Ratgeber · Notariat und Grundbuch

Notariat und Grundbuchamt beim Hausverkauf im Kanton Zürich

Welches Notariat für Ihr Haus zuständig ist, was Beurkundung und Grundbuch kosten und warum der Verkauf erst mit Ihrer Anmeldung vollzogen ist.

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Mit amtlichem Tarif, Rechenbeispiel und allen 44 Notariaten · Stand 15. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Auf dieser Seite
  1. Was macht das Notariat beim Hausverkauf im Kanton Zürich?
  2. Wann gehört das Haus dem Käufer: bei der Beurkundung oder beim Grundbuch?
  3. Wie läuft der Verkauf beim Notariat Schritt für Schritt ab?
  4. Welche Angaben braucht das Notariat für den Kaufvertrag?
  5. Was kosten Notariat und Grundbuch beim Hausverkauf?
  6. Wer bezahlt die Gebühren, der Käufer oder der Verkäufer?
  7. Gibt es im Kanton Zürich noch eine Handänderungssteuer?
  8. Was hat der Schuldbrief mit dem Notariat zu tun?
  9. Wie bekommen Sie einen Grundbuchauszug, und was kostet er?
  10. Ehrlich gesagt
  11. Häufige Fragen

Angenommen, der Preis ist ausgehandelt: 1,3 Millionen Franken für das Haus in Uster. Die Käuferin fragt: «Welchen Notar nehmen wir?» Ihr Schwager kennt einen guten in Zug. Ihre Nachbarin schwört auf ihre Notarin in der Stadt.

Im Kanton Zürich stellt sich diese Frage nicht. Für jedes Grundstück ist genau ein Notariat zuständig, festgelegt vom Kantonsrat. Es beurkundet den Vertrag und führt zugleich das Grundbuch. Und es arbeitet nach einem amtlichen Tarif, den Sie heute auf den Franken nachrechnen können.

Auf dieser Seite finden Sie Ihr Notariat mit Adresse und Telefon. Sie sehen, was es kostet und wer zahlt. Und Sie erfahren, an welchem Punkt das Haus wirklich verkauft ist. Dieser Punkt liegt bei Ihnen, nicht beim Käufer.

Welches der 44 Notariate ist für Ihr Haus zuständig?

Finder · 160 Gemeinden, 44 Notariate

Welches Notariat ist für Ihre Gemeinde zuständig?

Zuständig ist immer das Notariat am Ort des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort. In der Stadt Zürich und in Winterthur entscheidet das Quartier.

Stand: geprüft am 15.10.2026. Massgebend ist notariate-zh.ch.

Alle 44 Notariate und ihre Gemeinden

Die Rolle

Was macht das Notariat beim Hausverkauf im Kanton Zürich?

Das Notariat ist im Kanton Zürich eine kantonale Amtsstelle. Es vereint drei Ämter: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt.1 Seine Gebühren fliessen in die Staatskasse.1

Beim Verkauf hat es zwei Aufgaben. Erstens beurkundet es den Kaufvertrag. Ohne diese öffentliche Beurkundung ist ein Kaufvertrag über ein Grundstück ungültig, auch ein Vorvertrag.4 Zweitens nimmt es als Grundbuchamt die Anmeldung entgegen und trägt den neuen Eigentümer ein.7

Welches Notariat zuständig ist, bestimmt die Lage des Grundstücks.1 Der Kanton ist in 44 Notariatskreise eingeteilt.2 Ein Kreis umfasst meist mehrere Gemeinden, nach Möglichkeit im selben Bezirk.1 Die Städte Zürich und Winterthur sind nach Quartieren auf mehrere Notariate verteilt. Manche Gemeinde gehört zu einem Stadt-Notariat, etwa Regensdorf zu Höngg oder Zollikon zu Riesbach.2

Was das für Sie heisst: Sie müssen kein Notariat suchen. Sie finden es oben im Finder, mit Telefonnummer.

Der entscheidende Moment

Wann gehört das Haus dem Käufer: bei der Beurkundung oder beim Grundbuch?

Nicht bei der Beurkundung. Mit der Unterschrift beim Notariat sind Sie und der Käufer an den Vertrag gebunden. Eigentümer bleiben aber Sie.6

Das Eigentum geht erst über, wenn die Grundbuchanmeldung abgegeben ist.6 Das Gesetz sagt es klar: Grundeigentum erwirbt man durch den Eintrag im Grundbuch.5 Die Anmeldung ist eine schriftliche Erklärung des Eigentümers.5 Im Kanton Zürich muss sie der Verkäufer abgeben, also Sie.6

Beurkundung und Übertragung können am selben Termin stattfinden. Sie können aber auch Tage oder Wochen auseinanderliegen.6 Bis zur Anmeldung stehen Sie im Grundbuch als Eigentümer. Finanziert der Käufer mit einem neuen Schuldbrief, gibt seine Bank das Geld in der Regel erst nach der Anmeldung des Pfandrechts frei.12

Ein verbreiteter Irrtum ist, das Notariat erledige nach der Beurkundung alles von selbst. Die Anmeldung ist ein eigener Schritt.

Was das für Sie heisst: Planen Sie den Tag der Übertragung so sorgfältig wie die Beurkundung. Den ganzen Weg zeigt der Ablauf des Hausverkaufs.

Beim Notariat

Wie läuft der Verkauf beim Notariat Schritt für Schritt ab?

  1. Angaben übermitteln

    Mit dem Formular «Vertragsangaben» schicken Sie dem Notariat die wichtigsten Daten zu Parteien, Preis und Terminen.7 8

  2. Persönliches Gespräch

    Das Notariat geht den Vertrag mit Ihnen durch und klärt offene Punkte.7

  3. Vertragsentwurf bereinigen

    Sie erhalten einen Entwurf. Erst wenn er bereinigt ist, wird der Termin vereinbart.7

  4. Beurkundung

    Käufer und Verkäufer unterschreiben vor der Urkundsperson. Ab jetzt sind beide gebunden.4 6

  5. Grundbuchanmeldung

    Sie geben die Anmeldung ab. Damit wird der Käufer Eigentümer. Das kann am selben Tag oder später sein.6

  6. Schuldbrief des Käufers

    Finanziert der Käufer mit einem neuen Schuldbrief, wird ein Pfandvertrag beurkundet und angemeldet. Die Bank erhält ein Interimszeugnis und zahlt in der Regel darauf.12

  7. Rechnung bezahlen

    Die Gebühren sind innert 30 Tagen zu zahlen. Ab einer Mahnung kostet der Verzug 5 Prozent Zins.9

Was das Notariat wissen will

Welche Angaben braucht das Notariat für den Kaufvertrag?

Das Formular «Vertragsangaben» zeigt, worauf es ankommt.8 Es fragt nach Ihrem Zivilstand und Güterstand. Es fragt, ob das Haus die Familienwohnung ist und ob es ein Neubau ist, also jünger als zwei Jahre.

Dann geht es um Geld. Gefragt wird nach bestehenden Hypotheken und ihrem Gläubiger. Wird die Hypothek abgelöst, oder übernimmt sie der Käufer?8 Dazu kommt, wie die Grundstückgewinnsteuer sichergestellt wird.

Weiter fragt das Formular nach dem Datum der Übertragung und des Antritts. Es will wissen, ob Sie für Mängel einstehen und ob das Haus vermietet ist. Dazu kommen die letzte Kontrolle der Elektroinstallationen und die Versicherungen.8 Zuletzt kreuzen Sie an, wer die Gebühren trägt.

Was das für Sie heisst: Die meisten Antworten kennen Sie selbst. Hypothek, Steuer und Gewährleistung sollten aber vor dem Gespräch geklärt sein. Welche Dokumente Sie bereitlegen, zeigt die Seite zu den Unterlagen für den Verkauf.

Die Kosten

Was kosten Notariat und Grundbuch beim Hausverkauf?

Der Tarif ist amtlich und für alle 44 Notariate gleich. Die Beurkundung des Kaufvertrags kostet 1 Promille vom Verkehrswert des Grundstücks, mindestens 100 Franken.9 Der Eintrag ins Grundbuch kostet nochmals 1 Promille, ebenfalls mindestens 100 Franken.9

Mehrwertsteuer fällt nur auf die Beurkundung an. Die Grundbuchgebühr ist mehrwertsteuerfrei.10 Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent.

Grundlage ist der Verkehrswert, meist der Kaufpreis. Geben die Parteien ihn offensichtlich zu tief an, setzt das Notariat ihn selbst fest.9 Eine Beurkundung werktags nach 18.30 Uhr, am Wochenende oder an Feiertagen kostet 100 Franken mehr.9

Eine Handänderungssteuer kommt nicht dazu. Der Kanton Zürich hat sie per 2005 abgeschafft.13

Was das für Sie heisst: Bei 1,3 Millionen Franken und hälftiger Teilung zahlen Sie als Verkäufer rund 1'350 Franken. Die Rechnung steht gleich darunter. Was nach Hypothek und Steuer bleibt, zeigt der Netto-Erlös-Rechner.

Rechenbeispiel

Rechnerisch: Verkauf für 1'300'000 Franken

Annahme: Kaufpreis gleich Verkehrswert, ein Grundstück, Beurkundung zu den Öffnungszeiten, Kosten je zur Hälfte nach § 29 NotG. Ohne Schuldbrief des Käufers und ohne Auslagen.

Beurkundung Kaufvertrag (1 Promille)
CHF 1'300.00
Mehrwertsteuer 8,1 Prozent auf die Beurkundung
CHF 105.30
Grundbucheintrag (1 Promille, ohne Mehrwertsteuer)
CHF 1'300.00
Total Notariat und Grundbuch
CHF 2'705.30
Ihre Hälfte als Verkäufer
CHF 1'352.65
Eigene Rechnung nach NotGebV Anhang Ziff. 1.1.1 und 2.2.1 und § 29 NotG, Mehrwertsteuer nach dem Gebührenrechner der Notariate · Richtwert ohne Gewähr

Wer zahlt

Wer bezahlt die Gebühren, der Käufer oder der Verkäufer?

Das Notariatsgesetz regelt den Normalfall. Bei einer Eigentumsänderung schulden beide Parteien die Gebühren zu gleichen Teilen.1 Im Vertrag dürfen Sie etwas anderes vereinbaren.1 Das Formular bietet darum drei Möglichkeiten an: je zur Hälfte, ganz durch die Verkäuferschaft oder ganz durch die Käuferschaft.8

Gegenüber dem Amt haften beide Seiten solidarisch.1 Das Notariat kann also die ganze Rechnung von Ihnen verlangen, auch wenn der Käufer seine Hälfte schuldet. Für die Gebühren eines neuen Schuldbriefs haftet auch die Bank.1

Für den Schuldbrief selbst gilt eine andere Regel. Seine Gebühren schuldet, wer die Amtshandlung verlangt.1 Das ist in der Regel der Käufer, der finanziert.

Kommt der Vertrag nicht zustande, haftet der Auftraggeber für bereits angefallene Gebühren und Auslagen.8

Was das für Sie heisst: Die Aufteilung ist Verhandlungssache. Halten Sie sie im Vertrag fest und rechnen Sie Ihren Anteil in den Netto-Erlös ein.

Die Gebühren sind der kleinste Posten. Was nach Hypothek und Grundstückgewinnsteuer bei Ihnen ankommt, ordne ich mit Ihnen ein. Schriftlich und kostenlos.

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Steuer

Gibt es im Kanton Zürich noch eine Handänderungssteuer?

Nein. Seit dem 1. Januar 2005 erhebt der Kanton Zürich keine Handänderungssteuer mehr.13 14 Die Paragrafen 227 bis 233 des Steuergesetzes sind aufgehoben.13 Das Gesetz zur Abschaffung datiert vom 30. November 2003. Der Regierungsrat setzte es auf Anfang 2005 in Kraft.13 14

Viele verwechseln sie mit der Grundstückgewinnsteuer. Diese gibt es weiterhin. Sie fällt auf Ihren Gewinn an, nicht auf den Preis. Wie viel das ist, hängt von Kaufpreis, Investitionen und Besitzdauer ab.

Noch etwas hat sich 2005 geändert. Das Bundesrecht stellt es den Kantonen seither frei, Eigentumswechsel zu veröffentlichen.5 Der Kanton Zürich publiziert sie nicht mehr.16 Ihr Verkauf erscheint also in keinem Amtsblatt.

Was das für Sie heisst: Neben den Gebühren ist die Grundstückgewinnsteuer der grosse Posten. Rechnen Sie sie mit dem Rechner für den Kanton Zürich durch, bevor Sie einen Preis nennen.

Hypothek und Pfandrecht

Was hat der Schuldbrief mit dem Notariat zu tun?

Der Schuldbrief ist das Pfandrecht, mit dem eine Bank ihre Hypothek am Haus sichert. Braucht der Käufer einen neuen, läuft das ebenfalls über das Notariat. Zuerst wird ein Pfandvertrag beurkundet, meist von der Bank vorbereitet. Dann meldet der Eigentümer das Pfandrecht beim Grundbuch an.12

Das Grundbuchamt bestätigt der Bank die Anmeldung mit einem Interimszeugnis. Darauf gibt die Bank in der Regel das Geld frei.12 Deshalb hängen Pfandrecht und Kaufpreis am Tag der Übertragung zusammen.

Die Kosten folgen derselben Logik: je 1 Promille der Pfandsumme für Beurkundung und Grundbuch, mindestens je 100 Franken.9 11 Auf die Beurkundung kommt Mehrwertsteuer. Ein Schuldbrief auf Papier kostet zusätzlich 50 Franken pro Grundstück, mindestens 200 Franken.9 Bei einem Register-Schuldbrief entfällt das.9

Was das für Sie heisst: Ihre eigene Hypothek wird beim Verkauf abgelöst oder vom Käufer übernommen.8 Klären Sie das früh mit Ihrer Bank.

Vor dem Verkauf

Wie bekommen Sie einen Grundbuchauszug, und was kostet er?

Den Auszug bestellen Sie beim zuständigen Notariat, über ein Online-Formular.15 Er kostet 30 Franken für die erste Seite.9 Jede weitere Seite bis zur zehnten kostet 10 Franken, ab der elften 5 Franken.9

Sind Sie nicht selbst Eigentümer, braucht es eine Vollmacht oder ein glaubhaftes Interesse.15 Ohne beides gibt es nur die Grunddaten. Dazu gehören Eigentümer, Erwerbsdatum, Dienstbarkeiten und bestimmte Anmerkungen.16 Kurze mündliche Auskünfte bis 30 Minuten sind gebührenfrei.16

Lesen Sie den Auszug, bevor Sie inserieren. Er zeigt Dienstbarkeiten wie ein Wegrecht und vorgemerkte Vorkaufsrechte. Ein vertragliches Vorkaufsrecht gilt höchstens 25 Jahre.4 Gesetzlich haben Miteigentümer eines, wenn ein Anteil an Dritte geht.5 Keinen Vorkaufsfall lösen die Zuweisung an einen Erben in der Erbteilung und die Zwangsversteigerung aus.4 17

Was das für Sie heisst: Ein Auszug ab 30 Franken verhindert Überraschungen beim Notartermin.

Ehrlich gesagt

Was regelt kein Tarif, und wo hilft ein Gespräch?

Ehrlich gesagt: Der Tarif ist das Einfachste am Verkauf. Wie lange es vom Formular bis zum Termin dauert, regelt kein Tarif. Fragen Sie Ihr Notariat früh nach Terminen. Für die Gebühren gilt der gesetzliche Normalfall je zur Hälfte, solange Sie nichts anderes vereinbaren.

Das Notariat beurkundet, was Sie vereinbaren. Es sagt Ihnen nicht, ob der Preis stimmt, ob ein Ausschluss der Gewährleistung klug ist oder welcher Übertragungstag zu Ihrem Umzug passt. Diese Fragen entscheiden über viel mehr Geld als die Gebühren.

Diese Seite erklärt Rolle, Ablauf und Tarif der Zürcher Notariate nach Stand 15. Oktober 2026. Adressen und Zuständigkeiten haben wir an diesem Tag am Original geprüft, massgebend ist notariate-zh.ch. Die Seite ersetzt keine Beratung durch Notariat, Steueramt oder Anwalt. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Für Töchter und Söhne

Sie kümmern sich um den Verkauf für Ihre Eltern?

Dann brauchen Sie früher oder später den Grundbuchauszug. Ohne Vollmacht Ihrer Eltern erhalten Sie nur die Grunddaten. Lassen Sie sich die Vollmacht geben, bevor die Fragen kommen. Suchen Sie im Finder oben das Notariat und speichern Sie die Telefonnummer. Und rechnen Sie mit Ihren Eltern zusammen den Gebührenanteil durch. So kennen alle die Zahl, bevor der Käufer danach fragt.

Was fragen Verkäufer sonst noch zum Notariat?

Kann ich das Notariat im Kanton Zürich frei wählen?

Nein. Zuständig ist das Notariat des Kreises, in dem das Grundstück liegt. Die Kreise legt ein Beschluss des Kantonsrates fest. Es beurkundet den Kaufvertrag und nimmt auch die Grundbuchanmeldung entgegen.

Wie viel Prozent kosten Notariat und Grundbuch?

Zusammen 2 Promille des Verkehrswerts, also 0,2 Prozent: je 1 Promille für Beurkundung und Grundbuch, mindestens je 100 Franken. Dazu kommt 8,1 Prozent Mehrwertsteuer auf die Beurkundung. Gesetzlich tragen Käufer und Verkäufer je die Hälfte.

Bis wann muss ich die Rechnung des Notariats bezahlen?

Innert 30 Tagen. Nach einer Mahnung kommt ein Verzugszins von 5 Prozent dazu.

Kostet eine Beurkundung am Abend oder am Samstag mehr?

Ja. Werktags nach 18.30 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erhöht sich die Beurkundungsgebühr um 100 Franken.

Was kostet der Grundbucheintrag nach einem Erbgang?

Für den Eintrag der Erben kostet es 50 Franken pro Grundstück, mindestens 100 und höchstens 300 Franken. Übernimmt später ein Erbe das Haus allein, sieht der Tarif 1 Promille des betroffenen Wertanteils vor, mindestens 100 Franken. Den Betrag im Einzelfall bestätigt Ihnen das Notariat.

Wird mein Hausverkauf im Kanton Zürich veröffentlicht?

Nein. Das Bundesrecht überlässt die Veröffentlichung von Eigentumswechseln den Kantonen. Der Kanton Zürich publiziert sie nicht.

Quellen

  1. Notariatsgesetz Kanton Zürich (NotG, LS 242), §§ 1, 2, 4, 24 und 29 · Nachtrag 95, Stand 1.1.2017, am Original gelesen 15.10.2026
  2. Beschluss des Kantonsrates über die Notariatskreise und den Sitz der Notariate (LS 242.5) · Nachtrag 119, Stand 1.1.2023, am Original gelesen 15.10.2026
  3. Notariate des Kantons Zürich: Ihr Notariat (Adressen und Zuständigkeit aller 44 Notariate) · abgerufen 15.10.2026
  4. Obligationenrecht (OR), Art. 216, 216a und 216c (SR 220) · Stand 1. Oktober 2026
  5. Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 656, 657, 682, 963, 970 und 970a (SR 210) · Stand 1. Juli 2026
  6. Notariate des Kantons Zürich: Eigentumsübertragung / Besitzesantritt · abgerufen 15.10.2026
  7. Notariate des Kantons Zürich: Kaufvertrag etc. · abgerufen 15.10.2026
  8. Notariate des Kantons Zürich: Formular «Vertragsangaben» (PDF) · abgerufen 15.10.2026
  9. Notariatsgebührenverordnung Kanton Zürich (NotGebV, LS 243), §§ 2, 6, 8, 8a, 15 und Anhang · Nachtrag 123, Stand 1.1.2024, am Original gelesen 15.10.2026
  10. Notariate des Kantons Zürich: Gebühren beim Kaufvertrag (Gebührenrechner) · abgerufen 15.10.2026
  11. Notariate des Kantons Zürich: Gebühren bei Grundpfandrechten · abgerufen 15.10.2026
  12. Notariate des Kantons Zürich: Schuldbriefserrichtung / -erhöhung · abgerufen 15.10.2026
  13. Steuergesetz Kanton Zürich (StG, LS 631.1), §§ 227–233 aufgehoben (Fussnote 35) · Nachtrag 132, am Original gelesen 15.10.2026
  14. Kanton Zürich, Medienmitteilung des Regierungsrates: Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 · vom 12.12.2003, abgerufen 15.10.2026
  15. Notariate des Kantons Zürich: Auszugsbestellung · abgerufen 15.10.2026
  16. Notariate des Kantons Zürich: Einsicht ins Grundbuch · abgerufen 15.10.2026
  17. Notariate des Kantons Zürich: Vorkaufsrecht · abgerufen 15.10.2026

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