Ratgeber · Unterlagen für den Verkauf

Unterlagen für den Hausverkauf – und der Ordner, der Steuern spart

Was das Notariat verlangt, wo Sie es bestellen und was es kostet. Und warum alte Rechnungen die Grundstückgewinnsteuer senken können.

Kostenlose Einordnung Kostenlos und unverbindlich · Antwort persönlich von Dominik Devaja
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Mit Gesetzesartikel, amtlichem Tarif und Rechenbeispiel · Stand 14. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Auf dieser Seite
  1. Welche Unterlagen brauche ich, um ein Haus im Kanton Zürich zu verkaufen?
  2. Warum sind alter Kaufvertrag und Rechnungen beim Verkauf bares Geld wert?
  3. Haus geerbt: Welcher Kaufvertrag zählt für die Steuer?
  4. Erbschein in Zürich: Wo beantrage ich ihn, und wie lange dauert es?
  5. Welche Unterlagen verlangt das Notariat für den Kaufvertrag?
  6. Grundbuchauszug Zürich: Wie bestelle ich ihn beim Grundbuchamt, und was kostet er?
  7. Was tun, wenn Unterlagen fehlen, etwa Rechnungen, Pläne oder der Schuldbrief?
  8. Braucht es für den Verkauf einen GEAK oder eine Elektrokontrolle?
  9. Was gilt bei einem Eintrag im Altlastenkataster?
  10. Welche zusätzlichen Unterlagen braucht es bei einer Eigentumswohnung?
  11. Verkauf für die Eltern: Reicht eine Vollmacht?
  12. Warum schützen vollständige Unterlagen auch Sie als Verkäufer?
  13. Welche Unterlagen bekommt die Käuferschaft bei der Übergabe?
  14. Was gilt nach der Unterschrift für die Grundstückgewinnsteuer?
  15. In welcher Reihenfolge gehen Sie am besten vor?
  16. Ehrlich gesagt
  17. Häufige Fragen

Im Keller steht ein grauer Bundesordner. Auf dem Rücken, von Hand geschrieben: «Wintergarten 2016». Beim Aufräumen vor dem Verkauf wandert er fast ins Altpapier, weil er nach erledigtem Papierkram aussieht.

Dabei zerfallen die Unterlagen für einen Verkauf in zwei Stapel. Den ersten führen Ämter für Sie: Grundbuch, Gemeinde, Gericht, Gebäudeversicherung. Was dort liegt, lässt sich in aller Regel neu bestellen.

Den zweiten Stapel bewahrt kein Amt für Sie auf. Dieser Ordner gehört dazu. Im Kanton Zürich entscheidet er mit, wie hoch die Grundstückgewinnsteuer ausfällt, die Steuer auf den Gewinn beim Verkauf. Wenn Sie mich fragen, womit Sie anfangen sollen: mit diesem Stapel.

Im Rechenbeispiel weiter unten kostet ein einziger fehlender Ordner 31'200 Franken Steuern.

Checkliste

Welche Unterlagen brauche ich, um ein Haus im Kanton Zürich zu verkaufen?

Eine amtliche Gesamtliste gibt es nicht. Die Checkliste unten habe ich aus den einzelnen Gesetzen und dem Formular der Zürcher Notariate zusammengestellt. Sie hat drei Teile.

Der erste Teil ist für das Notariat. Ein Hauskauf ist nur gültig, wenn ihn eine Urkundsperson öffentlich beurkundet.6 Darum will das Notariat Ausweis, AHV-Nummer, einen allfälligen Ehevertrag und bei Vermietung eine Übersicht der Mietverträge sehen. Es fragt nach Hypothek, Bank und der letzten Elektrokontrolle.7

Der zweite Teil ist für Ihre Steuer. Der alte Kaufvertrag und die Rechnungen für Umbauten bestimmen den Gewinn, auf den die Gemeinde die Grundstückgewinnsteuer erhebt.8

Der dritte Teil ist für Ihre eigene Übersicht, die Käuferschaft und ihre Bank: Grundbuchauszug, Pläne, Versicherungswert, Energie- und Elektro-Unterlagen. Vieles davon ist keine Pflicht. Für Käuferschaft und Bank ist es aber eine wichtige Grundlage.

Was das für Sie heisst: Beginnen Sie mit dem zweiten Teil. Die Rechnungen darin stellt Ihnen kein Amt neu aus.

Für das Notariat und den Kaufvertrag

  • Ausweis und AHV-NummerKopie von Identitätskarte oder Pass. Die AHV-Nummer steht zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte. Zum Termin bringen alle Vertragsparteien einen amtlichen Ausweis mit, auch die Verkäuferschaft.7 9
  • Ehevertrag und ZustimmungKopie des Ehevertrags, falls es einen gibt. Ist das Haus die Familienwohnung, braucht der Verkauf die ausdrückliche Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners, auch wenn nur eine Person im Grundbuch steht.1 7
  • Hypothek und SchuldbriefeAktueller Schuldbetrag, Bank, Hypothekarvertrag. Papier-Schuldbriefe jetzt schon im eigenen Tresor und bei der Bank suchen.7 10
  • Datum der letzten ElektrokontrolleDas Formular fragt danach. Liegt sie mehr als fünf Jahre zurück, braucht es bei der Handänderung eine neue Kontrolle.7 16

Für Ihre Steuer

  • Alter KaufvertragEr belegt den Erwerbspreis. Bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt der frühere Kauf, meist jener der Eltern.8
  • Rechnungen für wertvermehrende InvestitionenDazu Beiträge an Strasse und Werkleitungen sowie ein bezahlter Mehrwertausgleich. Sie können die Grundstückgewinnsteuer senken.8

Für Ihre Übersicht, die Käuferschaft und ihre Bank

  • Grundbuchauszug mit PfandrechtenOnline über die Zürcher Notariate bestellen. Ab 30 Franken nach amtlichem Tarif, je nach Umfang mehr, zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer und Auslagen.3 4
  • Schätzungsanzeige und Prämienrechnung der GebäudeversicherungSie zeigen den Versicherungswert, in der Regel einen Neuwert und keinen Marktwert.20 21
  • Technische Unterlagen der ElektroinstallationSchema, Pläne, Anleitungen. Der Eigentümer muss sie während der ganzen Lebensdauer der Installation aufbewahren.16
  • Pläne und BaubewilligungenKeine Pflichtunterlage. Fehlen sie, fragen Sie bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde nach.11 12
  • Gebäudeenergieausweis GEAK, falls vorhandenIm Kanton Zürich beim Verkauf freiwillig.14 15
Wo Sie die wichtigsten Unterlagen bekommen und was sie amtlich kosten
UnterlageWoAmtliche Kosten
Grundbuchauszug mit PfandrechtenGrundbuchamt, online über die Zürcher Notariateab 30 Franken, je nach Umfang mehr
Kopie des alten Kaufvertragseigener Ordner, sonst beim Grundbuchamt nachfragen2 Franken pro Seite, Suche über 30 Minuten 90 Franken pro Stunde
Erbschein im OriginalBezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person100 bis 7'000 Franken, selten unter 250, dazu Zivilstandsurkunden
Eintrag der Erben im GrundbuchGrundbuchamt50 Franken pro Grundstück, mindestens 100
Schätzungsanzeige und PrämienrechnungGebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ)Neuschätzung auf eigene Kosten möglich
Pläne und BaubewilligungenBaubehörde der Gemeindebei der Gemeinde erfragen
KatasterplanNachführungsstelle der amtlichen Vermessungbei der Stelle erfragen
Eintrag im AltlastenkatasterGIS-Browser des KantonsAbfrage online; Bewilligung des AWEL nur bei blauen, orangen, roten Einträgen
Notariatsgebührenverordnung Kanton Zürich (NotGebV, LS 243), Anhang Ziff. 2.2.5, 5.2 und 8, §§ 2 und 13, Nachtrag 123, Stand 1. Januar 2024: zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer und Auslagen. Erbschein: Merkblatt der Zürcher Gerichte, abgerufen 14.10.2026. GVZ: «Beginn und Ende der Versicherung», abgerufen 14.10.2026. Amtliche Tarife ohne Gewähr, massgebend ist die Rechnung des Amts.

Zusätzlich je nach Lage

  • Haus geerbtErbschein im Original. Alle Erben stimmen dem Verkauf zu oder bevollmächtigen eine Person. Die Form der Vollmacht klären Sie mit dem Notariat.26 28
  • Verkauf für die ElternVollmacht, Vorsorgeauftrag mit Urkunde der KESB oder Zustimmung der KESB. Die Form vorab mit dem Notariat klären.26
  • VermietetÜbersicht der Miet- und Pachtverträge. Bestehende Mietverhältnisse gehen auf die Käuferschaft über.6 7
  • Früherer SteueraufschubHaben Sie früher ein Eigenheim verkauft und die Steuer aufgeschoben, weil Sie ein neues gekauft haben? Das Formular des Notariats fragt danach.7
  • EigentumswohnungAktuelles Reglement mit Änderungen, Parkplatzrechte, Stand des Erneuerungsfonds, Bestätigung der Verwaltung, amtliche Wohnungsnummer. Details weiter unten.7 24 25
  • DienstbarkeitenAlso im Grundbuch eingetragene Rechte wie ein Wegrecht oder ein Wohnrecht. Die Verträge dazu bewahrt das Grundbuchamt als Belege auf. Mehr dazu unter Wohnrecht und Nutzniessung.1

Der Mechanismus

Warum sind alter Kaufvertrag und Rechnungen beim Verkauf bares Geld wert?

Besteuert wird im Kanton Zürich nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: Erlös minus Anlagekosten.8 Anlagekosten sind der damalige Kaufpreis und bestimmte Ausgaben seit diesem Kauf. Den Kaufpreis belegt der alte Kaufvertrag.

Welche Ausgaben zählen, steht im Gesetz.8 Umbauten und andere dauernde Verbesserungen, abzüglich Versicherungsleistungen und Fördergelder. Beiträge an Strasse, Trottoir oder Werkleitungen. Ein bezahlter Mehrwertausgleich, die Abgabe nach einer Aufwertung durch Ein- oder Umzonung. Gewöhnlicher Unterhalt zählt nicht.

Den Nachweis müssen Sie erbringen.1 Wer eine Investition nicht belegen kann, riskiert, dass sie nicht angerechnet wird. Ob eine Ausgabe wertvermehrend ist oder Unterhalt, entscheidet das Gemeindesteueramt im Einzelfall.

Liegt der Kauf mehr als 20 Jahre zurück, dürfen Sie statt des Kaufpreises den Verkehrswert von vor 20 Jahren einsetzen.8 Ob sich das lohnt und welche älteren Rechnungen dann noch zählen, beurteilt das Gemeindesteueramt.

Was das für Sie heisst: Der Ordner mit Rechnungen ist kein Papierkram. Er ist Teil Ihrer Steuerrechnung. Im Beispiel unten ist er 31'200 Franken wert.

Rechenbeispiel

Derselbe Verkauf im Kanton Zürich – einmal mit, einmal ohne Rechnungsordner

Frei gewähltes Beispiel, kein realer Fall. Einfamilienhaus, gekauft am 3. Oktober 2011, verkauft am 20. Oktober 2026. Das Beispiel rechnet also mit vollen 15 Jahren Besitz und 35 Prozent Ermässigung. 2016 kam ein Wintergarten für 120'000 Franken dazu, ohne Versicherungsleistung oder Fördergeld. Weitere anrechenbare Kosten lassen wir bewusst weg.

Kaufpreis 2011 laut altem Kaufvertrag
1'200'000 Franken
Verkaufspreis 2026
1'650'000 Franken
Wintergarten 2016, mit Rechnungen belegt
120'000 Franken
Gewinn mit Belegen
330'000 Franken
Steuer mit Belegen (121'400 Franken vor Ermässigung)
78'910 Franken
Gewinn ohne Belege (Wintergarten nicht angerechnet)
450'000 Franken
Steuer ohne Belege (169'400 Franken vor Ermässigung)
110'110 Franken
Mehr Steuer allein wegen des fehlenden Ordners
31'200 Franken
Eigenes Beispiel nach §§ 219–221 und § 225 Abs. 1 und 3 Steuergesetz Kanton Zürich8: 29'400 Franken Steuer auf die ersten 100'000 Franken Gewinn, darüber 40 Prozent, nach 15 vollen Jahren 35 Prozent Ermässigung. Darum spart hier jeder belegte Franken 26 Rappen. Die Steuer erhebt die Gemeinde, sie veranlagt verbindlich. Beispiel ohne Gewähr, es ersetzt keine Steuerberatung. Stand Oktober 2026.

Was Ihr Haus heute wert ist und was Ihnen nach Steuern und Kosten bleibt, zeige ich Ihnen in einer kostenlosen Einordnung. Die Steuer selbst können Sie vorab berechnen.

Kostenlose EinordnungKostenlos und unverbindlich · Antwort persönlich von Dominik Devaja

Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.

Haus geerbt: Welcher Kaufvertrag zählt für die Steuer?

Bei einem geerbten oder geschenkten Haus zählt für die Steuer nicht der Wert beim Erbgang. Massgebend ist die frühere Handänderung, meist der Kauf durch Ihre Eltern.8 Darum ist deren alter Kaufvertrag heute wichtig.

Dasselbe gilt für Rechnungen. Anrechenbar sind Ausgaben in der massgebenden Besitzesdauer.8 Bei einem geerbten Haus beginnt sie meist mit dem Kauf durch die Eltern. Ein Umbau, den Ihre Eltern bezahlt haben, kann also Ihre Steuer senken. Liegt ihr Kauf mehr als 20 Jahre zurück, gilt die Sonderregel von oben.

Fehlt der Vertrag im Ordner? Das Grundbuchamt bewahrt die Belege seiner Einträge auf, auch Kaufverträge.1 Dritte dürfen solche Belege nur in besonderen Fällen einsehen.5 Ob Sie als Erbin oder Erbe schon vor dem eigenen Eintrag eine Kopie erhalten, sagt Ihnen das Grundbuchamt. Kopien kosten nach Tarif 2 Franken pro Seite. Dauert die Suche länger als eine halbe Stunde, kommen 90 Franken pro Stunde dazu.4

Was das für Sie heisst: Werfen Sie beim Räumen nichts weg, was nach Kaufvertrag oder Rechnung aussieht.

Erbschein in Zürich: Wo beantrage ich ihn, und wie lange dauert es?

Erben werden mit dem Tod Eigentümer. Im Grundbuch über das Haus verfügen können sie aber erst, wenn sie selbst eingetragen sind.26 Dafür braucht das Grundbuchamt den Erbschein im Original.2 27

Beantragt wird er beim Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.27 Selbst in einfachen Fällen rechnen die Zürcher Gerichte mit etwa 6 bis 12 Wochen.28 Beruht das Erbe auf einem Testament oder Erbvertrag, kommt der Erbschein erst nach dessen Eröffnung.33

Gehört das Haus mehreren Erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen.26 Für das Verfahren um den Erbschein können die Erben eine Person schriftlich bevollmächtigen.28 Welche Form die Vollmacht für den Verkauf selbst braucht, klären Sie mit dem Notariat. Mehr dazu unter Erbengemeinschaft und Liegenschaft.

Was das für Sie heisst: Beantragen Sie den Erbschein früh. Ob Kaufvertrag und Eintrag gleichzeitig angemeldet werden können, klärt das Notariat. Wer das Erbe vielleicht ausschlagen, also ablehnen will, beantragt keinen Erbschein. Er verlangt stattdessen eine «Bescheinigung für Auskunft».28

Was Erbschein und Eintrag der Erben im Kanton Zürich kosten
SchrittGebührGrundlage
Erbschein beim Bezirksgericht100 bis 7'000 Franken, selten unter 250, dazu Kosten für ZivilstandsurkundenMerkblatt Erbschein der Zürcher Gerichte
Eintrag der Erben im Grundbuch50 Franken pro Grundstück, mindestens 100, höchstens 300. Für ein einzelnes Haus also 100 Franken.Anhang Ziff. 2.2.5 NotGebV
Die Gebühr für den Erbschein bemisst sich nach dem Aufwand des Gerichts und der Höhe der Erbschaft. Zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer und Auslagen beim Grundbuchamt (§§ 2 und 13 NotGebV). Ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.

Welche Unterlagen verlangt das Notariat für den Kaufvertrag?

Ohne Notariat gibt es keinen Hausverkauf. Der Kaufvertrag muss öffentlich beurkundet werden.6 Im Kanton Zürich sind Notariat und Grundbuchamt dieselbe Amtsstelle.32 Das amtliche Formular nennt fünf Unterlagen zum Einreichen.7

Eine Kopie von Identitätskarte oder Pass und die AHV-Nummer. Eine Kopie des Ehevertrags, falls es einen gibt. Eine Vollmacht, falls Post an eine Drittperson gehen soll. Bei Vermietung eine Übersicht der Miet- und Pachtverträge.7 Den Grundbuchauszug nennt diese Liste nicht.

Zusätzlich fragt das Formular nach Angaben, die Sie früh klären sollten.7 Wie hoch ist die Hypothek, und bei welcher Bank? Wann war die letzte Elektrokontrolle? Ist das Haus Ihre Familienwohnung, also das Zuhause, in dem Sie als Paar leben? Dann braucht der Verkauf die ausdrückliche Zustimmung Ihres Ehepartners, auch wenn nur Sie im Grundbuch stehen.1

Was das für Sie heisst: Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Ausweis mit, auch als Verkäuferin oder Verkäufer.9 Und reden Sie früh mit Ihrer Bank. Sie muss die Hypothek nicht auf die Käuferschaft übertragen.7 Was eine vorzeitige Auflösung kosten kann, zeigt der Rechner zur Vorfälligkeitsentschädigung.

Grundbuchauszug Zürich: Wie bestelle ich ihn beim Grundbuchamt, und was kostet er?

Den Grundbuchauszug stellt das zuständige Grundbuchamt im Kanton Zürich aus. Bestellt wird online über das Formular der Zürcher Notariate. Sie wählen eines von 44 Grundbuchämtern und als Zweck zum Beispiel «Verkauf – mit Pfandrechte».3

Der Auszug zeigt, wem das Grundstück gehört, welche Rechte Dritter darauf lasten und welche Pfandrechte bestehen.1 Pfandrechte sind die Sicherheiten für die Hypothek, etwa Schuldbriefe. Ohne besonderes Interesse erhält jede Person nur einen Teil dieser Daten, ohne die Pfandrechte.2 Als Eigentümerin oder Eigentümer bestellen Sie den vollständigen Auszug direkt.3

Der amtliche Tarif: 30 Franken für die erste Seite, 10 Franken für jede weitere bis Seite 10.4 Ein Auszug mit vier Seiten kostet also 60 Franken. Dazu kommen allenfalls Mehrwertsteuer und Auslagen wie Porti.4 Den Katasterplan gibt das Grundbuchamt nicht ab. Er kommt von der Nachführungsstelle der amtlichen Vermessung.3 13

Was das für Sie heisst: Eine schriftliche Eigentümerauskunft für 20 Franken reicht nicht. Sie zeigt keine Pfandrechte.2 4 Auf der Liste des Notariats steht der Auszug nicht.7 Sie brauchen ihn für Ihre eigene Übersicht, für die Käuferschaft und ihre Bank.

Gebühren beim Grundbuchamt im Kanton Zürich nach amtlichem Tarif
LeistungGebührGrundlage
Grundbuchauszug, erste Seite30 FrankenAnhang Ziff. 5.2 NotGebV
Jede weitere Seite bis Seite 1010 FrankenAnhang Ziff. 5.2 NotGebV
Ab Seite 115 Franken pro SeiteAnhang Ziff. 5.2 NotGebV
Vollständige Wortlaute und Pläne der Rechtezusätzlich 2 Franken pro SeiteAnhang Ziff. 5.2 NotGebV
Schriftliche Eigentümerauskunft, ohne Pfandrechte20 Franken für die erste SeiteAnhang Ziff. 5.1 NotGebV
Mündliche Auskunft bis 30 MinutengebührenfreiAnhang Ziff. 7 NotGebV
Kopie eines alten Belegs, etwa eines Kaufvertrags2 Franken pro Seite, Suche über 30 Minuten 90 Franken pro StundeAnhang Ziff. 8 NotGebV
Löschung eines abbezahlten Schuldbriefsin der Regel gebührenfrei§ 4 lit. a NotGebV
Notariatsgebührenverordnung Kanton Zürich (NotGebV, LS 243), Nachtrag 123, Stand 1. Januar 2024. Zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer (§ 2) und Auslagen wie Porti (§ 13). Die Notariate weisen darauf hin, dass Auszüge teilweise erhebliche Gebühren auslösen können. Amtlicher Tarif ohne Gewähr, massgebend ist die Rechnung des Amts.

Was tun, wenn Unterlagen fehlen, etwa Rechnungen, Pläne oder der Schuldbrief?

Vieles, was ein Amt führt, lässt sich neu bestellen. Über Baugesuche entscheidet die Baubehörde Ihrer Gemeinde.11 Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei einer Behörde vorhanden sind.12 Ob alte Baupläne noch archiviert sind, sagt Ihnen die Baubehörde. Pflicht für den Verkauf sind Pläne nicht.

Am heikelsten sind fehlende Handwerkerrechnungen und ein verlorener Papier-Schuldbrief. Fehlt eine Rechnung, fragen Sie beim Handwerker nach einer Kopie.

Den Schuldbrief gibt es als Eintrag im Register oder als Papier.1 Fehlt ein abbezahlter Papier-Schuldbrief, braucht es eine Kraftloserklärung. Das ist ein Gerichtsverfahren, das den verlorenen Titel ungültig macht, mit einer öffentlichen Frist von sechs Monaten.1 Die Notariate nennen es «aufwändig und ziemlich kostspielig».10 Taucht der Titel auf, ist seine Löschung im Grundbuch in der Regel gebührenfrei.4

Was das für Sie heisst: Suchen Sie den Schuldbrief jetzt, im eigenen Tresor und bei der Bank. Nicht erst, wenn die Käuferschaft unterschreiben will.

Braucht es für den Verkauf einen GEAK oder eine Elektrokontrolle?

Einen GEAK, den Gebäudeenergieausweis der Kantone, verlangt im Kanton Zürich beim Verkauf kein Gesetz. Das Energiegesetz erlaubt dem Regierungsrat nur, ihn für bestimmte Bauten zu verlangen.14 Der Regierungsrat nannte ihn 2008 ein «freiwilliges Instrument».15

Anders bei der Elektrik. Liegt die letzte Kontrolle der Elektroinstallation mehr als fünf Jahre zurück, ist bei jeder Handänderung eine neue fällig. Das gilt auch für gewöhnliche Wohnhäuser.16 Den Nachweis darüber nennt die Verordnung Sicherheitsnachweis. Für den sicheren Zustand der Installation ist der Eigentümer verantwortlich.16 Wer die Kontrolle beim Verkauf veranlasst und bezahlt, klären Sie mit dem Notariat. Es fragt nach dem Datum der letzten Kontrolle.7

Bei der Heizung kann etwas im Grundbuch stehen. Wird beim Ersatz der Heizung ein finanzieller Härtefall geltend gemacht, kann die Behörde einen Aufschub gewähren. Längstens bis drei Jahre nach der nächsten Handänderung, angemerkt im Grundbuch.14 Das heisst in der Praxis: Die Frist läuft für die Käuferschaft weiter. Ob ein solcher Aufschub angemerkt ist, sehen Sie im Grundbuchauszug.

Was gilt bei einem Eintrag im Altlastenkataster?

Der Kataster der belasteten Standorte, kurz KbS und umgangssprachlich Altlastenkataster, verzeichnet im Kanton Zürich gut 5'700 Standorte auf knapp 2 Prozent der Kantonsfläche (Stand Februar 2022).19 Steht Ihr Grundstück darin, braucht schon der Verkauf eine Bewilligung. Das gilt auch bei Erbschaft und Schenkung.17 18

Bei hellgelben und dunkelgelben Einträgen gilt die Bewilligung im Kanton Zürich generell als erteilt. Sie gehen direkt zum Notariat. Bei blauen, orangen und roten Einträgen braucht es immer eine Bewilligung des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Das Gesuch stellt die Verkäuferschaft oder das Notariat.18

Ob ein Eintrag besteht, zeigt ein Blick in den GIS-Browser des Kantons.18

Welche zusätzlichen Unterlagen braucht es bei einer Eigentumswohnung?

Bei Stockwerkeigentum, also einer Eigentumswohnung, liegen wichtige Papiere bei der Verwaltung. Spätere Änderungen des Reglements gelten auch ohne Anmerkung im Grundbuch und binden die Käuferschaft.23 24 Bei älteren Häusern können oft nur Verkäuferschaft und Verwaltung zuverlässig sagen, welche ausschliesslichen Nutzungsrechte gelten, etwa an einem Parkplatz.24 Mehr zum Ablauf unter Eigentumswohnung verkaufen.

  • Begründungsakt und AufteilungspläneDarin stehen die Aufteilung und die Wertquote, also der Anteil der Wohnung am Wert des ganzen Hauses.23 Die Originalpläne bewahrt das Grundbuchamt auf. Es sind keine amtlichen Pläne. Ob sie mit dem Bau übereinstimmen, muss die Käuferschaft prüfen.34
  • Aktuelles Reglement mit allen ÄnderungenBei der Verwaltung verlangen, nicht nur die Fassung im Grundbuch.24
  • Parkplatzrechte und ParkplatznummerDer Parkplatz steht oft nur im Reglement, manchmal als Dienstbarkeit im Grundbuch.24 7
  • Stand des ErneuerungsfondsDie Notariate empfehlen, den angesparten Anteil im Kaufvertrag aufzuführen, mit dem Hinweis, ob er im Kaufpreis inbegriffen ist.25
  • Jahresrechnungen, Protokolle, Bestätigung der VerwaltungFür Beiträge der letzten drei Jahre hat die Gemeinschaft auch gegenüber der Käuferschaft Anspruch auf Eintragung eines Pfandrechts. Darum empfehlen die Notariate eine Bestätigung, dass alles bezahlt ist.23 25
  • Amtliche WohnungsnummerSie muss im Kaufvertrag stehen. Auskunft gibt das Bauamt der Gemeinde, in der Stadt Zürich die Statistik Stadt Zürich.7

Verkauf für die Eltern: Reicht eine Vollmacht?

Nicht immer. Eine gewöhnliche Vollmacht erlischt grundsätzlich, wenn die Person nicht mehr selbst entscheiden kann, etwa bei einer fortgeschrittenen Demenz. Ausser es ist etwas anderes bestimmt.6

Für diesen Fall gibt es den Vorsorgeauftrag. Er wird von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet.26 Errichten kann ihn nur eine handlungsfähige Person.26 Darum lohnt sich das Gespräch in der Familie früh.

Wirksam wird er erst, wenn die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihn geprüft hat. Sie stellt der beauftragten Person eine Urkunde aus. Diese Urkunde braucht das Notariat.26

Gibt es keinen Vorsorgeauftrag, kann der Ehegatte die Person unter Umständen von Gesetzes wegen vertreten. Für den Verkauf des Hauses braucht er aber die Zustimmung der KESB. Dasselbe gilt, wenn ein Beistand handelt, also eine von der KESB eingesetzte Vertretung.26 Klären Sie die Form der Vollmacht vorab mit dem Notariat. Mehr zur Lage im Alter unter Pflege und Alter.

Warum schützen vollständige Unterlagen auch Sie als Verkäufer?

Als Verkäuferin oder Verkäufer haften Sie für Mängel, auch für solche, die Sie nicht kannten.6 Als Beispiele nennen die Notariate unter anderem Altlasten, eine defekte Heizung oder verschwiegene Mietverträge.29 Ein Ausschluss der Gewährleistung, also der Haftung für Mängel, ist sehr verbreitet. Bei bewusst verschwiegenen Mängeln gilt er nie.6 29

Seit dem 1. Januar 2026 gilt bei jedem Grundstückkauf: Die Käuferschaft hat 60 Tage Zeit, einen Mangel zu melden, bei einem verborgenen Mangel ab seiner Entdeckung. Kürzere Fristen sind unwirksam. Ihre Ansprüche verjähren fünf Jahre nach dem Eigentumserwerb.6 Bei älteren Häusern bleibt ein Ausschluss der Gewährleistung nach meinem Verständnis des neuen Rechts möglich.

Was das für Sie heisst: Legen Sie offen, was Sie über das Haus wissen, und belegen Sie es mit Unterlagen. Das schützt auch Sie.

Welche Unterlagen bekommt die Käuferschaft bei der Übergabe?

Bestehende Mietverträge gehen mit dem Eigentum auf die Käuferschaft über. Der Kaufvertrag muss regeln, was mit ihnen geschieht.6 7 Bei Wohnungen gehört das aktuelle Reglement mit allen Änderungen dazu, denn es bindet die Käuferschaft.24

Die technischen Unterlagen der Elektroinstallation, etwa Schema und Pläne, muss der Eigentümer während ihrer ganzen Lebensdauer aufbewahren.16 Nach meinem Verständnis gehören sie deshalb zum Haus und gehen an die Käuferschaft.

Private Versicherungen für das Gebäude selbst gehen auf die Käuferschaft über. Sie kann das innert 30 Tagen schriftlich oder in Textform ablehnen.22 Hausrat und eigene Haftpflicht wechseln nicht mit, die passen Sie selbst an. Den Eigentümerwechsel meldet das Grundbuchamt der Gebäudeversicherung von Amtes wegen.30

Den Besitzeswechsel meldet man dem Elektrizitäts- und Wasserwerk und vereinbart einen Termin zum Ablesen des Zählers.7

Was gilt nach der Unterschrift für die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer schuldet die Verkäuferschaft.8 Die Steuererklärung dafür geht innert 30 Tagen nach der Handänderung, dem Eigentumswechsel im Grundbuch, ans Gemeindesteueramt. Die Frist ist erstreckbar.8

Für die Steuer haftet das Grundstück mit einem gesetzlichen Pfandrecht. Darum wird sie meist schon im Kaufvertrag sichergestellt.8 31 Die Gemeinde veranlagt verbindlich. Was Sie bis dahin belegen können, entscheidet mit über die Zahl.

In welcher Reihenfolge gehen Sie am besten vor?

  1. Den eigenen Ordner sichten

    Alter Kaufvertrag, Rechnungen für Umbauten, Papier-Schuldbriefe. Was fehlt, jetzt bei Handwerkern, Bank oder Grundbuchamt nachfragen.

  2. Bei einem Erbe den Erbschein beantragen

    Mit rund 6 bis 12 Wochen rechnen, darum früh. Vorher klären, ob jemand das Erbe ausschlagen will.

  3. Grundbuchauszug mit Pfandrechten bestellen

    Online über die Zürcher Notariate, Zweck «Verkauf – mit Pfandrechte».

  4. Altlastenkataster und Elektrokontrolle prüfen

    Im GIS-Browser nach einem Eintrag schauen. Datum der letzten Elektrokontrolle heraussuchen.

  5. Mit der Bank reden

    Ablösung oder Übernahme der Hypothek, Fristen und Kosten nach Ihrem Vertrag.

  6. Das Formular des Notariats ausfüllen

    Mit den gesammelten Angaben. Das Notariat führt die Parteien danach im persönlichen Gespräch durch den Vertrag.

Für Töchter und Söhne

Sie räumen das Elternhaus mit auf?

Dann halten Sie vielleicht gerade den wichtigsten Ordner in der Hand. Werfen Sie nichts weg, was nach Umbau, Rechnung oder Vertrag aussieht, bevor es jemand angesehen hat. Schicken Sie Ihren Eltern und Geschwistern zuerst diese Seite, keine fertige Entscheidung. Das hilft in jedem Fall, ob verkauft wird oder nicht.

Ehrlich gesagt

Für die Unterlagen brauchen Sie keinen Makler.

Grundbuchauszug, Erbschein, Unterlagen der Gebäudeversicherung und die Abfrage im Altlastenkataster bekommen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer direkt bei der zuständigen Stelle.3 18 21 28 Das Notariat führt die Parteien im persönlichen Gespräch durch den Vertrag.32 Die eigentliche Arbeit ist das Finden und Ordnen der eigenen Belege. Dort entscheiden sich Steuer und Tempo.

Die Checkliste auf dieser Seite ist meine eigene Zusammenstellung aus einzelnen Gesetzen, keine amtliche Liste. Ob eine Ausgabe als wertvermehrend zählt, entscheidet das Gemeindesteueramt, und die Gemeinde veranlagt verbindlich. Gebühren, Rechenbeispiel und Rechner zeigen Richtwerte ohne Gewähr. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Für Ihren Fall sind Gemeindesteueramt, Notariat oder Ihre Steuerberatung die richtigen Stellen. Wer zuerst den ganzen Ablauf des Verkaufs sehen möchte, findet ihn dort Schritt für Schritt.

Was fragen Eigentümer sonst noch?

Welche Unterlagen braucht der Notar beim Hausverkauf?

Das Formular der Zürcher Notariate nennt Ausweis, AHV-Nummer, einen allfälligen Ehevertrag, bei Vermietung eine Übersicht der Mietverträge und allenfalls eine Vollmacht. Dazu fragt es nach Hypothek und Bank. Bei der Familienwohnung braucht es die Zustimmung des Ehegatten, bei einem Erbe den Erbschein im Original.

Was kostet ein Grundbuchauszug in Zürich?

Nach amtlichem Tarif 30 Franken für die erste Seite und 10 Franken für jede weitere bis Seite 10, zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer und Auslagen. Ein Auszug mit vier Seiten kostet also 60 Franken.

Kann ich ein geerbtes Haus ohne Erbschein verkaufen?

Im Grundbuch übertragen können Erben das Haus erst nach ihrem eigenen Eintrag, und dafür braucht es den Erbschein im Original. Bei mehreren Erben müssen alle zustimmen. Ob Kaufvertrag und Eintrag zusammen angemeldet werden können, klären Sie mit dem Notariat.

Braucht es beim Verkauf im Kanton Zürich einen GEAK?

Nein, beim Verkauf ist der GEAK freiwillig. Pflicht ist dagegen eine neue Elektrokontrolle, wenn die letzte mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Was tun, wenn die Rechnungen für einen Umbau fehlen?

Fragen Sie beim Handwerker nach einer Kopie. Wer eine Investition nicht belegen kann, riskiert, dass sie bei der Grundstückgewinnsteuer nicht angerechnet wird. Ob etwas als Verbesserung gilt, entscheidet das Gemeindesteueramt.

Ist der Versicherungswert der GVZ der Verkaufspreis?

Nein. Er ist in der Regel ein Neuwert: was ein gleiches Gebäude am Tag der Schätzung zu bauen kostet, ohne Land. Ein Marktwert ist er nicht.

Brauche ich einen Makler, um an die Unterlagen zu kommen?

Nein. Grundbuchauszug, Erbschein, Unterlagen der Gebäudeversicherung und die Abfrage im Altlastenkataster bestellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst.

Wie lange sollte ich die Unterlagen nach dem Verkauf aufbewahren?

Eine amtliche Frist für Privatpersonen habe ich nicht gefunden. Meine Empfehlung: mindestens so lange, bis die Grundstückgewinnsteuer rechtskräftig veranlagt ist.

Quellen

  1. Zivilgesetzbuch (ZGB), Grundbuch, Familienwohnung, Schuldbrief und Beweislast (Art. 8, 169 Abs. 1, 656 Abs. 1, 731, 843, 857 Abs. 1, 860 Abs. 1, 861 Abs. 1, 865 Abs. 2–3, 948 Abs. 2, 958, 970 Abs. 1, SR 210) · Stand 1. Juli 2026
  2. Grundbuchverordnung (GBV), Art. 26 Abs. 1, Art. 65 Abs. 1 lit. a (SR 211.432.1) · Stand 1. Januar 2024
  3. Notariate des Kantons Zürich, «Auszugsbestellung» · Seitenstand 18.05.2026, abgerufen 14.10.2026
  4. Notariatsgebührenverordnung Kanton Zürich (NotGebV), §§ 2, 4, 13 und Anhang Ziff. 2.2.5, 5.1, 5.2, 7, 8 (LS 243) · Nachtrag 123, Stand 1. Januar 2024
  5. Notariate des Kantons Zürich, «Einsicht ins Grundbuch» · Seitenstand 18.05.2026, abgerufen 14.10.2026
  6. Obligationenrecht (OR), Art. 35 Abs. 1, 197, 199, 216 Abs. 1, 219a, 261 (SR 220) · Stand 1. Oktober 2026
  7. Notariate, Grundbuch- und Konkursämter Kanton Zürich, «Formular für die Übermittlung von Kaufvertragsangaben» (8 Seiten) · PDF vom 05.12.2025, abgerufen 14.10.2026
  8. Steuergesetz Kanton Zürich (StG), §§ 208, 217, 219, 220, 221, 225, 226 (LS 631.1) · Nachtrag 132, Stand 1. April 2026
  9. Notariate des Kantons Zürich, «Parteien (Verkäufer / Käufer)» · Seitenstand 14.10.2025, abgerufen 14.10.2026
  10. Notariate des Kantons Zürich, «Abbezahlte Schuldbriefe / Eigentümerschuldbrief» · Seitenstand 18.05.2026, abgerufen 14.10.2026
  11. Planungs- und Baugesetz Kanton Zürich (PBG), § 318 (LS 700.1) · Nachtrag 134, Stand 1. Oktober 2026
  12. Gesetz über die Information und den Datenschutz Kanton Zürich (IDG), § 20 Abs. 1 (LS 170.4) · Nachtrag 125, Stand 1. Juli 2024
  13. Kanton Zürich, «Amtliche Vermessung» · abgerufen 14.10.2026
  14. Energiegesetz Kanton Zürich (EnerG), § 11b Abs. 1, § 13b (LS 730.1) · Nachtrag 129, Stand 1. Juli 2025
  15. Regierungsrat Kanton Zürich, Beschluss vom 9. Dezember 2008, Nr. 1933 (Anfrage KR-Nr. 323/2008) · abgerufen 14.10.2026
  16. Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Art. 5 Abs. 1–2, Anhang Ziff. 2 und 3 (SR 734.27) · Stand 31. Oktober 2025
  17. Umweltschutzgesetz (USG), Art. 32d^bis Abs. 3–4 (SR 814.01) · Stand 1. August 2026
  18. AWEL Kanton Zürich, «Belastetes Grundstück veräussern oder teilen» · abgerufen 14.10.2026
  19. Kanton Zürich, «Altlasten und belastete Standorte» (Zahlen AWEL, Stand Februar 2022) · abgerufen 14.10.2026
  20. Gebäudeversicherungsgesetz Kanton Zürich (GebVG), §§ 10, 24, 25 (LS 862.1) · Nachtrag 108, Stand 1. April 2020
  21. Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ), «Beginn und Ende der Versicherung» · abgerufen 14.10.2026
  22. Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Art. 54 Abs. 1–3 (SR 221.229.1) · Stand 1. Januar 2024
  23. Zivilgesetzbuch (ZGB), Stockwerkeigentum (Art. 712d Abs. 1, 712e Abs. 1, 712g Abs. 3, 712i Abs. 1–2, 712l Abs. 1, 712m Abs. 1, 712n Abs. 2, SR 210) · Stand 1. Juli 2026
  24. Notariate des Kantons Zürich, «Reglement / ausschliessliche Benützungsrechte» · Seitenstand 18.05.2026, abgerufen 14.10.2026
  25. Notariate des Kantons Zürich, «Erneuerungsfonds und STWE-Pfandrecht» · Seitenstand 07.09.2025, abgerufen 14.10.2026
  26. Zivilgesetzbuch (ZGB), Erbe und Vertretung (Art. 360 Abs. 1, 361, 363, 374 Abs. 3, 416 Abs. 1 Ziff. 4, 559, 560 Abs. 1, 602 Abs. 2–3, 653 Abs. 2, 656 Abs. 2, SR 210) · Stand 1. Juli 2026
  27. Notariate des Kantons Zürich, «Erbfolge / Erbteilung» · Seitenstand 18.05.2026, abgerufen 14.10.2026
  28. Zürcher Gerichte, «Merkblatt Erbschein» · abgerufen 14.10.2026
  29. Notariate des Kantons Zürich, «Gewährleistung» · Seitenstand 18.05.2026, abgerufen 14.10.2026
  30. Notariate des Kantons Zürich, «Mietverträge / Versicherungen» · Seitenstand 18.05.2026, abgerufen 14.10.2026
  31. Notariate des Kantons Zürich, «Grundsteuer (Grundstückgewinnsteuer)» · Seitenstand 14.10.2025, abgerufen 14.10.2026
  32. Notariate des Kantons Zürich, «Kaufvertrag etc.» · Seitenstand 18.05.2026, abgerufen 14.10.2026
  33. Zürcher Gerichte, «Erbschein» · abgerufen 14.10.2026
  34. Notariate des Kantons Zürich, «Stockwerkeigentums-Aufteilungspläne» · Seitenstand 05.09.2025, abgerufen 14.10.2026

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