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Angenommen, Sie wollen Ihre Eigentumswohnung in Bonstetten verkaufen und suchen den amtlichen Median für 2025. Es gibt keinen. Frei verkauft wurden nur 11 Wohnungen, vier weniger als die Schwelle von 15.
Für Häuser ist es umgekehrt: 16 Verkäufe reichten 2025 für einen Median, 2015 und 2007 blieben sie darunter. Bei Wohnungen war 2007 das stärkste der drei Stichjahre, mit 83 Verkäufen.
Was sagt der Bonstetter Hausmedian von 2025?
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel Bonstetten: Eigentumswohnung zum Bezirksmedian, 10 Jahre Besitz
Annahme: Wohnung zum Median des Bezirks Affoltern, Kauf 2015, Verkauf 2025, ohne Investitionen und Kosten. Bonstetten selbst hat 2025 keinen Wohnungsmedian.
- Verkaufspreis (Bezirksmedian 2025, provisorisch)
- CHF 1'150'000
- Kaufpreis (Bezirksmedian 2015)
- – CHF 847'500
- Grundstückgewinn
- CHF 302'500
- Steuer nach Tarif, vor Ermässigung
- CHF 110'400
- Ermässigung für 10 volle Jahre: 20 %
- – CHF 22'080
- Grundstückgewinnsteuer
- CHF 88'320
- Bleibt nach Steuer, vor Hypothek
- CHF 1'061'680
Was sagt der Bonstetter Hausmedian von 2025?
Er beruht auf 16 freien Verkäufen, knapp über der Schwelle von 15.2 Im Median kostete ein Einfamilienhaus 1'250'000 Franken, rund 21 Prozent weniger als der Kantonsmedian von 1'590'000 Franken. 2015 und 2007 gab es mit 12 und 9 Verkäufen keinen Hausmedian.
Pro Quadratmeter Grundstück lag der Median der verkauften Häuser bei 3'835 Franken.7 Das Modell des Kantons für unbebautes Wohnbauland nennt für Bonstetten 2'335 Franken. Das sind zwei verschiedene Masse: ein Median bezahlter Hauspreise samt Gebäude und ein Modellwert für Land ohne Haus. Sie lassen sich weder addieren noch gegeneinander verrechnen.
Bei so wenigen Fällen können einzelne grosse oder neue Häuser den Median verschieben. Was das für Sie heisst: Der Median ist ein Anhaltspunkt für Bonstetten, kein Preis für Ihr Haus. Ob Ihr Haus darüber oder darunter liegt, entscheiden Grundstück, Lage, Zustand und Ausbau.
Warum gibt es in Bonstetten 2025 keinen Wohnungsmedian?
Weil nur 11 Wohnungen frei verkauft wurden, vier unter der Schwelle von 15.2 2015 waren es 17, mit einem Median von 430'000 Franken. 2007 wechselten 83 Wohnungen den Besitzer, so viele wie in keinem der beiden späteren Stichjahre.
Was hinter den 83 Verkäufen von 2007 steht, sagt die Statistik nicht. Möglich ist etwa, dass damals viele neue Wohnungen gleichzeitig verkauft wurden. Ausgewertet sind hier nur die drei Stichjahre, nicht die Jahre dazwischen. Ob 2025 ein Ausnahmejahr war, lässt sich daraus nicht ablesen.
Als Umfeld bleibt der Bezirk Affoltern. Sein Wohnungsmedian, gebildet aus Verkäufen aus dem ganzen Bezirk, stieg von 847'500 Franken im Jahr 2015 auf 1'150'000 Franken im Jahr 2025, um 36 Prozent.2 Was das für Sie heisst: Der Bezirkswert zeigt das Umfeld, nicht den Preis Ihrer Wohnung. Den liefern Lage, Grösse, Zustand und Vergleichsobjekte.
Was senkt die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf in Bonstetten?
Den Tarif legt der Kanton fest, Bonstetten erhebt die Steuer.1 10 Prozent gelten für die ersten 4'000 Franken Gewinn, 40 Prozent für jeden Franken über 100'000 Franken. Im Beispiel senken 10 volle Jahre Besitz die Steuer um 20 Prozent, auf 88'320 Franken.
Nach 20 vollen Jahren läge die Ermässigung bei 50 Prozent, dem Höchstwert, und die Steuer bei 55'200 Franken.1 Wer vor über 20 Jahren gekauft hat, darf den Verkehrswert von vor 20 Jahren als Kaufpreis einsetzen. Nur belegte wertvermehrende Investitionen senken den Gewinn, reiner Unterhalt nicht.
Angenommen, Sie verkaufen Ihr Haus und kaufen in der Schweiz eine Wohnung, die Sie selbst bewohnen. Dann lässt sich die Steuer aufschieben, sofern Sie auch das Haus selbst bewohnt haben.10 Kostet die Wohnung weniger als der Erlös, ist die Differenz sofort steuerbar. Kostet sie nicht mehr als einst Haus und Investitionen, gibt es keinen Aufschub. Aufgeschoben heisst nicht erlassen.
| Kennzahl | Bonstetten | Stand |
|---|---|---|
| Median Einfamilienhaus (16 Verkäufe) | CHF 1'250'000 | 2025, provisorisch |
| Eigentumswohnungen frei verkauft | 11 (kein Median; 2015: 17, 2007: 83) | 2025 |
| Median Bezirk Affoltern, Eigentumswohnung (217 Verkäufe) | CHF 1'150'000 (2015: CHF 847'500) | 2025, provisorisch |
| Wohnbauland pro m² (Modell des Kantons) | CHF 2'335 (2015: CHF 1'252) | 2025, provisorisch |
| Einwohner, davon 65 und älter | 5'657, davon 1'062 (18,8 %) | 2025 |
| Steuerfuss Gemeinde / gesamt, ohne Kirche | 106 % / 201 % | 2026 |
| Bahn ab Bonstetten-Wettswil nach Zürich HB | ab 21 Minuten (S 14, ohne Umsteigen) | Fahrplan Oktober 2026 |
| Kommunaler Mehrwertausgleich | 30 % des um CHF 100'000 gekürzten Mehrwerts | in Kraft seit 18.03.2023 (laut Kanton) |
Was zählt in Bonstetten neben dem Preis?
Der Bahnhof Bonstetten-Wettswil trägt auch den Namen der Nachbargemeinde, liegt aber auf Bonstetter Gebiet. Von dort erreicht die S 14 Zürich HB ohne Umsteigen, ab 21 Minuten.5 18,8 Prozent der Bevölkerung sind 65 oder älter, 1'062 von 5'657 Menschen; 4,8 Prozent sind 80 oder älter.4
Bonstetten besteuert Einkommen und Vermögen mit 106 Prozent, zusammen mit dem Staat mit 201 Prozent.3 Bei gleichem Einkommen und Vermögen sind es in Wettswil am Albis rund 8 Prozent weniger Staats- und Gemeindesteuer, in Dietikon rund 7 Prozent mehr.
Kaufverträge für Bonstetten beurkundet das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren.11 Mehr im Ratgeber Notariat und Grundbuch.
Was gilt beim Mehrwertausgleich in Bonstetten?
Bonstetten erhebt eine kommunale Mehrwertabgabe von 30 Prozent des um 100'000 Franken gekürzten Mehrwerts, geregelt in Art. 1.4.1 der Bau- und Zonenordnung.6 Grundstücke unter 1'200 Quadratmetern sind befreit, ausser der Mehrwert übersteigt 250'000 Franken.8 Genehmigt hat die Regel das Amt für Raumentwicklung am 11. Januar 2023.9 In Kraft ist sie laut der Übersicht des Kantons seit dem 18. März 2023.
Sie betrifft Planungsvorteile aus Auf- oder Umzonungen und wird erst mit der Überbauung fällig. Wird vorher verkauft, geht die Pflicht auf die Käuferschaft über, das gehört in den Kaufvertrag.8 Bei Einzonungen und bei der Umzonung einer Zone für öffentliche Bauten gilt die Abgabe des Kantons: 20 Prozent, kleine Mehrwerte ausgenommen, bei einer Einzonung mit der Baufreigabe oder schon beim Verkauf fällig. Mehr im Ratgeber Mehrwertausgleich.
Ein Hausmedian aus 16 Verkäufen und kein Wohnungsmedian: Beides ersetzt keine Herleitung am Objekt. Ich rechne Wert und Steuer mit Ihren Unterlagen.
Lieber reden? +41 76 325 11 95 – Sie sprechen direkt mit Dominik Devaja.
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Mit Immosmile in Bonstetten verkaufen: vier Phasen, eine Ansprechperson
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Der ganze Ablauf im Detail Was ist Ihre Immobilie in Bonstetten wert?
Was fragen Eigentümer in Bonstetten noch?
Wie finde ich in Bonstetten den passenden Makler?
Fragen Sie, wie jemand eine Wohnung in Bonstetten bewertet, für die es 2025 keinen Median gibt. Ich begleite Verkäufe im ganzen Kanton Zürich. Bezirkswert und Ihr eigenes Objekt sollten getrennt hergeleitet und die Steuer mit Ihrem Kaufdatum gerechnet sein. Als Leitfaden: die 12 Prüffragen.
Was gilt als Kaufpreis, wenn ich in Bonstetten ein Haus geerbt habe?
Massgebend sind in der Regel Kaufpreis und Kaufdatum der verstorbenen Person. Die Erbschaft löst selbst keine Grundstückgewinnsteuer aus, erst ein späterer Verkauf. Mehr dazu erklärt die Seite Erbschaft.
Wird beim Verkauf in Bonstetten eine Mehrwertabgabe fällig?
Durch den Verkauf allein nicht. Die Abgabe der Gemeinde betrifft auf- oder umgezonte Grundstücke ab 1'200 Quadratmetern, kleinere nur bei einem Mehrwert über 250'000 Franken, und wird mit dem Bau fällig. Ist sie offen, gehört sie in den Kaufvertrag. Anders bei neu eingezontem Land: Die Abgabe des Kantons kann schon mit dem Verkauf fällig werden.
In der Umgebung
Immobilie verkaufen in den Nachbargemeinden
- HedingenHaus 2025: 1'875'000 Franken
- Wettswil am AlbisHaus 2025: 2'125'000 Franken
- StallikonHaus 2025: 1'500'000 Franken
- Affoltern am AlbisHaus 2025: 1'775'000 Franken
- Aeugst am AlbisBauland: 1'577 Franken/m²
- OttenbachBauland: 1'367 Franken/m²
- ObfeldenHaus 2025: 1'625'000 Franken
- MettmenstettenWohnung 2025: 1'050'000 Franken
Quellen
- Steuergesetz Kanton Zürich (StG ZH, LS 631.1), §§ 205, 216 Abs. 3 lit. i, 219, 220 Abs. 2, 221, 225, 226 (Nachtrag 132) · Stand 1.4.2026, abgerufen 23.10.2026
- Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten: Freihandverkäufe von Immobilien inkl. Medianpreisen seit 2007 (KTZH_00000077) · Datenstand 2025/Q4, Werte 2023–2025 provisorisch, abgerufen 23.10.2026
- Kanton Zürich, Statistisches Amt: Steuerfüsse der Zürcher Gemeinden 2026 · Stand 24.03.2026, definitiv
- Kanton Zürich, Statistisches Amt: Bevölkerung nach Gemeinde und Alter (KTZH_00000254) · Jahr 2025, abgerufen 23.10.2026
- SBB-Online-Fahrplan: Bonstetten-Wettswil – Zürich HB (S 14), schnellste Verbindung mit Abfahrt 09:00–09:59 · Fahrplan 2026, Abfrage 23.10.2026 für den 27. und 29.10.2026
- Gemeinde Bonstetten: Bau- und Zonenordnung, Art. 1.4.1 «Mehrwertabgabe» · Inkraftsetzung 18.03.2023 laut der Übersicht des Kantons, abgerufen 23.10.2026
- Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten: Immobilienpreise im Kanton Zürich (KTZH_00003158), Wohnbauland, Modellwert und Haus pro m² Grundstück je Gemeinde · Datenstand 2025/Q4, Werte 2022–2025 provisorisch, abgerufen 23.10.2026
- Mehrwertausgleichsgesetz Kanton Zürich (MAG, LS 700.9), §§ 2, 4, 10, 19 · abgerufen 09.10.2026
- Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich: Genehmigungsverfügung zur BZO-Teilrevision Bonstetten (Mehrwertabgabe) · vom 11.01.2023, abgerufen 23.10.2026
- Kantonales Steueramt Zürich: Zürcher Steuerbuch Nr. 216.3, Ersatzbeschaffung, Rz 19–25 · Stand 1.2.2018, abgerufen 23.10.2026
- Notariate Kanton Zürich: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren (zuständig für Bonstetten) · abgerufen 23.10.2026
- Regierungsrat Kanton Zürich: RRB Nr. 42/2026, Staatssteuerfuss 2026 (95 %) · vom 14.01.2026
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