die bauende Partei, und erst, wenn die Entschädigung dafür bezahlt oder sichergestellt ist; im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit. Ein einseitiges, entschädigungsloses Ende ist nicht vorgesehen.

Kann ich das Grundstück trotz laufendem Baurecht verkaufen?

Ja. Beide Seiten haben dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht, damit niemand überraschend eine neue Vertragspartei bekommt.

Wer entscheidet, was auf meinem Land gebaut wird?

Sie, im Baurechtsvertrag. Lage, Grösse und Zweck der Gebäude legen Sie fest, das bindet auch spätere Eigentümerinnen und Eigentümer.

Lohnt sich ein Baurecht für jedes Grundstück?

Nein. Brauchen Sie den Erlös bald oder wollen Sie sich ganz vom Land lösen, passt ein Verkauf meist besser als ein jahrzehntelanges Baurecht.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation. Nutzungsbedingungen

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