Auf dieser Seite
- Was macht das Notariat beim Hausverkauf im Kanton Zürich?
- Wann gehört das Haus dem Käufer: bei der Beurkundung oder beim Grundbuch?
- Wie läuft der Verkauf beim Notariat Schritt für Schritt ab?
- Welche Angaben braucht das Notariat für den Kaufvertrag?
- Was kosten Notariat und Grundbuch beim Hausverkauf?
- Wer bezahlt die Gebühren, der Käufer oder der Verkäufer?
- Gibt es im Kanton Zürich noch eine Handänderungssteuer?
- Was hat der Schuldbrief mit dem Notariat zu tun?
- Wie bekommen Sie einen Grundbuchauszug, und was kostet er?
- Ehrlich gesagt
- Häufige Fragen
Angenommen, der Preis ist ausgehandelt: 1,3 Millionen Franken für das Haus in Uster. Die Käuferin fragt: «Welchen Notar nehmen wir?» Ihr Schwager kennt einen guten in Zug. Ihre Nachbarin schwört auf ihre Notarin in der Stadt.
Im Kanton Zürich stellt sich diese Frage nicht. Für jedes Grundstück ist genau ein Notariat zuständig, festgelegt vom Kantonsrat. Es beurkundet den Vertrag und führt zugleich das Grundbuch. Und es arbeitet nach einem amtlichen Tarif, den Sie heute auf den Franken nachrechnen können.
Auf dieser Seite finden Sie Ihr Notariat mit Adresse und Telefon. Sie sehen, was es kostet und wer zahlt. Und Sie erfahren, an welchem Punkt das Haus wirklich verkauft ist. Dieser Punkt liegt bei Ihnen, nicht beim Käufer.
Welches der 44 Notariate ist für Ihr Haus zuständig?
Finder · 160 Gemeinden, 44 Notariate
Welches Notariat ist für Ihre Gemeinde zuständig?
Zuständig ist immer das Notariat am Ort des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort. In der Stadt Zürich und in Winterthur entscheidet das Quartier.
Stand: geprüft am 15.10.2026. Massgebend ist notariate-zh.ch.
Keine Gemeinde mit diesem Namen im Kanton Zürich. Gesucht wird nach der politischen Gemeinde, etwa «Illnau-Effretikon».
Geben Sie oben die Gemeinde ein. Hier erscheinen Adresse, Telefon und Website des zuständigen Notariats.
Alle 44 Notariate und ihre Gemeinden
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Affoltern
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Affoltern
Adresse Sagistrasse 8b, 8910 Affoltern am Albis
Telefon 044 752 36 36
E-Mail affoltern@notariate-zh.ch
Gemeinden Aeugst am Albis, Affoltern am Albis, Hausen am Albis, Hedingen, Kappel am Albis, Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Obfelden, Ottenbach, Rifferswil
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Altstetten-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich
Adresse Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
Telefon 044 752 35 50
E-Mail altstetten-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Kreis 9
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Andelfingen
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Andelfingen
Adresse Ob der Gass 15, 8450 Andelfingen
Telefon 052 724 24 00
E-Mail andelfingen@notariate-zh.ch
Gemeinden Andelfingen, Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dorf, Flaach, Henggart, Kleinandelfingen, Ossingen, Thalheim an der Thur, Volken
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Aussersihl-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich
Adresse Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Telefon 044 859 28 80
E-Mail aussersihl-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Kreis 4 und Kreis 5
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Bassersdorf
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf
Adresse Plätzliweg 4, 8303 Bassersdorf
Telefon 044 859 22 90
E-Mail bassersdorf@notariate-zh.ch
Gemeinden Bassersdorf, Kloten, Nürensdorf
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Bauma
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bauma
Adresse Dorfstrasse 42, 8494 Bauma
Telefon 052 635 10 40
E-Mail bauma@notariate-zh.ch
Gemeinden Bäretswil, Bauma
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Bülach
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bülach
Adresse Marktgasse 1, 8180 Bülach
Telefon 044 859 28 00
E-Mail buelach@notariate-zh.ch
Gemeinden Bachenbülach, Bülach, Hochfelden, Höri, Winkel
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Dielsdorf
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dielsdorf
Adresse Wehntalerstrasse 40, 8157 Dielsdorf
Telefon 044 752 37 70
E-Mail dielsdorf@notariate-zh.ch
Gemeinden Bachs, Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Hüttikon, Niederweningen, Oberweningen, Otelfingen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf, Steinmaur
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Dietikon
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon
Adresse Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
Telefon 044 859 24 50
E-Mail dietikon@notariate-zh.ch
Gemeinden Dietikon, Geroldswil, Oetwil an der Limmat
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Dübendorf
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf
Adresse Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf
Telefon 044 859 29 00
E-Mail duebendorf@notariate-zh.ch
Gemeinden Dübendorf, Fällanden, Schwerzenbach, Volketswil, Wangen-Brüttisellen
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Eglisau
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Eglisau
Adresse Obergass 3, 8193 Eglisau
Telefon 044 752 38 80
E-Mail eglisau@notariate-zh.ch
Gemeinden Eglisau, Glattfelden, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen, Wil
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Elgg
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Elgg
Adresse Bahnhofstrasse 32, 8353 Elgg
Telefon 052 397 31 31
E-Mail elgg@notariate-zh.ch
Gemeinden Elgg, Elsau, Hagenbuch, Schlatt
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Embrach
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Embrach
Adresse Dorfstrasse 113 B, 8424 Embrach
Telefon 044 752 39 00
E-Mail embrach@notariate-zh.ch
Gemeinden Embrach, Freienstein-Teufen, Lufingen, Oberembrach, Rorbas
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Enge-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Enge-Zürich
Adresse Bederstrasse 28, 8002 Zürich
Telefon 044 446 57 60
E-Mail enge-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Kreis 2
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Feuerthalen
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Feuerthalen
Adresse Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen
Telefon 052 633 49 50
E-Mail feuerthalen@notariate-zh.ch
Gemeinden Benken, Dachsen, Feuerthalen, Flurlingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Rheinau, Trüllikon
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Fluntern-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Fluntern-Zürich
Adresse Pestalozzistrasse 24, 8032 Zürich
Kundeneingang Zürichbergstrasse 32, 8032 Zürich
Umzug: bis 21.10.2026 Freiestrasse 15, am 22. und 23.10.2026 geschlossen, ab 26.10.2026 Kundeneingang Zürichbergstrasse 32.
Telefon 044 716 58 48
E-Mail fluntern-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Oberstrass (Kreis 6) und Fluntern (Kreis 7)
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Grüningen
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Grüningen
Adresse Kirchgass 8, 8627 Grüningen
Telefon 044 807 59 40
E-Mail grueningen@notariate-zh.ch
Gemeinden Bubikon, Gossau, Grüningen
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Höngg-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Höngg-Zürich
Adresse Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich
Telefon 044 752 34 50
E-Mail hoengg-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Höngg (Kreis 10)
Gemeinden Oberengstringen, Regensdorf, Unterengstringen, Weiningen
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Horgen
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Horgen
Adresse Dorfplatz 1, 8810 Horgen
Telefon 044 859 22 22
E-Mail horgen@notariate-zh.ch
Gemeinden Horgen, Oberrieden
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Hottingen-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Hottingen-Zürich
Adresse Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich
Telefon 044 924 45 50
E-Mail hottingen-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Hottingen, Hirslanden und Witikon (Kreis 7)
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Illnau
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau
Adresse Länggstrasse 9, 8308 Illnau
Telefon 052 646 30 30
E-Mail illnau@notariate-zh.ch
Gemeinden Illnau-Effretikon, Lindau, Weisslingen
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Küsnacht
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Küsnacht
Adresse Kohlrainstrasse 10, 8700 Küsnacht ZH
Telefon 044 947 57 00
E-Mail kuesnacht@notariate-zh.ch
Gemeinden Erlenbach, Küsnacht, Zumikon
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Männedorf
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Männedorf
Adresse Bahnhofstrasse 20, 8708 Männedorf
Telefon 044 928 15 25
E-Mail maennedorf@notariate-zh.ch
Gemeinden Männedorf, Oetwil am See, Uetikon am See
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Meilen
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Meilen
Adresse Dorfstrasse 81, 8706 Meilen
Telefon 044 924 45 00
E-Mail meilen@notariate-zh.ch
Gemeinden Herrliberg, Meilen
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Niederglatt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt
Adresse Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt
Telefon 044 752 34 00
E-Mail niederglatt@notariate-zh.ch
Gemeinden Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Oberglatt, Rümlang, Stadel, Weiach
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Oberwinterthur-Winterthur
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur
Adresse Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Telefon 052 674 54 00
E-Mail oberwinterthur-winterthur@notariate-zh.ch
Winterthur Oberwinterthur und Seen
Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon an der Thur, Rickenbach, Wiesendangen
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Oerlikon-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich
Adresse Nansenstrasse 16, 8050 Zürich
Telefon 044 859 29 50
E-Mail oerlikon-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Kreis 11 und Kreis 12
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Pfäffikon
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Pfäffikon
Adresse Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH
Telefon 044 752 38 38
E-Mail pfaeffikon@notariate-zh.ch
Gemeinden Fehraltorf, Hittnau, Pfäffikon, Russikon
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Riesbach-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Riesbach-Zürich
Adresse Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich
Telefon 044 752 35 35
E-Mail riesbach-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Kreis 8
Gemeinden Zollikon
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Schlieren
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren
Adresse Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren
Telefon 044 752 37 00
E-Mail schlieren@notariate-zh.ch
Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Bonstetten, Schlieren, Stallikon, Uitikon, Urdorf, Wettswil am Albis
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Stäfa
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stäfa
Adresse Bahnhofstrasse 28, 8712 Stäfa
Telefon 044 927 14 50
E-Mail staefa@notariate-zh.ch
Gemeinden Hombrechtikon, Stäfa
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Stammheim
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stammheim
Adresse Hauptstrasse 8, 8477 Oberstammheim
Telefon 052 725 11 45
E-Mail stammheim@notariate-zh.ch
Gemeinden Stammheim, Truttikon
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Thalwil
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Thalwil
Adresse Gotthardstrasse 20/22, 8800 Thalwil
Telefon 044 859 23 90
E-Mail thalwil@notariate-zh.ch
Gemeinden Adliswil, Kilchberg, Langnau am Albis, Rüschlikon, Thalwil
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Turbenthal
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Turbenthal
Adresse Bahnhofstrasse 6, 8488 Turbenthal
Telefon 052 397 23 11
E-Mail turbenthal@notariate-zh.ch
Gemeinden Turbenthal, Wila, Wildberg, Zell
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Unterstrass-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich
Adresse Schaffhauserstrasse 2, 8006 Zürich
Telefon 044 752 37 37
E-Mail unterstrass-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Unterstrass (Kreis 6) und Wipkingen (Kreis 10)
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Uster
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster
Adresse Zürichstrasse 1, 8610 Uster
Telefon 044 752 39 90
E-Mail uster@notariate-zh.ch
Gemeinden Egg, Greifensee, Maur, Mönchaltorf, Uster
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Wädenswil
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wädenswil
Adresse Zugerstrasse 16, 8820 Wädenswil
Telefon 044 859 25 50
E-Mail waedenswil@notariate-zh.ch
Gemeinden Richterswil, Wädenswil
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Wald
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wald
Adresse Rosenthalstrasse 7a, 8636 Wald
Telefon 055 254 51 51
E-Mail wald@notariate-zh.ch
Gemeinden Dürnten, Fischenthal, Rüti, Wald
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Wallisellen
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen
Adresse Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Telefon 044 859 26 26
E-Mail wallisellen@notariate-zh.ch
Gemeinden Dietlikon, Opfikon, Wallisellen
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Wetzikon
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wetzikon
Adresse Bahnhofstrasse 156, 8620 Wetzikon
Telefon 044 823 19 00
E-Mail wetzikon@notariate-zh.ch
Gemeinden Hinwil, Seegräben, Wetzikon
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Wiedikon-Zürich
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wiedikon-Zürich
Adresse Weststrasse 70, 8003 Zürich
Telefon 044 298 55 00
E-Mail wiedikon-zuerich@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Kreis 3
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Winterthur-Altstadt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt
Adresse Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Telefon 052 687 26 66
E-Mail winterthur-altstadt@notariate-zh.ch
Winterthur Mattenbach und Stadt
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Wülflingen-Winterthur
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wülflingen-Winterthur
Adresse Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Telefon 052 224 27 30
E-Mail wuelflingen-winterthur@notariate-zh.ch
Winterthur Töss, Veltheim und Wülflingen
Gemeinden Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Seuzach
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Zürich (Altstadt)
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Zürich (Altstadt)
Adresse Löwenstrasse 11, 8001 Zürich
Telefon 044 752 36 00
E-Mail zuerich-altstadt@notariate-zh.ch
Stadt Zürich Kreis 1
Die Rolle
Was macht das Notariat beim Hausverkauf im Kanton Zürich?
Das Notariat ist im Kanton Zürich eine kantonale Amtsstelle. Es vereint drei Ämter: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt.1 Seine Gebühren fliessen in die Staatskasse.1
Beim Verkauf hat es zwei Aufgaben. Erstens beurkundet es den Kaufvertrag. Ohne diese öffentliche Beurkundung ist ein Kaufvertrag über ein Grundstück ungültig, auch ein Vorvertrag.4 Zweitens nimmt es als Grundbuchamt die Anmeldung entgegen und trägt den neuen Eigentümer ein.7
Welches Notariat zuständig ist, bestimmt die Lage des Grundstücks.1 Der Kanton ist in 44 Notariatskreise eingeteilt.2 Ein Kreis umfasst meist mehrere Gemeinden, nach Möglichkeit im selben Bezirk.1 Die Städte Zürich und Winterthur sind nach Quartieren auf mehrere Notariate verteilt. Manche Gemeinde gehört zu einem Stadt-Notariat, etwa Regensdorf zu Höngg oder Zollikon zu Riesbach.2
Was das für Sie heisst: Sie müssen kein Notariat suchen. Sie finden es oben im Finder, mit Telefonnummer.
Der entscheidende Moment
Wann gehört das Haus dem Käufer: bei der Beurkundung oder beim Grundbuch?
Nicht bei der Beurkundung. Mit der Unterschrift beim Notariat sind Sie und der Käufer an den Vertrag gebunden. Eigentümer bleiben aber Sie.6
Das Eigentum geht erst über, wenn die Grundbuchanmeldung abgegeben ist.6 Das Gesetz sagt es klar: Grundeigentum erwirbt man durch den Eintrag im Grundbuch.5 Die Anmeldung ist eine schriftliche Erklärung des Eigentümers.5 Im Kanton Zürich muss sie der Verkäufer abgeben, also Sie.6
Beurkundung und Übertragung können am selben Termin stattfinden. Sie können aber auch Tage oder Wochen auseinanderliegen.6 Bis zur Anmeldung stehen Sie im Grundbuch als Eigentümer. Finanziert der Käufer mit einem neuen Schuldbrief, gibt seine Bank das Geld in der Regel erst nach der Anmeldung des Pfandrechts frei.12
Ein verbreiteter Irrtum ist, das Notariat erledige nach der Beurkundung alles von selbst. Die Anmeldung ist ein eigener Schritt.
Was das für Sie heisst: Planen Sie den Tag der Übertragung so sorgfältig wie die Beurkundung. Den ganzen Weg zeigt der Ablauf des Hausverkaufs.
Beim Notariat
Wie läuft der Verkauf beim Notariat Schritt für Schritt ab?
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Persönliches Gespräch
Das Notariat geht den Vertrag mit Ihnen durch und klärt offene Punkte.7
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Vertragsentwurf bereinigen
Sie erhalten einen Entwurf. Erst wenn er bereinigt ist, wird der Termin vereinbart.7
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Grundbuchanmeldung
Sie geben die Anmeldung ab. Damit wird der Käufer Eigentümer. Das kann am selben Tag oder später sein.6
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Schuldbrief des Käufers
Finanziert der Käufer mit einem neuen Schuldbrief, wird ein Pfandvertrag beurkundet und angemeldet. Die Bank erhält ein Interimszeugnis und zahlt in der Regel darauf.12
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Rechnung bezahlen
Die Gebühren sind innert 30 Tagen zu zahlen. Ab einer Mahnung kostet der Verzug 5 Prozent Zins.9
Was das Notariat wissen will
Welche Angaben braucht das Notariat für den Kaufvertrag?
Das Formular «Vertragsangaben» zeigt, worauf es ankommt.8 Es fragt nach Ihrem Zivilstand und Güterstand. Es fragt, ob das Haus die Familienwohnung ist und ob es ein Neubau ist, also jünger als zwei Jahre.
Dann geht es um Geld. Gefragt wird nach bestehenden Hypotheken und ihrem Gläubiger. Wird die Hypothek abgelöst, oder übernimmt sie der Käufer?8 Dazu kommt, wie die Grundstückgewinnsteuer sichergestellt wird.
Weiter fragt das Formular nach dem Datum der Übertragung und des Antritts. Es will wissen, ob Sie für Mängel einstehen und ob das Haus vermietet ist. Dazu kommen die letzte Kontrolle der Elektroinstallationen und die Versicherungen.8 Zuletzt kreuzen Sie an, wer die Gebühren trägt.
Was das für Sie heisst: Die meisten Antworten kennen Sie selbst. Hypothek, Steuer und Gewährleistung sollten aber vor dem Gespräch geklärt sein. Welche Dokumente Sie bereitlegen, zeigt die Seite zu den Unterlagen für den Verkauf.
Die Kosten
Was kosten Notariat und Grundbuch beim Hausverkauf?
Der Tarif ist amtlich und für alle 44 Notariate gleich. Die Beurkundung des Kaufvertrags kostet 1 Promille vom Verkehrswert des Grundstücks, mindestens 100 Franken.9 Der Eintrag ins Grundbuch kostet nochmals 1 Promille, ebenfalls mindestens 100 Franken.9
Mehrwertsteuer fällt nur auf die Beurkundung an. Die Grundbuchgebühr ist mehrwertsteuerfrei.10 Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent.
Grundlage ist der Verkehrswert, meist der Kaufpreis. Geben die Parteien ihn offensichtlich zu tief an, setzt das Notariat ihn selbst fest.9 Eine Beurkundung werktags nach 18.30 Uhr, am Wochenende oder an Feiertagen kostet 100 Franken mehr.9
Eine Handänderungssteuer kommt nicht dazu. Der Kanton Zürich hat sie per 2005 abgeschafft.13
Was das für Sie heisst: Bei 1,3 Millionen Franken und hälftiger Teilung zahlen Sie als Verkäufer rund 1'350 Franken. Die Rechnung steht gleich darunter. Was nach Hypothek und Steuer bleibt, zeigt der Netto-Erlös-Rechner.
Rechenbeispiel
Rechnerisch: Verkauf für 1'300'000 Franken
Annahme: Kaufpreis gleich Verkehrswert, ein Grundstück, Beurkundung zu den Öffnungszeiten, Kosten je zur Hälfte nach § 29 NotG. Ohne Schuldbrief des Käufers und ohne Auslagen.
- Beurkundung Kaufvertrag (1 Promille)
- CHF 1'300.00
- Mehrwertsteuer 8,1 Prozent auf die Beurkundung
- CHF 105.30
- Grundbucheintrag (1 Promille, ohne Mehrwertsteuer)
- CHF 1'300.00
- Total Notariat und Grundbuch
- CHF 2'705.30
- Ihre Hälfte als Verkäufer
- CHF 1'352.65
Wer zahlt
Wer bezahlt die Gebühren, der Käufer oder der Verkäufer?
Das Notariatsgesetz regelt den Normalfall. Bei einer Eigentumsänderung schulden beide Parteien die Gebühren zu gleichen Teilen.1 Im Vertrag dürfen Sie etwas anderes vereinbaren.1 Das Formular bietet darum drei Möglichkeiten an: je zur Hälfte, ganz durch die Verkäuferschaft oder ganz durch die Käuferschaft.8
Gegenüber dem Amt haften beide Seiten solidarisch.1 Das Notariat kann also die ganze Rechnung von Ihnen verlangen, auch wenn der Käufer seine Hälfte schuldet. Für die Gebühren eines neuen Schuldbriefs haftet auch die Bank.1
Für den Schuldbrief selbst gilt eine andere Regel. Seine Gebühren schuldet, wer die Amtshandlung verlangt.1 Das ist in der Regel der Käufer, der finanziert.
Kommt der Vertrag nicht zustande, haftet der Auftraggeber für bereits angefallene Gebühren und Auslagen.8
Was das für Sie heisst: Die Aufteilung ist Verhandlungssache. Halten Sie sie im Vertrag fest und rechnen Sie Ihren Anteil in den Netto-Erlös ein.
Die Gebühren sind der kleinste Posten. Was nach Hypothek und Grundstückgewinnsteuer bei Ihnen ankommt, ordne ich mit Ihnen ein. Schriftlich und kostenlos.
Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.
Steuer
Gibt es im Kanton Zürich noch eine Handänderungssteuer?
Nein. Seit dem 1. Januar 2005 erhebt der Kanton Zürich keine Handänderungssteuer mehr.13 14 Die Paragrafen 227 bis 233 des Steuergesetzes sind aufgehoben.13 Das Gesetz zur Abschaffung datiert vom 30. November 2003. Der Regierungsrat setzte es auf Anfang 2005 in Kraft.13 14
Viele verwechseln sie mit der Grundstückgewinnsteuer. Diese gibt es weiterhin. Sie fällt auf Ihren Gewinn an, nicht auf den Preis. Wie viel das ist, hängt von Kaufpreis, Investitionen und Besitzdauer ab.
Noch etwas hat sich 2005 geändert. Das Bundesrecht stellt es den Kantonen seither frei, Eigentumswechsel zu veröffentlichen.5 Der Kanton Zürich publiziert sie nicht mehr.16 Ihr Verkauf erscheint also in keinem Amtsblatt.
Was das für Sie heisst: Neben den Gebühren ist die Grundstückgewinnsteuer der grosse Posten. Rechnen Sie sie mit dem Rechner für den Kanton Zürich durch, bevor Sie einen Preis nennen.
Hypothek und Pfandrecht
Was hat der Schuldbrief mit dem Notariat zu tun?
Der Schuldbrief ist das Pfandrecht, mit dem eine Bank ihre Hypothek am Haus sichert. Braucht der Käufer einen neuen, läuft das ebenfalls über das Notariat. Zuerst wird ein Pfandvertrag beurkundet, meist von der Bank vorbereitet. Dann meldet der Eigentümer das Pfandrecht beim Grundbuch an.12
Das Grundbuchamt bestätigt der Bank die Anmeldung mit einem Interimszeugnis. Darauf gibt die Bank in der Regel das Geld frei.12 Deshalb hängen Pfandrecht und Kaufpreis am Tag der Übertragung zusammen.
Die Kosten folgen derselben Logik: je 1 Promille der Pfandsumme für Beurkundung und Grundbuch, mindestens je 100 Franken.9 11 Auf die Beurkundung kommt Mehrwertsteuer. Ein Schuldbrief auf Papier kostet zusätzlich 50 Franken pro Grundstück, mindestens 200 Franken.9 Bei einem Register-Schuldbrief entfällt das.9
Was das für Sie heisst: Ihre eigene Hypothek wird beim Verkauf abgelöst oder vom Käufer übernommen.8 Klären Sie das früh mit Ihrer Bank.
Vor dem Verkauf
Wie bekommen Sie einen Grundbuchauszug, und was kostet er?
Den Auszug bestellen Sie beim zuständigen Notariat, über ein Online-Formular.15 Er kostet 30 Franken für die erste Seite.9 Jede weitere Seite bis zur zehnten kostet 10 Franken, ab der elften 5 Franken.9
Sind Sie nicht selbst Eigentümer, braucht es eine Vollmacht oder ein glaubhaftes Interesse.15 Ohne beides gibt es nur die Grunddaten. Dazu gehören Eigentümer, Erwerbsdatum, Dienstbarkeiten und bestimmte Anmerkungen.16 Kurze mündliche Auskünfte bis 30 Minuten sind gebührenfrei.16
Lesen Sie den Auszug, bevor Sie inserieren. Er zeigt Dienstbarkeiten wie ein Wegrecht und vorgemerkte Vorkaufsrechte. Ein vertragliches Vorkaufsrecht gilt höchstens 25 Jahre.4 Gesetzlich haben Miteigentümer eines, wenn ein Anteil an Dritte geht.5 Keinen Vorkaufsfall lösen die Zuweisung an einen Erben in der Erbteilung und die Zwangsversteigerung aus.4 17
Was das für Sie heisst: Ein Auszug ab 30 Franken verhindert Überraschungen beim Notartermin.
Ehrlich gesagt
Was regelt kein Tarif, und wo hilft ein Gespräch?
Ehrlich gesagt: Der Tarif ist das Einfachste am Verkauf. Wie lange es vom Formular bis zum Termin dauert, regelt kein Tarif. Fragen Sie Ihr Notariat früh nach Terminen. Für die Gebühren gilt der gesetzliche Normalfall je zur Hälfte, solange Sie nichts anderes vereinbaren.
Das Notariat beurkundet, was Sie vereinbaren. Es sagt Ihnen nicht, ob der Preis stimmt, ob ein Ausschluss der Gewährleistung klug ist oder welcher Übertragungstag zu Ihrem Umzug passt. Diese Fragen entscheiden über viel mehr Geld als die Gebühren.
Diese Seite erklärt Rolle, Ablauf und Tarif der Zürcher Notariate nach Stand 15. Oktober 2026. Adressen und Zuständigkeiten haben wir an diesem Tag am Original geprüft, massgebend ist notariate-zh.ch. Die Seite ersetzt keine Beratung durch Notariat, Steueramt oder Anwalt. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.
Für Töchter und Söhne
Sie kümmern sich um den Verkauf für Ihre Eltern?
Dann brauchen Sie früher oder später den Grundbuchauszug. Ohne Vollmacht Ihrer Eltern erhalten Sie nur die Grunddaten. Lassen Sie sich die Vollmacht geben, bevor die Fragen kommen. Suchen Sie im Finder oben das Notariat und speichern Sie die Telefonnummer. Und rechnen Sie mit Ihren Eltern zusammen den Gebührenanteil durch. So kennen alle die Zahl, bevor der Käufer danach fragt.
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Was hilft Ihnen beim nächsten Schritt?
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Was fragen Verkäufer sonst noch zum Notariat?
Kann ich das Notariat im Kanton Zürich frei wählen?
Nein. Zuständig ist das Notariat des Kreises, in dem das Grundstück liegt. Die Kreise legt ein Beschluss des Kantonsrates fest. Es beurkundet den Kaufvertrag und nimmt auch die Grundbuchanmeldung entgegen.
Wie viel Prozent kosten Notariat und Grundbuch?
Zusammen 2 Promille des Verkehrswerts, also 0,2 Prozent: je 1 Promille für Beurkundung und Grundbuch, mindestens je 100 Franken. Dazu kommt 8,1 Prozent Mehrwertsteuer auf die Beurkundung. Gesetzlich tragen Käufer und Verkäufer je die Hälfte.
Bis wann muss ich die Rechnung des Notariats bezahlen?
Innert 30 Tagen. Nach einer Mahnung kommt ein Verzugszins von 5 Prozent dazu.
Kostet eine Beurkundung am Abend oder am Samstag mehr?
Ja. Werktags nach 18.30 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erhöht sich die Beurkundungsgebühr um 100 Franken.
Was kostet der Grundbucheintrag nach einem Erbgang?
Für den Eintrag der Erben kostet es 50 Franken pro Grundstück, mindestens 100 und höchstens 300 Franken. Übernimmt später ein Erbe das Haus allein, sieht der Tarif 1 Promille des betroffenen Wertanteils vor, mindestens 100 Franken. Den Betrag im Einzelfall bestätigt Ihnen das Notariat.
Wird mein Hausverkauf im Kanton Zürich veröffentlicht?
Nein. Das Bundesrecht überlässt die Veröffentlichung von Eigentumswechseln den Kantonen. Der Kanton Zürich publiziert sie nicht.
Quellen
- Notariatsgesetz Kanton Zürich (NotG, LS 242), §§ 1, 2, 4, 24 und 29 · Nachtrag 95, Stand 1.1.2017, am Original gelesen 15.10.2026
- Beschluss des Kantonsrates über die Notariatskreise und den Sitz der Notariate (LS 242.5) · Nachtrag 119, Stand 1.1.2023, am Original gelesen 15.10.2026
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