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- Was passiert mit den Mietern, wenn Sie das Haus verkaufen?
- Wie rechnet ein Käufer den Wert eines Mehrfamilienhauses?
- Welche Unterlagen verlangt ein Käufer für ein Mehrfamilienhaus?
- Welche Steuern zahlen Sie beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?
- Spielt die Mehrwertsteuer beim Verkauf eine Rolle?
- Was bedeutet eine alte Öl- oder Gasheizung für den Verkauf?
- Wer darf Ihr Mehrfamilienhaus kaufen?
- Hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht auf Ihr Haus?
- Wie läuft der Verkauf eines Mehrfamilienhauses ab?
- Welche Fehler kosten beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses am meisten?
- Ehrlich gesagt
- Häufige Fragen
Angenommen: acht Wohnungen, gebaut in den Siebzigern, im Keller die Ölheizung. In drei Wohnungen leben Mieter, die schon da waren, als Ihr Vater noch selbst die Treppe wischte. Jetzt gehört das Haus Ihnen und Ihren Geschwistern. Und am Tisch der Erben liegt eine Frage, die keiner zuerst aussprechen will: Verkaufen wir?
Danach kommen Fragen, die bei einem Einfamilienhaus nie auftauchen. Dürfen die Mieter bleiben? Wie rechnet ein Käufer, der gar nicht einziehen will? Wer darf überhaupt kaufen? Und was steht im Grundbuch, das den Preis drückt, bevor jemand ein Wort gesagt hat?
Ich beantworte diese Fragen hier der Reihe nach, mit Gesetzesartikel und Quelle. Und ich sage Ihnen offen, wo es kompliziert wird.
Zuerst das, was Ihre Mieter betrifft.
Was passiert mit den Mietern, wenn Sie das Haus verkaufen?
Weniger, als viele befürchten. Jeder Mietvertrag geht mit dem Eigentum auf den Käufer über.1 Man sagt dazu: Kauf bricht Miete nicht. Mietzins, Fristen und Kaution bleiben, wie sie sind.
Der Käufer erhält nur eine zusätzliche Möglichkeit. Braucht er eine Wohnung dringend für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte, darf er mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.1 Bei einem Mehrfamilienhaus betrifft das meist einzelne Wohnungen, nicht das ganze Haus. Auch dann braucht es das amtliche Formular. Die Mieterin kann die Kündigung anfechten und eine Erstreckung verlangen, also mehr Zeit bis zum Auszug.1
Ein Punkt betrifft Sie direkt. Kündigt der Käufer früher, als es Ihr Vertrag mit der Mieterin erlaubt hätte, haften Sie ihr für den Schaden.1 Deshalb vereinbaren die Parteien im Kaufvertrag, dass der Käufer vollständig in Ihre Rechtsposition eintritt.4
Was das für Sie heisst: Ihre Mieter verlieren durch den Verkauf ihre Wohnung nicht. Und Sie sichern sich mit einer Klausel im Vertrag ab.
Wie rechnet ein Käufer den Wert eines Mehrfamilienhauses?
Anders als bei einem Einfamilienhaus. Wer ein Mehrfamilienhaus kauft, kauft vor allem einen Mietertrag. Für die Bank zählt deshalb bei solchen Renditeobjekten der Ertragswert.8 Das ist der Mietertrag, der dauerhaft erzielbar ist, umgerechnet in einen Kapitalwert. Gerechnet wird mit den Nettomieten, also ohne Nebenkosten.8
Der statistische Vergleich mit verkauften Häusern, mit dem Banken Einfamilienhäuser schätzen, passt hier schlecht. Zwei gleich grosse Häuser können sehr verschieden viel wert sein, wenn die Mieten verschieden sind.
Der Käufer kann einen zu hohen Preis auch nicht einfach über höhere Mieten zurückholen. Mietzinse, die auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen, sind missbräuchlich.1 Ein tragfähiger Preis orientiert sich deshalb am Ertrag.
Zwei amtliche Zahlen stützen Ihren Ertrag. Im Kanton Zürich standen am 1. Juni 2026 nur 0,52 % der Wohnungen leer.10 Der Referenzzinssatz für Mietzinse liegt seit September 2025 bei 1,25 %.9
Was das für Sie heisst: Ihre wichtigste Unterlage ist eine saubere Übersicht der Mieten.
| Begriff | Was er bedeutet |
|---|---|
| Nettomiete | Mietzins ohne Nebenkosten. Grundlage des Ertragswerts. |
| Ertragswert | Dauerhaft erzielbarer Mietertrag, umgerechnet in einen Kapitalwert. Für die Bank bei Renditeobjekten massgebend. |
| Leerwohnungsziffer | Anteil leerer Wohnungen. Kanton Zürich am 1. Juni 2026: 0,52 %. |
| Referenzzinssatz | Massgebend für Mietzinsanpassungen. 1,25 % seit 2. September 2025, nächste Publikation 1. Dezember 2026. |
Rechenbeispiel
Was 100 Franken Monatsmiete im Jahresertrag ausmachen
Eigenes, vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Zahlen, keine Marktaussage: ein Haus mit acht Wohnungen, die Nettomiete je Wohnung liegt 100 Franken pro Monat höher oder tiefer.
- Anzahl Wohnungen
- 8
- Unterschied je Wohnung und Monat
- 100 Franken
- Unterschied pro Jahr (8 × 100 × 12)
- 9'600 Franken
- Zum Vergleich: dasselbe Haus mit zwölf Wohnungen
- 14'400 Franken
Welchen Wert der Ertrag Ihres Hauses trägt, zeigt eine sorgfältige Einordnung. Kostenlos und ohne Verpflichtung, auch nicht zum Verkauf.
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Welche Unterlagen verlangt ein Käufer für ein Mehrfamilienhaus?
Bei einem vermieteten Haus muss der Kaufvertrag regeln, was mit jedem Mietverhältnis geschieht.7 Das Notariat braucht deshalb eine Übersicht der Mietverträge. In der Praxis nennt man sie Mieterspiegel: eine Liste aller Mieter mit Einzugsdatum, Mietzins und Kaution. Sinnvoll sind zudem die Betriebskostenabrechnungen und die Belege zum Unterhalt.
Die Mietverträge stehen nicht im Grundbuch. Über sie ist meist nur der Verkäufer informiert.5 Fehlt ein Vertrag, fehlt dem Käufer ein Teil des Ertrags, den er bezahlen soll. Bei einem Mehrfamilienhaus gehören zudem die amtlichen Wohnungsnummern in den Kaufvertrag. Sie erhalten sie beim Bauamt der Gemeinde.5
Dazu kommt ein aktueller Grundbuchauszug.2 Ist dort ein Mietvertrag vorgemerkt, bindet er jeden neuen Eigentümer.1 Die Gebäudeversicherung läuft im Kanton Zürich automatisch weiter. Das Grundbuchamt meldet den Eigentümerwechsel selbst.4
Was das für Sie heisst: Ein vollständiger Ordner verkürzt die Prüfung durch den Käufer. Die ganze Liste steht bei den Unterlagen für den Hausverkauf.
Welche Steuern zahlen Sie beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?
Grundsätzlich dieselbe wie bei jedem Haus: die Grundstückgewinnsteuer, die Steuer auf den Gewinn beim Verkauf.3 Im Kanton Zürich steigt sie stufenweise von 10 % bis 40 % des Gewinns. Ab fünf vollen Jahren Besitz sinkt sie, bis zur Hälfte nach 20 vollen Jahren.3 Bei sehr kurzer Besitzdauer kommt ein Zuschlag dazu.
Bei lange gehaltenen Häusern hilft eine Regel. Liegt der Erwerb mehr als 20 Jahre zurück, darf statt des alten Preises der Verkehrswert von vor 20 Jahren eingesetzt werden, also der damalige Marktwert.3 Eine Handänderungssteuer gibt es im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr.6
Anders ist es, wenn das Haus zum Geschäftsvermögen gehört, etwa bei einer selbständigen Tätigkeit. Dann zählt ein Teil des Gewinns als Einkommen, nämlich so viel, wie früher abgeschrieben wurde.3 Nur der Wertzuwachs darüber bleibt bei der Grundstückgewinnsteuer.17 Bei einem privat gehaltenen Haus fällt der ganze Gewinn unter die Grundstückgewinnsteuer.
Was das für Sie heisst: Klären Sie zuerst, ob das Haus privat oder geschäftlich gehalten wird. Ihre Zahl zeigt der Rechner für den Kanton Zürich.
Spielt die Mehrwertsteuer beim Verkauf eine Rolle?
Bei einem reinen Wohnhaus in aller Regel nicht. Wer Wohnungen vermietet oder verkauft, darf diese Leistung nicht freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen, wenn sie ausschliesslich zum Wohnen genutzt wird.11
Anders bei einem Haus mit Laden, Praxis oder Büro. Für diesen Teil kann früher freiwillig mit Mehrwertsteuer abgerechnet worden sein, man nennt das Option. Fällt diese Nutzung mit dem Verkauf weg, kann ein Teil der früher abgezogenen Vorsteuer zurückzuzahlen sein, also der Mehrwertsteuer auf Bau- und Unterhaltskosten.11 Der Betrag sinkt für jedes abgelaufene Jahr um einen Zwanzigstel.11
Ist auch der Käufer mehrwertsteuerpflichtig, kann der Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen über das sogenannte Meldeverfahren laufen. Der Käufer übernimmt dann die Ausgangslage des Verkäufers, und die Rückzahlung kann entfallen.11 Ob es bei Ihnen passt, klärt eine Treuhänderin oder ein Treuhänder vor dem Vertrag.
Was bedeutet eine alte Öl- oder Gasheizung für den Verkauf?
Zuerst die gute Nachricht: Eine bestehende Öl- oder Gasheizung darf weiterlaufen. Eine Pflicht zum Ersatz während des Betriebs gibt es nicht.14
Die Regel greift erst beim Ersatz. Seit dem 1. September 2022 muss eine neue Heizung in einem bestehenden Haus mit erneuerbarer Energie laufen.14 Das gilt, wenn es technisch möglich ist und die Kosten über die Lebensdauer höchstens 5 % höher liegen. Sonst dürfen höchstens 90 % des Bedarfs aus nicht erneuerbarer Energie stammen.14 Diese Pflicht trifft, wer im Moment des Ersatzes Eigentümer ist.
Ein Käufer bezieht den Ersatz einer grossen Zentralheizung in seine Planung ein. Hat die Behörde wegen eines finanziellen Härtefalls einen Aufschub gewährt, steht das im Grundbuch.14 Der Aufschub endet spätestens drei Jahre nach der nächsten Handänderung, also nach Ihrem Verkauf.14 Die Pflicht geht damit faktisch auf den Käufer über.
Was das für Sie heisst: Legen Sie Alter und Zustand der Heizung von Anfang an offen. Was der Käufer erst spät entdeckt, wird schnell zum Argument gegen den Preis.
Wer darf Ihr Mehrfamilienhaus kaufen?
Das hängt am Käufer, nicht an Ihnen. Für Käufer aus dem Ausland gilt die Lex Koller, das Bundesgesetz über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.12 Ein reines Wohnhaus als Kapitalanlage ist für sie nicht bewilligungsfähig. Die Bewilligung wird in diesem Fall verweigert.12
Keine Personen im Ausland sind Bürgerinnen und Bürger aus EU und EFTA mit Wohnsitz in der Schweiz. Dasselbe gilt für Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C.12 Umgekehrt zählt auch eine Schweizer Firma als Person im Ausland, wenn Personen im Ausland sie beherrschen. Das wird unter anderem vermutet, wenn sie mehr als einen Drittel des Kapitals besitzen.12
Fehlt eine nötige Bewilligung, bleibt der Vertrag unwirksam. Im Zweifel gibt das Grundbuchamt dem Käufer 30 Tage, um die Bewilligung oder die Bestätigung einzuholen, dass er keine braucht.12 Der Bundesrat will das Gesetz verschärfen. Beschlossen ist das noch nicht.13
Was das für Sie heisst: Prüfen Sie den Käuferkreis vor der Beurkundung, nicht danach. Ein Gewerbeteil, den der Käufer selbst als Betrieb nutzt, kann anders zu beurteilen sein.12
Hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht auf Ihr Haus?
Nein. Die öffentliche Hand hat beim Verkauf eines gewöhnlichen Mehrfamilienhauses in einer Wohnzone kein Vorkaufsrecht. Eine Volksinitiative wollte den Gemeinden erlauben, ein Vorkaufsrecht für Grundstücke einzuführen. Das Zürcher Stimmvolk lehnte sie am 30. November 2025 mit 40,67 % Ja ab.15 Angenommen wurde der Gegenvorschlag mit 51,01 %. Er verdoppelt die kantonale Wohnbauförderung, ohne Vorkaufsrecht.15 18
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht von Gemeinde oder Kanton gibt es nur in Freihalte- und Erholungszonen.16
Aufpassen müssen Sie bei privaten Vorkaufsrechten. Gehört das Haus mehreren Personen in Miteigentum, hat jeder Miteigentümer ein Vorkaufsrecht, wenn ein Anteil an einen Aussenstehenden geht. Steht das Haus im Baurecht auf fremdem Boden, haben Bodeneigentümer und Baurechtsnehmer gegenseitig ein Vorkaufsrecht.2 Das gehört in die Prüfung des Grundbuchs, bevor Sie mit Käufern reden.
Wie läuft der Verkauf eines Mehrfamilienhauses ab?
-
Unterlagen und Grundbuch
Mieterspiegel, Mietverträge, Abrechnungen, Belege zum Unterhalt und einen aktuellen Grundbuchauszug zusammenstellen. Dabei Vormerkungen, Anmerkungen und Vorkaufsrechte lesen.2
-
Wert über den Ertrag einordnen
Ausgangspunkt sind die Nettomieten. Zustand, Heizung und Leerstand kommen dazu.8
-
Käuferkreis klären
Bei Käufern aus dem Ausland die Lex Koller vor der Beurkundung prüfen.12
-
Beurkundung
Der Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet ist.1
-
Nach dem Eigentumswechsel
Die Mieterkautionen bleiben auf den Konten, die auf die Mieter lauten. Der Käufer tritt in Ihre Rechte als Vermieter ein.1 In der Praxis werden die Banken der Kautionskonten über den Wechsel informiert. Mehr zum Ablauf eines Hausverkaufs.
Welche Fehler kosten beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses am meisten?
Die teuren Fehler passieren selten am Termin beim Notariat. Sie passieren Wochen vorher, wenn noch niemand genau hinschaut.
- Keine Klausel zu Kündigungen im Vertrag.Kündigt der Käufer früher, als Ihr Mietvertrag es erlaubt hätte, haften Sie der Mieterin.1
- Grundbuch erst beim Notariat gelesen.Ein vorgemerkter Mietvertrag, ein angemerkter Heizungsaufschub oder ein Vorkaufsrecht von Miteigentümern verändert, was Sie verkaufen.1 2 14
- Käufer aus dem Ausland ohne Vorprüfung.Ohne nötige Bewilligung bleibt der Vertrag unwirksam, und die Suche beginnt von vorn.12
- Ein Preis ohne Blick auf den Ertrag.Einen übersetzten Kaufpreis kann der Käufer nicht über höhere Mieten zurückholen.1 Rechnende Käufer zahlen den Ertrag.
- Gewerbeteil und Mehrwertsteuer übersehen.Wurde für Laden oder Büro optiert, kann eine Rückzahlung von Vorsteuer anfallen.11
- Geschäftsvermögen nicht erkannt.Dann zählt ein Teil des Gewinns als Einkommen, so viel, wie früher abgeschrieben wurde.3
Für Töchter und Söhne
Sie kümmern sich für Ihre Eltern um das Haus?
Oft verwalten Kinder das Haus schon, bevor es ihnen gehört: Mieterwechsel, Rechnungen, der Service der Heizung. Dann wissen Sie mehr über das Haus als jeder Käufer. Schreiben Sie auf, wann was erneuert wurde, solange Ihre Eltern es noch erzählen können. Dieses Wissen nimmt einem Käufer Unsicherheit, und Unsicherheit drückt nach meiner Einschätzung auf den Preis.
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Ehrlich gesagt
Wo wird es beim Mehrfamilienhaus kompliziert?
Was sich amtlich belegen lässt: Die Mietverträge gehen auf den Käufer über, die Grundstückgewinnsteuer folgt den Regeln für jedes Haus, und ein reines Wohnhaus ist für Personen im Ausland als Kapitalanlage nicht bewilligungsfähig.1 3 12
Kompliziert wird es an vier Stellen. Wenn das Haus einer Erbengemeinschaft gehört und nicht alle dasselbe wollen; wie eine Teilung abläuft, erklärt die Seite zur Erbengemeinschaft. Wenn das Haus teils gewerblich genutzt wird. Wenn es zum Geschäftsvermögen gehört. Und wenn das Grundbuch Rechte zeigt, an die sich niemand mehr erinnert.
Was ich nicht übernehme: Steuer- und Rechtsberatung. Dafür sind Treuhand, Steueramt und Notariat zuständig. Diese Seite ist eine allgemeine Information. Was ich beitrage, ist eine sorgfältige Einordnung des Werts über den Ertrag, damit alle Beteiligten von derselben Zahl ausgehen. Was nach Steuer bleibt, zeigt der Netto-Report Kanton Zürich für Ihre Region.
Was fragen Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sonst noch?
Kann der Käufer allen Mietern kündigen?
Nein. Die Mietverträge gehen auf ihn über. Vorzeitig kündigen darf er nur bei dringendem Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte, mit gesetzlicher Frist und amtlichem Formular. Die Mieter können anfechten und eine Erstreckung verlangen.
Was passiert mit den Mieterkautionen?
Sie bleiben auf den Konten, die auf die Mieter lauten, und gehören nicht zu Ihrem Vermögen. Der Käufer tritt in Ihre Rechte als Vermieter ein. In der Praxis werden die Banken über den Wechsel informiert.
Gibt es im Kanton Zürich eine Handänderungssteuer?
Nein, seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr. Beim Verkauf fällt die Grundstückgewinnsteuer an.
Darf jemand aus Deutschland mein Mehrfamilienhaus kaufen?
Wohnt die Person in der Schweiz, ja: Bürger aus EU und EFTA mit Wohnsitz in der Schweiz gelten nicht als Personen im Ausland. Wohnt sie im Ausland, ist ein reines Wohnhaus als Kapitalanlage für sie nicht bewilligungsfähig.
Muss ich die Ölheizung vor dem Verkauf ersetzen?
Nein. Sie darf weiterlaufen. Die Pflicht zu erneuerbarer Energie greift erst beim Ersatz und trifft, wer dann Eigentümer ist. Ein Käufer bezieht den künftigen Ersatz in seine Planung ein.
Werden meine Angaben vertraulich behandelt?
Ja. Keine Weitergabe an andere Makler, keine Inserate ohne Ihren Auftrag. Details in der Datenschutzerklärung.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 216, 257e, 261, 261b, 266l, 269, 271, 272 (SR 220) · Stand 1. Oktober 2026
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 656, 657, 682, 963, 970 (SR 210) · Stand 1. Juli 2026
- Steuergesetz Kanton Zürich (StG), § 18, 216, 220, 225 (LS 631.1) · Nachtrag 132, abgerufen 14.10.2026
- Notariate Kanton Zürich: Mietverträge und Versicherungen · abgerufen 14.10.2026
- Notariate Kanton Zürich: Grundstückbeschrieb (amtliche Wohnungsnummern, Mietverträge) · abgerufen 14.10.2026
- Notariate Kanton Zürich: Gebühren (keine Handänderungssteuer seit 1.1.2005) · abgerufen 14.10.2026
- Notariate Kanton Zürich: Formular Vertragsangaben Kaufvertrag · abgerufen 14.10.2026
- Schweizerische Bankiervereinigung: Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite · Fassung Dezember 2023, in Kraft seit 1.1.2025
- Bundesamt für Wohnungswesen: Hypothekarischer Referenzzinssatz · veröffentlicht 1. September 2026, nächste Publikation 1. Dezember 2026
- Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten: Leerwohnungszählung (0,52 %) · Stichtag 1. Juni 2026, abgerufen 14.10.2026
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 21, 22, 31, 32, 38 (SR 641.20) · Stand 31. März 2025
- Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), Art. 2, 4, 5, 6, 12, 18, 26 (SR 211.412.41) · Stand 1. Juli 2023
- Bundesrat: Medienmitteilung zur Revision der Lex Koller (Vernehmlassung) · vom 15. April 2026, abgerufen 14.10.2026
- Energiegesetz Kanton Zürich (EnerG), § 11 und § 11b (LS 730.1) · Nachtrag 129, Stand 1. Juli 2025
- Kanton Zürich: Abstimmungsarchiv, Abstimmung vom 30. November 2025 · Datensatz vom 30.9.2026, abgerufen 14.10.2026
- Planungs- und Baugesetz Kanton Zürich (PBG), § 64 (LS 700.1) · Nachtrag 134, abgerufen 14.10.2026
- Kantonales Steueramt Zürich: Grundstückgewinnsteuer (monistisches System) · abgerufen 14.10.2026
- Kanton Zürich: Medienmitteilung Abstimmungsvorlagen vom 30. November 2025 · Oktober 2025, abgerufen 14.10.2026
- Notariate Kanton Zürich: Kaufvertrag (Ablauf und Grundbuchanmeldung) · abgerufen 14.10.2026
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