Situation · Haus der Eltern

Elternhaus übernehmen und Geschwister auszahlen: so geht es

Wie viel Sie auszahlen, was mit der Hypothek geschieht und wann das Steueramt mitrechnet. Für den Kanton Zürich, mit Rechenbeispiel und Gesetzesartikeln.

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Zuerst die Rechnung sehen

Mit Gesetzesartikeln und zwei Rechenbeispielen · Stand 15. Oktober 2026 · Dominik Devaja

Auf dieser Seite
  1. Wie viel müssen Sie Ihren Geschwistern auszahlen?
  2. Zu welchem Wert wird das Elternhaus angerechnet?
  3. Was passiert mit der Hypothek der Eltern?
  4. Braucht der Teilungsvertrag einen Notar?
  5. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
  6. Was kostet es, wenn das Haus zu günstig übernommen wird?
  7. Welche Steuer kommt, wenn Sie das Haus später verkaufen?
  8. Was, wenn ein Geschwister nicht einverstanden ist?
  9. Kann ich meinen Erbteil einfach verkaufen?
  10. Welche Fehler kosten Geschwister am meisten?
  11. Ehrlich gesagt
  12. Häufige Fragen

Angenommen, Ihre Schwester sagt beim Sonntagsessen: «Ich möchte das Haus behalten. Ich zahle euch aus.» Alle sind erleichtert. Niemand muss das Kinderzimmer an Fremde übergeben. Dann kommt die Frage, die keiner laut stellen will: zu welchem Wert?

Genau hier wird es heikel. Ist der Wert zu hoch, fühlt sich Ihre Schwester ausgenommen. Ist er zu tief, schenken Sie und Ihr Bruder ihr Geld, und das Steueramt rechnet mit. Und die Bank? Die ist an Ihre Abmachung unter Geschwistern nicht gebunden. Die gute Nachricht: Für jede dieser Fragen gibt es eine klare Regel.

Und wie viel Geld ist das konkret?

Wie viel müssen Sie Ihren Geschwistern auszahlen?

Die Rechnung hat drei Schritte. Zuerst der Wert des Hauses am Tag der Teilung. Davon ziehen Sie die Hypothek ab, die noch darauf lastet. Was bleibt, ist der Netto-Wert. Ihn verteilen Sie nach den Erbquoten.1 Ohne Testament erben Kinder zu gleichen Teilen.1 Bei drei Geschwistern erhält also jedes einen Drittel.

Wer übernimmt, zahlt sich selbst nichts aus. Sein Drittel steckt im Haus. Die beiden anderen Drittel zahlt er in Geld aus, und er übernimmt die Hypothek.1

Zwei Dinge können die Rechnung verschieben. Hat ein Geschwister schon zu Lebzeiten der Eltern Geld erhalten, etwa für eine eigene Wohnung, muss es sich das in der Regel anrechnen lassen. Das heisst Ausgleichung.1 Und lebt ein Elternteil noch, hat er beim gemeinsamen Haus ein eigenes Vorrecht.1 Was dann gilt, zeigt die Seite zur Verwitwung.

Was das für Sie heisst: Alles hängt am Netto-Wert. Und der hängt am Wert des Hauses.

Rechenbeispiel

Drei Geschwister, eines übernimmt das Haus

Eigenes, frei erfundenes Beispiel, kein echter Fall und kein Marktwert. Beide Eltern sind verstorben, es gibt kein Testament und ausser dem Haus keinen weiteren Nachlass. B übernimmt, A und C werden ausbezahlt.

Verkehrswert am Tag der Teilung (angenommen)
1'500'000 Franken
Hypothek, die B übernimmt
– 400'000 Franken
Netto-Wert
1'100'000 Franken
Auszahlung an A (ein Drittel)
366'667 Franken
Auszahlung an C (ein Drittel)
366'667 Franken
Anteil von B, im Haus gebunden
366'667 Franken
B zahlt insgesamt aus
733'333 Franken
Eigene Berechnung nach Art. 457 Abs. 2, 615 und 617 ZGB1, auf ganze Franken gerundet. Die Übernahme der Hypothek setzt die Zustimmung der Bank voraus. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand Oktober 2026.

Zu welchem Wert wird das Elternhaus angerechnet?

Zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Teilung.1 Verkehrswert heisst: der Preis, den das Haus heute auf dem freien Markt erzielen würde. Nicht massgebend sind der Steuerwert aus der Steuererklärung und der alte Kaufpreis der Eltern. Der Steuerwert ist ein anderer Wert und liegt bei Liegenschaften in der Regel tiefer.7

Einigen sich die Geschwister nicht auf den Wert, schätzen ihn amtlich bestellte Sachverständige.1 Sie dürfen auch frei einen anderen Wert vereinbaren.1 Liegt er unter dem Verkehrswert, kann das Steueramt die Differenz aber als Schenkung unter Geschwistern behandeln.7 Mehr dazu weiter unten.

Eine unabhängige Schätzung schreibt das Gesetz nicht vor. Sie gibt aber allen Geschwistern dieselbe Grundlage. Und Sie können dem Steueramt zeigen, wie der vereinbarte Wert zustande kam.

Was das für Sie heisst: Bevor Sie über Geld reden, braucht es eine Zahl, die alle nachvollziehen können. Ein Familienwert aus dem Bauch heraus kann teuer werden.

Am Anfang jeder Übernahme steht eine Zahl, die alle Geschwister nachvollziehen können. Eine sorgfältige Einordnung des Hauswerts gibt Ihnen diese Zahl, bevor jemand unterschreibt. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

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Was passiert mit der Hypothek der Eltern?

Mit dem Tod werden die Schulden der Eltern zu Schulden aller Erben. Für die Hypothek haften alle solidarisch.1 Die Bank kann also von jedem Geschwister den ganzen Betrag verlangen.

Übernimmt ein Geschwister das Haus, trägt es unter den Geschwistern auch die Hypothek.1 Gegenüber der Bank sind die anderen damit noch nicht frei. Dafür braucht es ihre Zustimmung zur Schuldübernahme.2 Für Häuser mit Hypothek gilt dabei eine Sonderregel. In der Regel teilt das Grundbuchamt der Bank die Übernahme mit. Erklärt die Bank nicht innert eines Jahres schriftlich, die bisherigen Schuldner behalten zu wollen, werden diese frei.1 2

Sonst haften die ausbezahlten Geschwister weiter, in der Regel bis fünf Jahre nach der Teilung. Wird die Hypothek erst später fällig, laufen die fünf Jahre ab dann.1 Der Teilungsvertrag allein ändert daran nichts.

Was das für Sie heisst: Reden Sie mit der Bank, bevor der Teilungsvertrag unterschrieben ist. Und lassen Sie sich ihre Antwort schriftlich geben.

Braucht der Teilungsvertrag einen Notar?

Eine öffentliche Beurkundung braucht er nicht. Der Teilungsvertrag ist der Vertrag, mit dem die Erben den Nachlass unter sich aufteilen. Er muss schriftlich sein, auch wenn ein Haus darin vorkommt.1 Auch das Grundbuchamt verlangt nur einen schriftlichen Vertrag oder die schriftliche Zustimmung aller Erben.3

Aus Beweisgründen will das Grundbuchamt aber grundsätzlich beglaubigte Unterschriften.4 Beglaubigen heisst: Eine Amtsperson bestätigt, dass die Unterschrift echt ist. Das ist weniger als die Beurkundung des ganzen Vertrags. Einzureichen sind der Vertrag mit dem Wert der zugeteilten Objekte und eine Grundbuchanmeldung.4 Beim Aufsetzen hilft das zuständige Notariat.

Anders beim Verkauf an eine aussenstehende Person. Dieser Kaufvertrag muss öffentlich beurkundet werden.1

Was das für Sie heisst: schriftlich, mit beglaubigten Unterschriften. Vorher müssen die Erben selbst im Grundbuch stehen. Dafür braucht es die Erbbescheinigung.1 4 Wie Sie dazu kommen, zeigt die Seite zum Räumen des Elternhauses.

Sieben Schritte

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. 1. Die Erben ins Grundbuch eintragen lassen

    Mit der Erbbescheinigung im Original. Erst dann können Sie im Grundbuch über das Haus verfügen. Die Gebühr beträgt 50 Franken je Grundstück, mindestens 100 Franken.1 4 8

  2. 2. Den Wert klären

    Massgebend ist der Verkehrswert am Tag der Teilung. Einigen Sie sich nicht, schätzen amtlich bestellte Sachverständige.1

  3. 3. Mit der Bank reden

    Klären Sie früh, ob die Bank der Übernahme der Hypothek zustimmt. Mit ihrer Zustimmung werden die ausbezahlten Geschwister frei.1 2

  4. 4. Den Teilungsvertrag aufsetzen

    Schriftlich, mit dem Wert des Hauses, der Hypothek und den Auszahlungen. Die Unterschriften lassen Sie beglaubigen.1 4

  5. 5. Beim Grundbuchamt anmelden

    Vertrag und Grundbuchanmeldung einreichen. Danach steht das übernehmende Geschwister allein als Eigentümer im Grundbuch.4

  6. 6. Eine Schenkung fristgerecht melden

    Liegt der Übernahmewert unter dem Verkehrswert, muss das übernehmende Geschwister innert drei Monaten eine Schenkungssteuererklärung einreichen.6

  7. 7. Die Belege der Eltern aufbewahren

    Kaufvertrag und Rechnungen für Umbauten zählen beim späteren Verkauf. Ihre Auszahlungen an die Geschwister zählen dort nach dem Gesetzeswortlaut nicht.5

Was kostet es, wenn das Haus zu günstig übernommen wird?

Dann schenken die anderen Geschwister dem Übernehmer Geld. Das Steueramt kann diese Differenz als Querschenkung besteuern, also als Schenkung unter Erben.7 Kinder sind im Kanton Zürich zwar von der Erbschaftssteuer befreit.6 Für eine Schenkung unter Geschwistern gilt das nicht.

Ein Beispiel mit den Zahlen von oben: Die drei setzen das Haus mit 1'200'000 statt 1'500'000 Franken an. A und C erhalten so je 100'000 Franken weniger. Das sind zwei Schenkungen an B, je 100'000 Franken.

Je schenkendem Geschwister bleiben 15'000 Franken steuerfrei.6 Auf den Rest gilt der Grundtarif, für Geschwister mal drei.6 Steuerpflichtig ist B als Beschenkter. A und C haften solidarisch mit.6 B muss innert drei Monaten eine Schenkungssteuererklärung einreichen.6

Was das für Sie heisst: Ein Familienrabatt ist erlaubt. Über dem Freibetrag kostet er aber Steuer. Rechnen Sie ihn vor der Unterschrift durch.

Rechenbeispiel

Das Haus wird 300'000 Franken unter dem Verkehrswert angerechnet

Fortsetzung des Beispiels oben, frei erfunden. B übernimmt zu 1'200'000 statt 1'500'000 Franken, die Hypothek bleibt bei 400'000 Franken.

Netto-Wert bei 1'200'000 Franken
800'000 Franken
Auszahlung an A und an C je
266'667 statt 366'667 Franken
Schenkung von A an B, ebenso von C an B
je 100'000 Franken
Steuerbar je Schenkung nach Freibetrag
85'000 Franken
Einfache Steuer: 30'000 × 2 % + 55'000 × 3 %
2'250 Franken
Mal drei für Geschwister, je Schenkung
6'750 Franken
Schenkungssteuer für B, zwei Schenkungen
13'500 Franken
Eigene Berechnung nach §§ 21, 22 und 23 ESchG ZH6, nicht mit dem amtlichen Steuerrechner gegengeprüft. Ohne Gewähr, keine Steuerberatung im Einzelfall. Stand Oktober 2026.

Welche Steuer kommt, wenn Sie das Haus später verkaufen?

Die Übernahme selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus, die Steuer auf den Gewinn beim Verkauf. Sie wird nur aufgeschoben.5 Eine Handänderungssteuer gibt es im Kanton Zürich seit 2005 nicht mehr.5

Der Aufschub hat eine Grenze. Er gilt nur, solange das Haus noch zum ungeteilten Nachlass gehört.11 Verfolgen die Geschwister vorher gemeinsam mehr als die Aufteilung, etwa einen Neubau oder einen grösseren Umbau mit neuer Hypothek, kann die Übernahme als Verkauf gelten. Dann wird die Steuer sofort fällig. Dasselbe kann gelten, wenn die Erben das Haus zuerst in Miteigentum aufteilen. So urteilte das Verwaltungsgericht Zürich 2022, laut Entscheiddatenbank nicht rechtskräftig.11 Wer vor der Teilung umbauen oder das Haus lange gemeinsam halten will, klärt das vorher mit dem Gemeindesteueramt.

Verkaufen Sie das Haus später, zählt für Gewinn und Besitzdauer der Kauf durch die Eltern: ihr Kaufpreis und ihr Kaufdatum.5 Nach dem Gesetzeswortlaut senken Ihre Auszahlungen an die Geschwister diese Steuer nicht. Sie zählen nicht als Erwerbspreis.5 Im Beispiel oben hat B rund 733'333 Franken ausbezahlt. Beim Verkauf rechnet das Steueramt trotzdem ab dem alten Kaufpreis der Eltern.

Zwei Dinge wirken zu Ihren Gunsten. Liegt der Kauf der Eltern mehr als zwanzig Jahre zurück, dürfen Sie stattdessen den Verkehrswert von vor zwanzig Jahren einsetzen.5 Und je länger die Besitzdauer, desto grösser die Ermässigung, bis zur Hälfte ab zwanzig Jahren.5 Anrechenbar sind zudem dauernde Verbesserungen wie Umbauten.5

Bewahren Sie deshalb Kaufvertrag und Rechnungen der Eltern auf. Die Grundstückgewinnsteuer vorab berechnen oder ausrechnen, was nach einem Verkauf bleibt. Beides sind Richtwerte ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Was, wenn ein Geschwister nicht einverstanden ist?

Dann kann niemand allein entscheiden. Bis zur Teilung gehört das Haus allen Erben gemeinsam, als Gesamteigentum. Verfügt wird nur einstimmig.1 Das meinen viele, wenn sie sagen: Das geerbte Haus darf nicht verkauft werden. Ein Verbot ist es nicht. Es braucht nur alle.

Blockiert jemand, kann jedes Geschwister eine Vertretung der Erbengemeinschaft beantragen.1 Zuständig ist das Einzelgericht am Bezirksgericht, in dessen Bezirk der verstorbene Elternteil zuletzt wohnte.9 10 Zudem kann jeder Erbe jederzeit die Teilung verlangen, notfalls vor Gericht.1

Das Gesetz will ein Haus nicht zerstückeln, sondern einem Erben zuweisen.1 Einigen sich die Erben aber nicht, wer es erhält, muss es verkauft und der Erlös geteilt werden.1 Verlangt es ein Erbe, geschieht der Verkauf durch Versteigerung, öffentlich oder nur unter den Erben.1

Was das für Sie heisst: Wer übernehmen will, braucht die Zustimmung aller. Ohne sie droht der Verkauf, auch an Fremde.

Kann ich meinen Erbteil einfach verkaufen?

Ja, aber anders, als viele denken. Ihr Erbteil ist Ihr Anteil am ganzen Nachlass, nicht ein Stück vom Haus. Einen eigenen Anteil am Haus, den Sie allein verkaufen könnten, haben Sie nicht.1

Am einfachsten treten Sie Ihren Erbteil an Ihre Geschwister ab. Dafür genügt ein schriftlicher Vertrag.1 Verkaufen Sie ihn an eine aussenstehende Person, wird diese nicht Miterbin. Sie darf bei der Teilung nicht mitreden. Sie erhält nur, was Ihnen am Ende der Teilung zugewiesen wird.1 Für sie ist das eine ungewisse Forderung.

Wer aussteigen will, ohne auf eine Einigung zu warten, spricht deshalb meist zuerst mit den Geschwistern. Wie eine Erbengemeinschaft mit Haus sonst rechnet, zeigt die Seite zur Erbengemeinschaft.

Welche Fehler kosten Geschwister am meisten?

Diese Fehler wirken im Moment harmlos. Teuer werden sie oft erst Jahre später.

  • Den Steuerwert nehmen.Angerechnet wird der Verkehrswert. Ein tieferer Wert kann eine steuerbare Schenkung sein.1 7
  • Auf die Mehrheit setzen.Über Behalten oder Verkaufen entscheiden alle Erben gemeinsam. Die Wünsche der Mehrheit berücksichtigt nur die Behörde, wenn sie die Lose bildet.1
  • Die Bank vergessen.Der Teilungsvertrag allein befreit die ausbezahlten Geschwister nicht von der Hypothek.1 2
  • Die Auszahlung als Steuerabzug einplanen.Beim späteren Verkauf zählt nach dem Gesetzeswortlaut der Kaufpreis der Eltern, nicht Ihre Auszahlung.5
  • Die Frist für die Schenkungssteuer verpassen.Unter Geschwistern gilt: Erklärung innert drei Monaten.6

Ehrlich gesagt

Was entscheidet ein Makler hier nicht?

Was sich amtlich belegen lässt: die Regeln zur Bewertung, zur Form des Teilungsvertrags, zur Hypothek und zu den Steuern im Kanton Zürich. Was nicht eindeutig ist: Ob die Jahresfrist der Bank bei einer Erbteilung direkt gilt, ist eine Frage der Auslegung. Fragen Sie deshalb die Bank selbst. Welche Gebühr das Grundbuchamt für die Teilung erhebt, nennt Ihnen das Notariat. Ob ein vereinbarter Familienwert eine Querschenkung ist, beurteilt das Steueramt im Einzelfall.

Was ich nicht beurteile: Testamente, Pflichtteile, die Ausgleichung früherer Zuwendungen und Ihre persönlichen Steuerfolgen. Dafür sind Notariat, Anwältin oder Anwalt, Steueramt und Steuerberatung da. Diese Seite ist eine allgemeine Information, alle Angaben ohne Gewähr. Was ich beitrage, ist eine belegte Zahl zum Haus. Damit reden alle Geschwister von derselben Grundlage aus.

Was fragen Geschwister sonst noch?

Zahlen wir Erbschaftssteuer, wenn ein Geschwister das Haus übernimmt?

Nein. Nachkommen sind im Kanton Zürich von der Erbschaftssteuer befreit. Schenkungssteuer kann anfallen, wenn das Haus unter dem Verkehrswert angerechnet wird oder die Teilung sonst von den Erbteilen abweicht.

Kann die Mehrheit der Geschwister entscheiden, ob verkauft wird?

Nein. Bis zur Teilung entscheiden alle Erben gemeinsam. Einigen sie sich nicht, wem das Haus zugewiesen wird, muss es verkauft werden. Eine Versteigerung kann jeder Erbe verlangen.

Was, wenn ein Geschwister schon früher Geld von den Eltern bekommen hat?

Zuwendungen zu Lebzeiten, etwa eine Ausstattung oder ein Erbvorbezug, muss es sich bei der Teilung in der Regel anrechnen lassen. Das heisst Ausgleichung. Die Eltern konnten das anders verfügen.

Was kostet der Eintrag im Grundbuch?

Der Eintrag der Erbfolge kostet 50 Franken je Grundstück, mindestens 100 und höchstens 300 Franken. Eine Unterschrift zu beglaubigen kostet 20 bis 250 Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Gebühr für den Eintrag der Teilung nennt Ihnen das Notariat.

Löst die Übernahme durch ein Geschwister ein Vorkaufsrecht aus?

Nein. Die Zuweisung an einen Erben in der Erbteilung gilt nicht als Vorkaufsfall.

Wer zahlt die Schenkungssteuer bei einer Querschenkung?

Steuerpflichtig ist das Geschwister, das beschenkt wird, also wer das Haus übernimmt. Die schenkenden Geschwister haften solidarisch mit. Die Erklärung ist innert drei Monaten einzureichen.

Zählt meine Auszahlung beim späteren Verkauf als Kaufpreis?

Nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Für die Grundstückgewinnsteuer zählen Kaufpreis und Kaufdatum der Eltern. Liegt dieser Kauf über zwanzig Jahre zurück, dürfen Sie den Verkehrswert von vor zwanzig Jahren einsetzen.

Gibt es im Kanton Zürich eine Handänderungssteuer?

Nein. Sie ist seit dem 1. Januar 2005 abgeschafft, weder die Erbteilung noch ein späterer Verkauf lösen sie aus.

Werden meine Angaben vertraulich behandelt?

Ja. Keine Weitergabe an andere Makler, keine Inserate ohne Ihren Auftrag. Details in der Datenschutzerklärung.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich sind Gesetz, Veranlagung und die Beratung durch Fachpersonen für Ihre Situation. Nutzungsbedingungen

Ihr nächster Schritt

Eine Zahl, auf die sich alle Geschwister stützen können.

Ob eines von Ihnen übernimmt oder Sie gemeinsam verkaufen: Eine sorgfältige Einordnung des Hauswerts gibt allen dieselbe Grundlage. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

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